Was ist eine Stiftung?

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Zusammenfassung

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen einen vom Stifter festgelegten, meist gemeinnützigen Zweck dauerhaft verfolgt. Sie wird durch eine Satzung geregelt und handelt unabhängig von ihren Gründern. Stiftungen können in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Wissenschaft oder Soziales tätig sein.

Eine Stiftung ist eine rechtliche Struktur, bei der Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird. Sie bietet Menschen und Organisationen die Möglichkeit, langfristig Gutes zu bewirken oder Vermögenswerte für spezifische Ziele zu sichern. In Deutschland gibt es über 25.000 rechtsfähige Stiftungen, die verschiedenste gesellschaftliche Bereiche fördern und unterstützen.

Grundmerkmale einer Stiftung

Jede Stiftung zeichnet sich durch drei wesentliche Merkmale aus:

  • Einen festgelegten Zweck, der vom Stifter bestimmt wird
  • Ein eigenständiges Vermögen, das zur Erfüllung dieses Zwecks dient
  • Eine autonome Organisation mit eigenen Entscheidungsstrukturen[2]

Stiftungen sind besondere Rechts­träger, die weder Eigentümer:innen noch Mit­glieder oder Gesellschafter:innen haben. Anders als Vereine oder Unternehmen gehört eine Stiftung sozusagen sich selbst[1]. Sie untersteht der staatlichen Stiftungs­aufsicht, die überwacht, dass der ursprüngliche Stifter­wille dauerhaft umgesetzt wird.

Eine Stiftung ist in der Regel auf Ewig­keit angelegt. Das bedeutet: Das ein­gebrachte Grund­vermögen bleibt bestehen und wird gewinn­bringend angelegt. Für die eigentliche Arbeit der Stiftung werden meist nur die Erträge dieses Vermögens sowie zusätzliche Spenden verwendet[2].

Arten von Stiftungen

Stiftungen gibt es in verschiedenen Ausführungen, die sich nach Rechtsform und Zweck unterscheiden:

Nach Zweck

  • Gemeinnützige Stiftungen (ca. 95% aller Stiftungen in Deutschland): Fördern das Gemein­wohl in Bereichen wie Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umweltschutz oder soziale Einrichtungen[2]
  • Privatnützige Stiftungen: Dienen den Interessen eines begrenzten Personen­kreises, wie bei Familien­stiftungen[3]

Nach Arbeitsweise

  • Förder­stiftungen: Unterstützen finanziell Projekte und Tätigkeiten Dritter
  • Operative Stiftungen: Setzen eigene Projekte zur Erfüllung des Stiftungs­zwecks um, etwa durch Betrieb von Museen oder sozialen Einrichtungen[1][2]

Nach rechtlicher Form

  • Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts: Die häufigste Form, ein selbständiger Rechts­träger
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen (Treuhand­stiftungen): Werden von einem Treuhänder verwaltet
  • Kirchliche Stiftungen: Unterliegen dem Kirchenrecht
  • Öffentlich-rechtliche Stiftungen: Werden durch öffentliche Stellen errichtet[5]

Nach Vermögens­verwendung

  • Klassische Stiftungen: Erhalten das Vermögen dauerhaft, nutzen nur die Erträge
  • Verbrauchs­stiftungen: Nutzen auch das Grund­vermögen nach und nach auf, haben also eine begrenzte Lebens­dauer[1]

Gründung einer Stiftung

Um eine Stiftung zu gründen, benötigen Sie:

1. Das Stiftungs­geschäft

Dies ist Ihre verbindliche Erklärung als Stifter:in, eine selbständige Stiftung errichten zu wollen. Es kann zu Lebzeiten oder per Testament/Erbvertrag erfolgen[2].

2. Die Stiftungs­satzung

Sie muss laut Gesetz mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name der Stiftung
  • Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Vermögen der Stiftung
  • Regelungen zur Bildung des Vorstands[1][5]

Bei gemeinnützigen Stiftungen sind weitere Angaben notwendig, etwa zur Zweck­verwirklichung und zur Vermögens­bindung für steuer­begünstigte Zwecke.

