Wie funktioniert die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht?
Die amtliche Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht schützt vor Verlust, Manipulation und garantiert die Auffindbarkeit im Todesfall durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Sie ist besonders sinnvoll für Menschen, die ihren letzten Willen sicherstellen möchten, und kostet einmalig 75 Euro plus 18 Euro Registrierungsgebühr. Im Vergleich zur privaten Aufbewahrung bietet sie eine zuverlässige, staatlich kontrollierte Lösung für die Nachlassplanung.
In der Nachlassplanung stellt sich oft die Frage, wo ein Testament am besten aufbewahrt werden sollte. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht bietet hier eine sichere und zuverlässige Möglichkeit. Sie gewährleistet, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod zuverlässig gefunden wird und vor Verlust, Beschädigung oder Manipulation geschützt ist. Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, Kosten und besonderen Vorteile der amtlichen Verwahrung.
Was bedeutet amtliche Verwahrung?
Bei der amtlichen Verwahrung - auch “Testamentshinterlegung” genannt - wird Ihr Testament beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes sicher aufbewahrt. Dies sorgt dafür, dass Ihre letztwillige Verfügung im Erbfall zuverlässig gefunden wird und vor unbeabsichtigter Vernichtung oder Manipulation geschützt ist[1].
Besonders sinnvoll ist die amtliche Verwahrung für:
Voraussetzungen für die amtliche Verwahrung
Bei notariellen Testamenten
Wenn Sie Ihr Testament mit Hilfe einer Notarin oder eines Notars errichten, wird dieses automatisch in die amtliche Verwahrung gebracht. Der Notar oder die Notarin gibt das Testament unverzüglich an das Nachlassgericht in amtliche Verwahrung, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen[1][3]. Dies gilt grundsätzlich auch für Erbverträge, die ohnehin stets notariell errichtet werden müssen[3].
Bei eigenhändigen Testamenten
Ein eigenhändig errichtetes Testament können Sie auf eigenen Wunsch in die amtliche Verwahrung geben[1]. Dazu müssen Sie:
- Einen Hinterlegungsantrag stellen (formlos möglich, viele Gerichte stellen aber eigene Formulare bereit)
- Ihr Original-Testament einreichen
- Eine Geburtsurkunde oder Kopie davon beifügen (für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister)[1][4][8]
Bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen beide Testator:innen die Hinterlegung beantragen[8].
Ablauf der amtlichen Verwahrung
-
Antragstellung: Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (per Post) beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden[1].
-
Verwahrung: Das Gericht nimmt das Testament in besondere amtliche Verwahrung und stellt Ihnen einen Hinterlegungsschein aus. Bei einem gemeinschaftlichen Testament erhält jede:r Testator:in einen Hinterlegungsschein[3][5].
-
Registrierung: Das Gericht meldet die Hinterlegung automatisch an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Dort wird die Existenz des Testaments registriert (nicht der Inhalt)[1][3][8].
-
Im Erbfall: Nach Ihrem Tod erhält das verwahrende Gericht automatisch eine Mitteilung vom Standesamt über den Sterbefall. Das Testament wird dann an das zuständige Nachlassgericht übersandt und dort eröffnet[3][8].
Kosten der amtlichen Verwahrung
Die Kosten für die amtliche Verwahrung sind überschaubar und fallen nur einmalig an:
- 75 Euro pauschale Gebühr für die besondere amtliche Verwahrung[2][4][6]
- 18 Euro Registrierungsgebühr pro Testator:in für das Zentrale Testamentsregister[4]
Hinweis: Vor 2013 wurden die Kosten anhand des Vermögens des Testierenden berechnet und fielen daher oft deutlich höher aus. Seit der Gesetzesreform gibt es nur noch diese einheitliche Pauschale[2][6].
Vorteile gegenüber privater Aufbewahrung
Sicherheit und Zuverlässigkeit
-
Garantierte Auffindbarkeit: Durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister wird das Testament im Todesfall automatisch gefunden[1][3][5].
-
Schutz vor Manipulation: Die amtliche Verwahrung schützt vor Verfälschung oder unbefugtem Zugriff auf das Testament[3][5].
-
Originalurkunde gesichert: Im Streitfall ist die Vorlage der Originalurkunde entscheidend. Bei Verlust kann es schwierig sein, die formgültige Errichtung eines Testaments nachzuweisen[7].
Nachteile privater Aufbewahrung
-
Private Anbieter unterliegen keiner staatlichen Kontrolle und können insolvent werden[3][7].
-
Private Dienste erhalten keine Mitteilungen über Sterbefälle und können das Testament daher nicht automatisch an das Nachlassgericht weiterleiten[3][7].
-
Die Kosten bei privaten Anbietern sind oft höher als die einmalige Gebühr beim Gericht[3].
-
Bei Verlust, Verlegung oder unauffindbaren privat aufbewahrten Testamenten kann es zu erheblichen Problemen bei der Nachweisführung kommen[7].
Rückgabe des Testaments
Sie können Ihr Testament jederzeit aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen:
- Die Rückgabe erfolgt nur persönlich an den Erblasser[5][8].
- Bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen alle Testator:innen gemeinsam anwesend sein[4][8].
- Eine Vertretung ist ausgeschlossen - auch mit Vollmacht[4][8].
- Sie müssen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) ausweisen[8].
Weitere wichtige Informationen
- Die amtliche Verwahrung ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments.
- Sie hindert nicht an einer Änderung oder einem Widerruf des Testaments.
- Testamente bleiben maximal 30 Jahre in amtlicher Verwahrung. Danach ermittelt das Gericht, ob der Erblasser noch lebt. Ist dies nicht der Fall, wird das Testament eröffnet[2][5].
Praktische Tipps
-
Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Inhalt Ihres Testaments noch Ihrem aktuellen Willen entspricht und passen Sie es bei Bedarf an[4].
-
Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie ein Testament in amtlicher Verwahrung hinterlegt haben.
-
Bewahren Sie den Hinterlegungsschein sorgfältig auf, auch wenn die amtliche Verwahrung auch ohne diesen Nachweis funktioniert.
-
Für die Hinterlegung können Sie sich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes wenden. In Baden-Württemberg sind stattdessen die Notariate zuständig[2].
Die amtliche Verwahrung Ihres Testaments beim Nachlassgericht bietet eine kostengünstige und sichere Möglichkeit, Ihren letzten Willen zu schützen. Sie stellt sicher, dass Ihre Verfügungen im Erbfall gefunden und umgesetzt werden - ein wichtiger Baustein für Ihre persönliche Nachlassplanung.