Was ist eine Sozialbestattung?
Eine Sozialbestattung ist eine einfache, würdige Bestattung, deren Kosten vom Sozialamt übernommen werden, wenn Angehörige diese finanziell nicht tragen können. Die Angehörigen bleiben für die Organisation verantwortlich, während das Sozialamt notwendige Leistungen wie Sarg, Überführung und Grabnutzung bezahlt. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, und es werden nur grundlegende Kosten gedeckt.
Synonyme: Bestattung von Amts wegen, Ordnungsbehördliche Bestattung
Bei einem Todesfall müssen die Angehörigen nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen verkraften, sondern auch die organisatorischen und finanziellen Aspekte einer Bestattung bewältigen. Wenn die finanziellen Mittel fehlen, kann eine Sozialbestattung die Lösung sein. Dieser Artikel erklärt, was eine Sozialbestattung ist, wer sie beantragen kann und welche Kosten übernommen werden.
Was ist eine Sozialbestattung?
Eine Sozialbestattung bedeutet, dass die Kosten für eine Bestattung vom zuständigen Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen übernommen werden[1]. Dies geschieht, wenn den bestattungspflichtigen Angehörigen die Kostentragung nicht zugemutet werden kann - beispielsweise aufgrund geringen Einkommens oder Vermögens[1][3]. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 74 SGB XII.
Wichtig: Bei einer Sozialbestattung führt nicht das Sozialamt die Bestattung durch, sondern die Angehörigen bleiben verantwortlich für die Organisation[9]. Das Sozialamt übernimmt lediglich die Kosten für eine einfache, aber würdige Beisetzung.
Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?
Anträge für eine Sozialbestattung können nicht nur Menschen stellen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, sondern auch Personen mit kleiner Rente oder niedrigem Einkommen[3][5]. Antragsberechtigt sind bestattungspflichtige Angehörige in folgender Reihenfolge:
- Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Volljährige Geschwister und Enkelkinder[11]
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, bleibt die Bestattungspflicht bestehen[8]. Sie können jedoch trotzdem einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit das Sozialamt die Bestattungskosten übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das hinterlassene Erbe und eventuelle Sterbegelder decken die Kosten nicht ab[5]
- Die finanziellen Mittel der Antragsstellenden reichen nicht aus, um die Kosten zu tragen[1][3]
- Eine eventuell vorhandene Bestattungsverfügung wird berücksichtigt[5]
Eine Kostenübernahme kann auch bei persönlicher Unzumutbarkeit gewährt werden, etwa bei nachgewiesenen schweren Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber den Angehörigen (z.B. körperliche Misshandlung)[15].
Antragstellung für eine Sozialbestattung
Zuständige Stelle
Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten muss beim Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen gestellt werden[1][3]. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei komplexen Sachverhalten sinnvoll sein[13].
Notwendige Unterlagen
Für den Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllte Antragsformulare (beim Sozialamt erhältlich)
- Nachweise über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen
- Wichtige Dokumente des Verstorbenen
- Kostenvoranschlag des Bestattungsunternehmens[3][15]
Zeitpunkt der Antragstellung
Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zum Sozialamt auf[9]. Die Prüfung eines Antrags kann mehrere Monate dauern[5]. In bestimmten Fällen ist auch eine rückwirkende Antragstellung möglich, wenn die Bestattung bereits durchgeführt wurde[3].
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Das Sozialamt übernimmt die notwendigen und angemessenen Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung, einschließlich:
Übernommene Leistungen:
- Bestatterleistungen: Bereitstellung eines einfachen Sarges oder einer Urne, hygienische Grundversorgung des Verstorbenen, Überführung[6]
- Beisetzungskosten: Gebühren für die Grabnutzung (meist in einem Reihengrab oder anonymen Grabfeld), Trauerfeier in kleinem Rahmen, einfache Graböffnung und -schließung[6]
- Verwaltungsgebühren: Ausstellung der Sterbeurkunde, Friedhofsverwaltungskosten, notwendige Formalitäten[6]
Nicht übernommene Leistungen:
- Besondere Sarg- oder Urnenmodelle mit aufwendiger Verarbeitung
- Blumenschmuck oder besondere Trauerdekorationen
- Druck von Trauerkarten oder Zeitungsanzeigen
- Grabmale oder aufwendige Grabgestaltung
- Seebestattungen oder alternative Bestattungsformen, wenn sie teurer als eine einfache Erdbestattung oder Feuerbestattung sind[6]
Ablauf in der Praxis
Wenn Sie eine Sozialbestattung beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie frühzeitig das Sozialamt und informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen.
- Informieren Sie das Bestattungsunternehmen, dass Sie eine Sozialbestattung beantragen werden. Der Bestatter muss seine Leistungen nach einer Kostenordnung abrechnen[1][3].
- Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Das Sozialamt prüft Ihre finanzielle Situation und entscheidet über die Kostenübernahme.
- Bei Bewilligung zahlt das Sozialamt in der Regel direkt an das Bestattungsunternehmen und die Friedhofsverwaltung[8].
Beachten Sie: Die Prüfung durch das Sozialamt kann sich in die Länge ziehen[2]. Dies stellt Bestattungsunternehmen vor ein Dilemma, da die Bestattung zeitnah durchgeführt werden muss, aber die Kostenübernahme noch nicht gesichert ist[2].
Unterschied zur ordnungsbehördlichen Bestattung
Eine Sozialbestattung sollte nicht mit einer ordnungsbehördlichen Bestattung verwechselt werden:
- Bei einer Sozialbestattung organisieren die Angehörigen die Bestattung, und das Sozialamt übernimmt die Kosten.
- Eine ordnungsbehördliche Bestattung (auch “Bestattung von Amts wegen” genannt) wird vom Ordnungsamt durchgeführt, wenn sich niemand um die Bestattung kümmert oder keine Angehörigen ermittelt werden können[13][10].
Die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungen nimmt aufgrund des demografischen Wandels stetig zu, da mehr ältere Menschen ohne Angehörige sterben[10].
Praktische Tipps und Empfehlungen
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Sozialamt auf, idealerweise bevor Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
- Informieren Sie das Bestattungsunternehmen über Ihre Absicht, eine Sozialbestattung zu beantragen, damit es seine Leistungen entsprechend kalkulieren kann.
- Fragen Sie nach lokalen Richtlinien - was als “angemessen” gilt, kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein.
- Berücksichtigen Sie die Wünsche des Verstorbenen, sofern sie im Rahmen einer Sozialbestattung umsetzbar sind[9].
- Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen vorab, um den Antragsprozess zu beschleunigen.
Eine Sozialbestattung ermöglicht eine würdige Verabschiedung von einem verstorbenen Angehörigen, auch wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der Abläufe können Sie in dieser schweren Zeit zumindest die finanziellen Sorgen reduzieren.