Was ist ein Totenschein?

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Zusammenfassung

Ein Totenschein ist ein offizielles Dokument, das von einem Arzt oder einer Ärztin nach der Leichenschau ausgestellt wird und den Tod einer Person bestätigt. Es enthält Angaben zu Todeszeitpunkt, -ort, -art und -ursache und ist die Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt. Der Totenschein ist unverzichtbar für weitere rechtliche und organisatorische Schritte nach einem Todesfall.

Synonyme: Todesbescheinigung, Leichenschauschein

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schmerzhafte Erfahrung. Inmitten der Trauer müssen Sie als Angehörige verschiedene formale Angelegenheiten regeln. Eine der ersten offiziellen Handlungen ist die Ausstellung eines Totenscheins. Dieser Artikel gibt Ihnen alle notwendigen Informationen zum Totenschein und hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu verstehen.

Was ist ein Totenschein?

Ein Totenschein - auch als Todes­bescheinigung oder Leichen­schauschein (L-Schein) bezeichnet - ist eine öffentliche Urkunde, die nach dem Tod eines Menschen von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt wird[1][2]. Dieses Dokument bestätigt offiziell den eingetretenen Tod einer Person und enthält wichtige Angaben wie Personalien, Zeit­punkt und Ort des Todes sowie Informationen zur Todes­art und -ursache[1][2].

Der Totenschein ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument und bildet die Grund­lage für weitere Schritte wie die Ausstellung der Sterbe­urkunde durch das Standes­amt und die Erlaubnis zur Bestattung[1].

Praktisches Beispiel: Wenn Ihre Angehörige zu Hause verstirbt, rufen Sie sofort den Haus­arzt oder den ärztlichen Not­dienst. Die Ärztin führt die Leichen­schau durch und stellt den Toten­schein aus. Diesen brauchen Sie, um beim Standes­amt die Sterbe­urkunde zu beantragen.

Wann und von wem wird der Totenschein ausgestellt?

Nach dem Eintritt des Todes muss umgehend ein Arzt oder eine Ärztin verständigt werden. Diese Person führt eine gründliche Untersuchung des Verstorbenen durch, die als Leichenschau bezeichnet wird[5]. Medizinische Fachkräfte sind gesetzlich zur Durchführung der Leichenschau verpflichtet.

Die Leichenschau umfasst:

  • Feststellung des Todes anhand sicherer Todes­zeichen
  • Ermittlung des Todes­zeitpunkts
  • Bestimmung der Todes­art (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt)
  • Wenn möglich, Feststellung der Todes­ursache

Nach Abschluss der Untersuchung stellt die ärztliche Fachkraft den Totenschein aus[5].

Inhalt des Totenscheins

Der Totenschein besteht aus zwei Teilen: einem nicht-vertraulichen und einem vertraulichen Teil. Beide Teile liegen in mehreren Durch­schlägen vor, die an verschiedene Stellen wie Gesundheits­behörden oder die ausstellende ärztliche Person gehen[1][2].

Der nicht-vertrauliche Teil enthält:

  • Personalien und Geschlecht der verstorbenen Person
  • Wohnanschrift
  • Geburtstag und -ort
  • Todeszeitpunkt und -ort bzw. Fundort
  • Information zur Person, die den Verstorbenen identifiziert hat
  • Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt)
  • Eventuelle Warnhinweise (z.B. Infektions­gefahr, Herz­schrittmacher, Vergiftungen)[1][2]

Der vertrauliche Teil enthält unter anderem:

  • Angaben zur zuletzt behandelnden ärztlichen Person oder zur behandelnden Klinik
  • Dokumentation der sicheren Todeszeichen (Toten­starre, Toten­flecke, Fäulnis, mit dem Leben unvereinbare Verletzungen)
  • Informationen zu versuchten Reanimations­maßnahmen
  • Detaillierte Angaben zur Todesursache (inkl. möglicher Vor­erkrankungen)
  • Bei Unfall: Art des Unfalls (Arbeits­unfall, Schul­unfall, Verkehrs­unfall)
  • Bei Frauen: Angaben zu Schwangerschaft, Abort, Interruptio oder Geburt innerhalb der letzten drei Monate
  • Bei Neugeborenen und Kindern unter einem Jahr: spezifische Angaben wie Geburts­gewicht oder Mehrlings­geburt
  • Hinweise zur Notwendigkeit einer Obduktion[1][2]

Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde

Ein häufiges Missverständnis ist die Verwechslung von Totenschein und Sterbe­urkunde. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Dokumente:

  • Der Totenschein wird vom Arzt oder der Ärztin nach der Leichenschau ausgestellt und dokumentiert den Tod aus medizinischer Sicht[3][6][7].

