Können handschriftliche Änderungen auf einem notariellen Testament gültig sein?
Handschriftliche Änderungen an einem notariellen Testament sind in Deutschland nicht gültig, da diese Form strengen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Änderungen können nur durch einen erneuten Notartermin oder durch Widerruf und Neuerstellung des Testaments erfolgen. Bei handschriftlichen Testamenten sind hingegen Ergänzungen möglich, solange die Formvorschriften eingehalten werden.
- Der grundlegende Unterschied: Handschriftliches vs. notarielles Testament
- Änderungen am handschriftlichen Testament - was ist erlaubt?
- Änderungen am notariellen Testament - strenge Formvorschriften
- Besonderheiten bei gemeinschaftlichen Testamenten
- Praktische Empfehlungen für Ihren letzten Willen
- Rechtliche Stolperfallen vermeiden
- Fazit: Sicherheit durch Formtreue
Möchten Sie Ihr notarielles Testament ändern, stehen Sie vor einer rechtlich relevanten Frage: Können Sie einfach handschriftlich Ergänzungen vornehmen oder gibt es besondere Formvorschriften? Die Antwort ist klar: Ein notarielles Testament kann nicht durch eigenhändige, handschriftliche Änderungen angepasst werden. Warum das so ist und welche Wege Ihnen offenstehen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Der grundlegende Unterschied: Handschriftliches vs. notarielles Testament
Bevor wir die Änderungsmöglichkeiten betrachten, ist es wichtig, die zwei Hauptformen von Testamenten zu verstehen:
Das handschriftliche Testament
- Muss vollständig von Hand geschrieben werden
- Benötigt eine handschriftliche Unterschrift
- Kann jederzeit vom Verfasser oder der Verfasserin geändert werden
- Ist kostenlos (abgesehen von möglichen Beratungskosten)
Das notarielle Testament
- Wird mündlich oder schriftlich gegenüber einem Notar oder einer Notarin erklärt
- Die Fachperson beurkundet den letzten Willen formgerecht
- Wird in der Regel in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben
- Verursacht Kosten für die notarielle Beurkundung
Änderungen am handschriftlichen Testament - was ist erlaubt?
Bei einem selbst verfassten Testament haben Sie größere Freiheiten:
Nachträgliche Ergänzungen sind möglich, wie das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Urteil bestätigt hat. In dem verhandelten Fall hatte eine Erblasserin nach Errichtung ihres handschriftlichen Testaments einen weiteren, später geborenen Enkel als Erben eingetragen[1][2].
Dabei gilt:
- Die zeitliche Reihenfolge der niedergeschriebenen Teile ist unerheblich
- Entscheidend ist nur, dass die Unterschrift alle Erklärungen im Testament abdeckt
- Sie dürfen keine neuen Erklärungen unter Ihrer Unterschrift hinzufügen[2]
Änderungen am notariellen Testament - strenge Formvorschriften
Anders verhält es sich beim notariellen Testament:
Wichtig: Ein notarielles Testament kann nicht durch handschriftliche Notizen oder Ergänzungen abgeändert werden[1]. Die Gründe dafür liegen in den strengen Formvorschriften des deutschen Erbrechts:
- Das notarielle Testament wurde unter Mitwirkung einer Amtsperson erstellt
- Es befindet sich in der Regel in amtlicher Verwahrung
- Die Echtheit und Unverfälschtheit sind durch das notarielle Verfahren geschützt
Wie können Sie ein notarielles Testament ändern?
Wenn Sie Ihr notarielles Testament anpassen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
-
Erneuter Notartermin: Änderungen am notariellen Testament können nur durch einen weiteren notariellen Akt vorgenommen werden[6][8].
-
Widerruf durch Rücknahme: Sie können Ihr notarielles Testament auch durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung widerrufen[8].
-
Neues Testament errichten: Nach dem Widerruf können Sie ein neues handschriftliches oder notarielles Testament aufsetzen[1].
Besonderheiten bei gemeinschaftlichen Testamenten
Bei gemeinschaftlichen Testamenten, wie dem Berliner Testament von Ehepartnern, gelten besondere Regeln:
- Zu Lebzeiten können Ehepartner ihr gemeinschaftliches Testament im Einvernehmen jederzeit ändern[3]
- Eine einzelne Person kann sich vom gemeinschaftlichen Testament nur durch notarielle Erklärung lösen[3]
- Nach dem Tod eines Partners sind bestimmte Verfügungen möglicherweise bindend und können nicht mehr geändert werden[8]
Praktische Empfehlungen für Ihren letzten Willen
Aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
-
Überlegen Sie sorgfältig, welche Testamentsform für Ihre Situation am besten geeignet ist:
- Handschriftliches Testament: flexibel änderbar, aber anfälliger für Formfehler
- Notarielles Testament: größere Rechtssicherheit, aber weniger flexibel anpassbar
-
Holen Sie fachkundigen Rat ein vor der Erstellung Ihres Testaments, besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Familienkonstellationen.
-
Aktualisieren Sie Ihr Testament regelmäßig, besonders nach einschneidenden Lebensereignissen wie:
- Geburt oder Tod von Familienmitgliedern
- Hochzeit oder Scheidung
- Erwerb größerer Vermögenswerte
- Umzug ins Ausland
-
Bewahren Sie Ihr handschriftliches Testament sicher auf oder geben Sie es in amtliche Verwahrung.
Rechtliche Stolperfallen vermeiden
Um Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten, sollten Sie diese häufigen Fehler vermeiden:
- Keine handschriftlichen Änderungen am notariellen Testament vornehmen
- Bei einem handschriftlichen Testament darauf achten, dass die Unterschrift unter allen Erklärungen steht
- Keine maschinenschriftlichen Teile in einem handschriftlichen Testament einfügen
- Testament nicht nur am Computer schreiben - dies ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam[5]
Fazit: Sicherheit durch Formtreue
Die deutschen Erbrechtsbestimmungen legen großen Wert auf Formvorschriften, um die Echtheit eines Testaments zu gewährleisten und Missbrauch vorzubeugen.
Handschriftliche Änderungen an einem notariellen Testament sind nicht wirksam. Wenn Sie Ihr notarielles Testament ändern möchten, müssen Sie erneut einen Notar oder eine Notarin aufsuchen.
Alternativ können Sie Ihr notarielles Testament widerrufen und ein neues Testament errichten. Bei handschriftlichen Testamenten sind nachträgliche Änderungen unter Beachtung bestimmter Formvorschriften möglich.
In jedem Fall ist professionelle Beratung empfehlenswert, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille wirksam ist und Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird.