Welche Rolle spielen Testamentsvollstreckung oder Unternehmensstiftungen in der Nachfolgeregelung?

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Zusammenfassung

Testaments­vollstreckung und Unternehmens­stiftungen sind wichtige Instrumente der Nachfolge­regelung. Während die Testaments­vollstreckung eine zeitlich begrenzte Umsetzung des letzten Willens ermöglicht, bietet die Unternehmens­stiftung eine dauerhafte Lösung, um ein Unternehmen generationen­übergreifend zu erhalten. Beide Ansätze sollten individuell geprüft und durch fachkundige Beratung begleitet werden, um die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Die Planung der Nachfolge für Vermögen und besonders für Unternehmen gehört zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Mit Testaments­vollstreckung und Unternehmens­stiftungen stehen zwei wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Während die Testaments­vollstreckung für eine geordnete Umsetzung Ihres letzten Willens sorgt, kann eine Stiftung den lang­fristigen Fortbestand eines Unternehmens sichern. Beide Wege bieten spezifische Vorteile, je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihren Zielen für die Zukunft Ihres Vermögens.

Testaments­vollstreckung: Der verlängerte Arm des Erblassers

Was bedeutet Testaments­vollstreckung?

Die Testaments­vollstreckung ist ein rechtliches Instrument, das Sie per Testament oder Erbvertrag anordnen können. Der Testaments­vollstrecker hat die Aufgabe, Ihren letzten Willen genau umzusetzen und dafür zu sorgen, dass Ihre Verfügungen nach Ihrem Tod wie gewünscht ausgeführt werden.

Gesetzlich ist die Rolle klar definiert: Nach § 2203 BGB hat der Testaments­vollstrecker “die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen”[5]. Er fungiert somit als verlängerter Arm des Erblassers und erhält die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen[1].

Wann ist eine Testaments­vollstreckung bei Unternehmen sinnvoll?

Bei Unternehmen im Nachlass spielt die Testaments­vollstreckung eine besondere Rolle. Sie ist vor allem dann hilfreich, wenn:

  • kein geeigneter Nachfolger direkt verfügbar ist, sei es in der Familie oder außerhalb[7]
  • ein möglicher Nachfolger in der Familie noch zu jung oder nicht ausreichend qualifiziert ist[7]
  • das Unternehmen nach dem Erbfall verkauft werden soll[7]
  • mehrere Erben für die Nachfolge in Frage kommen und Konflikte zu erwarten sind[7]
  • Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Lebenswerk in Ihrem Sinne weitergeführt wird

Der Testaments­vollstrecker kann in solchen Situationen für eine geordnete Übergangs­phase sorgen und das Unternehmen so lange führen oder beaufsichtigen, bis ein Nachfolger bereit ist oder ein Verkauf abge­wickelt wurde.

Besonder­heiten bei verschiedenen Unternehmens­formen

Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Regeln für die Testaments­vollstreckung:

  • Bei einer GmbH: Der Testaments­vollstrecker übt als Vertreter der Erben alle Gesellschafter­rechte aus. Er kann sogar über die Geschäfts­führung bestimmen und sich unter bestimmten Voraus­setzungen selbst zum Geschäfts­führer ernennen[7].

  • Bei Einzel­unternehmen: Der Erblasser kann anordnen, dass der Testaments­vollstrecker das Unternehmen fortführen soll, bis es an die Nachkommen übergeben werden kann[7].

Zu beachten: In manchen Fällen ist eine Testaments­vollstreckung am betrieblichen Vermögen nicht möglich, wenn gesetzliche Vorgaben oder der Gesellschafts­vertrag dies nicht zulassen[3].

Unternehmens­stiftung: Langfristiger Erhalt des Familien­unternehmens

Was ist eine Unternehmens­stiftung?

Eine Unternehmens­stiftung ist ein Instrument der Nachfolge­planung, das den lang­fristigen Bestand eines Familien­unternehmens in Familien­hand sichern kann[4]. Dabei wird das Unternehmen oder werden Anteile davon in eine Stiftung eingebracht.

In der Praxis unterscheidet man zwischen:

  • Unternehmens­träger­stiftung: Die Stiftung betreibt selbst ein Unternehmen (selten)[2][4]
  • Beteiligungs­träger­stiftung: Die Stiftung hält als Gesellschafterin Anteile an einem Unternehmen (häufiger)[2][4][8]

Warum eine Unternehmens­stiftung gründen?

Eine Unternehmens­stiftung kann für Sie inter­essant sein, wenn Sie:

  • Ihr Unternehmen lang­fristig erhalten möchten, unabhängig von familiären Gegebenheiten[2]
  • einem Verkauf oder einer Zerschlagung Ihres Lebens­werks vorbeugen wollen[2]
  • die wirtschaftliche Versorgung Ihrer Familie über Generationen hinweg sichern möchten[8]
  • familiäre Einfluss­nahme auf das Unternehmen wahren, aber operative Entscheidungen davon trennen wollen[8]

Die Besonderheit: Eine Stiftung ist nicht mitgliedschaftlich organisiert und hat keine Anteils­eigner oder Gesellschafter. Sie “gehört sich selbst” und wird durch ihre Satzung und ihre Organe gelenkt[8].

