Ist ein Bankschließfach ein geeigneter Ort für die Testamentsverwahrung?
Ein Bankschließfach ist kein geeigneter Ort für die alleinige Aufbewahrung eines Testaments, da Erb:innen oft keinen direkten Zugriff darauf haben, ohne sich zuvor als rechtmäßige Erb:innen auszuweisen - wofür sie jedoch das Testament benötigen. Die sicherste Option ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht oder einer Notar:in, da dies rechtliche und praktische Hürden vermeidet. Wenn ein Bankschließfach genutzt wird, sollten zusätzliche Vorkehrungen wie Vollmachten und klare Informationen an Vertrauenspersonen getroffen werden.
- Der klassische Teufelskreis bei der Testamentsverwahrung
- Welche Nachweise Banken für den Zugang verlangen
- Praktische Herausforderungen für Ihre Erben
- Ausnahmeregelungen und Lösungsmöglichkeiten
- Bessere Alternativen für Ihre Testamentsverwahrung
- Praxisempfehlungen für eine sichere Testamentsverwahrung
- Bankschließfach für das Testament? Besser nicht
Ein Testament sichert, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod wirklich umgesetzt wird. Viele Menschen denken an ein Bankschließfach als sicheren Aufbewahrungsort - schließlich ist es vor Diebstahl, Feuer und Wasserschäden geschützt. Doch gerade für die Testamentsverwahrung kann das Bankschließfach erhebliche Probleme verursachen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Schwierigkeiten bei der Testamentsaufbewahrung im Bankschließfach auftreten können und welche Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen.
Der klassische Teufelskreis bei der Testamentsverwahrung
Die Grundproblematik bei der Aufbewahrung eines Testaments im Bankschließfach lässt sich als “Henne-Ei-Problem” beschreiben: Um nach Ihrem Tod Zugang zum Bankschließfach zu erhalten, müssen sich Ihre Erben gegenüber der Bank als rechtmäßige Erben ausweisen. Doch genau dafür benötigen sie in der Regel das Testament, das im verschlossenen Schließfach liegt.[8]
Das führt zu einem echten Dilemma: Auf das Bankschließfach haben nur die Erben Zugriff, und die Erben benötigen zu ihrer Legitimation einen Erbschein, dessen Ausstellung das Vorliegen des Testaments voraussetzt.[8] Ihre Erben stehen somit vor einer kaum zu überwindenden Hürde.
Welche Nachweise Banken für den Zugang verlangen
Banken haben strenge Vorgaben, wenn es um den Zugang zu Schließfächern verstorbener Kund:innen geht. Um das Schließfach öffnen zu dürfen, verlangen sie gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) folgende Nachweise:
- Einen Erbschein oder
- Die Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts[1]
Ein handschriftliches oder notarielles Testament allein reicht in der Regel nicht aus. Die Situation wird besonders schwierig, wenn der Bank bekannt ist, dass ein Erbstreit um die Wirksamkeit oder Auslegung des Testaments vorliegt.[1]
Praktische Herausforderungen für Ihre Erben
Für Ihre Erben ergeben sich mehrere konkrete Schwierigkeiten:
- Zeitverzögerung: Die Beantragung eines Erbscheins kann mehrere Wochen dauern[5]
- Kosten: Die Ausstellung eines Erbscheins ist mit Gebühren verbunden, die sich nach dem Nachlasswert richten
- Unkenntnis: Oft wissen mögliche Erben gar nicht, dass ein Bankschließfach existiert
- Zugangsprobleme bei Erbengemeinschaften: Bei mehreren Erben müssen alle gemeinsam handeln und über den Inhalt des Schließfachs gemeinschaftlich verfügen[2]
Ausnahmeregelungen und Lösungsmöglichkeiten
In der Praxis haben sich einige Ausnahmen und Lösungswege etabliert:
-
Besitz des Schließfachschlüssels: Wenn ein möglicher Erbe den Schlüssel besitzt, kann er unter Umständen eine Öffnung des Banksafes zum Zwecke der Feststellung, ob sich dort ein Testament befindet, erreichen. Dabei wird in der Regel ein:e Bankmitarbeiter:in oder ein:e Notar:in anwesend sein und ein Protokoll erstellen.[1]
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Vollmacht über den Tod hinaus: Der Erblasser kann zu Lebzeiten eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht erteilen, die den Bevollmächtigten berechtigt, das Schließfach zu öffnen.[1][3] Diese Lösung erfordert jedoch Voraussicht.
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Nachlassgericht einschalten: In besonderen Fällen kann das Nachlassgericht eine gerichtliche Anordnung zur Öffnung des Schließfachs erwirken.
Bessere Alternativen für Ihre Testamentsverwahrung
Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht oder durch eine:n Notar:in gilt als sicherste Lösung. Durch das bundesweit einheitlich verwaltete Testamentsregister wird gewährleistet, dass amtlich verwahrte Testamente nicht nur sicher sind, sondern auch schnell aufgefunden werden.[8]
Wenn Sie dennoch wichtige Dokumente im Bankschließfach aufbewahren möchten, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
- Eine Kopie des Testaments an einem leicht zugänglichen Ort hinterlegen (auch wenn nur das Original rechtlich bindend ist)
- Vertrauenspersonen über die Existenz des Schließfachs informieren
- Eine Vollmacht über den Tod hinaus für das Schließfach erteilen
- Im Testament ausdrücklich auf das Bankschließfach und seinen Inhalt hinweisen
Praxisempfehlungen für eine sichere Testamentsverwahrung
Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, empfehlen Fachleute folgende Möglichkeiten für die Testamentsverwahrung:
- Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht oder beim Notar (sicherste Option)[8]
- Hinterlegung bei einer Rechtsanwält:in mit klarer Information an die künftigen Erben
- Aufbewahrung zu Hause an einem bekannten Ort mit Information an Vertrauenspersonen
- Falls doch im Bankschließfach: Unbedingt mit Vollmacht und Information an Vertrauenspersonen kombinieren
Bankschließfach für das Testament? Besser nicht
Ein Bankschließfach ist grundsätzlich kein geeigneter Ort für die alleinige Aufbewahrung Ihres Testaments.[8] Die rechtlichen und praktischen Hürden für Ihre Erben können erheblich sein und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Ihr letzter Wille nicht oder nur mit großer Verzögerung umgesetzt wird.
Die amtliche Verwahrung bietet die größte Sicherheit, dass Ihr Testament im Erbfall gefunden und rechtswirksam eröffnet wird. Sollten Sie sich dennoch für das Bankschließfach entscheiden, treffen Sie unbedingt zusätzliche Vorkehrungen wie die Erteilung einer Vollmacht und die Information Ihrer Erben.
Ein Testament im Bankschließfach mag zwar vor Feuer und Diebstahl geschützt sein - vor rechtlichen Komplikationen schützt es aber nicht. Planen Sie vorausschauend, um Ihren Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit unnötige Probleme zu ersparen und sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille wirklich Beachtung findet.