Kann ein Haustier als Begünstigter im Testament berücksichtigt werden?

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Zusammenfassung

Haustiere können in Deutschland nicht direkt als Erben eingesetzt werden, aber Sie können durch Auflagen, Vermächtnisse oder die Einsetzung eines Testaments­vollstreckers sicher­stellen, dass Ihr Tier nach Ihrem Tod gut versorgt wird. Alternativ können Sie Tier­schutz­organisationen mit der Pflege betrauen. Eine rechtliche Beratung hilft dabei, Ihr Testament korrekt zu formulieren und Ihre Wünsche umzusetzen.

Für viele Menschen sind Haustiere mehr als nur tierische Begleiter - sie sind Familien­mitglieder. Die Sorge um das Wohl­ergehen des eigenen Haustieres nach dem eigenen Tod ist daher eine natürliche und wichtige Überlegung. Doch können Sie Ihr Haustier tatsächlich in Ihrem Testament als Begünstigten einsetzen? Dieser Artikel klärt auf, welche recht­lichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie praktisch vorgehen können.

Die rechtliche Stellung von Tieren im deutschen Erbrecht

Die Antwort auf die Kern­frage ist eindeutig: Haustiere können nach deutschem Recht nicht direkt erben. Dies ergibt sich aus den grund­legenden Bestimmungen des Bürger­lichen Gesetz­buchs (BGB):

  • Tiere sind nach deutschem Recht nicht rechts­fähig und dadurch auch nicht erb­fähig[1][3]
  • § 1923 BGB bestimmt, dass nur ein Mensch Erbe werden kann, der zur Zeit des Erb­falls lebt[8]
  • Obwohl Tiere laut § 90a BGB keine Sachen sind, werden sie rechtlich wie Sachen behandelt[1][4]

Achtung: Setzen Sie Ihr Haustier im Testament direkt als Erben ein, kann dies sogar dazu führen, dass Ihr gesamtes Testament ungültig wird! In diesem Fall tritt die gesetz­liche Erb­folge in Kraft, was Ihren Wünschen möglicherweise nicht entspricht[7][8].

Wie Sie dennoch für Ihr Haustier vorsorgen können

Obwohl Tiere nicht direkt erben können, gibt es mehrere recht­lich wirksame Wege, um die Ver­sorgung Ihres Haustieres nach Ihrem Tod sicher­zustellen:

1. Auflage für Erben festlegen

Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Erben einsetzen und mit einer Auflage ver­sehen, sich um Ihr Haustier zu kümmern:

  • Diese Auflage kann mit einem konkreten Geld­betrag verbunden werden[7]
  • Die bestimmte Person übernimmt die Pflege und Ver­sorgung des Tieres[2][8]
  • Die Auf­lage sollte genaue Angaben zum Tier enthalten (Name, Art)[8]

Wichtig: Sprechen Sie unbedingt vorab mit der Person, die Sie mit der Tier­pflege betrauen möchten! Nur so können Sie sicher­stellen, dass diese Person dazu bereit und in der Lage ist[4].

2. Vermächtnis mit Pflegeauftrag

Alternativ können Sie ein Ver­mächtnis in Ihrem Testament formulieren:

  • Sie können einer Person, die nicht als Erbe eingesetzt ist (z.B. einer Nach­barin), Ihr Haustier vermachen[7]
  • Zusätzlich können Sie Ihre Erben verpflichten, einen bestimmten Geld­betrag für die Pflege des Tieres zur Verfügung zu stellen[7]
  • Dies kann als monat­licher Betrag oder als Einmal­zahlung festgelegt werden

3. Testaments­vollstreckung anordnen

Um zu kontrollieren, ob Ihre Wünsche tatsächlich umgesetzt werden, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testaments­vollstreckers:

  • Der Testaments­vollstrecker überwacht, ob die Auflagen bezüglich der Tier­pflege einge­halten werden[1][7][8]
  • Bei Nichteinhaltung kann der Testaments­vollstrecker rechtliche Schritte einleiten[3]
  • Diese “Kontroll­instanz” gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, dass Ihr Haustier wie gewünscht versorgt wird

