Was ist eine Untervollmacht?
Eine Untervollmacht ist die Übertragung einer bestehenden Vollmacht von einem Bevollmächtigten auf eine dritte Person, den sogenannten Unterbevollmächtigten. Diese kann nur erteilt werden, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber dies ausdrücklich erlaubt oder es aus den Umständen hervorgeht, und sie dient dazu, Aufgaben effizient weiterzudelegieren, etwa bei Rechtsanwälten oder in Vorsorgevollmachten. Der Unterbevollmächtigte handelt entweder im Namen des Vollmachtgebers oder des Hauptbevollmächtigten, abhängig von der Art der Untervollmacht.
- Was genau ist eine Untervollmacht?
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Anwendungsbereiche im Alltag
- Praktische Umsetzung einer Untervollmacht
- Rechte und Pflichten bei einer Untervollmacht
- Untervollmacht vs. Ersatzvollmacht: Wichtige Unterschiede
- Widerruf und Beendigung einer Untervollmacht
- Praktische Tipps für Vollmachtgeber:innen
- Untervollmacht im internationalen Kontext
- Fazit
Die Untervollmacht ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das es bevollmächtigten Personen erlaubt, ihre Vertretungsmacht teilweise oder vollständig an eine weitere Person zu übertragen. Gerade im Kontext von Vorsorgevollmachten kann dieses Instrument eine große Hilfe sein. Nicht immer kann die von Ihnen bevollmächtigte Person alle Aufgaben selbst erledigen - sei es aus zeitlichen Gründen, wegen räumlicher Distanz oder in besonderen Situationen. Hier erfahren Sie alles Wesentliche zur Untervollmacht, ihrer rechtlichen Bedeutung und praktischen Anwendung.
Was genau ist eine Untervollmacht?
Eine Untervollmacht liegt vor, wenn eine bereits bevollmächtigte Person ihrerseits eine Vollmacht an eine dritte Person erteilt. Der ursprüngliche Vollmachtgeber hat also Person A bevollmächtigt, und Person A bevollmächtigt nun Person B - das ist dann die Untervollmacht[1][2].
Beispiel: Sie haben in Ihrer Vorsorgevollmacht Ihren Bruder als Bevollmächtigten eingesetzt. Wenn Ihr Bruder nun für längere Zeit verreist, kann er - sofern Sie dies in der Hauptvollmacht erlaubt haben - Ihrer Tochter eine Untervollmacht erteilen, damit sie in seiner Abwesenheit bestimmte Aufgaben für Sie erledigen kann.
Die Untervollmacht kann dabei verschiedene Formen annehmen:
- Die bevollmächtigte Person erteilt im Namen des ursprünglichen Vollmachtgebers einer weiteren Person Vollmacht
- Die bevollmächtigte Person räumt der dritten Person in eigenem Namen Vertretungsmacht ein (sogenannte mittelbare Untervertretung)[2]
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Damit eine Untervollmacht rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Erlaubnis in der Hauptvollmacht
Entscheidend ist: Eine Untervollmacht ist nur dann wirksam, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber in der Hauptvollmacht seinem Vertreter gestattet hat, eine solche zu erteilen[1]. Diese Erlaubnis kann ausdrücklich formuliert sein, liegt aber bei einer Generalvollmacht in der Regel auch ohne explizite Erwähnung vor[1].
Umfang der Untervollmacht
Die Untervollmacht darf niemals weiter reichen als die Hauptvollmacht[4]. Die bevollmächtigte Person kann also nur jene Rechte übertragen, die sie selbst erhalten hat. Bei der Erstellung sollten Sie daher genau festlegen, welche Befugnisse übertragen werden dürfen und welche nicht.
Formvorschriften
Je nach Art der Vollmacht können unterschiedliche Formvorschriften gelten. Bei einer Vorsorgevollmacht, die auch Gesundheitsangelegenheiten oder Immobiliengeschäfte umfasst, ist für die Hauptvollmacht eine notarielle Beurkundung empfehlenswert oder sogar notwendig. Diese Formvorschriften sind auch bei der Untervollmacht zu beachten.
