Kann eine Betreuungsverfügung jederzeit widerrufen oder geändert werden?

Zusammenfassung

Sie können Ihre Betreuungsverfügung jederzeit formlos schriftlich widerrufen oder ändern, solange Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsfähig sind. Der Widerruf macht die ursprüngliche Verfügung gegenüber dem Betreuungsgericht sofort unwirksam und das Gericht bestellt auf Grundlage Ihres geänderten oder fehlenden Willens neue Betreuer:innen oder hebt die Betreuung auf. Anschließend empfiehlt es sich, eine neue Betreuungsverfügung zu erstellen und im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen.

Sie haben eine Betreuungsverfügung erstellt und fragen sich, ob Sie diese wieder rückgängig machen können? Ja, Sie können Ihre Betreuungs­verfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern - selbst wenn bereits eine Betreuung eingerichtet wurde[1][17]. Diese Flexibilität gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre Zukunft zurück, wenn sich Ihre Lebens­umstände oder Ihr Vertrauen zu bestimmten Personen verändert haben.

Was bedeutet der Widerruf einer Betreuungs­verfügung konkret?

Ein Widerruf macht Ihre bisherige Betreuungs­verfügung ungültig. Das Betreuungs­gericht kann dann Ihre ursprünglichen Wünsche nicht mehr berücksichtigen, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig wird[15]. Sie verlieren dadurch Ihren Einfluss auf die Auswahl der Betreuungs­person.

Wann sollten Sie über einen Widerruf nachdenken?

Verschiedene Lebens­situationen können einen Widerruf sinnvoll machen:

  • Vertrauens­verlust: Sie haben das Vertrauen in die benannte Person verloren
  • Veränderte Lebens­umstände: Umzug, neue Beziehungen oder veränderte familiäre Verhältnisse
  • Ungeeignete Person: Die ursprünglich gewählte Person ist nicht mehr verfügbar oder geeignet
  • Neue Erkenntnisse: Sie haben bessere Alternativen gefunden

Wie können Sie Ihre Betreuungs­verfügung widerrufen?

Formlose schriftliche Erklärung reicht aus

Sie benötigen keine notarielle Beurkundung für den Widerruf. Eine einfache schriftliche Erklärung genügt, die Sie eigenhändig unterschreiben[15]. Diese Erklärung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihr vollständiger Name
  • Aktuelles Datum und Ort
  • Eindeutige Erklärung des Widerrufs
  • Ihre eigenhändige Unterschrift

Praktisches Vorgehen beim Widerruf

  1. Verfassen Sie eine klare Widerrufs­erklärung mit allen notwendigen Angaben
  2. Informieren Sie alle betroffenen Personen über Ihren Widerruf
  3. Vernichten Sie das Original Ihrer bisherigen Betreuungs­verfügung[1]
  4. Informieren Sie gegebenen­falls den Notar, wenn Sie die ursprüngliche Verfügung notariell beurkunden ließen[1]

Können Sie eine bereits wirksame Betreuung durch Widerruf beenden?

Ja, Sie können Ihre Betreuungs­verfügung selbst dann widerrufen, wenn bereits eine Betreuung läuft. In diesem Fall bestimmt das Betreuungs­gericht eine andere Person zur Betreuung oder hebt die Betreuung ganz auf, falls sie nicht mehr erforderlich ist[17].

Was passiert bei laufender Betreuung?

Das Gericht prüft nach Ihrem Widerruf:

  • Ob weiterhin eine Betreuung notwendig ist
  • Welche neue Betreuungs­person geeignet wäre
  • Ob die Betreuung möglicherweise ganz aufgehoben werden kann

Welche Voraussetzungen müssen Sie für einen Widerruf erfüllen?

Geschäfts­fähigkeit als zentrale Voraussetzung

Sie müssen zum Zeitpunkt des Widerrufs geschäfts­fähig sein. Das bedeutet, Sie müssen die Tragweite und Bedeutung Ihres Handelns verstehen können[3]. Geschäfts­unfähig sind Sie beispielsweise bei:

  • Schweren geistigen Beeinträchtigungen
  • Einem “die freie Willens­bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes­tätigkeit”[15]

Besonderheit bei der Betreuungs­verfügung

Anders als bei anderen Vorsorge­dokumenten müssen Sie bei der Erstellung der ursprünglichen Betreuungs­verfügung nicht geschäfts­fähig gewesen sein[4][9]. Für den Widerruf gilt diese Erleichterung jedoch nicht.

