Gilt die Betreuungsverfügung auch im Ausland?

Zusammenfassung

Eine deutsche Betreuungs­verfügung ist im Ausland nicht automatisch gültig, da jedes Land eigene Regeln zum Erwachsenen­schutz anwendet und nur wenige das Haager Erwachsenen­schutz­übereinkommen ratifiziert haben. Übersetzte und beglaubigte Dokumente können medizinischem Personal Ihre Wünsche verdeutlichen, bieten aber keine Rechts­sicherheit; bei längerem Aufenthalt sollten Sie eine zusätzliche Verfügung nach lokalem Recht erstellen lassen.

Eine deutsche Betreuungs­verfügung gilt im Ausland grund­sätzlich nicht. Jedes Land hat eigene Gesetze zum Erwachsenen­schutz, die sich erheblich von deutschen Regelungen unterscheiden. Diese Tatsache betrifft Millionen von Menschen, die im Ausland leben, arbeiten oder längere Zeit dort verbringen.

Warum gilt eine deutsche Betreuungs­verfügung nicht im Ausland?

Betreuungs­verfügungen basieren auf nationalen, nicht auf internationalen Gesetzen. Das bedeutet: Was in Deutschland rechtlich bindend ist, hat in anderen Ländern keine automatische Gültigkeit[1]. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem EU-Land oder außerhalb Europas befinden.

Die rechtliche Grundlage hierfür liegt darin, dass jeder Staat selbst bestimmt, unter welchen Voraus­setzungen er Vorsorge­dokumente als wirksam ansieht[4]. Es gibt keine international oder EU-weit gültige Betreuungs­verfügung[1].

Das Haager Erwachsenen­schutz­übereinkommen bietet begrenzte Hilfe

Seit 2009 regelt das Haager Erwachsenen­schutz­übereinkommen (ErwSÜ) die Anerkennung von Betreuungs­maßnahmen zwischen den Vertrags­staaten[13][15]. Aktuell haben nur 16 Staaten dieses Abkommen ratifiziert[11], darunter:

  • Deutschland
  • Belgien
  • Frankreich
  • Österreich
  • Schweiz
  • Niederlande (geplant)
  • Italien (unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert)

Für alle anderen Länder gelten die nationalen Kollisions­regeln[19], was bedeutet: Ihre deutsche Betreuungs­verfügung hat dort keine rechtliche Bindung.

Welche praktischen Auswirkungen hat das für Sie?

Ihre Verfügung kann trotzdem hilfreich sein

Auch ohne rechtliche Bindung kann Ihre deutsche Betreuungs­verfügung den behandelnden Ärzt:innen wichtige Anhaltspunkte liefern[1]. Das Dokument zeigt Ihre Wünsche und Präferenzen auf, auch wenn die finale Entscheidung nach lokalem Recht getroffen wird.

Lassen Sie Ihre Betreuungs­verfügung in die Landes­sprache oder ins Englische übersetzen und beglaubigen[1]. Dadurch können medizinische Fach­kräfte Ihre Wünsche schneller verstehen und im Rahmen der lokalen Gesetze berücksichtigen.

Unterschiedliche Regelungen in Europa

Die Situation in europäischen Ländern variiert erheblich[3][6]:

  • Bulgarien: Keine der drei deutschen Vorsorge­dokumente (Vorsorge­vollmacht, Betreuungs­verfügung, Patienten­verfügung) ist zulässig
  • Estland: Nur Betreuungs­verfügungen sind möglich
  • Frankreich: Vorsorge­vollmachten und Patienten­verfügungen sind erlaubt
  • Italien: Betreuungs­verfügungen und Patienten­verfügungen sind zulässig
  • Luxemburg: Nur Patienten­verfügungen sind möglich

Was sollten Sie bei Auslands­aufenthalten tun?

Für kurze Reisen und Urlaube

Nehmen Sie Ihre übersetzte Betreuungs­verfügung mit. Auch wenn sie nicht rechtlich bindend ist, kann sie Ärzt:innen helfen, Ihre Wünsche zu verstehen. Informieren Sie zusätzlich Ihre Reise­begleitung über den Aufbewahrungs­ort des Dokuments.

Für längere Aufenthalte oder Aus­wanderung

Erstellen Sie zusätzlich eine Betreuungs­verfügung nach den Gesetzen Ihres Aufenthalts­landes[8]. Dies gibt Ihnen die größte Rechts­sicherheit. Die örtlichen Regelungen können sich erheblich von deutschen Standards unterscheiden:

  • In Belgien müssen Vorsorge­dokumente im Zentral­register registriert werden[6]
  • In Frankreich ist eine ärztliche Bescheinigung über die Betreuungs­bedürftigkeit erforderlich[6]
  • In Malta benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung der Geschäfts­fähigkeit bei Erstellung plus notarielle Registrierung mit zwei Zeugen[6]

Rechtliche Beratung vor Ort

Lassen Sie sich von lokalen Fach­leuten beraten - Rechts­anwält:innen oder Notar:innen kennen die spezifischen Anforderungen ihres Landes[4]. Das Europäische Vorsorge-Portal (www.the-vulnerable.eu) bietet erste Informationen zu 23 europäischen Ländern[8].

Praktische Checkliste für Ihre Vorsorge

Vor einer Reise

  • [ ] Deutsche Betreuungs­verfügung übersetzen lassen
  • [ ] Übersetzung beglaubigen
  • [ ] Dokument griffbereit aufbewahren
  • [ ] Reise­begleitung über Aufbewahrungs­ort informieren

Bei längerem Aufenthalt

  • [ ] Lokale Rechts­lage prüfen (über www.the-vulnerable.eu)
  • [ ] Rechts­beratung vor Ort suchen
  • [ ] Zusätzliche Verfügung nach lokalem Recht erstellen
  • [ ] Deutsche und ausländische Dokumente koordinieren

Digitale Vorsorge

  • [ ] Dokumente digital speichern (falls im Land möglich)
  • [ ] Zugangs­daten sicher hinterlegen
  • [ ] Vertrauens­personen über digitale Speicherung informieren

Besonderheiten bei der Betreuung von Ausländer:innen in Deutschland

Für in Deutschland lebende Personen mit ausländischer Staats­angehörigkeit kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden[7]. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht für:

  • Deutsche Staats­angehörige (unabhängig vom Aufenthalts­ort)
  • Ausländer:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Ausländer:innen ohne gewöhnlichen Aufenthalt, die der Fürsorge deutscher Gerichte bedürfen[7]

Ihre nächsten Schritte

Prüfen Sie Ihre aktuelle Situation: Leben Sie dauerhaft im Ausland oder planen längere Aufenthalte? Dann sollten Sie sich zeitnah über die lokalen Vorsorge­möglichkeiten informieren.

Kontaktieren Sie bei Unsicherheit eine Fach­beratung. Das Bundes­amt für Justiz fungiert als deutsche Zentrale Behörde für das Haager Erwachsenen­schutz­übereinkommen und kann bei grenz­überschreitenden Fragen weiterhelfen[13].

Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Vorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit - auch über Landes­grenzen hinweg. Die Investition in eine fach­kundige Beratung zahlt sich aus, wenn Sie im Ernstfall auf funktionierende Strukturen zurück­greifen können.