Was ist ein Quotenvermächtnis?
Das Quotenvermächtnis ist eine besondere Form der Nachlassgestaltung, bei der eine Person einen prozentualen Anteil des Nachlasses erhält, ohne Erb:in zu werden. Es bietet Flexibilität bei Vermögensentwicklungen, schützt vor Nachlassschulden und vereinfacht die Erbteilung. Eine präzise Formulierung im Testament und fachkundige Beratung sind wichtig, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Das Quotenvermächtnis ist eine besondere Form der Nachlassgestaltung im Erbrecht, die Ihnen erlaubt, bestimmten Personen einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens zu vermachen, ohne sie als Erb:innen einzusetzen. Anders als beim klassischen Vermächtnis, bei dem konkrete Gegenstände oder feste Geldbeträge zugewendet werden, erhält die begünstigte Person beim Quotenvermächtnis einen bestimmten Anteil am Gesamtnachlass.
Definition und rechtliche Grundlagen
Ein Quotenvermächtnis liegt vor, wenn der Vermächtnisnehmer einen Anteil an der gesamten Erbschaft erhält[1]. Es handelt sich um ein Geldvermächtnis, dessen Höhe sich nach dem Wert eines Bruchteils des Nachlasses bemisst[5][8]. Der begünstigten Person wird keine feste Summe oder ein bestimmter Gegenstand vermacht, sondern ein prozentualer Anteil vom Nachlass[1].
Jurist:innen bezeichnen ein Quotenvermächtnis auch als Teilungsvorschrift, weil die erblassende Person zu Lebzeiten festlegt, dass der Nachlass zwischen den Erb:innen und den Vermächtnisnehmer:innen aufgeteilt werden soll[1]. Die Quote bestimmt, welchen Anteil vom Nachlass die vermachtsbegünstigte Person bekommen soll.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie jemandem eine Quote Ihres Nachlasses vermachen, wird diese Person dadurch nicht automatisch zum Erben oder zur Erbin. Ein Quotenvermächtnis begründet lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erb:innen.
Unterschied zur Erbeinsetzung
Das Quotenvermächtnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einer Erbeinsetzung:
Erb:innen:
- Sind Gesamtrechtsnachfolger:innen und erben Vermögen sowie Schulden[3]
- Werden im Erbschein genannt und bilden eine Erbengemeinschaft[3]
- Haften persönlich und solidarisch für Nachlassschulden[3]
- Haben umfassende Informations- und Kontrollrechte[3]
- Müssen Beschlüsse zur Erbteilung einstimmig fassen[3]
Vermächtnisnehmer:innen:
- Erhalten nur eine Forderung gegen die Erb:innen[3]
- Erscheinen nicht im Erbschein[3]
- Haften nicht für Nachlassschulden[3]
- Haben eingeschränkte Auskunftsrechte[3]
- Gehören nicht zur Erbengemeinschaft und können die Nachlassabwicklung nicht blockieren[3]
Bei der Testamentseröffnung bekommen Vermächtnisnehmer:innen von der Erbschaftsbehörde eine Vermächtnisanzeige. Dabei handelt es sich um den Auszug aus dem Testament oder Erbvertrag, der sie direkt betrifft[3].
Vorteile des Quotenvermächtnisses
Das Quotenvermächtnis bietet mehrere Vorteile:
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Anpassung an Vermögensentwicklungen: Der Vermächtnisnehmer profitiert davon, dass ihn unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen langfristig nicht beeinträchtigen. Unabhängig davon, wie viel das Geld zum Zeitpunkt des Erbfalls wert ist, erhält er stets einen genau bestimmten Anteil am Nachlass[1].
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Schutz vor Nachlassschulden: Mit einem Quotenvermächtnis können Sie jemanden vor der Erbenhaftung schützen, denn Vermächtnisnehmer:innen haften nicht für Nachlassschulden[3].
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Vereinfachung der Erbteilung: Viele Erblasser:innen wählen ein Quotenvermächtnis als Alternative zur Erbeinsetzung, um unliebsame Erb:innen aus der Erbengemeinschaft auszuschließen. Weil sie nicht im Erbschein aufgeführt sind und nicht zur Erbengemeinschaft gehören, können sie die Verwaltung und Teilung der Erbschaft nicht blockieren[3].
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Lösung bei Pflichtteilsproblemen: Wenn bei der Erbteilung zu wenig Geld übrig ist, können Vermächtnisse mit festen Beträgen nicht vollständig erfüllt werden. Und wenn es pflichtteilsgeschützte Erb:innen gibt, kann ein herkömmliches Vermächtnis mit dem Pflichtteilsrecht kollidieren[3].
