Was ist eine Willenserklärung?
Eine Willenserklärung ist die Äußerung Ihres rechtlichen Willens, mit der Sie eine bestimmte Rechtsfolge erreichen möchten - zum Beispiel beim Abschluss eines Vertrags oder bei einer Kündigung. Sie wird entweder durch Worte, schriftlich oder durch eindeutiges Verhalten abgegeben und ist im Alltag sowie bei wichtigen Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht von großer Bedeutung. Damit Ihre Willenserklärung wirksam ist, sollte sie klar formuliert und - falls erforderlich - korrekt zugestellt werden.
Eine Willenserklärung ist die Äußerung Ihres rechtlich relevanten Willens. Sie geben damit zu verstehen, dass Sie eine bestimmte rechtliche Folge herbeiführen möchten. Im Alltag begegnen Ihnen Willenserklärungen häufiger als Sie denken - vom Kauf eines Brötchens bis zur Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Was ist eine Willenserklärung?
Eine Willenserklärung ist im deutschen Zivilrecht die Äußerung eines Rechtsfolgewillens - also die nach außen erkennbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen rechtlichen Erfolg abzielt[1]. Das Besondere: Der rechtliche Erfolg tritt ein, weil er von der erklärenden Person gewollt ist. Fallen Wille und Erklärung auseinander, liegt ein Willensmangel vor.
Willenserklärungen sind grundlegende Bausteine unseres Rechtssystems. Sie ermöglichen es Ihnen, Verträge abzuschließen, Vollmachten zu erteilen oder Testamente zu errichten.
Bestandteile einer Willenserklärung
Eine Willenserklärung besteht aus zwei Teilen:
Der objektive (äußere) Tatbestand
Der objektive Tatbestand ist das, was nach außen sichtbar wird. Er umfasst:
-
Erklärungsverhalten: Eine für andere erkennbare Willensbetätigung - sei es durch Worte, Schrift oder durch schlüssiges Verhalten[7]
-
Rechtsbindungswille: Ihre Erklärung muss auf eine rechtliche Bindung abzielen. Ein unverbindlicher Ratschlag oder eine Gefälligkeit genügt nicht[7]
Das Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Willenserklärung. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn vorher vereinbart wurde, dass Schweigen eine bestimmte Bedeutung haben soll[7].
Der subjektive (innere) Tatbestand
Der subjektive Tatbestand spiegelt Ihren inneren Willen wider. Er besteht aus:
-
Handlungswille: Das Bewusstsein, überhaupt zu handeln. Dieser fehlt beispielsweise bei Handlungen im Schlaf oder unter Hypnose[7][8]
-
Erklärungsbewusstsein: Das Bewusstsein, eine rechtserhebliche Erklärung abzugeben. Dieses fehlt zum Beispiel, wenn Sie in einer Auktion den Arm heben, um einen Bekannten zu grüßen, aber ungewollt ein Gebot abgeben[8]
-
Geschäftswille: Der Wille, eine ganz konkrete Rechtsfolge herbeizuführen (z.B. einen bestimmten Vertrag abzuschließen)[7]
Arten von Willenserklärungen
Es gibt zwei grundlegende Arten von Willenserklärungen:
Empfangsbedürftige Willenserklärungen
Diese Erklärungen müssen einer anderen Person zugehen, um wirksam zu werden[3]. Beispiele hierfür sind:
- Vertragsangebote und -annahmen
- Kündigungen
- Anfechtungserklärungen
Bei diesen Erklärungen ist entscheidend, wann sie dem Empfänger zugehen. Erst dann entfalten sie ihre rechtliche Wirkung[15].
Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
Diese Erklärungen werden bereits mit der Abgabe wirksam, ohne dass jemand davon Kenntnis nehmen muss[4]. Hierzu gehören:
- Testamente
- Auslobungen (z.B. Belohnungsausschreibungen)
- Eigentumsaufgabe
Bei diesen Erklärungen genügt es, wenn Sie Ihren Willen erkennbar äußern - eine Übermittlung an andere Personen ist nicht erforderlich[4].