Anwendungsbereiche im Alltag
Untervollmachten kommen in verschiedenen Lebensbereichen zum Einsatz:
In der Rechtsanwaltspraxis
Häufig werden Untervollmachten in Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Wenn Sie einen Anwalt mit der Prozessführung beauftragen, kann dieser Untervollmachten an Kolleg:innen erteilen[4]. Dies ist besonders praktisch, wenn Gerichtstermine in entfernteren Städten wahrgenommen werden müssen, da es Reisekosten sparen kann[1][7].
Bei der Vorsorgevollmacht
Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann eine Untervollmacht sehr nützlich sein. Wenn Ihr Hauptbevollmächtigter verhindert ist, kann er durch eine Untervollmacht sicherstellen, dass trotzdem jemand für Sie handeln kann. Dies gewährleistet, dass Ihre Angelegenheiten weiterhin geregelt werden[3].
In Unternehmen und bei Geschäftsbeziehungen
Auch im geschäftlichen Kontext spielen Untervollmachten eine Rolle. Hier ist allerdings zwischen zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Vollmachten zu unterscheiden. Nach dem deutschen Zivilrecht kann ein Bevollmächtigter grundsätzlich eine Untervollmacht erteilen, sofern der Vollmachtgeber dies nicht untersagt hat[9].
Praktische Umsetzung einer Untervollmacht
Wenn Sie als bevollmächtigte Person eine Untervollmacht erteilen möchten, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Prüfung der Hauptvollmacht
Zunächst müssen Sie prüfen, ob die Hauptvollmacht Ihnen das Recht einräumt, eine Untervollmacht zu erteilen. Ohne diese Berechtigung wäre die Untervollmacht unwirksam[1][4].
Erstellung des Dokuments
Eine Untervollmacht sollte schriftlich erstellt werden. Dabei sollten folgende Elemente enthalten sein:
- Name und Anschrift des Unterbevollmächtigten
- Bezug auf die Hauptvollmacht (Datum, Aussteller)
- Genauer Umfang der übertragenen Befugnisse
- Zeitliche Begrenzung (falls gewünscht)
- Datum und Unterschrift des Hauptbevollmächtigten[6]
Muster einer Untervollmacht:
“Ich, [Name des Hauptbevollmächtigten], bevollmächtige hiermit [Name des Unterbevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], in meinem Namen und mit meinen Rechten gemäß der mir erteilten Vollmacht vom [Datum der Hauptvollmacht] folgende Handlungen vorzunehmen: [Auflistung der Befugnisse].”[3]
Wirksamwerden der Untervollmacht
Die Untervollmacht wird wirksam, sobald der Hauptbevollmächtigte sie erteilt hat und der Unterbevollmächtigte die Annahme erklärt hat. Bei besonders wichtigen Angelegenheiten kann eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sinnvoll sein.
Rechte und Pflichten bei einer Untervollmacht
Das Verhältnis zwischen den beteiligten Personen ist durch bestimmte Rechte und Pflichten gekennzeichnet:
Verhältnis zum ursprünglichen Vollmachtgeber
Liegt eine wirksame Untervollmacht vor, so ist der Unterbevollmächtigte in der Regel Vertreter des Geschäftsherrn (also des ursprünglichen Vollmachtgebers) und nicht des Hauptbevollmächtigten[4]. Dies bedeutet, dass der Unterbevollmächtigte im Namen des ursprünglichen Vollmachtgebers auftreten muss.
Haftungsfragen
Wenn der Unterbevollmächtigte offenlegt, dass er lediglich als Unterbevollmächtigter handelt, haftet er aus § 179 BGB nur für Mängel der Untervollmacht, nicht aber für Mängel der Hauptvollmacht[4].
Rechenschaftspflicht
Der Unterbevollmächtigte ist dem Hauptbevollmächtigten gegenüber rechenschaftspflichtig. Das bedeutet, dass er dem Hauptbevollmächtigten Bericht erstatten muss und dessen Weisungen zu folgen hat[3].