Praktische Beispiele für Testament­formulierungen

Für die konkreten Formulierungen in Ihrem Testament können folgende Beispiele als Orientierung dienen:

Beispiel 1 - Auflage für Erben:
“Meiner Erbin [Name] mache ich zur Auflage, mein bei meinem Tod vorhandenes Haustier, derzeit mein Hund [Name], bis zu dessen natür­lichem Lebens­ende zu pflegen. Hierfür erhält sie einmalig den Betrag von [Summe] Euro. Er ist vor der Nachlass­auseinander­setzung dem Nachlass zu entnehmen.”[7]

Beispiel 2 - Vermächtnis:
“Meiner Nach­barin [Name, Adresse] vermache ich meinen Hund [Name]. Den Erben [Name, Adresse] verpflichte ich, ihr einen monat­lichen Betrag von [xxx] Euro für die Pflege meines Hundes zu zahlen. Die Tierarzt­kosten sind gesondert zu entrichten. Dies gilt bis zum natür­lichen Ende meines Hundes.”[7]

Beispiel 3 - Testaments­vollstreckung:
“Zur Über­wachung der Auflage ordne ich Testaments­vollstreckung an. Zum Testaments­vollstrecker ernenne ich [Name].”[7]

Alter­native Möglich­keiten für die Tier­versorgung

Sollten Sie keine geeignete Person finden, die sich um Ihr Haustier kümmern kann, gibt es weitere Optionen:

Tier­schutz­verein oder Tier­heim im Testament bedenken

  • Sie können einen Tier­schutz­verein oder ein Tier­heim in Ihrem Testament berück­sichtigen[5]
  • Diese Ein­richtungen übernehmen die Pflege und Ver­mittlung Ihres Haustieres
  • Es ist wichtig, den vollständigen Namen und die Adresse der Organisation im Testament anzugeben[5]
  • Auch hier können Sie bestimmte Auflagen mit dem Ver­mächtnis verbinden

Rechtzeitig Vor­kehrungen treffen

Bitte beachten Sie: Es ist ratsam, sich recht­zeitig mit diesem Thema zu beschäftigen - unabhängig vom eigenen Alter. Das Wissen, dass für Ihr Tier gesorgt ist, gibt Ihnen Sicherheit[4].

Rechtliche Beratung einholen

Die korrekte Formulierung eines Testaments, das die Ver­sorgung Ihres Haustieres sicher­stellt, erfordert juristisches Fach­wissen. Um ein ungültiges Testament zu vermeiden, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Lassen Sie Ihr Testament von einer Rechts­anwältin oder einem Notar prüfen[2]
  • Besonders bei komplexen Regelungen kann eine fach­kundige Beratung hilfreich sein
  • Achten Sie auf die korrekte Form­erfordernis Ihres Testaments (handschriftlich verfasst und unterschrieben)

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Haustiere können nach deutschem Recht nicht direkt erben
  • Eine direkte Erb­einsetzung des Tieres kann zur Ungültigkeit des Testaments führen
  • Die beste Lösung ist, eine Person Ihres Vertrauens zum Erben zu machen und mit der Pflege des Tieres zu betrauen
  • Ein Testaments­vollstrecker kann die Einhaltung der Auflagen über­wachen
  • Tier­heime oder Tier­schutz­vereine können als Alternative benannt werden
  • Sprechen Sie im Vorfeld mit allen Beteiligten
  • Lassen Sie Ihr Testament recht­lich prüfen

Mit einer sorgfältigen Planung können Sie dafür sorgen, dass Ihr tierischer Freund auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist. So geben Sie nicht nur Ihrem Haustier Sicherheit, sondern schaffen auch für sich selbst die beruhigende Gewissheit, dass für Ihren geliebten Begleiter gesorgt sein wird.