Welche Informationsquellen und Beratungsstellen für Patientenverfügung gibt es in Brandenburg?

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Zusammenfassung

In Brandenburg stehen zahlreiche Informationsquellen und Beratungsstellen für Patientenverfügungen zur Verfügung, darunter der Humanistische Verband, die Landesärztekammer und der Arbeiter-Samariter-Bund, die persönliche und mobile Beratung anbieten. Ergänzend gibt es digitale Tools wie das “Selbstbestimmt”-Portal der Verbraucherzentrale sowie kostenlose Vorlagen vom Justizministerium. Wichtig ist, die Patientenverfügung konkret zu formulieren, regelmäßig zu aktualisieren und mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren, um Rechts­sicherheit zu gewährleisten.

In Brandenburg stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, um sich über Patientenverfügungen zu informieren und professionelle Unterstützung zu erhalten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über seriöse Anlaufstellen, digitale Tools und persönliche Beratungsangebote - immer mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse.

Persönliche Beratung vor Ort

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Mit 30 Jahren Erfahrung bietet der HVD kostenlose und neutrale Beratungen an[7]. In Potsdam erhalten Sie beispielsweise Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und der Erstellung rechts­sicherer Dokumente. Die Berater:innen erklären medizinische Begriffe und zeigen auf, wie Sie über die Standardvorlagen hinausgehende Festlegungen treffen können[7].

Standorte:

  • Potsdam: Jägerstraße 36, Termine unter 0331 290 94 76
  • Strausberg: August-Bebel-Straße 2, Kontakt über 03341 3080060
  • Brandenburg an der Havel: Willibald-Alexis-Straße 28, Beratung durch Almuth Arnold[1]

Landesärztekammer Brandenburg

Dr. Jan Ludwig bietet als Ombudsmann kostenlose Telefonbera­tungen dienstags und donnerstags von 17-19 Uhr unter 0331 505605-526 an[2]. Das Team klärt über Rechte auf und vermittelt bei Konflikten zwischen Patient:innen und Mediziner:innen.

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Berlin-Brandenburg

Seit 2012 unterstützt der ASB mit ehrenamtlichen Expert:innen bei der Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Beratung erfolgt wahlweise zu Hause oder in den Räumen des Engagementzentrums[4].

Mobile Angebote für ländliche Regionen

Das SoVD-Sozialmobil bringt Beratung direkt in entlegene Gebiete. Ein barrierefreier Kleinbus ermöglicht Gespräche zu Themen wie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten - inklusive digitaler Antragsbearbeitung vor Ort[8]. Terminvereinbarung unter 0151 17851841.

Digitale Hilfen und Vorlagen

„Selbstbestimmt“-Tool der Verbraucherzentrale

Dieses kostenlose Online-Portal kombiniert Textbausteine des Bundesjustizministeriums mit individuellen Anpassungen. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie ein fertiges Dokument zum Ausdrucken[6]. Besonders praktisch: Das Tool erklärt juristische Formulierungen in Alltagssprache.

Patientenverfügungs-Ausweis

Eine QR-Code-Scheckkarte sichert den schnellen Zugriff auf Ihre Dokumente im Notfall. Kombinierbar mit kostenlosen PDF-Vorlagen für Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht[3].

Kostenlose Informationsmaterialien

Das Ministerium der Justiz Brandenburg stellt ein Musterformular zur Verfügung, das als Orientierungshilfe dient[5]. Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Fachberatung, wie ausdrücklich im Dokument vermerkt ist[5].

Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht aktuelle Leitfäden und veranstaltet regelmäßig kostenlose Web-Seminare[13]. Hier lernen Sie, wie Sie Formulierungen vermeiden, die später zu Interpretationsspielräumen führen könnten.

Checkliste für Ihre Patientenverfügung

  1. Persönliche Werte klären: Welche Lebensqualität ist für Sie entscheidend?
  2. Medizinische Szenarien beschreiben: Beziehen Sie sich auf konkrete Krankheitsbilder wie Wachkoma oder Demenz[14].
  3. Bevollmächtigte benennen: Trauen Sie dieser Person zu, schwere Entscheidungen zu treffen?
  4. Regelmäßig aktualisieren: Alle 2-3 Jahre oder bei gesundheitlichen Veränderungen überprüfen.
  5. Verteilstellen festlegen: Hausarzt, Bevollmächtigte und Krankenkasse sollten Kopien erhalten.

Was Sie unbedingt beachten sollten

  • Konkretität ist Pflicht: Vage Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind unwirksam. Benennen Sie genau, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen[7].
  • Einwilligungsfähigkeit dokumentieren: Ein ärztliches Attest zum Zeitpunkt der Erstellung erhöht die Rechts­sicherheit[5].
  • Kombination mit Vorsorgevollmacht: Nur so kann Ihre Vertrauensperson auch tatsächlich Entscheidungen durchsetzen[11].

Hilfe bei Konflikten

Die Ombudsstelle der Landesärztekammer vermittelt bei Uneinigkeit zwischen Angehörigen und Ärzt:innen[2]. In dringenden Fällen kann das Betreuungsgericht Potsdam einstweilige Anordnungen treffen[10].

Aktuelle Entwicklungen

Seit 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht, das Selbstbestimmung stärker priorisiert[10]. Neue Formulare berücksichtigen diese Änderungen - achten Sie darauf, keine veralteten Vorlagen zu nutzen.

Nutzen Sie die vielfältigen Unterstützungsangebote in Brandenburg, um Ihre Patientenverfügung rechtssicher zu gestalten. Mit klaren Festlegungen schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern entlasten auch Ihre Angehörigen in emotional schwierigen Situationen.