Untervollmacht vs. Ersatzvollmacht: Wichtige Unterschiede
Untervollmacht und Ersatzvollmacht werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Zwecke erfüllen:
Untervollmacht
Mit einer Untervollmacht delegiert der Hauptbevollmächtigte Aufgaben an eine dritte Person, während er selbst weiterhin handlungsfähig bleibt. Der Hauptbevollmächtigte behält also seine Befugnisse und kann jederzeit selbst handeln[3].
Ersatzvollmacht
Eine Ersatzvollmacht hingegen benennt eine Person, die erst dann als Bevollmächtigte:r eintritt, wenn die ursprünglich bevollmächtigte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Pflichten zu erfüllen. Die Ersatzvollmacht dient also als Absicherung für den Ausfall des Hauptbevollmächtigten[3].
Widerruf und Beendigung einer Untervollmacht
Eine Untervollmacht ist nicht unbedingt von Dauer:
Widerruf durch den Hauptbevollmächtigten
Der Hauptbevollmächtigte hat in der Regel das Recht, eine erteilte Untervollmacht zu widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, und der Unterbevollmächtigte muss darüber informiert werden[3].
Beendigung durch Zeitablauf
Wurde die Untervollmacht für einen bestimmten Zeitraum erteilt, endet sie automatisch mit Ablauf dieser Frist[6].
Beendigung der Hauptvollmacht
Wird die Hauptvollmacht widerrufen oder endet sie aus anderen Gründen, so erlischt in der Regel auch die Untervollmacht, da sie keine eigene Grundlage mehr hat[4].
Praktische Tipps für Vollmachtgeber:innen
Wenn Sie als Vollmachtgeber:in überlegen, ob Sie Ihrem Bevollmächtigten die Möglichkeit geben möchten, Untervollmachten zu erteilen, sollten Sie Folgendes bedenken:
Vor- und Nachteile abwägen
Eine Untervollmacht kann sehr praktisch sein, wenn Ihr Hauptbevollmächtigter nicht immer verfügbar ist. Allerdings geben Sie damit auch ein Stück Kontrolle aus der Hand, da Sie nicht mehr allein bestimmen, wer für Sie handelt[3].
Klare Regelungen treffen
Wenn Sie die Erteilung von Untervollmachten erlauben möchten, sollten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht klar festlegen, für welche Bereiche dies gelten soll und ob es Einschränkungen gibt.
Alternative: Ersatzbevollmächtigte benennen
Als Alternative zur Untervollmacht können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht von vornherein mehrere Ersatzbevollmächtigte benennen, die nacheinander zum Zuge kommen, falls der Hauptbevollmächtigte ausfällt[3].
Untervollmacht im internationalen Kontext
Wenn Sie mit internationalen Bezügen zu tun haben, sollten Sie beachten:
Unterschiedliche Rechtssysteme
Die Gültigkeit einer Untervollmacht kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Informieren Sie sich daher über die spezifischen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes[6].
Anpassung an nationale Vorgaben
In manchen Ländern gelten strengere Formvorschriften oder andere Regelungen zur Erteilung von Untervollmachten. Passen Sie die Untervollmacht an diese Vorgaben an oder lassen Sie sich von einem Rechtsbeistand des jeweiligen Landes beraten.
Fazit
Die Untervollmacht ist ein flexibles rechtliches Instrument, das es bevollmächtigten Personen ermöglicht, bei Bedarf weitere Vertrauenspersonen in die Erledigung von Aufgaben einzubeziehen. Damit eine Untervollmacht wirksam ist, muss der ursprüngliche Vollmachtgeber dies in der Hauptvollmacht erlaubt haben - explizit oder implizit.
Besonders im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann die Möglichkeit zur Erteilung von Untervollmachten sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten auch dann geregelt werden können, wenn Ihr Hauptbevollmächtigter verhindert ist. Allerdings sollten Sie als Vollmachtgeber:in sorgfältig abwägen, ob und in welchem Umfang Sie diese Möglichkeit einräumen möchten.
Für eine rechtlich sichere Gestaltung empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen - sei es bei einer Rechtsanwaltskanzlei, einer Notariatskanzlei oder einer Beratungsstelle für Vorsorgefragen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse optimal umgesetzt werden.