Was bedeutet Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die sensible Informationen schützt, die Sie Fachkräften wie Ärzt:innen, Pflegekräften oder Rechtsanwält:innen anvertrauen. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen solche Daten nicht weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine akute Gefahr oder eine gesetzliche Meldepflicht vor. Sie dient dazu, Ihre Privatsphäre zu wahren und Vertrauen zu schaffen.
Synonym: Verschwiegenheitspflicht
Die Schweigepflicht ist ein wesentlicher Schutzmechanismus, der Ihnen im Gesundheitswesen, in rechtlichen Angelegenheiten und vielen anderen sensiblen Bereichen Sicherheit gibt. Sie bedeutet, dass bestimmte Berufsgruppen verpflichtet sind, alles, was Sie ihnen anvertrauen, für sich zu behalten - es sei denn, Sie entbinden sie ausdrücklich davon. Dieser Artikel erklärt, was die Schweigepflicht im Detail umfasst, für wen sie gilt und wie Sie selbst aktiv werden können, um Ihre Rechte zu wahren.

Was genau ist die Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht - auch Verschwiegenheitspflicht genannt - ist eine gesetzliche Verpflichtung für Fachkräfte, keine persönlichen Informationen weiterzugeben, die ihnen im Berufskontext anvertraut wurden[1][3]. Der Sinn dahinter: Sie sollen sich ohne Angst vor Bloßstellung oder Diskriminierung öffnen können. Ob bei Ärzt:innen, Pflegekräften oder Rechtsanwält:innen - Ihre Daten bleiben geschützt, solange Sie nicht aktiv zustimmen[5][7].
Ein Beispiel: Erzählen Sie Ihrer Ärztin von einer chronischen Erkrankung, darf sie dies weder Ihrem Arbeitgeber noch Familienmitgliedern mitteilen - selbst wenn diese nachfragen[6][11].
Für wen gilt die Schweigepflicht?
Nicht alle Berufsgruppen unterliegen der Schweigepflicht. Zu den verpflichteten Personen gehören:
- Medizinische Fachkräfte: Ärzt:innen, Krankenpfleger:innen, Therapeut:innen, Apotheker:innen[1][4]
- Sozialberufe: Sozialarbeiter:innen, Pflegekräfte in Altenheimen, Schwangerenkonfliktberater:innen[2][4]
- Rechtliche Berufe: Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen[1][3]
- Andere Berufsgruppen: Seelsorger:innen, Psycholog:innen mit staatlicher Anerkennung[1][9]
Wichtig: Auch Auszubildende und Praktikant:innen in diesen Bereichen müssen schweigen[2][10].
Was fällt alles unter die Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht schützt mehr, als viele vermuten. Dazu gehören:
- Jegliche medizinischen Daten: Diagnosen, Behandlungsmethoden, Medikamentenpläne[6][9]
- Persönliche Umstände: Finanzielle Probleme, Familienkonflikte, Suchterkrankungen[11][13]
- Sogar die Tatsache, dass Sie überhaupt in Behandlung sind[9][11]
Ein konkretes Beispiel: Wenn Sie Ihrer Pflegekraft erzählen, dass Sie sich im Alter einsam fühlen, darf sie dies nicht ohne Ihre Erlaubnis an Ihre Kinder weiterleiten - selbst wenn diese sich Sorgen machen[2][12].
Wann darf die Schweigepflicht gebrochen werden?
Es gibt drei Hauptausnahmen, bei denen Fachkräfte Informationen weitergeben dürfen - oder sogar müssen:
Ihre ausdrückliche Zustimmung
Sie können schriftlich festlegen, wer informiert werden soll - etwa wenn Sie möchten, dass Ihre Hausärztin Befunde an den Spezialisten weitergibt[10][13].Akute Gefahr für Sie oder andere
Drohen Sie beispielsweise, sich selbst zu verletzen, oder gibt es Hinweise auf Kindesmisshandlung, darf die Schweigepflicht durchbrochen werden[4][12].Gesetzliche Meldepflichten
Bei bestimmten Infektionskrankheiten (z. B. Masern) oder gerichtlichen Anordnungen müssen Ärzt:innen Behörden informieren[4][8].
Was passiert bei Verstößen gegen die Schweigepflicht?
Ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen haben:
- Strafrechtliche Konsequenzen: Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen nach § 203 StGB[1][6]
- Berufsrechtliche Maßnahmen: Suspendierung, Approbationsentzug[4][8]
- Zivilrechtliche Klagen: Schadensersatzansprüche bei Rufschädigung[5][8]
Ein Praxisbeispiel: Eine Krankenschwester erzählt im Supermarkt, dass eine Bekannte Krebs hat. Selbst wenn dies unbeabsichtigt geschah, kann dies eine Anzeige nach sich ziehen[2][6].
So schützen Sie sich aktiv
Holen Sie sich schriftliche Bestätigungen
Lassen Sie sich bestätigen, wer über Ihre Daten informiert wird - etwa beim Wechsel des Pflegeheims[10][13].Bestimmen Sie Vertrauenspersonen
Legen Sie im Voraus fest, wer im Notfall Auskünfte erhalten soll (z. B. in einer Vorsorgevollmacht)[13].Dokumentieren Sie Einwilligungen
Wenn Sie die Schweigepflicht für bestimmte Personen aufheben, sollte dies immer schriftlich erfolgen[10][13].Fragen Sie nach
Zögern Sie nicht, Ärzt:innen oder Pflegekräfte direkt zu bitten, zu erklären, was genau mit Ihren Daten passiert[10][11].
Häufige Fragen im Alltag
„Darf meine Tochter meinen Medikamentenplan einsehen?“
Nein - es sei denn, Sie haben dies schriftlich erlaubt. Selbst nahe Angehörige haben kein automatisches Auskunftsrecht[6][11].
„Was, wenn ich eine Pflegekraft privat treffe?“
Auch im privaten Umfeld gilt: Berufsgeheimnisse dürfen nicht besprochen werden. Die Pflegekraft muss das Gespräch höflich abbrechen[2][10].
„Kann ich die Schweigepflicht rückgängig machen?“
Ja - Sie können Ihre Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen[13].
Die Schweigepflicht ist kein Hindernis, sondern ein Schutzschild für Ihre Privatsphäre. Indem Sie verstehen, wie sie funktioniert, können Sie aktiv mitbestimmen, wer welche Informationen erhält - und gleichzeitig sicher sein, dass sensible Daten nicht in falsche Hände geraten. Scheuen Sie sich nicht, Fachkräfte direkt auf konkrete Situationen anzusprechen: Eine gute Ärztin oder ein verantwortungsbewusster Pfleger wird Ihre Fragen immer ernst nehmen und transparent antworten.