Was ist ein Trust?
Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtskonstrukt aus dem angloamerikanischen Raum, bei dem Vermögen von einem Treuhänder zugunsten bestimmter Begünstigter verwaltet wird. In Deutschland wird ein Trust rechtlich und steuerlich oft anders behandelt, da das deutsche Recht keine direkte Entsprechung kennt. Für internationale Vermögensplanung kann ein Trust sinnvoll sein, sollte jedoch stets mit fachkundiger Beratung geprüft werden.
- Was ist ein Trust und wie funktioniert er?
- Wann entsteht ein Trust?
- Voraussetzungen für einen gültigen Trust
- Rechtliche Anerkennung von Trusts in Deutschland
- Die steuerliche Behandlung von Trusts
- Wann macht ein Trust für Sie Sinn?
- Unterschied zum Trust im wirtschaftlichen Sinn
- Praktische Tipps für den Umgang mit Trusts
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Was Sie zum Trust wissen sollten
Ein Trust ist ein rechtsliches Konstrukt aus dem angloamerikanischen Rechtsraum, das immer häufiger auch für deutschsprachige Personen Bedeutung erlangt. Ob durch internationale Familienbeziehungen, Vermögensplanung oder Erbschaft: Das Verständnis eines Trusts kann in vielen Situationen wichtig werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Trust ist, wann er entsteht und welche Bedeutung er für Sie haben könnte.
Was ist ein Trust und wie funktioniert er?
Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis mit einer klaren Dreipersonenstruktur:
- Der Errichter (auch Settlor, Grantor oder Creator genannt) überträgt Teile seines Vermögens
- auf einen Treuhänder (Trustee), der
- dieses Vermögen zugunsten bestimmter Begünstigter (Beneficiaries) verwaltet[1][2]
Der Treuhänder wird rechtlicher Eigentümer des Vermögens, darf es aber nur im Sinne der Trusturkunde und zum Wohl der Begünstigten verwenden. Die Begünstigten haben eigene Rechte am Trustvermögen, die im angloamerikanischen Recht als “Equitable Ownership” bezeichnet werden.[5]
Wichtig: Ein Trust ist kein Rechtsinstitut des deutschen Rechts. Er stammt aus dem Common Law und wird in Deutschland nur eingeschränkt anerkannt.[1][5]
Wann entsteht ein Trust?
Ein Trust kann auf drei verschiedene Arten errichtet werden:
1. Unter Lebenden - Lebzeitiger Trust
Diese Form wird auch “Living Trust” genannt. Hier überträgt eine Person zu Lebzeiten Vermögenswerte auf einen Treuhänder. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, beispielsweise zur Vermögensplanung oder Absicherung von Familienmitgliedern.[2][8]
2. Durch Testament - Testamentarischer Trust
Bei einem testamentarischen Trust (Testamentary Trust) wird der Trust durch eine letztwillige Verfügung errichtet. Er entsteht erst mit dem Tod des Errichters. Aus deutscher Sicht wird ein solcher Trust in der Regel als Testamentsvollstreckung angesehen.[2][8]
3. Durch Gesetz oder gerichtliche Anordnung
Ein Trust kann auch durch gesetzliche Bestimmungen oder durch eine Gerichtsentscheidung entstehen.[8]
Voraussetzungen für einen gültigen Trust
Für die rechtsgültige Errichtung eines Trusts müssen drei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Klarer Wille des Trustgründers (Certainty of Intention): Die Absicht, einen Trust zu errichten, muss eindeutig erkennbar sein.[1]
-
Genaue Festlegung des Trustvermögens (Certainty of Subject Matter): Es muss klar sein, welche Vermögensgegenstände zum Trust gehören.[1]
-
Eindeutige Bestimmung der Begünstigten (Certainty of Beneficiaries): Die Begünstigten oder der begünstigte Personenkreis müssen klar festgelegt sein.[1]
Rechtliche Anerkennung von Trusts in Deutschland
In Deutschland gibt es keine direkte Entsprechung zum Trust. Dies führt zu besonderen Herausforderungen:
- Nach deutscher Rechtsauffassung kann an Vermögen in Deutschland kein Trust bestehen[2]
- Dies wird damit begründet, dass das deutsche Sachen- und Schuldrecht die für den Trust charakteristische “gespaltene Rechtsinhaberschaft” nicht zulässt[2]
- Ein Trust an deutschem Vermögen wird “als solcher” nicht anerkannt, führt aber dennoch zu Rechtsfolgen[2]
Praktische Folge: Wenn ein Trust deutsches Vermögen betrifft, erfolgt eine Umdeutung nach § 140 BGB. Es wird das Rechtsinstitut ermittelt, das dem Trust am nächsten kommt.[2]
