Welche Informationsquellen und Beratungsstellen für Patientenverfügung gibt es in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein stehen Ihnen zahlreiche Anlaufstellen zur Verfügung, um eine rechtssichere und individuelle Patientenverfügung zu erstellen. Dazu zählen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), die Ärztekammer sowie Online-Ressourcen wie der Zuständigkeitsfinder des Landes. Ergänzend bieten Hospiz- und Palliativberatungsstellen sowie sozialpsychiatrische Dienste Unterstützung, insbesondere bei besonderen Lebenssituationen oder individuellen Fragestellungen.
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, medizinische Entscheidungen für den Fall vorwegzunehmen, in dem Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. In Schleswig-Holstein stehen Ihnen zahlreiche vertrauenswürdige Quellen und Anlaufstellen zur Verfügung, die Sie bei der Erstellung unterstützen. Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Angebote - von persönlicher Beratung bis zu digitalen Ressourcen - und hilft Ihnen, Sicherheit in diesem sensiblen Prozess zu gewinnen.
Gesetzliche Grundlagen und Bedeutung der Patientenverfügung
Die rechtliche Basis für Patientenverfügungen in Deutschland ist im § 1827 BGB geregelt. Demnach müssen Ärzt:innen den in der Verfügung niedergelegten Willen respektieren, sofern diese den konkreten Behandlungssituationen entspricht[1][3]. Eine gültige Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Notarielle Beglaubigungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber zusätzliche Rechtssicherheit bieten[1][6].
Besonders wichtig ist die Konkretisierung der gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nicht aus - stattdessen sollten Sie möglichst detaillierte Angaben zu Krankheitsszenarien und Behandlungsoptionen machen[3][4]. Hierbei helfen Gespräche mit medizinischem Fachpersonal, um realistische Situationen zu antizipieren.
Persönliche Beratungsangebote in Schleswig-Holstein
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Die Verbraucherzentrale SH bietet spezialisierte Rechtsberatung zur Erstellung von Patientenverfügungen. Hier erhalten Sie Antworten auf konkrete Fragen wie:
- Wie formuliere ich verbindliche Anweisungen?
- Unter welchen Umständen greift meine Verfügung?
- Wie kombiniere ich sie mit einer Vorsorgevollmacht?
Die Berater:innen klären auch über häufige Fehlerquellen auf - etwa unpräzise Formulierungen oder vergessene Aktualisierungen nach gesundheitlichen Veränderungen. Termine können online gebucht oder unter der Servicehotline 0431 590 99 40 vereinbart werden[5][8].
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)
Das Patienteninformationszentrum (PIZ) des UKSH in Lübeck und Kiel stellt Mustertexte zur Verfügung und begleitet Sie durch den Erstellungsprozess. Das Besondere: Sie können Ihre Verfügung direkt mit klinikeigenen Ethikexpert:innen besprechen, die typische Behandlungsszenarien aus der Praxis schildern. Dies hilft, abstrakte Formulierungen zu vermeiden[4][7].
Ein kostenloser Downloadbereich bietet Vorlagen, die sich an den Empfehlungen des Bundesjustizministeriums orientieren. Diese enthalten konkrete Entscheidungsoptionen zu:
- Lebenserhaltenden Maßnahmen wie Beatmung oder Dialyse
- Schmerztherapie und palliativer Versorgung
- Künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr[4][7].
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Über die Ärztekammer können Sie sich an niedergelassene Ärzt:innen vermitteln lassen, die auf die Beratung zu Patientenverfügungen spezialisiert sind. Diese klären nicht nur über medizinische Aspekte auf, sondern bestätigen bei Bedarf auch schriftlich Ihre Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung - ein wichtiges Dokument für spätere Rechtsicherheit[6][8].
Online-Ressourcen und digitale Hilfsmittel
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Das Portal des Landes bietet übersichtliche Erklärungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und verweist auf regionale Notariate sowie Betreuungsbehörden. Besonders nützlich ist die Suchfunktion nach örtlichen Beratungsstellen - etwa wenn Sie eine notarielle Beglaubigung wünschen oder Unterstützung bei der Benennung einer Vertrauensperson benötigen[1].
