Was ist ein Treu­hän­der?

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Zusammenfassung

Ein Treuhänder ist eine Person oder Institution, die im Auftrag einer anderen Person Vermögen, Rechte oder Sachen verwaltet und dabei deren Interessen vertritt. Er handelt im eigenen Namen, jedoch auf Grundlage eines Treuhandvertrags, der die Rechte und Pflichten regelt. Treuhänder:innen kommen in verschiedenen Bereichen wie Immobiliengeschäften, Vermögensverwaltung oder Insolvenzverfahren zum Einsatz und bieten Sicherheit sowie fachkundige Unterstützung.

Ein Treu­hän­der ist eine natürliche oder juristische Person, die im Auftrag einer anderen Person (dem Treu­ge­ber) Vermögen, Rechte oder Sachen verwaltet und dabei deren Interessen vertritt. Das Beson­de­re: Der Treu­hän­der handelt zwar im eigenen Namen, aber immer im Sinne des Treu­ge­bers. Sie begegnen dem Begriff mögli­cher­wei­se bei Immo­bi­li­en­ge­schäf­ten, Vermö­gens­ver­wal­tung oder in einem Insol­venz­ver­fah­ren.

Die rechtlichen Grundlagen einer Treu­hand­schaft

Die Basis jeder Treu­hand­schaft bildet ein Vertrag zwischen dem Treu­ge­ber (das können Sie sein) und dem Treu­hän­der. Dabei überträgt der Treu­ge­ber dem Treu­hän­der bestimmte Rechte und Pflichten[3]. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden Sie im Bürger­li­chen Gesetz­buch (BGB).

Wichtig zu wissen: Im Außen­ver­hält­nis hat der Treu­hän­der die volle Rechts­macht über den Vertrags­ge­gen­stand, während er im Innen­ver­hält­nis (also Ihnen gegenüber) an die Verein­ba­run­gen des Treu­hand­ver­trags gebunden ist[1].

Der Treu­hand­ver­trag basiert haupt­säch­lich auf dem Geschäfts­be­sor­gungs­ver­trag nach § 675 BGB. Dabei verpflichtet sich der Treu­hän­der, im eigenen Namen, aber auf Ihre Rechnung zu handeln[6].

Wer kann als Treu­hän­der tätig werden?

Nicht jede Person eignet sich als Treu­hän­der. Folgende Voraus­set­zun­gen sollten erfüllt sein:

  • Vertrau­ens­wür­dig­keit und Unei­gen­nüt­zig­keit: Der Treu­hän­der muss zuver­läs­sig handeln und darf keine eigen­nüt­zi­gen Interessen verfolgen[4].
  • Fach­li­che Kompetenz: Je nach Aufga­ben­be­reich sind spezi­fi­sche Kennt­nis­se erfor­der­lich[7].
  • Sorg­falt und Gewis­sen­haf­tig­keit: Die anver­trau­ten Interessen müssen gewis­sen­haft wahrge­nom­men werden[7].

Als Treu­hän­der:in­nen kommen in der Praxis häufig folgende Berufs­grup­pen in Frage:

  • Notar:innen
  • Rechts­an­wält:in­nen
  • Wirt­schafts­prü­fer:in­nen
  • Steuer­be­ra­ter:in­nen
  • Banken und Treu­hand­ge­sell­schaf­ten[8]

Die viel­fäl­ti­gen Aufgaben eines Treu­hän­ders

Die konkreten Aufgaben eines Treu­hän­ders hängen stark vom jewei­li­gen Einsatz­be­reich ab. Generell lassen sich folgende Tätig­keits­fel­der unter­schei­den:

1. Finanz- und Rech­nungs­we­sen

  • Führung der Buch­hal­tung
  • Erstel­lung von Rech­nungs­ab­schlüs­sen
  • Bear­bei­tung von Steue­r­er­klä­run­gen
  • Steuer­pla­nung und -bera­tung[2]

