Müssen Änderungen oder Nachtragstestamente separat registriert werden?

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Zusammenfassung

Testamentsänderungen oder Nachträge müssen nicht separat registriert werden, solange sie formwirksam erstellt sind (handschriftlich oder notariell). Für maximale Sicherheit empfiehlt es sich, Änderungen bei amtlich verwahrten Testamenten ebenfalls zu hinterlegen. Dies gewährleistet, dass Ihr letzter Wille eindeutig und rechtlich bindend umgesetzt wird.

Testamente ändern sich manchmal, wie das Leben selbst. Vielleicht bekommen Sie einen weiteren Enkel, möchten einen zusätzlichen Erben einsetzen oder eine bestehende Regelung anpassen. Bei solchen Änderungen stellt sich die Frage: Müssen Nachträge separat registriert werden und wie wirkt sich das auf die Gültigkeit aus? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick.

Grundlagen zu Testamentsänderungen

Testamente können aus verschiedenen Gründen angepasst werden - etwa durch familiäre Veränderungen wie die Geburt weiterer Enkel­kinder oder weil sich Ihre Vorstellungen zur Nachlassverteilung verändert haben. Dabei müssen Sie aber bestimmte Form­vorschriften beachten, damit Ihre Änderungen rechtlich wirksam sind[3].

Formvorschriften für wirksame Testamente

Bei der Errichtung eines Testaments gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten:

  • Eigenhändiges Testament: muss vollständig handgeschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein[4]
  • Notarielles Testament: wird von einer Notar­person beurkundet[3]

Möglichkeiten der Testamentsänderung

Je nach Art Ihres Testaments haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten für Änderungen:

Änderungen bei eigenhändigen Testamenten

Bei einem handschriftlichen Testament können Sie jederzeit nachträgliche Änderungen vornehmen. Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Testament durch die nachträgliche Ergänzung eines weiteren Erben nicht unwirksam wird[1][5]. Für die Wirksamkeit ist es nicht erforderlich, dass die letztwillige Verfügung in einem Zug erstellt wird[5].

Wichtig zu wissen: Die Unterschrift am Ende des Testaments hat eine Abschluss­funktion und zeigt, dass das Testament an dieser Stelle endet. Das bedeutet: Ihre Unterschrift muss immer der letzte Text sein[6].

Bei nachträglichen Ergänzungen stellt sich oft die Frage, ob diese gesondert unterschrieben werden müssen. In der Praxis ist es empfehlenswert, auch Änderungen mit Datum und Unterschrift zu versehen, um spätere Zweifel zu vermeiden[2].

Änderungen bei notariellen Testamenten

Ein notarielles Testament können Sie ebenfalls ändern, allerdings mit anderen Voraussetzungen:

  • Sie können es aus der amtlichen Verwahrung nehmen, was automatisch als Widerruf gilt (§ 2256 Abs. 1 BGB)[8]
  • Sie können ein neues Testament errichten, das das frühere aufhebt oder ergänzt[8]
  • Sie können in einem späteren Testament ausdrücklich auf das bestehende Bezug nehmen und angeben, welche Teile geändert werden sollen[8]

Registrierung von Testamenten und Änderungen

Das Zentrale Testamentsregister: Funktion und Grenzen

Das Zentrale Testamentsregister ist die offizielle Registrierungs­stelle in Deutschland für letztwillige Verfügungen. Wichtig dabei: Das Register enthält nur Verwahrangaben zu Testamenten, nicht ihren Inhalt[7].

Nicht alle Testamente können registriert werden. Das Zentrale Testamentsregister nimmt nur auf:

  • Notariell beurkundete Testamente
  • Handschriftliche Testamente, die sich in amtlicher Verwahrung befinden[7]

Rein privat aufbewahrte Testamente können gesetzlich nicht registriert werden[7].

Verfahren bei Änderungen registrierter Testamente

Wenn Sie ein bereits registriertes Testament ändern möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Bei Testamenten in amtlicher Verwahrung: Sie können das Testament zurückfordern, die Änderungen vornehmen und es anschließend wieder in amtliche Verwahrung geben[8]. Zu empfehlen ist, dass die Ergänzung auch beim Nachlassgericht zum bereits hinterlegten Testament abgegeben wird[4].

  2. Bei notariellen Testamenten: Diese können durch ein neues notarielles oder eigenhändiges Testament geändert werden. Das zeitlich spätere Testament hebt das frühere auf, soweit es ihm widerspricht[6][8].

Auswirkungen auf die Gültigkeit des Testaments

Was passiert bei mehreren Testamentsdokumenten?

Wenn mehrere Testamente existieren, gilt grundsätzlich:

  • Zeitlich spätere Testamente heben frühere auf[6]
  • Existieren verschiedene Testamente ohne Widersprüche, können sie sich inhaltlich ergänzen[6]
  • Ein Testament ohne Datum kann bei mehreren widersprüchlichen Testamenten unwirksam sein[4]

Rechtsprechung zu nachträglichen Änderungen

Gerichte haben mehrfach über die Wirksamkeit von nachträglichen Änderungen entschieden:

  • Das OLG Brandenburg urteilte, dass die nachträgliche Ergänzung eines weiteren Erben in einem handschriftlichen Testament dieses nicht unwirksam macht[1][5]
  • Das OLG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob Ergänzungen gesondert unterschrieben werden müssen[2]

Für die Formgültigkeit kommt es letztlich darauf an, dass zum Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen deckende Unterschrift vorhanden ist[5].

Praktische Tipps für sichere Testamentsänderungen

Bei eigenhändigen Testamenten

  • Vollständig handschriftlich ergänzen
  • Jede Ergänzung mit Datum versehen
  • Die Ergänzung idealerweise gesondert unterschreiben
  • Bei mehrseitigen Testamenten: Nummerieren Sie die Blätter und unterschreiben Sie jede Seite[6]
  • Erwägen Sie, Ihr Testament zur sicheren Aufbewahrung beim Amtsgericht zu hinterlegen[6]

Bei notariellen Testamenten

  • Suchen Sie für Änderungen erneut eine Notar­person auf
  • Alternativ: Lassen Sie Ihr notarielles Testament aus der Verwahrung nehmen und erstellen Sie ein neues

Checkliste für wirksame Testamentsänderungen

  • ✓ Sind Sie testierfähig? (Ab 16 Jahren möglich)[4]
  • ✓ Ist die Änderung formgerecht (handschriftlich/notariell)?
  • ✓ Haben Sie Datum und Ort angegeben?
  • ✓ Ist das geänderte Testament unterschrieben?
  • ✓ Bei mehreren Testamenten: Ist klar, welches das aktuellste ist?
  • ✓ Bei amtlich verwahrten Testamenten: Wurde die Änderung ebenfalls hinterlegt?

Fazit: Sicherheit durch korrekte Form und Registrierung

Testamentsänderungen und Nachträge müssen nicht zwingend separat registriert werden. Entscheidend ist, dass sie formwirksam erstellt wurden. Für maximale Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch, handschriftliche Testamente in amtliche Verwahrung zu geben und auch Änderungen dort zu hinterlegen.

Die amtliche Verwahrung bietet entscheidende Vorteile: Das Testament wird automatisch im Testamentsregister erfasst und nach Ihrem Tod vom Nachlassgericht eröffnet. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihr Testament am besten ändern, kann eine Beratung durch eine auf Erbrecht spezialisierte Anwalts­person sinnvoll sein. Die dafür anfallenden Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Sicherheit, die Sie und Ihre Angehörigen dadurch gewinnen.