Beispiel:
Ein testamentarischer Trust wird in Deutschland meist so behandelt:
- Der Treuhänder (Trustee) wird als Testamentsvollstrecker angesehen
- Die Begünstigten konkreter Zuwendungen gelten als Vermächtnisnehmer
- Die Begünstigten des Restvermögens werden als Erben betrachtet[2]
Die steuerliche Behandlung von Trusts
Für die steuerliche Behandlung von Trusts ist die Unterscheidung zwischen “transparenten” und “intransparenten” Trusts entscheidend:
Transparente Trusts
Bei einem transparenten Trust findet aus steuerlicher Sicht keine Vermögensübertragung auf den Trust statt. Das Trustvermögen wird steuerlich weiterhin dem Gründer oder den Begünstigten zugerechnet. Der Trust wird steuerlich als nicht existent behandelt.[5]
Intransparente Trusts
Ein intransparenter Trust wird als eigenes Besteuerungssubjekt behandelt. Das übertragene Vermögen ist beim Trust gebunden und wird ihm steuerlich unmittelbar zugerechnet.[5]
Für Sie relevant: Wenn Sie als in Deutschland ansässige Person Zahlungen aus einem Trust erhalten, kann eine Steuerpflicht in Deutschland entstehen.[5]
Wann macht ein Trust für Sie Sinn?
Ein Trust kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein:
- Bei internationalen Familienstrukturen, besonders wenn Familienmitglieder im angloamerikanischen Rechtsraum leben
- Zur Vermögensplanung mit internationalem Bezug
- Bei Immobilien oder anderem Vermögen im Ausland
Vorsicht geboten: Für reine Inlandssachverhalte ohne internationalen Bezug sind Trusts meist nicht geeignet. Hier sollten Sie auf andere Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Rechts zurückgreifen, wie etwa Stiftungen oder Testamentsvollstreckungen.[4]
Unterschied zum Trust im wirtschaftlichen Sinn
Bitte verwechseln Sie den Trust im juristischen Sinn nicht mit dem wirtschaftlichen Begriff:
Ein Trust im wirtschaftlichen Sinn bezeichnet einen vertraglich vereinbarten Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Dabei geben die Unternehmen ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit auf. Ziel kann die Bildung eines Markt- oder Produktionsmonopols sein.[3][7]
Praktische Tipps für den Umgang mit Trusts
Wenn Sie mit Trusts in Berührung kommen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
-
Fachkundige Beratung einholen: Aufgrund der komplexen rechtlichen und steuerlichen Fragen sollten Sie sich von Spezialist:innen für internationales Recht beraten lassen.
-
Trusturkunde genau prüfen: Die genaue Ausgestaltung des Trusts ist entscheidend für die rechtliche und steuerliche Beurteilung.
-
Steuerliche Folgen bedenken: Besonders wenn Sie als Begünstigte:r eines Trusts in Deutschland leben, können sich steuerliche Pflichten ergeben.
-
Alternativen prüfen: Für rein inländische Sachverhalte gibt es meist besser geeignete Gestaltungsmöglichkeiten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
International gibt es Bemühungen, den Umgang mit Trusts zu vereinheitlichen:
- Das Haager Trust-Übereinkommen regelt die Anerkennung von Trusts
- Die Europäische Rechtsprechung hat klargestellt, dass Trusts unter bestimmten Voraussetzungen unter die Niederlassungsfreiheit des AEUV fallen können[1]
In Deutschland können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer stellen, wenn Sie als Begünstigte:r in Deutschland ansässig sind und die Antragstellung innerhalb von fünf Jahren nach der Übertragung auf den Trust erfolgt.[6]
Was Sie zum Trust wissen sollten
Ein Trust ist ein flexibles Rechtskonstrukt, das in vielen Lebenssituationen nützlich sein kann, aber im deutschen Rechtsraum besondere Herausforderungen mit sich bringt. Die Errichtung eines Trusts sollte gut überlegt und fachkundig begleitet sein.
Für rein inländische Sachverhalte stehen Ihnen im deutschen Recht andere, oft besser geeignete Instrumente zur Verfügung. Bei internationalen Bezügen kann ein Trust jedoch ein hilfreiches Instrument zur Vermögensplanung und -übertragung sein.
Denken Sie daran: Was für den angloamerikanischen Rechtsraum selbstverständlich ist, kann in Deutschland zu unerwarteten rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen führen. Eine umfassende Beratung ist daher unerlässlich.