2. Unter­neh­mens­be­ra­tung

  • Beglei­tung bei Firmen­grün­dun­gen
  • Planung von Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen
  • Unter­stüt­zung bei Umstruk­tu­rie­run­gen
  • Beratung bei Unter­neh­mens­tran­sak­tio­nen wie Fusionen oder Verkäu­fen[2]

3. Vermö­gens­ver­wal­tung

  • Verwal­tung von Immo­bi­li­en
  • Abwick­lung von Zahlungs­vor­gän­gen
  • Anlage von Vermö­gens­wer­ten[4]

4. Insol­venz­ver­fah­ren

  • Verwer­tung des Schuld­ner­ver­mö­gens
  • Erstel­lung der Insol­venz­ta­bel­le
  • Vertei­lung der Insol­venz­mas­se an die Gläu­bi­ger
  • Durch­füh­rung von Zwangs­ver­stei­ge­run­gen[5]

Rechte und Pflichten eines Treu­hän­ders

Mit der Rolle des Treu­hän­ders gehen bestimmte Rechte, aber auch Pflichten einher:

Rechte:

  • Anspruch auf Vergü­tung: Der Treu­hän­der hat Anspruch auf ein angemes­se­nes Honorar für seine Tätig­keit[7].
  • Ausla­gen­er­satz: Kosten, die dem Treu­hän­der im Rahmen seiner Aufgaben entstehen, werden erstat­tet (§§ 669 f. BGB)[7].

Pflichten:

  • Sorg­falts­pflicht: Der Treu­hän­der muss alle Aufgaben sorg­fäl­tig und ordnungs­ge­mäß durch­füh­ren[7].
  • Vertrau­lich­keit: Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se dürfen nicht weitergegeben werden[7].
  • Ordent­li­che Buch­füh­rung: Die getrenn­te Verwaltung des Treu­guts muss sicher­ge­stellt werden, z.B. durch Ander­kon­ten[7].
  • Rechen­schafts­pflicht: Der Treu­hän­der muss über seine Tätig­kei­ten Buch führen und Rechenschaft ablegen[7].

Haftung: Bei Pflicht­ver­let­zun­gen haftet der Treu­hän­der für Vorsatz und Fahrläs­sig­keit gemäß § 276 BGB[7].

Prak­ti­sche Beispiele für Treu­hand­ver­hält­nis­se

Beispiel 1: Kauf einer Immo­bi­lie

Wenn Sie eine Immo­bi­lie kaufen, kann ein Treu­hän­der (oft ein:e Notar:in) den Kaufpreis verwalten. Das Geld wird erst dann an die Verkäu­fer:in­nen überwiesen, wenn alle verein­bar­ten Bedin­gun­gen erfüllt sind, etwa die Eintragung ins Grund­buch[8].

Beispiel 2: Kredit­si­cher­hei­ten

Bei einer Siche­rungs­über­eig­nung, z.B. eines Kraft­fahr­zeugs, erhält die Bank als Treu­hän­de­rin das Siche­rungs­ei­gen­tum am Fahrzeug. Sie darf dieses jedoch nur im Siche­rungs­fall (nach Kredit­kün­di­gung) verwer­ten[1].

Beispiel 3: Privat­in­sol­venz

Im Rahmen eines Insol­venz­ver­fah­rens bestimmt das Gericht einen Treu­hän­der, der das Vermögen des Schuld­ners verwaltet, verwertet und den Erlös an die Gläu­bi­ger verteilt[5].

Die beson­de­re Rolle im Insol­venz­ver­fah­ren

Bei einer Privat­in­sol­venz hat der Treu­hän­der folgende zentrale Aufgaben:

  1. Beschlag­nah­me und Feststel­lung des Vermö­gens: Der Treu­hän­der erfasst das gesamte pfänd­ba­re Vermögen der schuld­ne­ri­schen Person[5].

  2. Erstel­lung der Insol­venz­ta­bel­le: Hierin werden alle Forde­run­gen gegen den Schuld­ner mit Angabe der Gläu­bi­ger und der Forde­rungs­hö­he verzeich­net[5].

