Können handschriftliche Änderungen auf einem notariellen Testament gültig sein?

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Zusammenfassung

Handschriftliche Änderungen an einem notariellen Testament sind in Deutschland nicht gültig, da diese Form strengen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Änderungen können nur durch einen erneuten Notartermin oder durch Widerruf und Neuerstellung des Testaments erfolgen. Bei handschriftlichen Testamenten sind hingegen Ergänzungen möglich, solange die Formvorschriften eingehalten werden.

Möchten Sie Ihr notarielles Testament ändern, stehen Sie vor einer rechtlich relevanten Frage: Können Sie einfach handschriftlich Ergänzungen vornehmen oder gibt es besondere Formvorschriften? Die Antwort ist klar: Ein notarielles Testament kann nicht durch eigenhändige, handschriftliche Änderungen angepasst werden. Warum das so ist und welche Wege Ihnen offenstehen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der grundlegende Unterschied: Handschriftliches vs. notarielles Testament

Bevor wir die Änderungsmöglichkeiten betrachten, ist es wichtig, die zwei Hauptformen von Testamenten zu verstehen:

Das handschriftliche Testament

  • Muss vollständig von Hand geschrieben werden
  • Benötigt eine handschriftliche Unterschrift
  • Kann jederzeit vom Verfasser oder der Verfasserin geändert werden
  • Ist kostenlos (abgesehen von möglichen Beratungskosten)

Das notarielle Testament

  • Wird mündlich oder schriftlich gegenüber einem Notar oder einer Notarin erklärt
  • Die Fachperson beurkundet den letzten Willen formgerecht
  • Wird in der Regel in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben
  • Verursacht Kosten für die notarielle Beurkundung

Änderungen am handschriftlichen Testament - was ist erlaubt?

Bei einem selbst verfassten Testament haben Sie größere Freiheiten:

Nachträgliche Ergänzungen sind möglich, wie das Ober­landes­gericht Brandenburg in einem Urteil bestätigt hat. In dem verhandelten Fall hatte eine Erb­lasserin nach Errichtung ihres handschriftlichen Testaments einen weiteren, später geborenen Enkel als Erben eingetragen[1][2].

Dabei gilt:

  • Die zeitliche Rei­hen­folge der niedergeschriebenen Teile ist un­erheblich
  • Ent­scheidend ist nur, dass die Unter­schrift alle Erklärun­gen im Testament abdeckt
  • Sie dürfen keine neuen Erklärungen unter Ihrer Unterschrift hinzufügen[2]

Änderungen am notariellen Testament - strenge Formvorschriften

Anders verhält es sich beim notariellen Testament:

Wichtig: Ein notarielles Testament kann nicht durch handschriftliche Notizen oder Ergänzungen abgeändert werden[1]. Die Gründe dafür liegen in den strengen Formvorschriften des deutschen Erbrechts:

  1. Das notarielle Testament wurde unter Mitwirkung einer Amtsperson erstellt
  2. Es befindet sich in der Regel in amtlicher Verwahrung
  3. Die Echtheit und Unverfälschtheit sind durch das notarielle Verfahren geschützt

Wie können Sie ein notarielles Testament ändern?

Wenn Sie Ihr notarielles Testament anpassen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Erneuter Notar­termin: Änderungen am notariellen Testament können nur durch einen weiteren notariellen Akt vorgenommen werden[6][8].

  2. Widerruf durch Rücknahme: Sie können Ihr notarielles Testament auch durch Rück­nahme aus der amt­lichen Ver­wahrung widerrufen[8].

  3. Neues Testament errichten: Nach dem Widerruf können Sie ein neues handschriftliches oder notarielles Testament aufsetzen[1].

Besonderheiten bei gemeinschaftlichen Testamenten

Bei gemeinschaftlichen Testamenten, wie dem Berliner Testament von Ehe­part­nern, gelten besondere Regeln:

  • Zu Lebzeiten können Ehe­part­ner ihr gemeinschaftliches Testament im Ein­vernehmen jederzeit ändern[3]
  • Eine einzelne Person kann sich vom gemeinschaftlichen Testament nur durch notarielle Erklärung lösen[3]
  • Nach dem Tod eines Partners sind bestimmte Verfügungen möglicherweise bindend und können nicht mehr geändert werden[8]

Praktische Empfehlungen für Ihren letzten Willen

Aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Handlungs­empfehlungen:

  1. Überlegen Sie sorgfältig, welche Testamentsform für Ihre Situation am besten geeignet ist:

    • Handschriftliches Testament: flexibel änderbar, aber anfälliger für Formfehler
    • Notarielles Testament: größere Rechtssicherheit, aber weniger flexibel anpassbar
  2. Holen Sie fachkundigen Rat ein vor der Erstellung Ihres Testaments, besonders bei komplexen Vermögens­verhältnissen oder Familien­konstellationen.

  3. Aktualisieren Sie Ihr Testament regelmäßig, besonders nach einschneidenden Lebens­ereignissen wie:

    • Geburt oder Tod von Familien­mitgliedern
    • Hochzeit oder Scheidung
    • Erwerb größerer Vermögens­werte
    • Umzug ins Ausland
  4. Bewahren Sie Ihr handschriftliches Testament sicher auf oder geben Sie es in amtliche Verwahrung.

Rechtliche Stolper­fallen vermeiden

Um Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten, sollten Sie diese häufigen Fehler vermeiden:

  • Keine handschriftlichen Änderungen am notariellen Testament vornehmen
  • Bei einem handschriftlichen Testament darauf achten, dass die Unterschrift unter allen Erklärungen steht
  • Keine maschinenschriftlichen Teile in einem handschriftlichen Testament einfügen
  • Testament nicht nur am Computer schreiben - dies ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam[5]

Fazit: Sicherheit durch Formtreue

Die deutschen Erbrechts­bestimmungen legen großen Wert auf Form­vorschriften, um die Echtheit eines Testaments zu gewährleisten und Miss­brauch vorzubeugen.

Handschriftliche Änderungen an einem notariellen Testament sind nicht wirksam. Wenn Sie Ihr notarielles Testament ändern möchten, müssen Sie erneut einen Notar oder eine Notarin aufsuchen.

Alternativ können Sie Ihr notarielles Testament widerrufen und ein neues Testament errichten. Bei handschriftlichen Testamenten sind nachträgliche Änderungen unter Beachtung bestimmter Formvorschriften möglich.

In jedem Fall ist professionelle Beratung empfehlenswert, um sicher­zustellen, dass Ihr letzter Wille wirksam ist und Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird.