Was ist eine Unternehmensstiftung?

Zusammenfassung

Eine Unternehmens­stiftung ist ein rechtliches Konstrukt, das dazu dient, ein Unternehmen langfristig zu sichern und die Nachfolge zu regeln. Sie kann entweder das Unternehmen selbst führen (Unternehmens­träger­stiftung) oder Anteile daran halten (Beteiligungs­träger­stiftung). Besonders für Familien­unternehmen oder Unternehmer:innen ohne Nachfolger:innen bietet sie Vorteile wie den Schutz vor Zersplitterung, klare Nachfolgeregelungen und mögliche Steuer­vorteile.

Eine Unternehmensstiftung ist ein besonderes rechtliches Konstrukt, das dazu dient, den lang­fristigen Bestand eines Unternehmens zu sichern und die Unter­nehmens­nachfolge zu regeln. Anders als bei üblichen Erb­schafts­regelungen geht es hier darum, das Unter­nehmen vor Zersplitterung zu schützen und die Unter­nehmens­werte über Generationen hinweg zu bewahren.

Zwei Geschäftspersonen tauschen in einem modernen Büro eine Mappe über einem Glastisch aus.

  • Mit einer Unternehmens­stiftung sichern Sie den Fortbestand Ihres Un­ternehmens langfristig und schützen es vor Zersplitterung.
  • Bei der Unternehmens­träger­stiftung führt die Stiftung selbst das Geschäft und übernimmt alle Rechte und Pflichten.
  • Bei der Beteiligungs­träger­stiftung bleibt das operative Unternehmen in seiner Rechtsform erhalten, während die Stiftung als Anteilseigner:in die Kontrolle ausübt.
  • In der Stiftung & Co. KG wird die Stiftung zum persönlich haftenden Gesellschafter, während Familienmitglieder als Kommanditist:innen wirtschaftlich beteiligt bleiben.
  • Sie können gemeinnützige oder private Ziele verfolgen und dabei steuerliche Vorteile nutzen, wenn der gemeinnützige Zweck überwiegt.
  • Bei der Gründung legen Sie Form, Satzung und Vermögens­ausstattung fest und stimmen sich mit der Stiftungs­behörde und dem Finanzamt ab.
  • Die Satzung sollte flexibel formuliert sein, damit Anpassungen an künftige Entwicklungen möglich sind.
  • Die staatliche Aufsicht durch die Stiftungs­behörde regelt Ihre Handlungs­spielräume, besonders bei Unternehmens­träger­stiftungen.
  • Gemeinnützige Stiftungen können von Steuerbefreiungen profitieren, wenn Stiftungsrat und Verwaltungsrat klar getrennt sind.
  • Sie begrenzen Haftungsrisiken, vor allem mit der Stiftung & Co. KG, da keine Durchgriffs­haftung wie bei einer GmbH besteht.
  • Eine Unternehmens­stiftung eignet sich für Inhaber:innen ohne geeignete Nachfolger:innen, für Unternehmen mit langer Tradition oder für diejenigen, die ihr Lebenswerk mit gemeinnützigen Zielen verbinden möchten.
  • Beispiele wie die Robert Bosch Stiftung, Carl Zeiss Stiftung und die Lidl & Schwarz Stiftung & Co. KG zeigen, dass Unternehmens­stiftungen über Jahrzehnte erfolgreich agieren.

Die Grundidee einer Unternehmensstiftung

Bei einer Unternehmens­stiftung handelt es sich nicht um eine eigenständige Stiftungs­form im rechtlichen Sinne. Vielmehr verbindet sie Elemente aus dem Stiftungs­recht mit solchen aus dem Gesellschafts­recht[1][2]. Der Hauptzweck besteht darin, ein Unter­nehmen langfristig zu erhalten und dessen Fortführung über mehrere Generationen hinweg zu sichern[1].

Wichtig zu wissen: Eine Unternehmens­stiftung kann sowohl gemeinnützige als auch private Zwecke verfolgen[5]. Je nach Ausgestaltung können Sie unter­schiedliche steuerliche Vorteile nutzen.

Arten von Unternehmensstiftungen

Es gibt verschiedene Formen, wie eine Unternehmens­stiftung gestaltet werden kann. Die zwei Haupt­typen sind:

Die Unternehmensträger­stiftung

Bei dieser Form betreibt die Stiftung selbst das Unternehmen ohne Zwischen­schaltung eines anderen Rechts­subjekts[2][4]. Die Stiftung bildet somit das rechtliche Gerüst der Firma, ähnlich wie eine GmbH oder Aktien­gesellschaft[5]. Das bedeutet:

  • Die Stiftung übt alle Unternehmen­stätigkeiten eigenständig aus
  • Sie trägt alle Rechte und Pflichten des Unter­nehmens
  • Das Unternehmen ist Teil des Stiftungs­vermögens

Diese Form kommt in der Praxis eher selten vor, da die Stiftungs­aufsicht durch die Behörden eine flexible Unternehmens­führung erschweren kann[5].

Die Beteiligungs­träger­stiftung

Die in der Praxis häufigere Variante ist die Beteiligungs­träger­stiftung[2]. Hier:

  • Hält die Stiftung Anteile (Beteiligungen) an einem Unternehmen
  • Bleibt das Unternehmen in einer Personen- oder Kapital­gesellschaft organisiert
  • Übernimmt die Stiftung die Kontrolle als Eigentümerin des Unternehmens

Durch diese Trennung zwischen Stiftung und operativem Geschäft kann das Unternehmen flexibler agieren[2]. Die Beteiligungs­träger­stiftung ermöglicht eine klare Trennung zwischen der Geschäfts­führung im Unternehmen und den Stiftungs­organen[2].

Die Stiftung & Co. KG

Eine weitere inter­essante Variante ist die Stiftung & Co. KG. Hierbei:

  • Fungiert eine Stiftung (oft eine Familien­stiftung) als persönlich haftender Gesell­schafter (Komple­mentär) des Unternehmens
  • Stellen Familien­mitglieder in der Regel die Komman­ditisten
  • Bleibt das Unternehmen wirtschaft­lich im Eigentum der Familie, während die Stiftung die Geschäfts­führung übernimmt[6]

Bekannte Beispiele hierfür sind Lidl & Schwarz Stiftung & Co. KG oder Vorwerk Deutschland-Stiftung & Co. KG[6].

Welche Vorteile bietet eine Unternehmens­stiftung?

Eine Unternehmens­stiftung kann verschiedene Vorteile mit sich bringen:

  1. Lang­fristige Sicherung des Unter­nehmens­bestands:

    • Schutz vor Zersplitterung durch Erb­teilungen
    • Unabhängigkeit von familiären Konflikten
    • Vorbeugung gegen ungewollten Verkauf[1][7]
  2. Geregelte Nachfolge:

    • Klare Strukturen zur Unter­nehmens­fortführung
    • Vermeidung von Nach­folge­problemen bei fehlenden geeigneten Erben[3]
  3. Haftungs­beschränkung:

    • Besonders bei der Stiftung & Co. KG bietet sich ein erweiterter Schutz
    • Keine Durchgriffs­haftung wie bei einer GmbH[6]
  4. Steuer­vorteile (bei gemeinnütziger Ausrichtung):

    • Steuer­befreiungen bei Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
    • Möglichkeit, einen Teil der Erträge dennoch an die Stifter­familie auszuschütten[1][7]
  5. Schutz vor feindlichen Übernahmen:

    • Erschwerter Zugriff durch Dritte auf die Unter­nehmens­führung[6]

Gründung einer Unternehmens­stiftung

Wenn Sie eine Unternehmens­stiftung gründen möchten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Wahl der passenden Stiftungs­form:

    • Prüfen Sie, welche Form für Ihr Unter­nehmen am besten geeignet ist
    • Berück­sichtigen Sie steuer­liche, rechtliche und familiäre Aspekte[4]
  2. Erstellung der Stiftungs­satzung:

    • Diese bildet das Fundament der Stiftung
    • Sollte nicht zu restriktiv formuliert sein, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können[2][4]
  3. Abstimmung mit Behörden:

    • Anpassung an die Anforderungen der zuständigen Stiftungs­behörde
    • Bei gemeinnützigen Stiftungen: Absprache mit dem Finanzamt[4]
  4. Vermögens­ausstattung:

    • Über­tragung des Unternehmens oder der Unternehmens­anteile
    • Eventuell Einbringung weiteren Vermögens[2]

Rechtliche und steuerliche Aspekte

Bei der Gründung einer Unternehmens­stiftung sind einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten:

Aufsicht durch Stiftungs­behörden:
Jede Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht. Bei Unternehmens­träger­stiftungen hat die Stiftungs­behörde somit indirekt die Aufsicht über das Wirtschafts­unternehmen, was die Handlungs­freiheit einschränken kann[5].

Steuerliche Behandlung:

  • Gemeinnützige Unternehmens­stiftungen können von der Steuer­pflicht befreit sein
  • Für die Steuer­befreiung muss der gemeinnützige Zweck dem unternehmerischen Interesse übergeordnet sein
  • Es muss eine klare Trennung zwischen Stiftungs­rat und Verwaltungs­rat geben[3]

Güter­rechtliche Aspekte:
Bei einer Ehe sollte die Stiftung von beiden Ehe­partner:innen gemeinsam errichtet werden, um Risiken bei einer möglichen güter­rechtlichen Auseinander­setzung zu vermeiden[3].

Für wen eignet sich eine Unternehmens­stiftung?

Eine Unternehmens­stiftung kann für verschiedene Personen­gruppen interessant sein:

  • Inhaber:innen von Familien­unternehmen, die den Fortbestand ihres Lebens­werks über Generationen sichern möchten
  • Unternehmer:innen ohne geeignete Nach­folger:innen in der Familie
  • Unternehmen mit langer Tradition, die ihre Werte und ihre Unter­nehmens­philosophie bewahren möchten
  • Personen, die ihr Unter­nehmen mit einem gemein­nützigen Zweck verbinden möchten[1]

Bekannte Beispiele für Unternehmens­stiftungen

In Deutschland und der Schweiz gibt es zahlreiche bekannte Unternehmens­stiftungen:

  • Die Foundation Hans Wilsdorf, die 100% der Rolex-Holding hält
  • Die Victorinox-Stiftung[3]
  • Carl Zeiss Stiftung
  • Robert Bosch Stiftung
  • Bertelsmann Stiftung

Diese Beispiele zeigen, dass auch große und erfolg­reiche Unternehmen in Stiftungs­hand sein können und dort oft über Jahrzehnte hinweg gut gedeihen.

Fazit: Ist eine Unternehmens­stiftung für Sie die richtige Wahl?

Eine Unternehmens­stiftung kann ein wert­volles Instrument sein, um den langfristigen Bestand Ihres Unternehmens zu sichern. Sie bietet die Möglich­keit, Ihr Lebens­werk über mehrere Generationen hinweg zu bewahren und zugleich Ihre Werte und Ziele weiter­zutragen.

Die Gründung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Berück­sichtigung zahlreicher rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Eine fach­kundige Beratung durch Spezialist:innen für Stiftungs­recht ist daher unerlässlich.

Vor der Entscheidung sollten Sie sich fragen:

  • Welche Ziele verfolgen Sie langfristig mit Ihrem Unternehmen?
  • Wie wichtig ist Ihnen der Erhalt der Unternehmens­identität?
  • Gibt es geeignete Nach­folger:innen in der Familie?
  • Welche steuerlichen Aspekte sind für Sie relevant?

Eine Unternehmens­stiftung ist kein Standard­modell, sondern kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Mit der richtigen Gestaltung kann sie dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen auch in künftigen Generationen erfolg­reich bestehen bleibt.