Gilt die Betreuungsverfügung auch im Ausland?
Eine deutsche Betreuungsverfügung ist im Ausland nicht automatisch gültig, da jedes Land eigene Regeln zum Erwachsenenschutz anwendet und nur wenige das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen ratifiziert haben. Übersetzte und beglaubigte Dokumente können medizinischem Personal Ihre Wünsche verdeutlichen, bieten aber keine Rechtssicherheit; bei längerem Aufenthalt sollten Sie eine zusätzliche Verfügung nach lokalem Recht erstellen lassen.
Eine deutsche Betreuungsverfügung gilt im Ausland grundsätzlich nicht. Jedes Land hat eigene Gesetze zum Erwachsenenschutz, die sich erheblich von deutschen Regelungen unterscheiden. Diese Tatsache betrifft Millionen von Menschen, die im Ausland leben, arbeiten oder längere Zeit dort verbringen.
Warum gilt eine deutsche Betreuungsverfügung nicht im Ausland?
Betreuungsverfügungen basieren auf nationalen, nicht auf internationalen Gesetzen. Das bedeutet: Was in Deutschland rechtlich bindend ist, hat in anderen Ländern keine automatische Gültigkeit[1]. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem EU-Land oder außerhalb Europas befinden.
Die rechtliche Grundlage hierfür liegt darin, dass jeder Staat selbst bestimmt, unter welchen Voraussetzungen er Vorsorgedokumente als wirksam ansieht[4]. Es gibt keine international oder EU-weit gültige Betreuungsverfügung[1].
Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen bietet begrenzte Hilfe
Seit 2009 regelt das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (ErwSÜ) die Anerkennung von Betreuungsmaßnahmen zwischen den Vertragsstaaten[13][15]. Aktuell haben nur 16 Staaten dieses Abkommen ratifiziert[11], darunter:
- Deutschland
- Belgien
- Frankreich
- Österreich
- Schweiz
- Niederlande (geplant)
- Italien (unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert)
Für alle anderen Länder gelten die nationalen Kollisionsregeln[19], was bedeutet: Ihre deutsche Betreuungsverfügung hat dort keine rechtliche Bindung.
Welche praktischen Auswirkungen hat das für Sie?
Ihre Verfügung kann trotzdem hilfreich sein
Auch ohne rechtliche Bindung kann Ihre deutsche Betreuungsverfügung den behandelnden Ärzt:innen wichtige Anhaltspunkte liefern[1]. Das Dokument zeigt Ihre Wünsche und Präferenzen auf, auch wenn die finale Entscheidung nach lokalem Recht getroffen wird.
Lassen Sie Ihre Betreuungsverfügung in die Landessprache oder ins Englische übersetzen und beglaubigen[1]. Dadurch können medizinische Fachkräfte Ihre Wünsche schneller verstehen und im Rahmen der lokalen Gesetze berücksichtigen.
Unterschiedliche Regelungen in Europa
Die Situation in europäischen Ländern variiert erheblich[3][6]:
- Bulgarien: Keine der drei deutschen Vorsorgedokumente (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) ist zulässig
- Estland: Nur Betreuungsverfügungen sind möglich
- Frankreich: Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind erlaubt
- Italien: Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind zulässig
- Luxemburg: Nur Patientenverfügungen sind möglich
Was sollten Sie bei Auslandsaufenthalten tun?
Für kurze Reisen und Urlaube
Nehmen Sie Ihre übersetzte Betreuungsverfügung mit. Auch wenn sie nicht rechtlich bindend ist, kann sie Ärzt:innen helfen, Ihre Wünsche zu verstehen. Informieren Sie zusätzlich Ihre Reisebegleitung über den Aufbewahrungsort des Dokuments.
Für längere Aufenthalte oder Auswanderung
Erstellen Sie zusätzlich eine Betreuungsverfügung nach den Gesetzen Ihres Aufenthaltslandes[8]. Dies gibt Ihnen die größte Rechtssicherheit. Die örtlichen Regelungen können sich erheblich von deutschen Standards unterscheiden:
- In Belgien müssen Vorsorgedokumente im Zentralregister registriert werden[6]
- In Frankreich ist eine ärztliche Bescheinigung über die Betreuungsbedürftigkeit erforderlich[6]
- In Malta benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung der Geschäftsfähigkeit bei Erstellung plus notarielle Registrierung mit zwei Zeugen[6]
Rechtliche Beratung vor Ort
Lassen Sie sich von lokalen Fachleuten beraten - Rechtsanwält:innen oder Notar:innen kennen die spezifischen Anforderungen ihres Landes[4]. Das Europäische Vorsorge-Portal (www.the-vulnerable.eu) bietet erste Informationen zu 23 europäischen Ländern[8].
Praktische Checkliste für Ihre Vorsorge
Vor einer Reise
- [ ] Deutsche Betreuungsverfügung übersetzen lassen
- [ ] Übersetzung beglaubigen
- [ ] Dokument griffbereit aufbewahren
- [ ] Reisebegleitung über Aufbewahrungsort informieren
Bei längerem Aufenthalt
- [ ] Lokale Rechtslage prüfen (über www.the-vulnerable.eu)
- [ ] Rechtsberatung vor Ort suchen
- [ ] Zusätzliche Verfügung nach lokalem Recht erstellen
- [ ] Deutsche und ausländische Dokumente koordinieren
Digitale Vorsorge
- [ ] Dokumente digital speichern (falls im Land möglich)
- [ ] Zugangsdaten sicher hinterlegen
- [ ] Vertrauenspersonen über digitale Speicherung informieren
Besonderheiten bei der Betreuung von Ausländer:innen in Deutschland
Für in Deutschland lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden[7]. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht für:
- Deutsche Staatsangehörige (unabhängig vom Aufenthaltsort)
- Ausländer:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- Ausländer:innen ohne gewöhnlichen Aufenthalt, die der Fürsorge deutscher Gerichte bedürfen[7]
Ihre nächsten Schritte
Prüfen Sie Ihre aktuelle Situation: Leben Sie dauerhaft im Ausland oder planen längere Aufenthalte? Dann sollten Sie sich zeitnah über die lokalen Vorsorgemöglichkeiten informieren.
Kontaktieren Sie bei Unsicherheit eine Fachberatung. Das Bundesamt für Justiz fungiert als deutsche Zentrale Behörde für das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen und kann bei grenzüberschreitenden Fragen weiterhelfen[13].
Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Vorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit - auch über Landesgrenzen hinweg. Die Investition in eine fachkundige Beratung zahlt sich aus, wenn Sie im Ernstfall auf funktionierende Strukturen zurückgreifen können.