Wie unterscheidet sich die Betreuungsverfügung von einer Vorsorgevollmacht?

Zusammenfassung

Eine Vorsorgevollm­acht ermächtigt eine oder mehrere Vertrauens­personen, ohne gerichtliches Verfahren in Ihrem Namen zu handeln, sobald Sie nicht mehr entscheidungs­fähig sind. Eine Betreuungs­verfügung gibt dem Gericht Vorgaben für den Fall einer offiziell angeordneten Betreuung und kann diese nicht verhindern, sondern nur deren Ablauf und Betreuer:innenwahl steuern.

Beide Dokumente beschäftigen sich mit einem sensiblen Thema: Was passiert, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können? Doch zwischen einer Betreuungs­verfügung und einer Vorsorge­vollmacht bestehen grund­legende Unter­schiede, die für Ihre persönliche Vorsorge ent­scheidend sind. Während eine Vorsorge­vollmacht direkt eine Vertrauens­person bevoll­mächtigt und eine gerichtliche Betreuung vermeiden soll, gestaltet eine Betreuungs­verfügung eine bereits vom Gericht angeordnete Betreuung mit - sie kann diese jedoch nicht verhindern[3][10].

Was ist eine Vorsorge­vollmacht?

Mit einer Vorsorge­vollmacht bestimmen Sie selbst eine oder mehrere Personen, die in Ihrem Namen rechtliche Ent­scheidungen treffen dürfen[3]. Diese Vollmacht tritt sofort nach Unter­schrift in Kraft, wird jedoch meist erst genutzt, wenn Sie Ihre Angelegen­heiten nicht mehr selbst regeln können[5].

Die Vorsorge­vollmacht wirkt direkt und ohne Gericht. Ihr Bevoll­mächtigter kann sofort handeln, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr entscheidungs­fähig sind[6]. Das Betreuungs­gericht wird gar nicht erst tätig, sofern die Vollmacht alle wichtigen Bereiche abdeckt[6].

Bereiche einer Vorsorge­vollmacht

Sie können festlegen, für welche Angelegen­heiten Ihr Bevoll­mächtigter zuständig sein soll[3]:

  • Vermögens­angelegen­heiten: Konten verwalten, Verträge abschließen, Rechnungen bezahlen
  • Gesundheits­angelegen­heiten: Behand­lungen zustimmen oder ablehnen
  • Persönliche Angelegen­heiten: Wohnort bestimmen, Pflege organisieren
  • Behörden­kontakte: Anträge stellen, Post entgegen­nehmen

Was ist eine Betreuungs­verfügung?

Eine Betreuungs­verfügung ist eine schriftliche Weisung an das Betreuungs­gericht für den Fall, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss[1][9]. Sie können damit bestimmen, wer Sie betreuen soll und wie diese Betreuung aussehen soll[9].

Wichtig: Die Betreuungs­verfügung verhindert keine Betreuung, sondern gestaltet sie nur mit[10]. Sie kommt erst zum Einsatz, wenn das Gericht bereits festgestellt hat, dass Sie eine Betreuung benötigen[20].

Inhalte einer Betreuungs­verfügung

In Ihrer Betreuungs­verfügung können Sie folgende Punkte festlegen[1][9]:

  • Wunsch­betreuer:in: Welche Person soll Sie betreuen?
  • Ausschluss von Personen: Wer soll auf keinen Fall Betreuer:in werden?
  • Aufgaben­bereiche: Welche Bereiche soll die Betreuung abdecken?
  • Lebens­gestaltung: Möchten Sie zu Hause oder im Pflegeheim leben?
  • Behand­lungs­wünsche: Welche medizinischen Behand­lungen wünschen Sie sich?

Die wichtigsten Unter­schiede im Detail

Rechts­wirkung: Direkt vs. indirekt

Vorsorge­vollmacht: Erzeugt sofort eine rechtlich verbindliche Vertre­tungs­macht[3]. Ihr Bevoll­mächtigter kann direkt in Ihrem Namen handeln.

Betreuungs­verfügung: Hat keine direkte Rechts­wirkung[7]. Sie ist lediglich eine Weisung an das Gericht, die bei der Betreuer­auswahl berück­sichtigt werden muss[15].

