Wie wird ein Testament registriert?

Zusammenfassung

Die Registrierung eines Testaments im deutschen Zentralen Testamentsregister erfolgt entweder automatisch durch eine:n Notar:in bei notariellen Testamenten oder durch die Hinterlegung eines eigenhändigen Testaments beim Amtsgericht. Die einmalige Gebühr beträgt 12,50 bis 15,50 Euro pro Person. Bei internationalen Bezügen sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Formvorschriften und Erbrechtsregelungen zu klären.

Die sichere Verwahrung und Registrierung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt für Ihre Nach­lass­pla­nung. Seit 2012 gibt es in Deutschland das Zentrale Testamentsregister, das die Auf­find­bar­keit amtlich verwahrter Testamente im Sterbefall gewährleistet. Dieser Artikel erklärt, wie die Registrierung funktioniert, welche Kosten entstehen und was bei internationalen Bezügen zu beachten ist.

Das Zentrale Testamentsregister in Deutschland

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) wurde am 1. Januar 2012 eingeführt und wird von der Bundes­notar­kammer geführt. Es dient dazu, erbfolge­relevante Urkunden im Sterbefall auffindbar zu machen[2].

Wichtig zu wissen: Im ZTR werden nicht die tatsächlichen Testamente oder deren Inhalt gespeichert, sondern lediglich Verwahr­angaben - also Informationen darüber, wo das Testament aufbewahrt wird[2]. Das Register wird über Sterbefälle informiert und prüft dann, ob entsprechende Urkunden zur Regelung des Nachlasses verzeichnet sind.

Was kann registriert werden?

Im Zentralen Testamentsregister werden folgende erbfolge­relevante Dokumente erfasst:

  • Notariell beurkundete Testamente
  • Notariell beurkundete Erbverträge
  • Eigenhändige Testamente, die bei einem Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben wurden
  • Konsularisch beurkundete letztwillige Verfügungen[2]

Nicht registrierbar sind privat verwahrte, eigenhändige Testamente. Diese sollten Sie an einem sicheren Ort aufbewahren und Vertrauens­personen über diesen Ort informieren[2].

Verfahren der Testamentsregistrierung

Der Weg zur Registrierung eines Testaments hängt davon ab, wie Sie Ihr Testament errichten:

1. Bei notariellen Testamenten und Erbverträgen

Wenn Sie Ihr Testament durch eine:n Notar:in errichten oder einen Erbvertrag schließen, übernimmt die notarielle Fachkraft automatisch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Die notarielle Fachkraft ist seit 2012 sogar dazu verpflichtet, diese Registrierung vorzu­nehmen[2].

2. Bei eigenhändigen Testamenten

Wenn Sie ein eigenhändiges Testament verfassen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Keine Registrierung: Sie bewahren das Testament privat auf. Dann erfolgt keine Registrierung im ZTR.
  • Mit Registrierung: Sie geben Ihr Testament beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung. In diesem Fall wird das Testament automatisch im ZTR registriert[2].

Praktischer Hinweis: Die Abgabe zur besonderen amtlichen Verwahrung bietet mehr Sicherheit, da im Sterbefall das Nachlassgericht automatisch informiert wird und Ihr Testament garantiert gefunden wird.

Kosten der Testamentsregistrierung

Die Bundesnotarkammer erhebt für die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister eine einmalige Gebühr. Diese deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folge­registrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall[1].

Die Gebühren betragen:

  • 12,50 Euro je Registrierung, wenn die Gebühr durch eine:n Notar:in erhoben wird[1][3]
  • 15,50 Euro je Registrierung, wenn die Gebühr unmittelbar durch die Registerbehörde erhoben wird (z.B. bei gerichtlichen Meldungen)[1][3][5]

Zu beachten: Für jede testierende Person ist eine gesonderte Registrierung erforderlich. Wenn Sie beispielsweise als Ehepaar einen gemeinsamen Erbvertrag schließen, fallen zwei Registrierungs­gebühren an - eine für jede Person[1].

Auf diese Gebühren wird keine Umsatzsteuer erhoben[1].

Internationale Aspekte der Testamentsregistrierung

Testamente mit Auslandsbezug

In folgenden Situationen sprechen wir von Testamenten mit Auslandsbezug:

  • Sie leben als Deutsche:r im Ausland
  • Sie besitzen Vermögen im Ausland (z.B. eine Ferienwohnung)
  • Sie sind Ausländer:in und leben in Deutschland[4]

Bei Testamenten mit internationalem Bezug sollten Sie besonders vorsichtig sein. Die Form­erfordernisse für Testamente können in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein[6]:

  • In Deutschland: Handschriftliches Testament oder notarielle Beurkundung
  • In England oder den USA: Zeugen werden für handschriftliche Testamente benötigt
  • In Österreich: Zeugen sind auch für notarielle Testamente erforderlich[6]

Wichtiger Hinweis: Ausländische Urkunds­personen oder Institutionen können keine Urkunden im deutschen Zentralen Testamentsregister erfassen lassen[2].

Testamentsregister in Europa

Die Registrierung von Testamenten ist in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt:

  • In manchen Ländern ist die Registrierung verpflichtend
  • In anderen wird sie nur empfohlen
  • In einigen Ländern gibt es gar kein Testaments­register[8]

Um Informationen zu Testaments­registern in anderen EU-Ländern zu erhalten, können Sie die Informations­blätter des europäischen Netzes der Testaments­register (ENRWA) konsultieren[8].

Empfehlungen für Ihre Testamentsregistrierung

  1. Für Testamente ohne Auslandsbezug:

    • Ziehen Sie eine notarielle Beurkundung in Betracht, da die Registrierung dann automatisch erfolgt
    • Bei eigenhändigen Testamenten empfiehlt sich die Hinterlegung beim Amtsgericht zur amtlichen Verwahrung
  2. Für Testamente mit Auslandsbezug:

    • Lassen Sie sich von einer Rechts­anwalts­kanzlei mit Expertise im internationalen Erbrecht beraten[6]
    • Klären Sie, welches Erbrecht anwendbar ist
    • Achten Sie auf die Form­vorschriften beider Länder
  3. Für mehrere Erblasser:innen:

    • Bedenken Sie, dass für jede Person eine eigene Registrierung nötig ist, auch bei gemeinsamen Dokumenten[1]

Checkliste: Testament richtig registrieren lassen

  • [ ] Testament erstellen (eigenhändig oder notariell)
  • [ ] Bei eigenhändigen Testamenten: Entscheiden, ob Sie es privat aufbewahren oder amtlich verwahren lassen möchten
  • [ ] Bei notariellen Testamenten: Die notarielle Fachkraft kümmert sich um die Registrierung
  • [ ] Gebühren einplanen: 12,50 € oder 15,50 € pro Person
  • [ ] Bei Auslandsbezug: Rechtliche Beratung einholen
  • [ ] Nahe­stehende Personen darüber informieren, dass ein Testament existiert (nicht über den Inhalt)

Die Registrierung Ihres Testaments im Zentralen Testamentsregister bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille im Sterbefall auch gefunden und berücksichtigt wird. Besonders bei komplexen familiären Verhältnissen oder bei Vermögen im Ausland ist eine fachkundige Beratung durch eine:n Notar:in oder Rechts­anwält:in für Erbrecht zu empfehlen.