Wie können Erben sicherstellen, dass der Aufbewahrungsort des Testaments bekannt ist?

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Zusammenfassung

Damit Ihr Testament nach Ihrem Tod gefunden wird, sollten Sie den Aufbewahrungs­ort sorgfältig wählen und mindestens eine Vertrauens­person darüber informieren. Die sicherste Option ist die amtliche Verwahrung beim Nachlass­gericht, da das Testament dort automatisch im Zentralen Testaments­register erfasst wird. Alternativ können Sie es zu Hause oder in einem Bank­schließfach aufbewahren, sollten dabei aber klare Hinweise für Ihre Erben hinterlassen.

Das Testament ist eines der wichtigsten Dokumente im Leben - doch es nützt nur dann etwas, wenn es nach dem Ableben auch gefunden wird. Ein sorgsam verfasstes Testament bleibt wirkungslos, wenn niemand weiß, wo es aufbewahrt wird. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie sicher­stellen können, dass Ihre Erben den Aufbewahrungs­ort Ihres letzten Willens kennen.

Warum die Kenntnis des Aufbewahrungs­ortes so entscheidend ist

Fehlt das Wissen über den Aufbewahrungs­ort des Testaments, gelten die gesetzlichen Erb­regelungen - unabhängig davon, was Sie in Ihrem Testament festgelegt haben. Dies kann zu ungewollten Erb­folgen und möglicherweise zu Familien­konflikten führen. Die rechtzeitige Information Ihrer Angehörigen über den Verbleib des Testaments gehört daher zu einer vollständigen Nachlass­planung.

Aufbewahrungs­möglichkeiten im Überblick

Je nach Aufbewahrungs­ort ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Information Ihrer Erben:

Aufbewahrung zu Hause

Wenn Sie Ihr Testament in Ihren eigenen vier Wänden aufbewahren möchten, sollten Sie einige grund­legende Sicherheits­maßnahmen beachten:

  • Wählen Sie einen festen Platz für wichtige Dokumente, etwa einen speziellen Ordner oder eine Dokumenten­mappe[4].
  • Ein abschließbares Möbelstück oder ein Tresor bieten zusätzlichen Schutz vor unberechtigtem Zugriff[5].
  • Informieren Sie mindestens eine Vertrauens­person über den genauen Aufbewahrungs­ort.

Die Aufbewahrung zu Hause birgt jedoch Risiken:

  • Das Testament könnte bei einem Brand oder Wasser­schaden zerstört werden[3].
  • Personen mit Zugang zu Ihrer Wohnung könnten das Testament finden und unter­schlagen[5].

Aufbewahrung im Bank­schließfach

Ein Bank­schließfach bietet mehr Sicherheit als die Aufbewahrung zu Hause, bringt jedoch eigene Herausforderungen mit sich:

  • Ohne spezielle Vorkehrungen haben Ihre Erben keinen automatischen Zugriff auf das Schließfach[3].
  • Sie sollten eine Vollmacht für den Todesfall erteilen, damit eine Vertrauens­person Zugang zum Schließfach erhält[3].
  • Ohne diese Vollmacht benötigen Ihre Erben einen Erb­schein - für den sie wiederum das Testament bräuchten[3].

Amtliche Verwahrung beim Nachlass­gericht

Die sicherste Methode ist die Hinterlegung beim Nachlass­gericht:

  • Ihr Testament ist vor Diebstahl, Fälschung, Verlust und Elementar­schäden geschützt[1][7].
  • Es wird im Zentralen Testaments­register eingetragen, sodass es nach Ihrem Tod automatisch gefunden wird[8].
  • Die Kosten betragen einmalig 75 Euro plus 18 Euro für die Eintragung im Register[3][7].

Vertrauens­personen richtig informieren

Auswahl geeigneter Vertrauens­personen

Eine gute Vertrauens­person für Ihr Testament sollte folgende Eigenschaften haben:

  • Jüngeres Alter als Sie selbst, damit die Person Sie wahr­scheinlich überlebt[2].
  • Keine direkte Begünstigung durch Ihr Testament, um Interessen­konflikte zu vermeiden[2].
  • Zuver­lässigkeit und Vertrauens­würdigkeit.

Was Ihre Vertrauens­person wissen sollte

Informieren Sie Ihre Vertrauens­person über:

  • Den genauen Aufbewahrungs­ort des Testaments[5].
  • Falls amtlich verwahrt: Bei welchem Nachlass­gericht das Testament hinterlegt ist.
  • Falls im Bank­schließfach: Wo sich der Schlüssel befindet und dass eine Vollmacht vorliegt.
  • Welche Schritte nach Ihrem Tod zu unternehmen sind (z.B. Testament zum Nachlass­gericht bringen)[5].

Praktischer Tipp: Hinterlegen Sie bei Ihrer Vertrauens­person eine Kopie des Testaments. So kann diese Person bei Auslegungs­fragen helfen und hat einen Beleg dafür, dass ein Testament existiert[2].