Bundesministerium für Justiz
Das BMJV stellt einen Mustertext zur Verfügung, der als Grundlage für individuelle Anpassungen dient. Dieser enthält:
- Vordefinierte Formulierungen zu häufigen Behandlungssituationen
- Einen Abschnitt für persönliche Wertvorstellungen und religiöse Überzeugungen
- Hinweise zur Kombination mit Vorsorgevollmachten[4][6].
Der Mustertext ist als PDF-Download verfügbar und kann schrittweise ausgefüllt werden.
Praktische Tipps für die Erstellung
Konkrete Situationsbeschreibungen
Formulieren Sie möglichst präzise, in welchen gesundheitlichen Lagen Ihre Anweisungen gelten sollen. Beispiel:
„Für den Fall, dass ich infolge einer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr in der Lage bin, Nahrung selbstständig zu mir zu nehmen, lehne ich eine Sondenernährung ab.“
Benennung einer Vertrauensperson
Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht, in der Sie eine Person bevollmächtigen, Ihren Willen im Zweifelsfall zu vertreten. Die Verbraucherzentrale SH empfiehlt, dieser Person explizit Zugriff auf die Verfügung zu gewähren und regelmäßige Gespräche über Ihre Wünsche zu führen[5][8].
Regelmäßige Überprüfung
Ändern Sie Ihre Verfügung mindestens alle zwei Jahre oder bei signifikanten gesundheitlichen Veränderungen. Bestätigen Sie jede Aktualisierung durch Datum und Unterschrift - dies stärkt die Verbindlichkeit gegenüber Ärzt:innen und Gerichten[1][4].
Häufige Fragen und Antworten
Muss ich meine Patientenverfügung beim Amtsgericht hinterlegen?
Nein, eine Hinterlegung ist nicht vorgeschrieben. Bewahren Sie das Dokument jedoch an einem leicht zugänglichen Ort auf und informieren Sie Ihre Vertrauensperson sowie Hausarztpraxis über den Aufbewahrungsort.
Was gilt, wenn meine Verfügung keine passende Aussage zur aktuellen Behandlungssituation enthält?
In diesem Fall ist Ihre Vertretungsperson gemäß § 1829 BGB verpflichtet, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Hier helfen ergänzende Angaben zu Ihren Wertvorstellungen in der Verfügung[3][6].
Kann ich meine Patientenverfügung auch im Krankenhaus erstellen?
Ja, viele Krankenhäuser wie das UKSH bieten Unterstützung durch klinische Ethikkomitees. Beachten Sie jedoch, dass dies oft mit Zeitdruck verbunden ist - idealerweise erstellen Sie die Verfügung bereits in gesunden Tagen[4][7].
Rechtliche Absicherung und Konfliktlösung
Sollten Ärzt:innen oder Angehörige Ihre Verfügung infrage stellen, können Sie sich an die Betreuungsbehörden in Ihrem Kreis wenden. In Schleswig-Holstein übernehmen diese eine vermittelnde Rolle und prüfen die Vereinbarkeit der medizinischen Maßnahmen mit Ihren dokumentierten Wünschen[1][3].
Für komplexe Konflikte empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin für Medizinrecht. Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale SH vermittelt hier entsprechende Kontakte[5][8].
Weiterführende Unterstützung
Hospiz- und Palliativberatungsstellen
Diese Einrichtungen helfen bei der Formulierung von Anweisungen zur Sterbebegleitung und Schmerztherapie. Viele bieten auch Gesprächsgruppen zum Erfahrungsaustausch an.
Sozialpsychiatrische Dienste
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder kognitiven Einschränkungen geben diese Dienste Hilfestellung bei der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts - etwa durch vereinfachte Formulierungshilfen oder begleitete Gespräche mit Angehörigen.
Fazit
Eine gut durchdachte Patientenverfügung gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit in kritischen Lebenssituationen. Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote in Schleswig-Holstein, um Ihr Dokument rechtssicher und individuell anzupassen. Denken Sie daran: Diese Verfügung ist kein statisches Dokument, sondern sollte Ihrem Leben und Ihren Überzeugungen kontinuierlich angepasst werden.