Was ist eine Testamentsvollstreckung?

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Zusammenfassung

Die Testaments­vollstreckung sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod genau wie gewünscht umgesetzt wird, indem ein:e von Ihnen bestimmte:r Testaments­vollstrecker:in Ihren Nachlass verwaltet, Schulden begleicht und die Vermögenswerte an die Erb­enden verteilt. Sie ist besonders sinnvoll bei komplexen Nachlässen, mehreren Erb­enden oder möglichen Konflikten und entlastet Ihre Angehörigen. Durch eine klare Regelung in Ihrem Testament können Streitigkeiten vermieden und Ihre Wünsche zuverlässig erfüllt werden.

Die Testaments­vollstreckung sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod genau wie gewünscht umgesetzt wird. Eine von Ihnen bestimmte Person - der:die Testaments­vollstrecker:in - nimmt dabei Ihren Nachlass in Besitz, verwaltet ihn und setzt Ihre testamentarischen Anordnungen um. Besonders bei komplexen Nachlässen, mehreren Erb­enden oder möglichen Konflikten bietet dieses Instrument wertvolle Unterstützung.

Was bedeutet Testaments­vollstreckung?

Eine Testaments­vollstreckung stellt sicher, dass die Anordnungen in Ihrem Testament nach Ihrem Tod wie vorgesehen ausgeführt werden[1]. Der:die Testaments­vollstrecker:in verwaltet Ihren Nachlass und fungiert als neutrale Instanz zwischen den Erb­enden[1]. Diese Person kann bei Unstimmigkeiten vermitteln und klare Aussagen zu Ihren Absichten treffen[1].

Die Testaments­vollstreckung bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Vermögen genau nach Ihren Wünschen verteilt wird und der Familienfrieden gewahrt bleibt[1].

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Mutter hinterlässt ihren Nachlass an ihre drei Kinder. Ein Sohn möchte das geerbte Haus verkaufen, die Tochter möchte selbst darin wohnen, und das dritte Kind ist unschlüssig[4]. Ein:e Testaments­vollstrecker:in kann hier eine klare Linie vorgeben und die finanziellen Interessen aller Beteiligten berücksichtigen[4].

Wer kann Testaments­vollstrecker:in werden?

Als Testaments­vollstrecker:in können Sie grundsätzlich jede Person benennen, der Sie vertrauen. Dies kann ein Familienmitglied, ein:e Freund:in oder auch ein:e Rechtsanwält:in oder Notar:in sein[1]. Wichtig ist, dass die Person Ihr Vertrauen genießt und fähig ist, komplexe Aufgaben zu übernehmen[1].

Sie können eine oder mehrere Personen als Testaments­vollstrecker:in in Ihrem Testament bestimmen[6]. Nach § 2197 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie selbst eine:n Testaments­vollstrecker:in durch eine Verfügung in Ihrem Testament einsetzen[6].

Benennt der Erblasser keine:n Testaments­vollstrecker:in, kann die Befugnis dazu auch einem Dritten oder dem Nachlassgericht übertragen werden[6].

Die verschiedenen Arten der Testaments­vollstreckung

Es gibt verschiedene Arten der Testaments­vollstreckung, die je nach Ihren Bedürfnissen ausgewählt werden können:

Abwicklungs­vollstreckung

Bei der Abwicklungs­vollstreckung hat der:die Testaments­vollstrecker:in die Aufgabe, Ihren letzten Willen umzusetzen und den Nachlass unter den Erb­enden aufzuteilen[2]. Diese Form endet, sobald alle testamentarischen Anordnungen ausgeführt und der Nachlass verteilt ist[3].

Verwaltungs­vollstreckung

Bei der Verwaltungs­vollstreckung beschränkt sich die Aufgabe des:der Testaments­vollstrecker:in auf die reine Verwaltung des Nachlasses, ohne weitere Aufgaben zu übernehmen[2].

Dauer­vollstreckung

Die Dauer­vollstreckung sieht vor, dass der:die Testaments­vollstrecker:in den Nachlass für einen längeren Zeitraum verwaltet[2]. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie minderjährige Erb­ende haben oder bestimmte Vermögenswerte langfristig bewahrt werden sollen. Die Dauer­vollstreckung endet spätestens 30 Jahre nach Ihrem Tod, kann aber unter bestimmten Umständen auch länger dauern, wenn Sie dies in Ihrem Testament so festlegen[3].

Aufgaben und Befugnisse eines:einer Testaments­vollstrecker:in

Die Aufgaben eines:einer Testaments­vollstrecker:in sind vielfältig und hängen davon ab, was Sie in Ihrem Testament festgelegt haben. Zu den typischen Aufgaben gehören:

Inbesitznahme und Sichtung des Nachlasses

Der:Die Testaments­vollstrecker:in muss zunächst den Bestand Ihres Nachlasses ermitteln und in Besitz nehmen[2]. Dazu gehört die Sichtung aller Vermögenswerte, Konten, Immobilien und persönlichen Gegenstände. Dies kann auch Nachforschungen bei Banken und Versicherungen umfassen[2].

Bezahlung von Schulden und Eintreibung von Forderungen

Zu den Aufgaben gehört auch die Begleichung offener Rechnungen und Verbindlichkeiten sowie das Eintreiben von Forderungen, die andere Personen gegenüber Ihnen hatten[6][3].

Verteilung des Nachlasses

Ein zentraler Bestandteil der Aufgaben ist die Verteilung des Nachlasses gemäß Ihren Anordnungen[6]. Der:Die Testaments­vollstrecker:in sorgt dafür, dass jede:r Erb­ende genau das bekommt, was ihm:ihr laut Testament zusteht[1].

Vermittlung bei Streitigkeiten

Bei Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kann der:die Testaments­vollstrecker:in als neutrale Person vermitteln und für eine faire Lösung sorgen[6].

