Was ist eine Willens­erklärung?

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Zusammenfassung

Eine Willens­erklärung ist die Äußerung Ihres rechtlichen Willens, mit der Sie eine bestimmte Rechts­folge erreichen möchten - zum Beispiel beim Abschluss eines Vertrags oder bei einer Kündigung. Sie wird entweder durch Worte, schriftlich oder durch eindeutiges Verhalten abgegeben und ist im Alltag sowie bei wichtigen Vorsorge­entscheidungen wie Patienten­verfügung oder Vorsorge­vollmacht von großer Bedeutung. Damit Ihre Willens­erklärung wirksam ist, sollte sie klar formuliert und - falls erforderlich - korrekt zugestellt werden.

Eine Willens­erklärung ist die Äußerung Ihres rechtlich relevanten Willens. Sie geben damit zu verstehen, dass Sie eine bestimmte rechtliche Folge herbei­führen möchten. Im Alltag begegnen Ihnen Willens­erklärungen häufiger als Sie denken - vom Kauf eines Brötchens bis zur Unterzeichnung eines Miet­vertrags.

Was ist eine Willens­erklärung?

Eine Willens­erklärung ist im deutschen Zivilrecht die Äußerung eines Rechts­folge­willens - also die nach außen erkennbare Kund­gabe des Willens einer Person, die auf einen rechtlichen Erfolg abzielt[1]. Das Besondere: Der rechtliche Erfolg tritt ein, weil er von der erklärenden Person gewollt ist. Fallen Wille und Erklärung auseinander, liegt ein Willens­mangel vor.

Willens­erklärungen sind grundlegende Bausteine unseres Rechts­systems. Sie ermöglichen es Ihnen, Verträge abzuschließen, Voll­machten zu erteilen oder Testamente zu errichten.

Bestandteile einer Willens­erklärung

Eine Willens­erklärung besteht aus zwei Teilen:

Der objektive (äußere) Tatbestand

Der objektive Tatbestand ist das, was nach außen sichtbar wird. Er umfasst:

  • Erklärungs­verhalten: Eine für andere erkennbare Willens­betätigung - sei es durch Worte, Schrift oder durch schlüssiges Verhalten[7]

  • Rechts­bindungs­wille: Ihre Erklärung muss auf eine rechtliche Bindung abzielen. Ein unverbindlicher Ratschlag oder eine Gefälligkeit genügt nicht[7]

Das Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Willens­erklärung. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn vorher vereinbart wurde, dass Schweigen eine bestimmte Bedeutung haben soll[7].

Der subjektive (innere) Tatbestand

Der subjektive Tatbestand spiegelt Ihren inneren Willen wider. Er besteht aus:

  • Handlungs­wille: Das Bewusstsein, überhaupt zu handeln. Dieser fehlt beispielsweise bei Handlungen im Schlaf oder unter Hypnose[7][8]

  • Erklärungs­bewusstsein: Das Bewusstsein, eine rechtserhebliche Erklärung abzugeben. Dieses fehlt zum Beispiel, wenn Sie in einer Auktion den Arm heben, um einen Bekannten zu grüßen, aber ungewollt ein Gebot abgeben[8]

  • Geschäfts­wille: Der Wille, eine ganz konkrete Rechts­folge herbeizuführen (z.B. einen bestimmten Vertrag abzuschließen)[7]

Arten von Willens­erklärungen

Es gibt zwei grundlegende Arten von Willens­erklärungen:

Empfangs­bedürftige Willens­erklärungen

Diese Erklärungen müssen einer anderen Person zugehen, um wirksam zu werden[3]. Beispiele hierfür sind:

  • Vertrags­angebote und -annahmen
  • Kündigungen
  • Anfechtungs­erklärungen

Bei diesen Erklärungen ist entscheidend, wann sie dem Empfänger zugehen. Erst dann entfalten sie ihre rechtliche Wirkung[15].

Nicht empfangs­bedürftige Willens­erklärungen

Diese Erklärungen werden bereits mit der Abgabe wirksam, ohne dass jemand davon Kenntnis nehmen muss[4]. Hierzu gehören:

  • Testamente
  • Auslobungen (z.B. Belohnungs­ausschreibungen)
  • Eigentumsaufgabe

Bei diesen Erklärungen genügt es, wenn Sie Ihren Willen erkennbar äußern - eine Übermittlung an andere Personen ist nicht erforderlich[4].

