Was ist ein Testamentvollstrecker?
Eine Testamentsvollstrecker:in ist eine vom Erblasser benannte Person, die den letzten Willen des Verstorbenen umsetzt, den Nachlass verwaltet und verteilt. Diese Aufgabe kann besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen, minderjährigen Erb:innen oder zur Vermeidung von Streitigkeiten unter Erb:innen sinnvoll sein. Derdie Testamentsvollstrecker:in handelt nach den Vorgaben des Testaments, haftet bei Pflichtverletzungen und benötigt ein Testamentsvollstreckerzeugnis zur Legitimation.
Synonym: Willensvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die vom Erblasser im Testament benannt wird, um seinen letzten Willen umzusetzen. Diese Person übernimmt nach dem Tod des Erblassers wichtige Aufgaben bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Die Testamentsvollstreckung dient vor allem dazu, den Willen des Verstorbenen genau so durchzusetzen, wie er es sich gewünscht hat.

Warum einen Testamentsvollstrecker einsetzen?
Es gibt mehrere gute Gründe, warum Sie in Ihrem Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen könnten:
- Vermeidung von Konflikten unter Erb:innen, besonders bei schwierigen Familienverhältnissen
- Schutz von minderjährigen oder geschäftsunfähigen Erb:innen
- Fachgerechte Verwaltung bei komplexen Vermögensverhältnissen
- Gewährleistung, dass Vermächtnisse und Auflagen tatsächlich erfüllt werden
- Vereinfachung der Nachlassabwicklung, besonders wenn Erb:innen im Ausland leben[5]
Frau Maier hat in ihrem Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet, weil sie weiß, dass ihre drei Kinder sehr unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang mit dem Familienunternehmen haben. Sie möchte sicherstellen, dass die im Testament festgelegten Regelungen zur Unternehmensnachfolge genau umgesetzt werden.
Wer kann Testamentsvollstrecker werden?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person (wie eine GmbH) zum Testamentsvollstrecker ernannt werden[3]. Häufig werden folgende Personen benannt:
- Vertraute Familienmitglieder
- Enge Freund:innen
- Rechtliche Berater:innen (Anwält:innen, Notar:innen)
- Steuerberater:innen
- Banken oder spezialisierte Unternehmen
Wichtig: Niemand kann gezwungen werden, das Amt des Testamentsvollstreckers anzunehmen. Die ernannte Person muss dem Nachlassgericht gegenüber ausdrücklich erklären, dass sie das Amt annimmt[3].
Wie wird ein Testamentsvollstrecker ernannt?
Die Ernennung erfolgt auf drei möglichen Wegen:
- Direkte Benennung im Testament oder Erbvertrag (häufigster Fall)[5]
- Ernennung durch einen Dritten, wenn der Erblasser diesen im Testament dazu ermächtigt hat[5]
- Bestimmung durch das Nachlassgericht, wenn der Erblasser dies im Testament angeordnet hat[5]
Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit dem Tod des Erblassers. Allerdings kann der Testamentsvollstrecker seine Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem er die Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht erklärt hat[3].
Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?
Die konkreten Aufgaben hängen davon ab, was der Erblasser im Testament festgelegt hat. Hat er nichts Besonderes bestimmt, umfassen die Aufgaben in der Regel:
1. Konstituierung des Nachlasses
- Erfassung aller Nachlassgegenstände und Schulden
- Besitznahme des Nachlasses
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses[2]
2. Verwaltung des Nachlasses
- Begleichung von Schulden aus dem Nachlass
- Abgabe notwendiger Steuererklärungen
- Vertretung des Nachlasses gegenüber Behörden und Dritten[3]
3. Umsetzung der letztwilligen Verfügungen
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- Verteilung des Nachlasses nach den Vorgaben des Testaments
- Auseinandersetzung unter mehreren Erb:innen[2][6]
Der Testamentsvollstrecker Herr Schmidt hat nach dem Tod von Herrn Weber zunächst alle Bankkonten, Immobilien und Wertgegenstände erfasst. Anschließend hat er die Erbschaftsteuererklärung abgegeben und die Beerdigungskosten bezahlt. Gemäß dem Testament hat er dann der Nichte des Verstorbenen ein wertvolles Gemälde übergeben (Vermächtnis) und schließlich den verbleibenden Nachlass unter den drei Kindern des Verstorbenen aufgeteilt.
Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?
Je nach Umfang der Aufgaben unterscheidet man verschiedene Arten:
Abwicklungsvollstreckung
Bei dieser häufigsten Form führt der Testamentsvollstrecker den letzten Willen des Erblassers aus und verteilt den Nachlass anschließend an die Erb:innen[2][3].
Verwaltungsvollstreckung
Hierbei beschränkt sich die Aufgabe des Testamentsvollstreckers auf die reine Verwaltung des Nachlasses, während die Erb:innen selbst die Verteilung vornehmen[2][3].
Dauervollstreckung
Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass über einen längeren Zeitraum. Dies ist besonders sinnvoll bei minderjährigen Erb:innen oder wenn der Erblasser möchte, dass sein Vermögen langfristig in bestimmter Weise genutzt wird[2][3].
Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker überwacht lediglich, ob die im Testament begünstigten Personen ihre Pflichten erfüllen[2].
Welche Rechte und Pflichten hat der Testamentsvollstrecker?
Rechte
- Verfügung über Nachlassgegenstände
- Verwaltung des gesamten Nachlasses
- Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei Prozessen
- Anspruch auf angemessene Vergütung[1][3]
Pflichten
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses zu Beginn der Tätigkeit
- Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses
- Auskunftserteilung gegenüber den Erb:innen
- Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Rechenschaftslegung über die Verwaltung[2][3]
Haftung: Wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten schuldhaft verletzt, kann er den Erb:innen gegenüber schadenersatzpflichtig werden[3].
Wann endet die Testamentsvollstreckung?
Das Amt des Testamentsvollstreckers endet durch:
Praktische Hinweise zur Testamentsvollstreckung
Für Erblasser:innen
- Wählen Sie sorgfältig, wem Sie dieses wichtige Amt anvertrauen.
- Legen Sie klar fest, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker haben soll.
- Regeln Sie die Vergütung - ohne Festlegung hat der Testamentsvollstrecker Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
- Benennen Sie Ersatzpersonen für den Fall, dass die erste Wahl das Amt nicht annimmt.
Für Erb:innen
- Der Testamentsvollstrecker verfügt über weitreichende Rechte. Als Erb:in können Sie über Nachlassgegenstände, die der Testamentsvollstrecker verwaltet, nicht selbst verfügen[8].
- Sie haben ein Recht auf Auskunft und auf ein Nachlassverzeichnis[3].
- Bei Pflichtverletzungen können Sie sich an das Nachlassgericht wenden.
Für Testamentsvollstrecker:innen
Welche Legitimation hat ein Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker erhält vom Nachlassgericht auf Antrag ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Mit diesem Dokument kann er sich gegenüber Dritten (z.B. Banken, Behörden) als rechtmäßiger Vertreter des Nachlasses ausweisen[8].
Das Testamentsvollstreckerzeugnis genießt, ähnlich wie der Erbschein, öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass Dritte darauf vertrauen dürfen, dass die im Zeugnis genannten Angaben korrekt sind[8].
Frau Müller, die als Testamentsvollstreckerin für den Nachlass ihres Onkels eingesetzt wurde, konnte mit dem Testamentsvollstreckerzeugnis problemlos Zugriff auf dessen Bankkonten erhalten und die im Testament vorgesehenen Zahlungen an verschiedene gemeinnützige Organisationen veranlassen.
Die Testamentsvollstreckung ist ein wertvolles Instrument, um Ihren letzten Willen zuverlässig umzusetzen. Durch die Einsetzung einer vertrauenswürdigen Person als Testamentsvollstrecker:in können Sie für Ihre Angehörigen viele Probleme bei der Nachlassabwicklung vermeiden und gleichzeitig sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau so verwendet wird, wie Sie es sich wünschen.