So wird ein Quotenvermächtnis formuliert
Bei der Gestaltung eines Quotenvermächtnisses sollten Sie auf eine präzise Formulierung achten. Gerichte qualifizieren die Zuwendung einer Quote grundsätzlich als Erbeinsetzung, wenn nicht klar ist, dass ein Vermächtnis gewollt ist[3].
Beispiele für Formulierungen:
“Ich vermache meinem Neffen 30% meines Vermögens als Quotenvermächtnis.”[2]
“Klaus bekommt 20% des Wertes meines Nachlasses nach Abzug aller Verbindlichkeiten ausgezahlt.”[8]
Beachten Sie: Die bloße Bezeichnung wie “ich vermache” oder “ich vererbe” ist zwar ein Hinweis, für die rechtliche Einordnung jedoch nicht allein entscheidend[3]. Daher empfiehlt es sich, ausdrücklich klarzustellen, dass es sich um ein Vermächtnis und nicht um eine Erbeinsetzung handelt.
Besonderheiten und rechtliche Aspekte
Auskunftspflicht
Vermächtnisnehmer:innen haben grundsätzlich eingeschränkte Auskunftsrechte gegenüber Erb:innen, Banken und Willensvollstrecker:innen[3]. Wenn Sie möchten, dass Ihre Vermächtnisnehmer:innen umfassendere Informationen erhalten, sollten Sie dies ausdrücklich in Ihrem Testament festhalten.
Fälligkeit
Ohne besondere Festlegung wird ein Vermächtnis mit dem Erbfall fällig. Sie können aber auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Gemäß einem Beispiel aus der Praxis wurde eine Fälligkeit nach drei Monaten festgelegt, wobei das Vermächtnis bis dahin zinsfrei blieb[6].
Rechtsprechung
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil vom 28.02.2019 (Az. 6 O 5544/18) entschieden: “Die in einem Erbvertrag getroffene Regelung zur Ausgestaltung eines Quotenvermächtnisses, wonach hiervon ‘in Wertpapieren verbriefte Geldforderungen’ erfasst sind, erstreckt sich in der Regel nicht auf Aktien, über die einer der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrages bereits verfügte.”[5]
Verjährung
Das Vermächtnis verjährt innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erblassers und des Inhalts der letztwilligen Verfügung, in welcher das Vermächtnis ausgesetzt wurde, mit Beginn des nächsten Jahres[7].
Praktische Beispiele
Beispiel 1:
Eine Erblasserin möchte ihre Nichte begünstigen, ohne sie zur Erbin zu machen. In ihrem Testament schreibt sie: “Meine beiden Kinder sind zu gleichen Teilen meine Erb:innen. Meiner Nichte Sarah vermache ich 15% meines Nachlassvermögens nach Abzug aller Verbindlichkeiten. Sie erhält dadurch eine Forderung gegen meine Erb:innen, ist aber selbst nicht Erbin.”
Beispiel 2:
Ein Erblasser hat ein Vermögen von 200.000 Euro und möchte seinem langjährigen Freund einen Teil davon zukommen lassen. Er verfügt: “Meine Ehefrau ist meine Alleinerbin. Meinem Freund Michael vermache ich 10% meines Nettonachlasses als Quotenvermächtnis. Das Vermächtnis ist innerhalb von sechs Monaten nach meinem Tod zu erfüllen.”
Empfehlungen für Ihre Nachlassplanung
Wenn Sie ein Quotenvermächtnis in Betracht ziehen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
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Fachkundige Beratung einholen: Lassen Sie sich von Fachanwält:innen für Erbrecht beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Verfügung rechtssicher formuliert ist.
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Testament notariell beurkunden: Ein notarielles Testament bietet mehr Rechtssicherheit und vermeidet Auslegungsprobleme.
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Klare Berechnungsgrundlage festlegen: Definieren Sie genau, ob sich die Quote auf den Brutto- oder Nettonachlass bezieht und ob bestimmte Vermögenswerte ausgenommen sind.
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Auskunftsrechte regeln: Wenn Sie möchten, dass Ihre Vermächtnisnehmer:innen umfassende Informationen über den Nachlass erhalten, sollten Sie ihnen ausdrücklich entsprechende Rechte einräumen.
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Fälligkeit bestimmen: Legen Sie fest, wann das Vermächtnis erfüllt werden soll, um Liquiditätsprobleme bei den Erb:innen zu vermeiden.
Fazit
Das Quotenvermächtnis ist ein wertvolles Instrument der Nachlassplanung, mit dem Sie bestimmte Personen gezielt begünstigen können, ohne ihnen die volle Erbstellung mit allen Rechten und Pflichten zu verleihen. Es bietet Flexibilität bei Vermögensänderungen und kann die Erbteilung vereinfachen.
Die sorgfältige Gestaltung und rechtssichere Formulierung sind jedoch entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Mit einem gut durchdachten Quotenvermächtnis können Sie dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.