Was ist eine Sozial­bestattung?

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Zusammenfassung

Eine Sozial­bestattung ist eine einfache, würdige Bestattung, deren Kosten vom Sozialamt übernommen werden, wenn Angehörige diese finanziell nicht tragen können. Die Angehörigen bleiben für die Organisation verantwortlich, während das Sozialamt notwendige Leistungen wie Sarg, Überführung und Grab­nutzung bezahlt. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, und es werden nur grundlegende Kosten gedeckt.

Synonyme: Bestattung von Amts wegen, Ordnungsbehördliche Bestattung

Bei einem Todesfall müssen die Angehörigen nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen verkraften, sondern auch die organi­satorischen und finan­ziellen Aspekte einer Bestattung bewältigen. Wenn die finan­ziellen Mittel fehlen, kann eine Sozial­bestattung die Lösung sein. Dieser Artikel erklärt, was eine Sozial­bestattung ist, wer sie beantragen kann und welche Kosten übernommen werden.

Was ist eine Sozialbestattung?

Eine Sozial­bestattung bedeutet, dass die Kosten für eine Bestattung vom zuständigen Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen übernommen werden[1]. Dies geschieht, wenn den bestattungs­pflichtigen Angehörigen die Kosten­tragung nicht zugemutet werden kann - beispielsweise aufgrund geringen Einkommens oder Vermögens[1][3]. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 74 SGB XII.

Wichtig: Bei einer Sozial­bestattung führt nicht das Sozialamt die Bestattung durch, sondern die Angehörigen bleiben verant­wortlich für die Organi­sation[9]. Das Sozialamt übernimmt lediglich die Kosten für eine einfache, aber würdige Beisetzung.

Wer kann eine Sozial­bestattung beantragen?

Anträge für eine Sozial­bestattung können nicht nur Menschen stellen, die Arbeits­losengeld II oder Sozial­hilfe beziehen, sondern auch Personen mit kleiner Rente oder niedrigem Einkommen[3][5]. Antrags­berechtigt sind bestattungs­pflichtige Angehörige in folgender Reihen­folge:

  • Ehe­partner:innen und eingetragene Lebens­partner:innen
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Volljährige Geschwister und Enkel­kinder[11]

Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, bleibt die Bestattungs­pflicht bestehen[8]. Sie können jedoch trotzdem einen Antrag auf Kosten­übernahme stellen.

Voraussetzungen für die Kosten­übernahme

Damit das Sozialamt die Bestattungs­kosten übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das hinter­lassene Erbe und eventuelle Sterbe­gelder decken die Kosten nicht ab[5]
  • Die finan­ziellen Mittel der Antrags­stellenden reichen nicht aus, um die Kosten zu tragen[1][3]
  • Eine eventuell vorhandene Bestattungs­verfügung wird berück­sichtigt[5]

Eine Kosten­übernahme kann auch bei persön­licher Unzumut­barkeit gewährt werden, etwa bei nach­gewiesenen schweren Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber den Angehörigen (z.B. körper­liche Miss­handlung)[15].

Antrag­stellung für eine Sozial­bestattung

Zuständige Stelle

Der Antrag auf Übernahme der Bestattungs­kosten muss beim Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen gestellt werden[1][3]. Eine persön­liche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei komplexen Sach­verhalten sinnvoll sein[13].

Notwendige Unterlagen

Für den Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllte Antrags­formulare (beim Sozialamt erhältlich)
  • Nachweise über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen
  • Wichtige Dokumente des Verstorbenen
  • Kosten­voranschlag des Bestattungs­unternehmens[3][15]

Zeitpunkt der Antrag­stellung

Nehmen Sie möglichst früh­zeitig Kontakt zum Sozialamt auf[9]. Die Prüfung eines Antrags kann mehrere Monate dauern[5]. In bestimmten Fällen ist auch eine rück­wirkende Antrag­stellung möglich, wenn die Bestattung bereits durchgeführt wurde[3].

Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?

