Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen einen vom Stifter festgelegten, meist gemeinnützigen Zweck dauerhaft verfolgt. Sie wird durch eine Satzung geregelt und handelt unabhängig von ihren Gründern. Stiftungen können in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Wissenschaft oder Soziales tätig sein.
Eine Stiftung ist eine rechtliche Struktur, bei der Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird. Sie bietet Menschen und Organisationen die Möglichkeit, langfristig Gutes zu bewirken oder Vermögenswerte für spezifische Ziele zu sichern. In Deutschland gibt es über 25.000 rechtsfähige Stiftungen, die verschiedenste gesellschaftliche Bereiche fördern und unterstützen.
Grundmerkmale einer Stiftung
Jede Stiftung zeichnet sich durch drei wesentliche Merkmale aus:
- Einen festgelegten Zweck, der vom Stifter bestimmt wird
- Ein eigenständiges Vermögen, das zur Erfüllung dieses Zwecks dient
- Eine autonome Organisation mit eigenen Entscheidungsstrukturen[2]
Stiftungen sind besondere Rechtsträger, die weder Eigentümer:innen noch Mitglieder oder Gesellschafter:innen haben. Anders als Vereine oder Unternehmen gehört eine Stiftung sozusagen sich selbst[1]. Sie untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht, die überwacht, dass der ursprüngliche Stifterwille dauerhaft umgesetzt wird.
Eine Stiftung ist in der Regel auf Ewigkeit angelegt. Das bedeutet: Das eingebrachte Grundvermögen bleibt bestehen und wird gewinnbringend angelegt. Für die eigentliche Arbeit der Stiftung werden meist nur die Erträge dieses Vermögens sowie zusätzliche Spenden verwendet[2].
Arten von Stiftungen
Stiftungen gibt es in verschiedenen Ausführungen, die sich nach Rechtsform und Zweck unterscheiden:
Nach Zweck
- Gemeinnützige Stiftungen (ca. 95% aller Stiftungen in Deutschland): Fördern das Gemeinwohl in Bereichen wie Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umweltschutz oder soziale Einrichtungen[2]
- Privatnützige Stiftungen: Dienen den Interessen eines begrenzten Personenkreises, wie bei Familienstiftungen[3]
Nach Arbeitsweise
- Förderstiftungen: Unterstützen finanziell Projekte und Tätigkeiten Dritter
- Operative Stiftungen: Setzen eigene Projekte zur Erfüllung des Stiftungszwecks um, etwa durch Betrieb von Museen oder sozialen Einrichtungen[1][2]
Nach rechtlicher Form
- Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts: Die häufigste Form, ein selbständiger Rechtsträger
- Nicht rechtsfähige Stiftungen (Treuhandstiftungen): Werden von einem Treuhänder verwaltet
- Kirchliche Stiftungen: Unterliegen dem Kirchenrecht
- Öffentlich-rechtliche Stiftungen: Werden durch öffentliche Stellen errichtet[5]
Nach Vermögensverwendung
- Klassische Stiftungen: Erhalten das Vermögen dauerhaft, nutzen nur die Erträge
- Verbrauchsstiftungen: Nutzen auch das Grundvermögen nach und nach auf, haben also eine begrenzte Lebensdauer[1]
Gründung einer Stiftung
Um eine Stiftung zu gründen, benötigen Sie:
1. Das Stiftungsgeschäft
Dies ist Ihre verbindliche Erklärung als Stifter:in, eine selbständige Stiftung errichten zu wollen. Es kann zu Lebzeiten oder per Testament/Erbvertrag erfolgen[2].
2. Die Stiftungssatzung
Sie muss laut Gesetz mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name der Stiftung
- Sitz der Stiftung
- Zweck der Stiftung
- Vermögen der Stiftung
- Regelungen zur Bildung des Vorstands[1][5]
Bei gemeinnützigen Stiftungen sind weitere Angaben notwendig, etwa zur Zweckverwirklichung und zur Vermögensbindung für steuerbegünstigte Zwecke.
