Darf es mehrere Kopien des Testaments geben?
Mehrere Kopien eines Testaments sind rechtlich erlaubt, können jedoch zu Problemen führen, insbesondere wenn das Original nicht auffindbar ist oder unterschiedliche Versionen existieren. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Testamente eindeutig datiert, sicher verwahrt und bei Änderungen alle früheren Versionen einschließlich Kopien widerrufen oder vernichtet werden. Die sicherste Option ist die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht.
Ein Testament regelt, was nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen geschieht. Viele Menschen fertigen von ihrem handschriftlichen Testament eine oder mehrere Kopien an - sei es zur Sicherheit oder um nahestehenden Personen vorab Einblick zu geben. Doch können solche Kopien später zu ernsthaften rechtlichen Problemen führen. Dieser Artikel erklärt, welche Risiken bei Testamentkopien bestehen und wie Sie sich davor schützen können.
Sind mehrere Kopien eines Testaments generell erlaubt?
Grundsätzlich ist es rechtlich nicht verboten, Kopien eines Testaments anzufertigen. Es gibt keine Vorschrift, die Ihnen untersagt, Ihr eigenhändiges Testament zu kopieren und diese Kopien aufzubewahren oder weiterzugeben. In manchen Situationen kann dies sogar sinnvoll sein:
- Als Sicherung für den Fall, dass das Original verloren geht
- Um Vertrauenspersonen vorab über Ihren letzten Willen zu informieren
- Zur Aufbewahrung an verschiedenen Orten
Problematisch wird es allerdings, wenn das Original und die Kopien unterschiedliche Inhalte haben oder wenn das Original nach Ihrem Tod nicht mehr auffindbar ist.
Besondere Risiken bei mehreren Testamentkopien
Risiko bei Vernichtung des Originals
Ein sehr großes Risiko entsteht, wenn Sie Ihr Originaltestament vernichten, aber Kopien weiterhin existieren. Angenommen, Sie zerreißen Ihr Testament, um es zu widerrufen und zur gesetzlichen Erbfolge zurückzukehren. Wenn jedoch noch Kopien existieren, können diese nach Ihrem Tod beim Nachlassgericht eingereicht werden[1][5].
Die bloße Nichtauffindbarkeit des Originals bedeutet rechtlich nicht automatisch, dass Sie als Erblasser:in das Testament mit Widerrufsabsicht vernichtet haben[1]. Die Beweislast trägt in diesem Fall derjenige, der sich auf die Vernichtung beruft - meist die gesetzlichen Erben[1][5].
Risiko bei unterschiedlichen Versionen
Wenn Sie mehrere Testamente mit unterschiedlichem Inhalt verfassen, entsteht eine unklare Rechtslage:
Rechtliche Bewertung von Testamentskopien
Kann eine Kopie ein Original ersetzen?
Ja, unter bestimmten Umständen kann eine Testamentkopie das Original rechtlich ersetzen:
Wenn eine Kopie vorhanden ist und das Originaltestament nicht gefunden werden kann, bedeutet das nicht, dass das Originaltestament vom Erblasser vernichtet worden ist. Es gibt keine entsprechende tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz.[1]
Für die Anerkennung einer Kopie muss nachgewiesen werden (etwa durch Zeugen), dass der Erblasser tatsächlich einmal das Testament geschrieben hat, von dem nur noch eine Kopie vorhanden ist[1][4][7].
Pflicht zur Ablieferung von Kopien
Auch Testamentkopien unterliegen der Ablieferungspflicht beim Nachlassgericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass im Zweifel auch eine Kopie eines Testaments eröffnet werden muss[3][13]. Wer nach dem Tod einer Person eine Testamentkopie findet, sollte diese daher beim Nachlassgericht abliefern.
Praktische Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Testamentkopien
Für Erblasser:innen
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Vermerken Sie auf jeder Kopie deutlich “KOPIE”
Kennzeichnen Sie alle Kopien eindeutig, um Verwechslungen zu vermeiden. -
Bewahren Sie das Original sicher auf
Die sicherste Möglichkeit ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Das Testament wird dann automatisch im Zentralen Testamentsregister eingetragen[8][12]. -
Bei Änderungen des letzten Willens:
- Erstellen Sie ein komplett neues Testament
- Vernichten Sie das alte Original und alle Kopien
- Widerrufen Sie im neuen Testament ausdrücklich alle früheren Verfügungen[9]
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Führen Sie auf jedem Testament ein Datum auf
So kann bei mehreren Testamenten immer festgestellt werden, welches das jüngere ist[6][10].
Für Erb:innen und Angehörige
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Gefundene Testamentskopien immer beim Nachlassgericht abliefern
Es besteht eine gesetzliche Ablieferungspflicht nach § 2259 BGB[3][11]. -
Vorsicht bei nicht auffindbarem Original
Erben, die sich auf die gesetzliche Erbfolge berufen wollen, müssen beweisen, dass der Erblasser das Originaltestament mit Widerrufsabsicht vernichtet hat[5][16].
Sichere Alternativen zur privaten Testamentskopie
Um den Risiken von Testamentkopien vorzubeugen, gibt es sichere Alternativen:
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Notarielles Testament
Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister registriert[12]. Es kann nicht verloren gehen und bietet höchste Rechtssicherheit. -
Hinterlegung des eigenhändigen Testaments
Auch ein handschriftliches Testament können Sie beim Nachlassgericht gegen eine Gebühr von 75 Euro (plus 18 Euro für die Registrierung) hinterlegen[12]. So ist es vor Verlust und Manipulation geschützt.
Die wichtigsten Punkte zum Mitnehmen
- Testamentkopien können rechtlich relevant sein und unter bestimmten Umständen ein Original ersetzen
- Bei Widerruf eines Testaments sollten auch alle Kopien vernichtet werden
- Testamente sollten immer ein Datum tragen
- Die sicherste Aufbewahrung ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht
- Wer ein Testament oder eine Testamentkopie findet, muss diese beim Nachlassgericht abliefern
Denken Sie daran: Ein klares, eindeutiges und sicher verwahrtes Testament verhindert Rechtsstreitigkeiten und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.