Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

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Zusammenfassung

Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Eltern festlegen, wer im Falle ihres Todes die Vormundschaft für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Sie gibt Eltern die Möglichkeit, eine vertraute Person zu benennen und das Kindeswohl abzusichern, während das Familiengericht diesen Wunsch in der Regel berücksichtigt. Um gültig zu sein, muss die Verfügung handschriftlich verfasst, unterschrieben und an einem zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Willens­erklärung im deutschen Familien­recht, mit der Eltern festlegen können, wer sich im Falle ihres Todes um ihre minder­jährigen Kinder kümmern soll. Diese vorsorgliche Maßnahme gibt Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Kinder eine vertraute Person als Vormund zu bestimmen, falls Sie als Eltern nicht mehr da sein sollten.

Warum eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll ist

Anders als viele Menschen annehmen, gehen die elterliche Sorge und die Erziehungs­verantwortung nach dem Tod der Eltern nicht automatisch auf nahe Verwandte oder Tauf­paten über. Ohne eine entsprechende Verfügung entscheidet das Familien­gericht, wer als Vormund eingesetzt wird. Möchten Sie Einfluss darauf nehmen, wer sich um Ihre Kinder kümmert, ist eine Sorgerechtsverfügung ein unverzichtbares Vorsorge­instrument[3][5].

Rechtliche Grundlagen

Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Recht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, fügt sich aber in das bestehende Familien­rechtssystem ein. Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem in den §§ 1776 bis 1782 des Bürgerlichen Gesetz­buchs (BGB)[1].

Nach § 1776 BGB haben Eltern ein sogenanntes Benennungs­recht, mit dem sie für den Fall ihres Todes eine Person als Vormund für ihre minder­jährigen Kinder vorschlagen können[3]. Das Familien­gericht ist verpflichtet, diesen Wunsch zu berücksichtigen, kann aber unter bestimmten Umständen davon abweichen, etwa wenn die benannte Person nicht geeignet ist[3].

Wann wird eine Sorgerechtsverfügung relevant?

Die Sorgerechtsverfügung wird in verschiedenen Szenarien wirksam:

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Wenn beide Eltern gemeinsam sorgebe­rechtigt sind und einer verstirbt, erhält der überlebende Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht (§ 1680 Abs. 1 BGB)[1][5][7]. Die Sorgerechtsverfügung wird erst relevant, wenn beide Eltern versterben.

Bei alleinigem Sorgerecht

Besonders wichtig ist die Sorgerechtsverfügung für allein sorge­berechtigte Elternteile. Stirbt ein allein sorgeberechtigter Elternteil, hat das Familien­gericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1680 Abs. 2 BGB)[1][5].

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie als allein­sorgeberechtigter Elternteil Einfluss darauf nehmen, wer im Falle Ihres Ablebens für Ihr Kind sorgen soll[2]. Sie können sogar ausdrücklich festlegen, dass der andere Elternteil nicht als Vormund bestellt werden soll, wenn dies dem Kindeswohl nicht entspricht[6].

Formale Anforderungen für die Gültigkeit

Damit Ihre Sorgerechtsverfügung rechtlich Beachtung findet, müssen Sie die gleichen strengen formalen Vorschriften wie bei einem Testament einhalten:

  • Die gesamte Verfügung muss handschriftlich verfasst sein[1][2][4]
  • Sie muss mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterschrieben sein[1][4]
  • Ort und Datum müssen angegeben werden[4][6]
  • Bei mehreren Seiten sollten diese durch­nummeriert und fest miteinander verbunden sein[4]

Bei Ehepartnern, die sich über den Vormund einig sind, genügt es, wenn ein Elternteil die gemeinsame Sorgerechtsverfügung schreibt und unterschreibt. Der andere Elternteil fügt zum Zeichen seines Einverständnisses seine Unterschrift sowie Ort und Datum hinzu[6].

Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollten hingegen separate Sorgerechtsverfügungen verfassen und unterschreiben. Alternativ kann eine notarielle Sorgerechtsverfügung erstellt werden[6].