3. Ein Grundvermögen
Die Höhe des Stiftungskapitals wird individuell von der zuständigen Stiftungsbehörde geprüft. Es muss ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig erfüllen zu können. In der Praxis werden etwa 200.000 Euro oft als sinnvolle Orientierung genannt, aber auch mit kleineren Beträgen kann eine Stiftung möglich sein[4].
4. Die staatliche Anerkennung
Eine rechtsfähige Stiftung entsteht erst durch die Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll[1][3].
Stiftungsvermögen und -zweck
Das Stiftungsvermögen
- Bildet die wirtschaftliche Grundlage der Stiftung
- Muss sicher und ertragreich angelegt werden
- Bleibt in der Regel unangetastet (außer bei Verbrauchsstiftungen)
- Kann durch Zustiftungen erweitert werden[2]
Der Stiftungszweck
- Wird vom Stifter festgelegt und ist kaum noch änderbar
- Kann jeder legale Zweck sein (gemeinnützig oder privatnützig)
- Sollte nicht zu konkret formuliert werden, um Flexibilität für die Zukunft zu erhalten
- Bei gemeinnützigen Zwecken gibt es steuerliche Vorteile[1][5]
Praxistipp: Formulieren Sie den Stiftungszweck nicht zu eng, damit die Stiftung auch auf künftige Entwicklungen reagieren kann. Der Zweck sollte präzise genug sein, um eine klare Richtung vorzugeben, aber flexibel genug für veränderte Umstände.
Stiftungsorgane und Kontrolle
Organe einer Stiftung
- Der Stiftungsvorstand ist gesetzlich vorgeschrieben und vertritt die Stiftung nach außen
- Zusätzlich können weitere Gremien eingerichtet werden, wie:
- Stiftungsrat
- Aufsichtsrat
- Kuratorium
- Verwaltungsrat[1][5]
Kontrolle und Aufsicht
Stiftungen unterliegen strengen Kontrollmechanismen:
- Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht die Einhaltung des Stifterwillens
- Stiftungen müssen jährliche Abrechnungen und Tätigkeitsberichte vorlegen
- Die Stiftungsbehörde kann Akteneinsicht verlangen
- Stiftungsvorstände können bei Pflichtverletzungen sogar mit ihrem Privatvermögen haften[2]
Steuerliche Aspekte
Gemeinnützige Stiftungen genießen erhebliche steuerliche Vorteile:
- Befreiung von der Körperschaftsteuer
- Befreiung von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer
- Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen (mit Freistellungsbescheid)[2]
Für Stifter:innen und Spender:innen gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen bei Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen.
Stiftungen in der Praxis: Mögliche Anwendungsfelder
Stiftungen können in vielen Lebenssituationen sinnvoll sein:
- Nachhaltige Förderung: Wenn Sie dauerhaft einen bestimmten Zweck unterstützen möchten
- Vermögenssicherung: Um Unternehmensnachfolge zu regeln oder Familienvermögen zu schützen
- Soziales Engagement: Zur langfristigen Förderung gesellschaftlicher Anliegen
- Steuerplanung: Als Teil einer ganzheitlichen Vermögens- und Nachfolgeplanung[4][7]
Fazit: Ist eine Stiftung das Richtige für Sie?
Eine Stiftung ist eine langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein will. Sie eignet sich für Menschen, die ihr Vermögen oder einen Teil davon dauerhaft für einen bestimmten Zweck einsetzen möchten.
Überlegen Sie vor der Gründung:
- Ist Ihr angestrebter Zweck langfristig relevant?
- Reicht Ihr Vermögen aus, um eine Stiftung nachhaltig zu finanzieren?
- Welche Rechtsform passt am besten zu Ihren Zielen?
- Könnte eine Alternative (z.B. eine gemeinnützige GmbH) eventuell besser geeignet sein?[7]
Lassen Sie sich bei diesen Fragen von Fachleuten für Stiftungsrecht und Steuerfragen beraten, um die für Sie passende Lösung zu finden.