Das Sozialamt übernimmt die notwendigen und angemessenen Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung, einschließlich:

Übernommene Leistungen:

  • Bestatter­leistungen: Bereit­stellung eines einfachen Sarges oder einer Urne, hygienische Grund­versorgung des Verstorbenen, Über­führung[6]
  • Beisetzungs­kosten: Gebühren für die Grab­nutzung (meist in einem Reihen­grab oder anonymen Grab­feld), Trauer­feier in kleinem Rahmen, einfache Grab­öffnung und -schließung[6]
  • Verwaltungs­gebühren: Ausstellung der Sterbe­urkunde, Friedhofs­verwaltungs­kosten, notwendige Forma­litäten[6]

Nicht übernommene Leistungen:

  • Besondere Sarg- oder Urnen­modelle mit aufwendiger Verarbeitung
  • Blumen­schmuck oder besondere Trauer­dekorationen
  • Druck von Trauer­karten oder Zeitungs­anzeigen
  • Grab­male oder aufwendige Grab­gestaltung
  • See­bestattungen oder alternative Bestattungs­formen, wenn sie teurer als eine einfache Erd­bestattung oder Feuer­bestattung sind[6]

Ablauf in der Praxis

Wenn Sie eine Sozial­bestattung beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie früh­zeitig das Sozialamt und informieren Sie sich über die genauen Voraus­setzungen und notwendigen Unterlagen.
  2. Informieren Sie das Bestattungs­unternehmen, dass Sie eine Sozial­bestattung beantragen werden. Der Bestatter muss seine Leistungen nach einer Kosten­ordnung abrechnen[1][3].
  3. Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Das Sozialamt prüft Ihre finan­zielle Situation und entscheidet über die Kosten­übernahme.
  4. Bei Bewilligung zahlt das Sozialamt in der Regel direkt an das Bestattungs­unternehmen und die Friedhofs­verwaltung[8].

Beachten Sie: Die Prüfung durch das Sozialamt kann sich in die Länge ziehen[2]. Dies stellt Bestattungs­unternehmen vor ein Dilemma, da die Bestattung zeitnah durchgeführt werden muss, aber die Kosten­übernahme noch nicht gesichert ist[2].

Unterschied zur ordnungs­behördlichen Bestattung

Eine Sozial­bestattung sollte nicht mit einer ordnungs­behördlichen Bestattung verwechselt werden:

  • Bei einer Sozial­bestattung organisieren die Angehörigen die Bestattung, und das Sozialamt übernimmt die Kosten.
  • Eine ordnungs­behördliche Bestattung (auch “Bestattung von Amts wegen” genannt) wird vom Ordnungs­amt durch­geführt, wenn sich niemand um die Bestattung kümmert oder keine Angehörigen ermittelt werden können[13][10].

Die Zahl der ordnungs­behördlichen Bestattungen nimmt aufgrund des demo­grafischen Wandels stetig zu, da mehr ältere Menschen ohne Angehörige sterben[10].

Praktische Tipps und Empfehlungen

  • Nehmen Sie früh­zeitig Kontakt zum Sozialamt auf, idealer­weise bevor Sie ein Bestattungs­unternehmen beauftragen.
  • Informieren Sie das Bestattungs­unternehmen über Ihre Absicht, eine Sozial­bestattung zu beantragen, damit es seine Leistungen entsprechend kalkulieren kann.
  • Fragen Sie nach lokalen Richtlinien - was als “angemessen” gilt, kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein.
  • Berücksichtigen Sie die Wünsche des Verstorbenen, sofern sie im Rahmen einer Sozial­bestattung umsetzbar sind[9].
  • Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen vorab, um den Antrag­sprozess zu beschleunigen.

Eine Sozial­bestattung ermöglicht eine würdige Verabschiedung von einem verstorbenen Angehörigen, auch wenn die finan­ziellen Mittel begrenzt sind. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der Abläufe können Sie in dieser schweren Zeit zumindest die finan­ziellen Sorgen reduzieren.