Welche rechtlichen Folgen hat die Nichtbeachtung einer Betreuungsverfügung?

Zusammenfassung

Wenn das Gericht Ihre in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche ignoriert, können Sie innerhalb der Fristen Beschwerde einlegen. Betreuer:innen riskieren bei Missachtung Ihrer Vorgaben Abberufung und Schadensersatzforderungen.

Eine Be­treuungs­verfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer Sie betreuen soll und wie diese Betreuung ablaufen soll. Doch was passiert, wenn Ihre Wünsche missachtet werden? Die rechtlichen Folgen sind vielfältig und reichen von der Entlassung des Betreuers bis hin zu Schadensersatzansprüchen.

Was ist eine Be­treuungs­verfügung und wer muss sie beachten?

Eine Be­treuungs­verfügung ist Ihr persönliches Vorsorge­dokument für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können[1]. Das Be­treuungs­gericht muss Ihre Wünsche zur Auswahl des Betreuers grundsätzlich berücksichtigen, es sei denn, die gewünschte Person ist ungeeignet[7]. Die Be­treuungs­verfügung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn das Gericht sie als gültig anerkennt[3].

Wichtig zu wissen: Die Be­treuungs­verfügung ist zunächst nicht rechts­verbindlich. Das Be­treuungs­gericht prüft sie und entscheidet über ihre Gültigkeit[3].

Wer ist zur Über­mittlung verpflichtet?

Jede Person, die von einem Be­treuungs­verfahren erfährt und eine Be­treuungs­verfügung besitzt, muss diese dem Be­treuungs­gericht übermitteln[7]. Diese Pflicht gilt für Verwandte, Freunde, Ärzt:innen oder andere Personen, die das Dokument in Händen haben.

Folgen der Miss­achtung durch das Be­treuungs­gericht

Wann darf das Gericht Ihre Wünsche ignorieren?

Das Be­treuungs­gericht darf Ihre in der Be­treuungs­verfügung geäußerten Wünsche nur in eng begrenzten Fällen missachten[7]:

  • Bei mangelnder Eignung der vorgeschlagenen Person
  • Bei Gefährdung Ihres Wohls durch die gewünschte Person
  • Bei erkennbarem Nichthesthalten an den geäußerten Wünschen

Rechtsmittel gegen unrecht­mäßige Ent­scheidungen

Sie haben das Recht auf Beschwerde gegen Entscheidungen des Be­treuungs­gerichts[13][18]. Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses eingelegt werden[18]. In bestimmten Fällen beträgt die Frist nur zwei Wochen[18].

So gehen Sie vor:

  • Beschwerde schriftlich beim Amtsgericht einlegen
  • Begründung der Rechts­verletzung darlegen
  • Bei Bedarf anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Folgen der Miss­achtung durch Betreuer:innen

Aufsichts­pflicht des Gerichts

Das Be­treuungs­gericht hat die gesetzliche Pflicht, Betreuer:innen zu beraten und zu beaufsichtigen[8]. Kommt ein Betreuer seinen Pflichten nicht nach oder missachtet Ihre Wünsche aus der Be­treuungs­verfügung, kann das Gericht verschiedene Maßnahmen ergreifen[8]:

  • Beratung und Anweisung des Betreuers
  • Zwangsgelder zur Durchsetzung von Pflichten
  • Entlassung des Betreuers bei schwerwiegenden Verstößen

Entlassung wegen wichtigen Grundes

Ein Betreuer kann entlassen werden, wenn seine Eignung nicht mehr gewährleistet ist[11][12]. Wichtige Gründe für eine Entlassung sind beispielsweise:

  • Missachtung der Wünsche aus der Be­treuungs­verfügung
  • Vorsätzlich falsche Abrechnung
  • Mangelnder persönlicher Kontakt zum Betreuten
  • Bereicherung am Vermögen des Betreuten

Haftung auf Schadensersatz

Betreuer:innen haften für Schäden, die durch schuldhafte Pflicht­verletzungen entstehen[17]. Nach § 1826 BGB steht Ihnen oder Ihren Erb:innen ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Betreuer durch sein Verhalten einen messbaren Schaden verursacht hat[17].

Beispiele für haftungs­begründende Verstöße:

  • Verstoß gegen konkrete Wünsche aus der Be­treuungs­verfügung
  • Unsachgemäße Vermögens­verwaltung
  • Unterlassung notwendiger medizinischer Behandlungen

Durchsetzung Ihrer Rechte: Praktische Schritte

Hinweise an das Be­treuungs­gericht

Sie selbst oder Ihre Angehörigen können das Gericht jederzeit auf Missstände hinweisen[8]. Das Gericht muss dann den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen[8].

Kontakt­möglichkeiten:

  • Direkter Kontakt zum zuständigen Rechtspfleger
  • Schriftliche Mitteilung an das Be­treuungs­gericht
  • Einschaltung der örtlichen Be­treuungs­behörde

Beweissicherung

Dokumentieren Sie Verstöße gegen Ihre Be­treuungs­verfügung:

  • Führen Sie ein Tagebuch über problematische Vorfälle
  • Sammeln Sie Belege für finanzielle Schäden
  • Notieren Sie Zeugen von Miss­ständen

Beratung und Unterstützung

Suchen Sie sich professionelle Hilfe:

  • Be­treuungs­vereine bieten kostenlose Beratung
  • Rechtsanwält:innen mit Schwerpunkt Be­treuungs­recht
  • Verbraucherzentralen für grundlegende Informationen

Präventive Maßnahmen für besseren Schutz

Regelmäßige Über­prüfung

Aktualisieren Sie Ihre Be­treuungs­verfügung regelmäßig, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche aktuell und eindeutig formuliert sind[15]. Je konkreter Ihre Angaben, desto schwieriger wird es für Beteiligte, diese zu missachten.

Mehrere Vertrauens­personen benennen

Benennen Sie sowohl Wunsch- als auch Ersatz­personen für die Betreuung[15]. Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass eine geeignete Person aus Ihrem Vertrauens­kreis bestellt wird.

Kombination mit anderen Vorsorgeinstrumenten

Ergänzen Sie die Be­treuungs­verfügung durch eine Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung. Diese Dokumente greifen ineinander und bieten Ihnen maximalen Schutz vor ungewollten Entscheidungen.

Die rechtlichen Folgen der Miss­achtung einer Be­treuungs­verfügung sind weitreichend und bieten Ihnen verschiedene Möglich­keiten, Ihre Rechte durchzusetzen. Von der Aufsicht des Be­treuungs­gerichts über die Entlassung von Betreuer:innen bis hin zu Schadensersatz­ansprüchen stehen Ihnen wirksame Rechtsmittel zur Verfügung. Das Wichtigste ist, dass Sie über diese Möglich­keiten informiert sind und sie bei Bedarf konsequent nutzen.