3. Ein Grund­vermögen

Die Höhe des Stiftungs­kapitals wird individuell von der zuständigen Stiftungs­behörde geprüft. Es muss ausreichen, um den Stiftungs­zweck dauerhaft und nach­haltig erfüllen zu können. In der Praxis werden etwa 200.000 Euro oft als sinnvolle Orientierung genannt, aber auch mit kleineren Beträgen kann eine Stiftung möglich sein[4].

4. Die staatliche Anerkennung

Eine rechtsfähige Stiftung entsteht erst durch die Anerkennung der zuständigen Stiftungs­behörde des Bundes­landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll[1][3].

Stiftungs­vermögen und -zweck

Das Stiftungs­vermögen

  • Bildet die wirtschaftliche Grundlage der Stiftung
  • Muss sicher und ertragreich angelegt werden
  • Bleibt in der Regel unangetastet (außer bei Verbrauchs­stiftungen)
  • Kann durch Zustiftungen erweitert werden[2]

Der Stiftungs­zweck

  • Wird vom Stifter festgelegt und ist kaum noch änderbar
  • Kann jeder legale Zweck sein (gemeinnützig oder privatnützig)
  • Sollte nicht zu konkret formuliert werden, um Flexibilität für die Zukunft zu erhalten
  • Bei gemeinnützigen Zwecken gibt es steuerliche Vorteile[1][5]

Praxis­tipp: Formulieren Sie den Stiftungs­zweck nicht zu eng, damit die Stiftung auch auf künftige Entwicklungen reagieren kann. Der Zweck sollte präzise genug sein, um eine klare Richtung vorzugeben, aber flexibel genug für veränderte Umstände.

Stiftungs­organe und Kontrolle

Organe einer Stiftung

  • Der Stiftungs­vorstand ist gesetzlich vorgeschrieben und vertritt die Stiftung nach außen
  • Zusätzlich können weitere Gremien eingerichtet werden, wie:
    • Stiftungs­rat
    • Aufsichts­rat
    • Kuratorium
    • Verwaltungs­rat[1][5]

Kontrolle und Aufsicht

Stiftungen unterliegen strengen Kontroll­mechanismen:

  • Die staatliche Stiftungs­aufsicht überwacht die Einhaltung des Stifter­willens
  • Stiftungen müssen jährliche Abrechnungen und Tätigkeits­berichte vorlegen
  • Die Stiftungs­behörde kann Akten­einsicht verlangen
  • Stiftungs­vorstände können bei Pflicht­verletzungen sogar mit ihrem Privat­vermögen haften[2]

Steuerliche Aspekte

Gemeinnützige Stiftungen genießen erhebliche steuerliche Vorteile:

  • Befreiung von der Körper­schaftsteuer
  • Befreiung von der Schenkungs- und Erbschaft­steuer
  • Möglich­keit, Spenden­bescheinigungen auszustellen (mit Frei­stellungs­bescheid)[2]

Für Stifter:innen und Spender:innen gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen bei Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen.

Stiftungen in der Praxis: Mögliche Anwendungs­felder

Stiftungen können in vielen Lebens­situationen sinnvoll sein:

  • Nachhaltige Förderung: Wenn Sie dauerhaft einen bestimmten Zweck unterstützen möchten
  • Vermögens­sicherung: Um Unter­nehmens­nachfolge zu regeln oder Familien­vermögen zu schützen
  • Soziales Engagement: Zur langfristigen Förderung gesellschaftlicher Anliegen
  • Steuer­planung: Als Teil einer ganzheitlichen Vermögens- und Nachfolge­planung[4][7]

Fazit: Ist eine Stiftung das Richtige für Sie?

Eine Stiftung ist eine langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein will. Sie eignet sich für Menschen, die ihr Vermögen oder einen Teil davon dauerhaft für einen bestimmten Zweck einsetzen möchten.

Überlegen Sie vor der Gründung:

  • Ist Ihr angestrebter Zweck langfristig relevant?
  • Reicht Ihr Vermögen aus, um eine Stiftung nach­haltig zu finanzieren?
  • Welche Rechtsform passt am besten zu Ihren Zielen?
  • Könnte eine Alternative (z.B. eine gemeinnützige GmbH) eventuell besser geeignet sein?[7]

Lassen Sie sich bei diesen Fragen von Fach­leuten für Stiftungs­recht und Steuer­fragen beraten, um die für Sie passende Lösung zu finden.