Welche sicheren Aufbewahrungsorte für ein Testament gibt es?

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Zusammenfassung

Die sicherste Aufbewahrung für ein Testament ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht, da es dort registriert, geschützt und im Todesfall automatisch eröffnet wird. Auch ein notarielles Testament wird sicher hinterlegt. Private Aufbewahrungsorte wie Bankschließfächer oder Haussafes sind hingegen riskant, da das Testament unauffindbar oder unzugänglich sein könnte.

Ein Testament ist Ihr persönliches Dokument, um die Ver­teilung Ihres Vermögens nach dem Tod zu regeln. Damit Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt werden kann, muss das Testament vor allem eines sein: auffindbar. Die Wahl des richtigen Aufbewahrungsortes ist daher entscheidend für die spätere Umsetzung Ihrer Wünsche. Welche Möglichkeiten haben Sie, und welche ist am besten geeignet?

Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht: Der sicherste Weg

Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gilt als eine der sichersten Methoden, um Ihr Testament aufzubewahren[1]. Bei dieser Option wird Ihr Testament:

  • in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag aufbewahrt
  • automatisch im Zentralen Testamentsregister registriert
  • nach Ihrem Tod von Amts wegen eröffnet

Für die Hinterlegung müssen Sie persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen[9][10]:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Geburtsurkunde
  • Ihr Testament

Nach erfolgreicher Hinterlegung erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, den Sie gut aufbewahren sollten[1]. Die Kosten für die amtliche Verwahrung betragen etwa 75 Euro[10].

Ein großer Vorteil dieser Methode: Sie können Ihr Testament jederzeit durch persönliches Erscheinen beim Nachlassgericht zurücknehmen, wenn Sie Änderungen vornehmen möchten[9].

Notarielle Testamentserrichtung: Automatische Sicherheit

Wenn Sie Ihr Testament von einem:einer Notar:in erstellen lassen, wird dieser das Dokument nicht nur für Sie formulieren und beurkunden, sondern es auch automatisch in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht geben[1][3]. Sie erhalten dann eine beglaubigte Abschrift Ihres Testaments[13].

Die notarielle Erstellung ist zwar mit höheren Kosten verbunden, bietet aber mehrere Vorteile:

  • Rechtssichere Formulierung durch Fachleute
  • Automatische Hinterlegung beim Nachlassgericht
  • Automatische Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Das Bankschließfach: Eine risikoreiche Wahl

Viele Menschen denken zunächst an ein Bankschließfach als sicheren Ort für wichtige Dokumente. Für Testamente ist diese Lösung jedoch nicht empfehlenswert[13]. Der Grund: Es entsteht ein problematischer Zirkelschluss.

Um nach Ihrem Tod Zugang zum Bankschließfach zu erhalten, müssen Ihre Erb:innen in der Regel einen Erbschein vorlegen[2][6]. Für die Erteilung des Erbscheins benötigen sie aber das Testament - das sich im unzugänglichen Schließfach befindet.

Selbst wenn die Erb:innen wissen, dass ein Testament existiert, stehen sie vor verschlossenen Türen:

Um das Bankschließfach im Todesfall zu öffnen, benötigen die Erben einen Erbschein. Ansonsten wird der Zugang zum Schließfach abgelehnt.[2]

In solchen Fällen muss oft ein aufwendiges Verfahren zur Bestellung eines Nachlass­pflegers eingeleitet werden[6].

Der Haus­safe oder die private Aufbewahrung: Unsichere Lösung

Grundsätzlich können Sie Ihr Testament auch zu Hause, in einem privaten Safe oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl aufbewahren[12][15]. Diese Option birgt jedoch erhebliche Risiken:

  • Das Testament könnte nicht gefunden werden
  • Es könnte in falsche Hände geraten
  • Es könnte von Personen, die sich benachteiligt fühlen, unter­schlagen oder manipuliert werden[9][12]
  • Bei Aufbewahrung in einem Safe könnten die Schlüssel nach Ihrem Tod unauffindbar sein[13]

Wenn Sie sich dennoch für diese Lösung entscheiden, sollten Sie unbedingt eine Vertrauens­person über den Aufbewahrungsort informieren.

Vertrauensperson: Zwischen Sicherheit und Risiko

Sie können einer Vertrauens­person mitteilen, wo Ihr Testament aufbewahrt wird. Diese Option ist jedoch mit Vorsicht zu genießen:

  • Die Person könnte das Testament unterschlagen oder verändern, besonders wenn sie selbst oder nahestehende Personen im Testament nicht berücksichtigt werden[12]
  • Es besteht keine Garantie, dass die Vertrauens­person im Ernstfall noch lebt oder erreichbar ist

Wichtig zu wissen: Jede Person, die ein Testament findet oder in Besitz hat, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich und unbeschädigt an das Nachlassgericht abzuliefern[3][14].

Das Zentrale Testamentsregister: Unterstützende Struktur

Seit 2012 werden alle beim Nachlassgericht oder bei Notar:innen hinterlegten Testamente und Erbverträge im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst[1][9]. Dieses Register speichert:

  • Ihre persönlichen Daten zur Identifikation
  • Informationen zur Existenz und zum Aufbewahrungsort des Testaments
  • Keine Angaben zum Inhalt Ihres Testaments[1]

Im Todesfall wird das zuständige Nachlassgericht automatisch informiert, sodass Ihr Testament zeitnah gefunden und eröffnet werden kann.

Checkliste: Welcher Aufbewahrungsort ist für Sie geeignet?

Prüfen Sie anhand dieser Kriterien, welche Option am besten zu Ihren Bedürfnissen passt:

  • Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht

    • Höchste Sicherheit und garantierte Auffindbarkeit ✓
    • Einmalige Kosten von ca. 75 Euro ✓
    • Persönliches Erscheinen erforderlich ✓
  • Notarielle Testaments­erstellung

    • Rechtssichere Formulierung ✓
    • Automatische Hinterlegung ✓
    • Höhere Kosten als bei privater Erstellung ✓
  • Bankschließfach

    • Risiko der Unzugänglichkeit nach dem Tod ✗
    • Aufwendiges Verfahren für Erben nötig ✗
    • Nicht empfehlenswert ✗
  • Privater Safe/Zuhause

    • Kostenfrei ✓
    • Risiko des Verlusts oder der Manipulation ✗
    • Könnte übersehen werden ✗

Fazit: Sicherheit geht vor

Für die Aufbewahrung Ihres Testaments gilt: Sicherheit sollte an erster Stelle stehen. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht bietet die beste Garantie, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod gefunden und berücksichtigt wird. Die Kosten von etwa 75 Euro sind eine sinnvolle Investition für Ihre Erbnachfolge und den Seelenfrieden Ihrer Angehörigen.

Falls Sie bereits ein Testament in einem Bankschließfach oder zu Hause aufbewahren, überdenken Sie diese Entscheidung. Der Gang zum Nachlassgericht oder zu einer Notarin bzw. einem Notar kann späteren Ärger und Komplikationen vermeiden.

Denken Sie daran: Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es auch gefunden wird. Schützen Sie Ihren letzten Willen durch die richtige Aufbewahrung.