Welche Informationsquellen und Beratungsstellen für Patientenverfügung gibt es in Berlin?

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Zusammenfassung

In Berlin stehen zahlreiche Informationsquellen und Beratungsstellen für Patientenverfügungen zur Verfügung, darunter der Arbeiter-Samariter-Bund, Home Care Berlin e.V. und die Zentrale Anlaufstelle Hospiz, die persönliche Unterstützung und mehrsprachige Formulare anbieten. Rechtssichere Hinterlegungen sind im Zentralen Vorsorgeregister möglich, während rechtliche Grundlagen in § 1827 BGB geregelt sind. Menschen mit geringem Einkommen können zudem finanzielle Unterstützung für Beglaubigungen erhalten.

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre medizinischen Wünsche auch dann umgesetzt werden, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In Berlin stehen Ihnen dafür vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfügung - von persönlicher Beratung bis zu digitalen Registrierungsmöglichkeiten.

Kostenlose Beratungsangebote vor Ort

Mehrere Organisationen bieten in Berlin persönliche Beratungen an, die sich speziell an Menschen ohne rechtliche Vorkenntnisse richten. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) unterstützt Sie seit über zehn Jahren beim Ausfüllen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Ehrenamtliche Berater:innen kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause oder empfangen Sie in ihren Räumen am Köllnischen Park[1][5]. Ähnliche Services bietet Home Care Berlin e.V. an, dessen Team auch mehrsprachige Formulare bereithält - etwa auf Englisch, Arabisch oder Türkisch[10].

Für Menschen in akuten Krisensituationen hält der Berliner Krisendienst psychosoziale Beratung bereit, die auch Fragen zu medizinischer Vorsorge einschließt[6]. Spezialisiert auf palliativmedizinische Aspekte ist die Zentrale Anlaufstelle Hospiz, die gemeinsam mit Ihnen individuelle Formulierungen für Ihre Verfügung entwickelt[3].

Online-Ressourcen und Formulare

Das Bundesministerium der Justiz stellt Textbausteine und Mustervorlagen bereit, die Sie als Grundlage für Ihre Patientenverfügung nutzen können[2][12]. Diese Orientierungshilfen sind besonders wertvoll, da sie rechtliche Fallstricke vermeiden - etwa zu unpräzise formulierte Behandlungswünsche, die nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 nicht bindend sind[12].

Die Berliner Senatsverwaltung bietet zudem eine spezielle Notfallverfügung zum Download an, die Sie gemeinsam mit Ihrer Hausärzt:in ausfüllen sollten. Dieses Dokument wird im Akutfall von Rettungskräften priorisiert berücksichtigt[10]. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen stets aktuell sind: Eine Überprüfung alle zwei Jahre wird empfohlen[3].

Notfallplanung und Registrierung

Damit Ihre Verfügung im Ernstfall schnell gefunden wird, sollten Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Die einmalige Registrierungsgebühr beträgt 10-15 Euro und stellt sicher, dass Ärzt:innen und Gerichte innerhalb von 24 Stunden über Ihre Dokumente informiert werden[9]. Tragen Sie außerdem immer einen Hinweis auf die Existenz Ihrer Patientenverfügung bei sich - viele Organisationen bieten dafür kostenlose Notfallkarten an[13].

Rechtliche Absicherung durch Beglaubigung

Für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bietet das Amt für Soziales in Ihrem Wohnbezirk eine öffentliche Beglaubigung an. Dieser Schritt ist kostenpflichtig (10 Euro), macht Ihre Dokumente aber gerichtsfest. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis und die ausgefüllten Formulare im Original mit[7].

Unterstützung für Angehörige

Wenn Sie als Vertrauensperson eine Patientenverfügung umsetzen müssen, finden Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) und der Berliner Krebsgesellschaft psychosoziale Beratung. Diese hilft nicht nur bei medizinrechtlichen Fragen, sondern auch bei emotionalen Belastungen[6][11].

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen

Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 ist die Patientenverfügung in § 1827 BGB verankert. Die Vorschrift verpflichtet Ärzt:innen ausdrücklich, Ihre schriftlichen Festlegungen zu beachten - sofern diese auf die konkrete Behandlungssituation zutreffen[2][4]. Bei unklaren Formulierungen muss Ihr:e Bevollmächtigte:r gemeinsam mit dem Behandlungsteam Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln[2].

Finanzielle Förderung

Menschen mit geringem Einkommen können die Kosten für notarielle Beglaubigungen über das Amt für Soziales erstattet bekommen. Der ASB Berlin und das Unionhilfswerk bieten zudem spendenfinanzierte Beratungen an, die komplett kostenfrei sind[1][8].

Ihre Patientenverfügung ist mehr als ein Formular - sie ist Ausdruck Ihres Selbstbestimmungsrechts. Nutzen Sie die vielfältigen Berliner Unterstützungsangebote, um dieses wichtige Dokument sorgfältig und rechtssicher zu gestalten. Vergessen Sie nicht, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre Wünsche noch mit Ihrer aktuellen Lebenssituation übereinstimmen[12][13].