Wie unterscheidet sich der Widerruf von einer Vorsorge­vollmacht?

Betreuungs­verfügung vs. Vorsorge­vollmacht

Bei einer Vorsorge­vollmacht können Sie diese ebenfalls jederzeit widerrufen, solange Sie geschäfts­fähig sind[3][6]. Der wichtige Unterschied:

  • Vorsorge­vollmacht: Der Bevollmächtigte kann sofort handeln, sobald Sie handlungs­unfähig werden
  • Betreuungs­verfügung: Das Gericht muss erst eine Betreuung anordnen und einen Betreuer bestellen

Widerruf durch Dritte

Nur bei Vorsorge­vollmachten können unter bestimmten Umständen auch andere Personen einen Widerruf vornehmen:

  • Ein Kontroll­betreuer mit gerichtlicher Zustimmung[3]
  • Die Erben nach dem Tod des Vollmacht­gebers[3]

Bei Betreuungs­verfügungen gibt es diese Möglichkeiten nicht.

Was sollten Sie nach dem Widerruf beachten?

Neue Verfügung erstellen

Nach einem Widerruf sollten Sie sofort eine neue Betreuungs­verfügung erstellen, wenn Sie weiterhin Einfluss auf die Auswahl Ihrer Betreuungs­person nehmen möchten[15]. Ohne neue Verfügung entscheidet das Gericht nach eigenem Ermessen.

Regelmäßige Überprüfung

Prüfen Sie Ihre Betreuungs­verfügung regelmäßig auf Aktualität[14][17]. Ein aktuelles Datum zeigt dem Gericht Ihren derzeitigen Willen und verhindert Verwirrungen über verschiedene Versionen.

Aufbewahrung und Information

  • Bewahren Sie die neue Verfügung an einem gut zugänglichen Ort auf
  • Informieren Sie vertrauens­würdige Personen über den Widerruf
  • Erwägen Sie eine Registrierung im Zentralen Vorsorge­register

Häufige Fragen zum Widerruf von Betreuungs­verfügungen

Muss ich Gründe für den Widerruf angeben?

Nein, Sie müssen keine Gründe für Ihren Widerruf nennen. Sie können Ihre Betreuungs­verfügung ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückziehen.

Kann ich nur Teile meiner Verfügung widerrufen?

Ja, Sie können auch nur einzelne Bestimmungen ändern statt die gesamte Verfügung zu widerrufen[15]. Formulieren Sie dabei eindeutig, welche Teile Sie ändern möchten.

Was kostet ein Widerruf?

Der Widerruf selbst kostet nichts, da keine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Lediglich wenn Sie eine neue Verfügung notariell beurkunden lassen möchten, entstehen entsprechende Kosten.

Praktische Checkliste für den Widerruf

Bevor Sie widerrufen:

  • ✓ Prüfen Sie Ihre Geschäfts­fähigkeit
  • ✓ Überlegen Sie, ob eine Änderung statt Widerruf ausreicht
  • ✓ Planen Sie eine neue Verfügung

Beim Widerruf:

  • ✓ Verfassen Sie eine schriftliche Widerrufs­erklärung
  • ✓ Datieren und unterschreiben Sie eigenhändig
  • ✓ Vernichten Sie das Original der alten Verfügung

Nach dem Widerruf:

  • ✓ Informieren Sie alle betroffenen Personen
  • ✓ Erstellen Sie zeitnah eine neue Verfügung
  • ✓ Registrieren Sie die neue Verfügung gegebenen­falls

Ihre Betreuungs­verfügung ist ein lebendiges Dokument, das Sie an veränderte Lebens­umstände anpassen können. Nutzen Sie diese Flexibilität, um sicher­zustellen, dass Ihre Wünsche auch in Zukunft respektiert werden.