Willensmängel und ihre Folgen
Manchmal stimmen der geäußerte und der tatsächliche Wille nicht überein. Man spricht dann von Willensmängeln. Diese können verschiedene Ursachen haben:
Bewusste Willensmängel
Hier weiß die erklärende Person, dass ihr geäußerter Wille nicht ihrem wahren Willen entspricht[8]:
- Scheingeschäft: Eine Erklärung wird nur zum Schein abgegeben
- Scherzerklärung: Eine nicht ernst gemeinte Erklärung
- Geheimer Vorbehalt: Ein innerer Widerspruch zur äußeren Erklärung
- Drohung: Eine Erklärung unter widerrechtlicher Drohung
Unbewusste Willensmängel (Irrtümer)
Hier ist sich die erklärende Person des Widerspruchs nicht bewusst[8]:
- Inhaltsirrtum: Irrtum über den Inhalt der Erklärung
- Erklärungsirrtum: Versprechen, Verschreiben
- Eigenschaftsirrtum: Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften
- Täuschung: Erklärung aufgrund falscher Tatsachen
Je nach Art des Willensmangels können unterschiedliche Rechtsfolgen eintreten:
- Manche Willensmängel machen die Erklärung nichtig (von Anfang an unwirksam)
- Bei anderen Willensmängeln bleibt die Erklärung wirksam, kann aber angefochten werden[5]
Wann wird eine Willenserklärung wirksam?
Bei nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen
Diese werden mit der bloßen Abgabe wirksam. Das Testament ist beispielsweise wirksam, sobald Sie es aufgesetzt haben - eine Übermittlung an die Begünstigten ist nicht nötig[1].
Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen
Für diese gilt:
-
Abgabe: Die Erklärung muss so auf den Weg gebracht werden, dass unter normalen Umständen mit einem Zugang gerechnet werden kann
-
Zugang: Die Erklärung muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, sodass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat[15]
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden wird erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie dem Empfänger zugeht[15].
Praktische Beispiele für Willenserklärungen im Alltag
Willenserklärungen begleiten Sie durch Ihren Alltag. Hier einige Beispiele:
Kaufvertrag
Wenn Sie im Geschäft ein Produkt zur Kasse bringen und bezahlen, geben Sie durch Ihr Verhalten eine Willenserklärung ab, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet ist.
Kündigung eines Mietvertrags
Eine Kündigung ist eine typische empfangsbedürftige Willenserklärung. Ein Beispiel für eine Kündigung könnte wie folgt aussehen:
“Hiermit kündige ich fristgemäß den Mietvertrag vom [Datum] für die von Ihnen angemietete Wohnung [Adresse].”[12]
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Empfänger zugegangen ist.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten[11].
Dies ist besonders wichtig, wenn Sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Ohne Vorsorgevollmacht wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt[11].
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen[10].
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden und kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es empfiehlt sich, sich von einer ärztlichen Fachperson beraten zu lassen[10].
Tipps für den Umgang mit Willenserklärungen
Damit Ihre Willenserklärungen die gewünschte Wirkung erzielen, hier einige praktische Hinweise:
-
Formulieren Sie klar und eindeutig: Vermeiden Sie Missverständnisse durch klare Formulierungen
-
Achten Sie auf Formvorschriften: Manche Willenserklärungen erfordern eine bestimmte Form (z.B. Schriftform bei Patientenverfügungen)
-
Bewahren Sie Nachweise auf: Bei wichtigen empfangsbedürftigen Willenserklärungen sollten Sie den Zugang nachweisen können (z.B. durch Einschreiben mit Rückschein)
-
Prüfen Sie Ihre Geschäftsfähigkeit: Nur wer geschäftsfähig ist, kann wirksame Willenserklärungen abgeben
-
Lassen Sie sich bei komplexen Sachverhalten beraten: Bei wichtigen Entscheidungen kann rechtlicher Rat sinnvoll sein
Fazit
Willenserklärungen sind ein zentrales Element unseres Rechtssystems. Sie ermöglichen es Ihnen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstbestimmt zu regeln - vom einfachen Einkauf bis hin zu wichtigen Vorsorgeentscheidungen.
Indem Sie die Grundlagen verstehen, können Sie Ihre Rechte besser wahrnehmen und Ihre Interessen wirksam vertreten. Besonders bei wichtigen Entscheidungen wie Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist es sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Willenserklärungen genau das bewirken, was Sie beabsichtigen.