Welche Informationsquellen und Beratungsstellen für Patientenverfügung gibt es in Hamburg?
In Hamburg gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die bei der Erstellung einer Patientenverfügung unterstützen, darunter die Bezirksämter, der Sozialverband SoVD, die Ärztekammer Hamburg und die Verbraucherzentrale. Diese bieten persönliche Beratungen, rechtssichere Vorlagen und praktische Hilfestellungen - oft kostenfrei. Wichtig ist, die Verfügung konkret zu formulieren, regelmäßig zu aktualisieren und mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Im Leben kann es Situationen geben, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können - sei es durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. Eine Patientenverfügung sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlastet Angehörige in Krisensituationen. In Hamburg stehen Ihnen zahlreiche seriöse Beratungsstellen zur Verfügung, die Sie bei der Erstellung unterstützen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über vertrauenswürdige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Hilfestellungen.
Kostenlose Beratungsstellen in Hamburg
1. Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht (Bezirksamt Altona)
Diese städtische Einrichtung bietet neutrale Hilfestellung bei allen Fragen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Hier erhalten Sie:
- Persönliche Beratungstermine zur individuellen Gestaltung Ïhrer Dokumente.
- Beglaubigungen von Unterschriften auf Vollmachten (kostenfrei).
- Schulungen für ehrenamtliche Betreuer:innen.
Adresse:
Winterhuder Weg 31, 22085 Hamburg
Terminvereinbarung:
040 42863-6070 | beratungrechtlichebetreuung@altona.hamburg.de[4][6][11]
2. Sozialverband SoVD Hamburg
Der SoVD unterstützt Mitglieder bei der Erstellung von Patientenverfügungen und bietet:
- Kostenfreie Sozialrechtsberatung in sieben Stadtteilen (u. a. Barmbek, Altona, Harburg).
- Hilfe bei der Formulierung medizinischer Wünsche und ethischer Grenzen.
- Prüfung vorhandener Dokumente auf Rechtsverbindlichkeit.
Hauptgeschäftsstelle:
Pestalozzistraße 38, 22305 Hamburg
Termine:
040 6116070 | info@sovd-hh.de[1][13]
3. Ärztekammer Hamburg
Die Ärztekammer stellt Mustertexte für Patientenverfügungen bereit und klärt über medizinische Aspekte auf:
- Download von Vorlagen in PDF- und Word-Format.
- Erläuterungen zu Behandlungsszenarien (z. B. Wiederbelebung, Schmerztherapie).
- Hinweise zur Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.
Online-Ressourcen:
www.aerztekammer-hamburg.org/patientenverfuegung.html[5]
4. DGHS-Beratung (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben)
Ehrenamtliche Expert:innen begleiten Sie bei sensiblen Themen wie Sterbebegleitung oder lebensverlängernden Maßnahmen:
- Individuelle Gespräche zur Klärung persönlicher Wertevorstellungen.
- Unterstützung bei der Dokumentation von Behandlungsverboten.
- Vernetzung mit Palliativdiensten und Hospizen.
Hamburger Ansprechpartner: Ludwig Abeltshauser
040 41549847 | dghs-hamburg@web.de[3]
Rechtliche Grundlagen: Das müssen Sie wissen
Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 ist die Patientenverfügung in § 1827 BGB verankert. Wichtigste Neuerungen:
- Verbindlichkeit: Ärzt:innen müssen Ihren dokumentierten Willen respektieren - auch wenn kein Sterbeprozess eingesetzt hat.
- Formvorschriften: Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist Pflicht. Eine notarielle Beglaubigung ist nur für Finanzvollmachten nötig.
- Aktualisierung: Überprüfen Sie Ihre Verfügung alle 2-3 Jahre und bestätigen Sie sie durch eine neue Unterschrift[7][11].
Praktische Tipps für die Erstellung
-
Konkrete Formulierungen wählen
Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Ich möchte keine leidverlängernden Maßnahmen“. Beschreiben Sie stattdessen genau, welche Behandlungen Sie ablehnen - z. B. „Keine künstliche Beatmung bei irreversibler Gehirnschädigung“[5][7]. -
Kombinieren Sie eine Vorsorgevollmacht
Benennen Sie eine vertraute Person, die im Ernstfall mit Ärzt:innen spricht. Ohne diese Vollmacht bestellt das Gericht eine fremde Betreuungsperson[1][11]. -
Bewahren Sie Dokumente gut auf
Hinterlegen Sie die Unterlagen bei Ihrer Hausarztpraxis, dem Betreuungsgericht und Ihren Angehörigen. Digitale Speicherung über Anbieter wie Patientenverfügung.digital ist ebenfalls möglich[12].
Häufige Fragen
Kostet eine Beratung zur Patientenverfügung Geld?
Nein. Alle genannten städtischen und verbandlichen Stellen bieten kostenfreie Hilfe. Privatärztliche Beratungen (z. B. durch Dr. Kolbeck) kosten ca. 40 €[2][6].
Gilt meine Patientenverfügung auch außerhalb Hamburgs?
Ja. Die Dokumente sind bundesweit und in der EU rechtsgültig, sofern sie den deutschen Formvorschriften entsprechen[7].
Kann ich meine Verfügung jederzeit ändern?
Ja. Vernichten Sie das alte Dokument und erstellen Sie ein neues. Teilen Sie die Änderung allen Beteiligten mit[5].
Weitere Unterstützungsangebote
Hospiz- und Palliativberatung
- Hamburger Hospiz e.V.: 040 389075204
- CHARON Beratungsstelle: 040 22630300
Diese Einrichtungen helfen bei der ethischen Abwägung von Behandlungsoptionen und vermitteln Sterbebegleiter:innen[8].
Pflegestützpunkte Hamburg
An sieben Standorten beraten Fachkräfte zu Vorsorgedokumenten im Kontext von Pflegebedürftigkeit. Termine unter www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte.
Ihr nächster Schritt
- Informationsmaterial sammeln
Laden Sie Vorlagen der Ärztekammer oder Verbraucherzentrale herunter. - Persönliche Werte klären
Nutzen Sie Gesprächsleitfäden der DGHS, um Ihre Haltung zu lebenserhaltenden Maßnahmen zu reflektieren. - Beratungstermin vereinbaren
Lassen Sie Ihre Entwürfe bei der Beratungsstelle Altona oder dem SoVD prüfen.
Mit einer gut durchdachten Patientenverfügung schaffen Sie Klarheit - für sich selbst und alle, die in schweren Momenten Verantwortung tragen.