Kann ein Testament beim Notar oder Anwalt hinterlegt werden?

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Zusammenfassung

Ein Testament kann sicher in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht hinterlegt werden, entweder direkt oder durch einen Notar, der es automatisch registriert. Die amtliche Verwahrung schützt vor Verlust, Manipulation und garantiert die automatische Eröffnung nach dem Tod, wobei Kosten von etwa 90-100 Euro anfallen. Nachteile sind die Gebühren und die eingeschränkte Verfügbarkeit bei Rücknahme.

Die sichere Verwahrung eines Testaments ist ein wichtiger Aspekt der Nachlassplanung. Ein gut verwahrtes Testament stellt sicher, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben gefunden und umgesetzt wird. Im Folgenden werden die verschiedenen Möglichkeiten der Testamentshinterlegung, deren Kosten sowie die Vor- und Nachteile der amtlichen Verwahrung dargestellt.

Möglichkeiten der Testamentshinterlegung

Hinterlegung beim Notar

Wenn Sie ein notarielles Testament errichten, übernimmt der Notar automatisch die Hinterlegung Ihres letzten Willens. Notare sind gesetzlich verpflichtet, notarielle Testamente in die besondere amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht zu geben[2][11]. Der Notar kümmert sich dabei um den gesamten Prozess: Er beurkundet das Testament, gibt es in amtliche Verwahrung und registriert es im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer[2].

Ein wesentlicher Vorteil der Errichtung eines Testaments beim Notar besteht darin, dass dieser nicht nur eine kompetente Rechtsberatung zum Testament anbietet, sondern auch die weiteren erforderlichen Schritte für eine sichere Verwahrung übernimmt[2].

Beratung durch einen Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Erstellung eines Testaments beraten, hat jedoch - im Gegensatz zum Notar - keine Befugnis zur Beurkundung[2]. Das bedeutet, dass ein Anwalt Ihnen zwar bei der Formulierung Ihres letzten Willens helfen kann, aber das Testament selbst nicht in amtliche Verwahrung nehmen kann.

Der Anwalt kann allerdings als Ihr Bevollmächtigter fungieren und das von Ihnen erstellte eigenhändige Testament beim Nachlassgericht hinterlegen[7]. Hierfür benötigt er eine spezielle Vollmacht, die ausdrücklich die Hinterlegung eines Testaments beinhaltet - eine allgemeine Prozessvollmacht ist dafür nicht ausreichend[7].

Eigenhändige Hinterlegung beim Nachlassgericht

Sie können Ihr eigenhändiges Testament auch selbst beim Nachlassgericht Ihres Wohnortes in amtliche Verwahrung geben[1][6][9]. Dies ist eine unkomplizierte Möglichkeit, um Ihren letzten Willen sicher zu verwahren[4].

Kosten der amtlichen Verwahrung

Die Kosten für die amtliche Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht betragen seit dem 01.08.2013 pauschal 75 Euro[3][6][8]. Dies stellt eine bedeutende Verbesserung dar, da die Gebühren zuvor anhand des Vermögens des Testierenden berechnet wurden und häufig deutlich höher ausfielen[3][8].

Zusätzlich fallen für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer Gebühren an. Diese betragen je nach Quelle zwischen 12,50 Euro[9] und 18,00 Euro[7]. Insgesamt müssen Sie also mit Gesamtkosten von etwa 90 bis 100 Euro rechnen.

Vorteile der amtlichen Verwahrung

Schutz vor Verlust und Manipulation

Ein wesentlicher Vorteil der amtlichen Verwahrung ist der Schutz Ihres Testaments vor Verlust, Diebstahl, Fälschung oder Unterschlagung[1][4][5]. In der amtlichen Verwahrung ist Ihr Testament optimal geschützt und bleibt bis zu Ihrem Tod sicher verwahrt[1].

Schutz vor unberechtigtem Zugriff

Das beim Nachlassgericht hinterlegte Testament ist vor der Neugier potenzieller Erben geschützt. Das Testamentsregister darf gemäß § 78 f BNotO (Bundesnotarordnung) grundsätzlich nur Gerichten und Notaren Auskunft über die amtlich verwahrten Testamente geben[1].

Automatische Eröffnung nach dem Tod

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass das Nachlassgericht über das Zentrale Testamentsregister automatisch über Ihren Todesfall informiert wird[6][9][11]. Das Gericht eröffnet daraufhin Ihr Testament von Amts wegen und benachrichtigt die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten[8].

Beschleunigung des Nachlassverfahrens

Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister und die amtliche Verwahrung führen zu einer erheblichen Beschleunigung des Nachlassverfahrens[11]. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsbeschluss des Nachlassgerichts kann in vielen Fällen sogar auf einen kostenpflichtigen Erbschein verzichtet werden, was zusätzliche Kosten spart[13].

Nachteile der amtlichen Verwahrung

Kosten

Ein Nachteil der amtlichen Verwahrung sind die entstehenden Gebühren für die Verwahrung und die Registrierung im Testamentsregister[3][7][8][9]. Allerdings sind diese Kosten im Verhältnis zur gebotenen Sicherheit und zu den möglichen Einsparungen bei der Nachlassabwicklung als moderat zu betrachten.

Eingeschränkte Verfügbarkeit

Die Rücknahme eines hinterlegten Testaments ist nur persönlich möglich[7]. Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepartnern müssen sogar beide Testatoren persönlich anwesend sein, um das Testament zurückzunehmen[7][14]. Eine Bevollmächtigung zur Rücknahme eines hinterlegten Testaments ist nicht möglich[7].

Fazit

Die amtliche Verwahrung eines Testaments, sei es über den Notar oder durch eigenhändige Hinterlegung beim Nachlassgericht, bietet zahlreiche Vorteile. Sie gewährleistet, dass Ihr Testament im Erbfall sicher gefunden wird und schützt es vor Manipulation oder Verlust. Die pauschalen Kosten von 75 Euro plus Registrierungsgebühr stellen eine sinnvolle Investition dar, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird. Besonders für Alleinstehende oder Personen, die befürchten, dass ihr Testament nach ihrem Tod verfälscht oder unterschlagen werden könnte, ist die amtliche Verwahrung zu empfehlen[3][8].