Familien­stiftung als spezielle Form

Eine besondere Variante ist die Familien­stiftung als Unternehmens­stiftung. Sie dient vorrangig dem Zusammen­halt und Schutz des Familien­vermögens (Asset Protection) sowie der Versorgung von Familien­angehörigen über Generationen hinweg[6][8].

Familien­mitglieder sind dabei nicht Gesellschafter, sondern Begünstigte (Destinatäre) der Stiftung. Die Weiter­gabe dieser Stellung erfolgt nicht über die private Erbfolge, sondern wird in der Stiftungs­satzung geregelt[8].

Testaments­vollstreckung oder Unternehmens­stiftung - was passt zu Ihnen?

Entscheidungs­hilfen

Die Wahl zwischen beiden Instrumenten hängt von Ihren persönlichen Zielen ab:

Testaments­vollstreckung Unternehmens­stiftung
Zeitlich begrenzt Dauerhaft angelegt
Umsetzung des Erblasser­willens Eigenständige Fortführung nach Satzung
Geeignet für Übergangs­phasen Geeignet für langfristige Regelungen
Einfacher umsetzbar Komplexer in Gründung und Struktur
Keine eigenständige Rechtsform Eigenständige Rechtsform

Die Testaments­vollstreckung eignet sich besonders, wenn Sie:

  • eine zeitlich begrenzte Lösung suchen
  • sicherstellen wollen, dass Ihr Wille genau umgesetzt wird
  • eine Übergangs­lösung bis zur endgültigen Nachfolge benötigen

Die Unternehmens­stiftung passt besser, wenn Sie:

  • eine dauer­hafte Lösung anstreben
  • Ihr Unternehmen generationen­übergreifend erhalten wollen
  • steuerliche Vorteile nutzen möchten (besonders bei gemeinnützigen Stiftungen)

Kombination beider Instrumente

In manchen Fällen kann auch eine Kombination sinnvoll sein: Ein Testaments­vollstrecker kann beispielsweise damit beauftragt werden, eine Stiftung zu gründen oder zu überführen.

Praktische Schritte zur Umsetzung

Bei der Testaments­vollstreckung:

  1. Auswahl des geeigneten Testaments­vollstreckers: Wählen Sie eine Person mit Fach­kenntnissen im Unternehmens­bereich. Im Bereich der Unternehmens­nachfolge sind besondere Qualifikationen nötig[3].

  2. Klare Anweisungen im Testament: Formulieren Sie genau, welche Aufgaben und Befugnisse der Testaments­vollstrecker haben soll.

  3. Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich von Fach­anwält:innen für Erbrecht und Steuerrecht beraten, die Erfahrung mit Unternehmens­vermögen haben[1][3].

  4. Alternative Lösungen prüfen: Informieren Sie sich über die Vollmachts­lösung oder die Treuhand­lösung als mögliche Alternativen[3].

Bei der Unternehmens­stiftung:

  1. Stiftungs­konzept entwickeln: Legen Sie den Zweck, die Struktur und die Begünstigten fest.

  2. Steuerliche Aspekte klären: Prüfen Sie, ob eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familien­stiftung steuerlich vorteilhafter ist[4][6].

  3. Satzung gestalten: Achten Sie auf eine klare Regelung der Organisation, die sowohl den Anforderungen einer Stiftung als auch denen des Unternehmens gerecht wird[2].

  4. Alternativen abwägen: Prüfen Sie, ob andere gesellschafts­rechtliche Lösungen wie ein Familien­pool besser geeignet sein könnten[2].

Checkliste für Ihre Entscheidung:

  • [ ] Familäre Situation analysieren: Gibt es geeignete Nachfolger?
  • [ ] Unternehmens­form berücksichtigen: Welche rechtlichen Besonderheiten gelten?
  • [ ] Zeitliche Dimension festlegen: Suchen Sie eine kurz- oder langfristige Lösung?
  • [ ] Steuerliche Auswirkungen prüfen: Welche Vor- und Nachteile ergeben sich?
  • [ ] Professionelle Beratung einholen: Rechts­anwält:innen und Steuer­berater:innen konsultieren

Fazit: Ihre Nachfolge­planung verdient sorgfältige Überlegung

Die Entscheidung zwischen Testaments­vollstreckung und Unternehmens­stiftung sollte gut durchdacht sein. Beide Instrumente bieten wertvolle Möglich­keiten, Ihr Vermögen und Unternehmen nach Ihren Wünschen zu sichern und zu erhalten.

Die Testaments­vollstreckung sorgt für eine gezielte und zeitlich begrenzte Umsetzung Ihres letzten Willens, während die Unternehmens­stiftung eine dauerhafte Struktur schafft, die Ihr Unternehmen über Generationen bewahren kann.

Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung und suchen Sie frühzeitig fachkundige Beratung durch Spezialist:innen für Erbrecht, Gesellschafts­recht und Steuerrecht. So schaffen Sie die besten Voraus­setzungen dafür, dass Ihr Lebens­werk in Ihrem Sinne weiter­geführt wird.