Wichtig zu wissen: Die Erb­enden dürfen zunächst nichts eigenständig aus dem Nachlass an sich nehmen. Sie dürfen zum Beispiel keinen Schmuck behalten, Aktien verkaufen oder Immobilien nutzen, bis der:die Testaments­vollstrecker:in die Verteilung organisiert hat[4].

Ablauf einer Testaments­vollstreckung

Der Ablauf einer Testaments­vollstreckung folgt einem bestimmten Muster:

Beginn und Amtsannahme

Die Testaments­vollstreckung beginnt mit dem Erbfall, also Ihrem Tod[7]. Der:Die von Ihnen ernannte Testaments­vollstrecker:in muss das Amt annehmen, was gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wird[7]. Das Nachlassgericht kann auf Antrag eine Frist zur Annahme des Amtes setzen[7].

Zur Legitimation lässt sich der:die Testaments­vollstrecker:in vom Nachlassgericht ein Testaments­vollstrecker­zeugnis ausstellen[4]. Mit diesem Dokument kann er:sie die Aufgaben der Testaments­vollstreckung wahrnehmen[4].

Konstituierung des Nachlasses

Im nächsten Schritt ermittelt der:die Testaments­vollstrecker:in den gesamten Bestand Ihres Nachlasses und erstellt ein Nachlassver­zeichnis[2]. Dieses Verzeichnis dient als Grundlage für die weitere Verwaltung und Verteilung[2].

Verwaltung und Auseinandersetzung

Der:Die Testaments­vollstrecker:in verwaltet den Nachlass, begleicht Schulden, treibt Forderungen ein und bereitet die Verteilung vor[2]. Dazu erstellt er:sie einen Auseinander­setzungsplan, der die genaue Aufteilung des Nachlasses unter den Erb­enden regelt[2].

Ende der Testaments­vollstreckung

Die Testaments­vollstreckung endet, wenn alle Ihre testamentarischen Anordnungen ausgeführt und der Nachlass verteilt ist[3]. Bei einer Dauer­vollstreckung endet sie spätestens 30 Jahre nach Ihrem Tod, es sei denn, Sie haben in Ihrem Testament eine längere Dauer festgelegt[3].

Vorteile und Grenzen der Testaments­vollstreckung

Die Testaments­vollstreckung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Gewährleistung der Umsetzung Ihres letzten Willens[1]
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erb­enden[4]
  • Entlastung der Angehörigen von komplexen Aufgaben wie Kommunikation mit Behörden, Versicherern und öffentlichen Trägern[1]
  • Schutz der Interessen besonders schutzbedürftiger Erb­ender[1]
  • Möglicher Schutz des Nachlasses vor Gläubiger:innen einzelner Erb­ender[1]

Es gibt aber auch Grenzen und Herausforderungen:

  • Die Erb­enden dürfen zunächst nicht eigenständig über den Nachlass verfügen[4]
  • Zusätzliche Kosten für die Vergütung des:der Testaments­vollstrecker:in[4]
  • Mögliche Konflikte zwischen Testaments­vollstrecker:in und Erb­enden

Praktische Tipps zur Testaments­vollstreckung

Formulierungs­hilfen für Ihr Testament

Eine klare Formulierung in Ihrem Testament ist wichtig. Ein Beispiel könnte sein: “Hiermit ordne ich an, dass [Name] als Testaments­vollstrecker:in meine testamentarischen Anordnungen ausführen und den Nachlass abwickeln soll. Als Ersatz-Testaments­vollstrecker:in bestimme ich [Name].”[4]

Checkliste: Wann ist eine Testaments­vollstreckung sinnvoll?

Eine Testaments­vollstreckung kann in folgenden Situationen besonders hilfreich sein:

  • Bei komplexen Nachlass­situationen (z.B. Immobilien, Unternehmens­anteile)[4]
  • Bei minderjährigen oder mehreren Erb­enden[4]
  • Wenn Sie Streitigkeiten zwischen den Erb­enden befürchten[1]
  • Bei Erb­enden mit besonderen Bedürfnissen[1]
  • Zur Entlastung Ihrer Angehörigen[1]

Vergütung des:der Testaments­vollstrecker:in

Die Vergütung können Sie in Ihrem Testament festlegen[4]. Wenn Sie keine Regelung treffen, wird meist die sogenannte “Rheinische Tabelle” als Richtwert angewendet[4]. Bei einem Nachlass von 500.000 Euro würde die Vergütung beispielsweise etwa 15.000 Euro betragen[4]. Alternativ können Sie einen festen Betrag oder einen Stundensatz festlegen, zum Beispiel 100 Euro pro Stunde[4].

Ersatz-Testaments­vollstrecker:in benennen

Da der:die Testaments­vollstrecker:in das Amt ablehnen kann, ist es sinnvoll, eine Ersatzperson zu benennen[7]. Das Testament kann auch die Bitte an das Nachlassgericht enthalten, eine:n geeignete:n Testaments­vollstrecker:in zu ernennen, falls die benannte Person nicht zur Verfügung steht[7].

Zum Schluss

Die Testaments­vollstreckung bietet eine wertvolle Möglichkeit, für eine geordnete und streitfreie Abwicklung Ihres Nachlasses zu sorgen. Der:Die Testaments­vollstrecker:in stellt sicher, dass jede:r das bekommt, was ihm:ihr nach Ihrem Willen zusteht, dass Ihre Wünsche erfüllt werden und sich die Erbengemeinschaft schnell wieder auflöst[4]. Mit einer sorgfältigen Planung und der Auswahl einer vertrauens­würdigen Person als Testaments­vollstrecker:in können Sie die Umsetzung Ihres letzten Willens sichern.