  3. Verwer­tung des Vermö­gens: Das beschlag­nahm­te Vermögen wird bestmöglich verwertet[5].

  4. Vertei­lung der Insol­venz­mas­se: Der erzielte Erlös wird gerecht unter den Gläu­bi­gern aufge­teilt[5].

Gut zu wissen: Während der Wohl­ver­hal­tens­pha­se nach dem eigent­li­chen Insol­venz­ver­fah­ren bleibt der Treu­hän­der weiterhin aktiv[8].

Wann ist der Einsatz eines Treu­hän­ders sinnvoll?

Der Einsatz eines Treu­hän­ders bietet sich in folgenden Situa­tio­nen an:

  • Bei komplexen Finanz­ge­schäf­ten: Wenn Sicher­heit und Transpa­renz bei größeren finan­zi­el­len Transak­tio­nen gewähr­leis­tet werden sollen[8].

  • Bei räum­li­cher Distanz: Wenn Sie z.B. im Ausland leben, aber Vermö­gens­wer­te in Deutsch­land verwalten müssen[7].

  • Bei fehlen­der Fach­kennt­nis: Wenn Sie sich in bestimmten Rechts­be­rei­chen nicht ausken­nen, kann ein Treu­hän­der mit entspre­chen­dem Fach­wis­sen hilf­reich sein[7].

  • Im Rahmen gesetz­li­cher Vorgaben: In manchen Fällen, wie etwa bei Insol­venz­ver­fah­ren, ist die Bestel­lung eines Treu­hän­ders gesetz­lich vorge­schrie­ben[5].

Tipps für die Zusam­men­ar­beit mit einem Treu­hän­der

Wenn Sie einen Treu­hän­der beauf­tra­gen möchten oder mit einem Treu­hän­der zusam­men­ar­bei­ten müssen, beachten Sie folgende Punkte:

  1. Wählen Sie eine quali­fi­zier­te Person: Achten Sie auf entspre­chen­de Quali­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen in dem betref­fen­den Bereich[7].

  2. Klarer Treu­hand­ver­trag: Lassen Sie alle Rechte und Pflichten schrift­lich fixieren, um spätere Miss­ver­ständ­nis­se zu vermei­den[6].

  3. Regel­mä­ßi­ge Kommu­ni­ka­ti­on: Halten Sie regel­mä­ßi­gen Kontakt zu Ihrem Treu­hän­der und lassen Sie sich über wichtige Entwick­lun­gen infor­mie­ren.

  4. Prüfen Sie Abrech­nun­gen: Kontrol­lie­ren Sie die Abrech­nun­gen des Treu­hän­ders und fragen Sie bei Unklar­hei­ten nach.

  5. Beenden Sie das Verhält­nis klar: Wenn die Treu­hand­schaft endet, sollten alle Vermö­gens­wer­te ordnungs­ge­mäß zurück­über­tra­gen werden[3].

Fazit

Ein Treu­hän­der über­nimmt verant­wor­tungs­vol­le Aufgaben in der Verwal­tung fremder Rechte und Vermö­gens­wer­te. Die klare Trennung zwischen rechtlicher Befugnis im Außen­ver­hält­nis und vertrag­li­cher Bindung im Innen­ver­hält­nis macht das Konzept der Treu­hand­schaft beson­ders. Ob bei Finanz­ge­schäf­ten, Unter­neh­mens­an­ge­le­gen­hei­ten oder im Insol­venz­ver­fah­ren - ein seriö­ser und kompe­ten­ter Treu­hän­der kann Ihnen Sicher­heit und Unter­stüt­zung bieten.

Bevor Sie sich für eine:n Treu­hän­der:in entschei­den, infor­mie­ren Sie sich genau über deren Quali­fi­ka­tio­nen und Erfah­run­gen. Ein vertrau­ens­vol­les Verhält­nis ist die Grund­la­ge einer erfolg­rei­chen Zusam­men­ar­beit.