Dokumentation des Aufbewahrungs­ortes

Neben der Information von Vertrauens­personen ist eine schriftliche Dokumentation hilfreich:

Hinweis­karte für die Brieftasche

Erstellen Sie eine kleine Karte mit folgenden Angaben:

  • “Testament vorhanden”
  • Aufbewahrungs­ort des Originals
  • Kontakt­daten der Vertrauens­person
  • Bei amtlicher Verwahrung: Nachlass­gericht und Aktenzeichen

Dokumenten­mappe für den Todesfall

Legen Sie eine Mappe an, die folgende Informationen enthält:

  • Hinweis auf den Aufbewahrungs­ort des Testaments
  • Kopie des Hinterlegungs­scheins (bei amtlicher Verwahrung)
  • Liste aller wichtigen Dokumente und deren Aufbewahrungs­orte
  • Kontakt­daten der Vertrauens­personen

Bewahren Sie diese Mappe an einem bekannten Ort auf, etwa bei Ihren persönlichen Unterlagen.

Amtliche Verwahrung als besonders sichere Option

Die Hinterlegung beim Nachlass­gericht bietet mehrere Vorteile:

  1. Automatische Auffindung: Das Testament wird im Zentralen Testaments­register eingetragen. Nach Ihrem Tod informiert das Standes­amt das Register, welches wiederum das zuständige Nachlass­gericht benachrichtigt[8].

  2. Fälschungs­sicher: Das Testament ist vor fremdem Zugriff und Manipulations­versuchen geschützt[1][5].

  3. Schutz vor Verlust: Feuer, Wasser­schäden oder andere Ereignisse können das Testament nicht zerstören[7].

  4. Kein Vergessen möglich: Selbst wenn niemand von der Existenz des Testaments weiß, wird es durch die behördlichen Abläufe automatisch gefunden und eröffnet[8].

So gehen Sie vor:

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Hinterlegung beim zuständigen Nachlass­gericht.
  2. Bringen Sie Ihren Personal­ausweis und Ihre Geburts­urkunde mit.
  3. Zahlen Sie die Gebühr von 75 Euro plus 18 Euro für die Register­eintragung.
  4. Sie erhalten einen Hinterlegungs­schein, den Sie sicher aufbewahren sollten[5].

Häufige Fragen zum Aufbewahrungs­ort des Testaments

Reicht eine Kopie des Testaments aus?
Im Normalfall ist nur das Original rechtlich wirksam. Wenn allerdings nachgewiesen werden kann, dass das Original nicht absichtlich vernichtet wurde, kann ausnahms­weise auch eine Kopie als Grundlage für die Erb­folge dienen[3].

Muss ich meine Erben über den Inhalt des Testaments informieren?
Nein, Sie müssen Ihre Erben nicht über den Inhalt informieren. Es genügt, wenn Sie sicher­stellen, dass das Testament nach Ihrem Tod gefunden wird.

Was passiert, wenn ich mein Testament ändern möchte?
Wenn Sie Ihr Testament beim Nachlass­gericht hinterlegt haben, können Sie es jederzeit zurück­fordern, um Änderungen vorzunehmen. Bei einem öffentlichen Testament gilt die Rücknahme allerdings als Widerruf[3][5].

Praktische Hinweise für verschiedene Lebenssituationen

Für Menschen mit mehreren Wohnsitzen

Wenn Sie an verschiedenen Orten leben:

  • Hinterlegen Sie Ihr Testament am besten beim Nachlass­gericht.
  • Informieren Sie Vertrauens­personen an allen Wohnorten über die amtliche Verwahrung.

Für Menschen ohne enge Angehörige

Wenn Sie keine nahen Verwandten haben:

  • Die amtliche Verwahrung ist besonders wichtig.
  • Informieren Sie Freund:innen oder Bekannte, die Sie als Erben eingesetzt haben.
  • Erwägen Sie, einen Testaments­vollstrecker zu benennen[6].

Für Menschen mit besonderen familiären Konstellationen

Bei Patchwork-Familien oder komplexen Familien­verhältnissen:

  • Legen Sie besonders Wert auf die sichere Verwahrung.
  • Informieren Sie Vertrauens­personen aus verschiedenen Familien­zweigen.
  • Dokumentieren Sie den Aufbewahrungs­ort besonders sorgfältig.

Zum Schluss: Checkliste für die sichere Aufbewahrung

✓ Geeigneten Aufbewahrungs­ort für Ihr Testament wählen
✓ Mindestens eine Vertrauens­person über den Ort informieren
✓ Bei Aufbewahrung zu Hause: sicheren Platz wählen
✓ Bei Bank­schließfach: Vollmacht für den Todesfall erteilen
✓ Idealerweise: Testament beim Nachlass­gericht hinterlegen
✓ Hinweis­karte für die Brieftasche erstellen
✓ Dokumenten­mappe für den Todesfall anlegen
✓ Aufbewahrungs­ort regelmäßig überprüfen

Mit diesen Maßnahmen können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille nicht nur auf Papier festgehalten ist, sondern auch tatsächlich zur Umsetzung kommt. Die kleine Mühe, den Aufbewahrungs­ort Ihres Testaments bekannt zu machen, sorgt für Klarheit und hilft, mögliche Konflikte unter Ihren Erben zu vermeiden.