Von der Schweigepflicht haben die meisten Menschen schon gehört. Doch was genau versteht man darunter eigentlich? Wann ist eine Schweigepflichtsentbindung sinnvoll und was muss drin stehen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Schweigepflicht.
Die Schweigepflicht ist eine Pflicht zur Verschwiegenheit. Im Strafgesetzbuch (StGB) beschreibt sie das Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen – wer dagegen verstößt, muss gemäß §§ 203, 204 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Im Strafgesetzbuch § 203 Abs. 1 heißt es:
„Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Betroffen von der Schweigepflicht sind die Berufsgruppen der Apotheker, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerberater, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Notare und Verteidiger. Im Folgenden konzentrieren wir uns vor allem auf die Schweigepflicht im medizinischen Bereich.
Die Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus und gilt auch gegenüber Angehörigen oder Ehepartnern. Im medizinischen Bereich sind Ausnahmen nur in folgenden Szenarien möglich:
Übrigens: Bereits der griechische Arzt Hippokrates verpflichtete sich einer Schweigepflicht. In seinem Eid heißt es: „Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheim halten.“
Im Rahmen Ihrer Vorsorge ist eine Schweigepflichtsentbindung fast immer sinnvoll. So können Sie dafür vorsorgen, dass Ihr Arzt Ihre Angehörige tatsächlich über ihren Gesundheitszustand informieren kann, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb entscheiden sich die meisten Menschen für eine Schweigepflichtsentbindung, wenn sie ihre Patientenverfügung verfassen.
Tipp: Viele Versicherungen verlangen von Ihnen eine allgemeine Schweigepflichtentbindung, um im Versicherungsfall schnell an Ihre Patientendaten gelangen zu können. In vielen Fällen sind Einzelfallgenehmigungen jedoch die bessere Wahl. So können Sie genau kontrollieren, welche Informationen Ihre Versicherung tatsächlich bekommt.
Sie können die Schweigepflichtsentbindung zum Beispiel im Rahmen Ihrer Vorsorgevollmacht regeln. Oder Sie verfassen ein eigenständiges Dokument zur Schweigepflichtsentbindung. Drin stehen muss lediglich Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum und Name Ihres Arztes. Anschließend legen Sie fest, wem der Arzt Auskunft geben darf und unterzeichnen das Dokument mit Ihrer Unterschrift und aktuellem Dokument. Fertig!
Wichtig: Eine mündliche Schweigepflichtsentbindung kann in vielen Fällen bereits ausreichen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir trotzdem immer eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht.
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