  • Die Sterbeurkunde wird vom Standes­amt ausgestellt, nachdem der Todes­fall dort gemeldet wurde. Sie ist ein amtliches Dokument, das für verschiedene rechtliche Angelegenheiten benötigt wird, wie Abmeldungen von Versicherungen, Miet­verträgen oder für die Testaments­eröffnung[6][7].

Der Totenschein ist eine Voraussetzung für die Beantragung der Sterbe­urkunde[6][8].

Praktischer Hinweis: Bestattungs­unternehmen können Ihnen helfen, den Todes­fall beim Standes­amt zu melden und die Sterbe­urkunde zu beantragen. Sie brauchen dafür den Toten­schein, den Personal­ausweis des Verstorbenen und ggf. weitere Dokumente wie Geburts­urkunde oder Familien­stammbuch.

Ablauf nach einem Todesfall

  1. Arzt verständigen: Nach Eintritt des Todes müssen Sie umgehend einen Arzt oder eine Ärztin rufen, der/die die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt[5].

  2. Todesfall beim Standesamt melden: Der Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist[4][8].

  3. Wer kann den Todesfall melden?

    • Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
    • Bestattungs­unternehmen
    • Angehörige oder Personen, die beim Eintritt des Todes anwesend waren
    • Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todes­ursache: die Polizei[4][8]
  4. Sterbeurkunde beantragen: Mit dem Totenschein können Sie oder das beauftragte Bestattungs­unternehmen die Sterbe­urkunde beim Standes­amt beantragen.

Checkliste: Was Sie nach einem Todesfall benötigen

  • Totenschein (vom Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde
  • Bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei geschiedenen Personen: Scheidungsurteil

Besonderheiten

  • Bei Totgeburten wird ab einem Geburts­gewicht von 500g ein Totenschein sowie eine Sterbe­urkunde ausgestellt[2][3].

  • In Österreich wird der Totenschein nur ausgestellt, wenn die Todes­ursache im Rahmen der Toten­beschau eindeutig feststellbar ist. Ist dies nicht der Fall oder kann Fremd­verschulden nicht ausgeschlossen werden, kann eine Obduktion angeordnet werden[6].

  • Der Totenschein unterscheidet sich auch vom Erbschein, der vom Gericht ausgestellt wird und nachweist, wer Erbe ist und wie groß der Erb­teil ist[7].

Kosten

Für den Totenschein fallen keine Kosten an, da es sich um eine ärztliche Pflicht­aufgabe handelt[6]. Für die Sterbe­urkunde erhebt das Standes­amt eine Gebühr, deren Höhe je nach Bundes­land und Anzahl der benötigten Exemplare variieren kann.

Hilfe in der Trauer

Die organisatorischen Aufgaben nach dem Tod eines Menschen können in der Trauer belastend sein. Scheuen Sie sich nicht, Unter­stützung anzunehmen:

  • Bestattungsunternehmen übernehmen viele formale Aufgaben für Sie, darunter auch die Meldung beim Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunde.

  • Hospizvereine und Trauergruppen bieten emotionale Unterstützung und praktische Hilfe an.

  • Seelsorger:innen können Ihnen sowohl seelischen Beistand leisten als auch bei organisatorischen Fragen helfen.

Fazit

Der Totenschein ist eines der ersten offiziellen Dokumente, das nach einem Todesfall ausgestellt wird. Er bestätigt den Tod einer Person aus medizinischer Sicht und ist Voraussetzung für weitere formale Schritte wie die Ausstellung der Sterbe­urkunde und die Organisation der Bestattung.

Es ist normal, sich von den formalen Anforderungen überfordert zu fühlen. Nehmen Sie Hilfe an und konzentrieren Sie sich auf Ihre Trauer und den Abschied von Ihrem geliebten Menschen.