Willens­mängel und ihre Folgen

Manchmal stimmen der geäußerte und der tatsächliche Wille nicht überein. Man spricht dann von Willens­mängeln. Diese können verschiedene Ursachen haben:

Bewusste Willens­mängel

Hier weiß die erklärende Person, dass ihr geäußerter Wille nicht ihrem wahren Willen entspricht[8]:

  • Schein­geschäft: Eine Erklärung wird nur zum Schein abgegeben
  • Scherz­erklärung: Eine nicht ernst gemeinte Erklärung
  • Geheimer Vorbehalt: Ein innerer Widerspruch zur äußeren Erklärung
  • Drohung: Eine Erklärung unter widerrechtlicher Drohung

Unbewusste Willens­mängel (Irrtümer)

Hier ist sich die erklärende Person des Widerspruchs nicht bewusst[8]:

  • Inhalts­irrtum: Irrtum über den Inhalt der Erklärung
  • Erklärungs­irrtum: Versprechen, Verschreiben
  • Eigenschafts­irrtum: Irrtum über verkehrs­wesentliche Eigenschaften
  • Täuschung: Erklärung aufgrund falscher Tatsachen

Je nach Art des Willens­mangels können unterschiedliche Rechts­folgen eintreten:

  • Manche Willens­mängel machen die Erklärung nichtig (von Anfang an unwirksam)
  • Bei anderen Willens­mängeln bleibt die Erklärung wirksam, kann aber angefochten werden[5]

Wann wird eine Willens­erklärung wirksam?

Bei nicht empfangs­bedürftigen Willens­erklärungen

Diese werden mit der bloßen Abgabe wirksam. Das Testament ist beispielsweise wirksam, sobald Sie es aufgesetzt haben - eine Übermittlung an die Begünstigten ist nicht nötig[1].

Bei empfangs­bedürftigen Willens­erklärungen

Für diese gilt:

  1. Abgabe: Die Erklärung muss so auf den Weg gebracht werden, dass unter normalen Umständen mit einem Zugang gerechnet werden kann

  2. Zugang: Die Erklärung muss in den Macht­bereich des Empfängers gelangen, sodass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit zur Kenntnis­nahme hat[15]

Eine empfangs­bedürftige Willens­erklärung unter Abwesenden wird erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie dem Empfänger zugeht[15].

Praktische Beispiele für Willens­erklärungen im Alltag

Willens­erklärungen begleiten Sie durch Ihren Alltag. Hier einige Beispiele:

Kaufvertrag

Wenn Sie im Geschäft ein Produkt zur Kasse bringen und bezahlen, geben Sie durch Ihr Verhalten eine Willens­erklärung ab, die auf den Abschluss eines Kauf­vertrags gerichtet ist.

Kündigung eines Miet­vertrags

Eine Kündigung ist eine typische empfangs­bedürftige Willens­erklärung. Ein Beispiel für eine Kündigung könnte wie folgt aussehen:

“Hiermit kündige ich fristgemäß den Miet­vertrag vom [Datum] für die von Ihnen angemietete Wohnung [Adresse].”[12]

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Empfänger zugegangen ist.

Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten[11].

Dies ist besonders wichtig, wenn Sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Ohne Vorsorge­vollmacht wird vom Betreuungs­gericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt[11].

Patienten­verfügung

Mit einer Patienten­verfügung legen Sie für den Fall Ihrer Einwilligungs­unfähigkeit fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen[10].

Die Patienten­verfügung muss schriftlich verfasst werden und kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es empfiehlt sich, sich von einer ärztlichen Fachperson beraten zu lassen[10].

Tipps für den Umgang mit Willens­erklärungen

Damit Ihre Willens­erklärungen die gewünschte Wirkung erzielen, hier einige praktische Hinweise:

  1. Formulieren Sie klar und eindeutig: Vermeiden Sie Missverständnisse durch klare Formulierungen

  2. Achten Sie auf Form­vorschriften: Manche Willens­erklärungen erfordern eine bestimmte Form (z.B. Schriftform bei Patienten­verfügungen)

  3. Bewahren Sie Nachweise auf: Bei wichtigen empfangs­bedürftigen Willens­erklärungen sollten Sie den Zugang nachweisen können (z.B. durch Einschreiben mit Rückschein)

  4. Prüfen Sie Ihre Geschäfts­fähigkeit: Nur wer geschäftsfähig ist, kann wirksame Willens­erklärungen abgeben

  5. Lassen Sie sich bei komplexen Sachverhalten beraten: Bei wichtigen Entscheidungen kann rechtlicher Rat sinnvoll sein

Fazit

Willens­erklärungen sind ein zentrales Element unseres Rechts­systems. Sie ermöglichen es Ihnen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst­bestimmt zu regeln - vom einfachen Einkauf bis hin zu wichtigen Vorsorge­entscheidungen.

Indem Sie die Grundlagen verstehen, können Sie Ihre Rechte besser wahrnehmen und Ihre Interessen wirksam vertreten. Besonders bei wichtigen Entscheidungen wie Vorsorge­vollmachten oder Patienten­verfügungen ist es sinnvoll, sich fach­kundig beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Willens­erklärungen genau das bewirken, was Sie beabsichtigen.