Gerichtliche Kontrolle: Keine vs. intensive

Vorsorge­vollmacht: Ihr Bevoll­mächtigter handelt ohne gerichtliche Aufsicht[7]. Das bedeutet mehr Freiheit, aber auch weniger Kontrolle.

Betreuungs­verfügung: Der vom Gericht bestellte Betreuer steht unter strenger gerichtlicher Kontrolle[10]. Er muss regel­mäßig Rechen­schaft ablegen und wichtige Ent­scheidungen genehmigen lassen[10].

Zeitpunkt der Wirkung: Sofort vs. bei Bedarf

Vorsorge­vollmacht: Wird sofort nach Unter­schrift rechts­wirksam[8]. Ihr Bevoll­mächtigter könnte theoretisch sofort handeln, auch wenn Sie noch voll geschäfts­fähig sind.

Betreuungs­verfügung: Entfaltet erst dann Wirkung, wenn das Gericht tatsächlich eine Betreuung anordnet[18]. Solange Sie selbst entscheiden können, bleibt sie wirkungslos.

Geschäfts­fähigkeit: Erforderlich vs. nicht nötig

Vorsorge­vollmacht: Sie müssen zum Zeitpunkt der Erstellung voll geschäfts­fähig sein[17].

Betreuungs­verfügung: Kann auch von Personen erstellt werden, die nicht mehr voll geschäfts­fähig sind[7][9]. Wichtig ist nur, dass der Inhalt sinnvoll ist und nicht Ihrem Wohl wider­spricht.

Wann ist was sinnvoll?

Vorsorge­vollmacht passt, wenn Sie…

  • eine absolute Vertrauens­person haben, der Sie voll vertrauen[17]
  • gerichtliche Ein­mischung vermeiden möchten[6]
  • schnelle Ent­scheidungen in Notfall­situationen brauchen[3]
  • noch voll geschäfts­fähig sind und bewusst vorsorgen möchten

Betreuungs­verfügung passt, wenn Sie…

  • gerichtliche Kontrolle wünschen für mehr Sicherheit[10]
  • keine geeignete Vertrauens­person für eine Vollmacht haben[10]
  • bereits eingeschränkt geschäfts­fähig sind[9]
  • als Ergänzung zu einer Vorsorge­vollmacht vorsorgen möchten[5]

Können beide Dokumente zusammen­wirken?

Ja, viele Expert:innen empfehlen sogar, beide Dokumente zu erstellen[5]. Die Betreuungs­verfügung dient dann als “Sicherheits­netz” für den Fall, dass die Vorsorge­vollmacht nicht funktioniert[10].

Beispiel: Ihre bevoll­mächtigte Person wird selbst krank oder ist nicht erreichbar. Dann kann das Gericht anhand Ihrer Betreuungs­verfügung eine geeignete Betreuung einrichten.

Praktische Tipps für Ihre Entscheidung

Sprechen Sie mit Ihrer Wunsch­person über Ihre Vor­stellungen, bevor Sie eine Vollmacht oder Verfügung erstellen[5].

Aktuali­sieren Sie regel­mäßig: Unter­schreiben Sie Ihre Dokumente jährlich neu mit aktuellem Datum. Das bestätigt deren Gültigkeit[5].

Regis­trieren Sie sich im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer. So finden Gerichte Ihre Dokumente im Ernst­fall schneller[5].

Lassen Sie sich beraten: Beide Dokumente haben recht­liche Fallen­stricke. Eine Beratung bei Anwalts­kanzleien, Notar:innen oder Beratungs­stellen kann sich lohnen[6].

Bewahren Sie Originale sicher auf und teilen Sie Kopien mit wichtigen Personen. Im Ernst­fall müssen die Dokumente schnell auffindbar sein.

Die Entscheidung zwischen Betreuungs­verfügung und Vorsorge­vollmacht hängt von Ihrer persön­lichen Situation ab. Während die Vorsorge­vollmacht mehr Selbst­bestimmung ermöglicht, bietet die Betreuungs­verfügung mehr Sicherheit durch gerichtliche Kontrolle. Beide Wege können Sie dabei unter­stützen, auch in schwierigen Lebens­phasen selbst­bestimmt zu bleiben.