Inhalt einer Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung sollte folgende Elemente enthalten:

  • Persönliche Angaben zu Ihnen als verfügende Person und zu Ihren Kindern
  • Benennung einer oder mehrerer Personen als Vormund (idealerweise mit einer Ersatzperson)
  • Eventuell Ausschluss bestimmter Personen von der Vormundschaft (mit Begründung)
  • Wünsche zur Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder

Trennung von Personen- und Vermögenssorge

Sie haben die Möglichkeit, in Ihrer Sorgerechtsverfügung die Personen­sorge (Erziehung und Betreuung) und die Vermögens­sorge (Verwaltung des Erbes) zu trennen[6]. So könnte beispielsweise ein Elternteil oder ein nahes Familienmitglied die persönliche Betreuung übernehmen, während ein finanziell erfahrener Verwandter das Vermögen Ihrer Kinder verwaltet.

Besondere Hinweise für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht ist die Sorgerechtsverfügung besonders bedeutsam. Möchten Sie nicht, dass der andere Elternteil nach Ihrem Tod das Sorgerecht erhält, können Sie ihn in der Sorgerechtsverfügung ausdrücklich ausschließen (§ 1782 BGB)[6][8].

Wichtig: Eine solche Entscheidung muss ausführlich und nach­weisbar begründet werden, warum die Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil nicht dem Kindeswohl entspricht[6].

Aufbewahrung und Mitteilung

Eine Sorgerechtsverfügung muss nicht an einer bestimmten Stelle hinterlegt werden[4]. Dennoch ist es wichtig, dass sie im Ernstfall gefunden wird. Geeignete Aufbewahrungs­orte sind:

  • Zu Hause an einem bekannten Ort
  • Bei einem Anwalt oder Notar
  • Bei der Person, die als Vormund benannt wurde[6]

Informieren Sie vertraute Personen über die Existenz und den Aufbewahrungs­ort Ihrer Sorgerechtsverfügung, damit sie im Bedarfsfall schnell gefunden werden kann.

Praktische Empfehlungen

Für eine effektive Sorgerechtsverfügung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Holen Sie das Einverständnis der Person ein, die Sie als Vormund benennen möchten[4].
  2. Besprechen Sie Ihre Wünsche zur Erziehung und Betreuung Ihrer Kinder mit dieser Person.
  3. Aktualisieren Sie die Verfügung regelmäßig, besonders wenn sich familiäre Umstände ändern.
  4. Prüfen Sie, ob zusätzlich ein Testament sinnvoll ist, um auch die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder zu regeln.
  5. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Rechts­anwält:in für Familien­recht beraten.

Beispielformulierung für eine Sorgerechtsverfügung

Eine einfache Formulierung könnte lauten:

“Für den Fall, dass für meine minderjährigen Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] eine Vormundschaft angeordnet wird, benenne ich [Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person] zum Vormund. Sollte diese Person die Vormundschaft nicht übernehmen können oder wollen, benenne ich [Name, Geburtsdatum und Anschrift einer Ersatzperson] als Ersatzvormund.”

Für Ehe­partner:innen mit gemeinsamem Sorgerecht:

"Für den Fall, dass für unsere minderjährigen Kinder [Namen und Geburtsdaten der Kinder] eine Vormundschaft angeordnet wird, benennen wir [Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person] zum Vormund.

[Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils]

Dies ist auch mein Wille.

[Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils]"[6]

Fazit

Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, für Ihre Kinder auch über Ihren Tod hinaus vorzusorgen. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten und kann dazu beitragen, dass Ihre Kinder in einer schwierigen Zeit in einem vertrauten und liebevollen Umfeld aufwachsen können.

Die formalen Anforderungen sind zwar streng, aber mit den hier gegebenen Hinweisen gut zu bewältigen. Zögern Sie nicht, fachlichen Rat einzuholen, wenn Sie Fragen zur Erstellung einer Sorgerechtsverfügung haben.