Was ist ein Quotenvermächtnis?

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Zusammenfassung

Das Quoten­vermächtnis ist eine besondere Form der Nachlass­gestaltung, bei der eine Person einen prozentualen Anteil des Nachlasses erhält, ohne Erb:in zu werden. Es bietet Flexibilität bei Vermögens­entwicklungen, schützt vor Nachlass­schulden und vereinfacht die Erb­teilung. Eine präzise Formulierung im Testament und fachkundige Beratung sind wichtig, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Das Quoten­vermächtnis ist eine besondere Form der Nachlass­gestaltung im Erb­recht, die Ihnen erlaubt, bestimmten Personen einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens zu vermachen, ohne sie als Erb:innen einzusetzen. Anders als beim klassischen Vermächtnis, bei dem konkrete Gegenstände oder feste Geldbeträge zugewendet werden, erhält die begünstigte Person beim Quoten­vermächtnis einen bestimmten Anteil am Gesamt­nachlass.

Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Quoten­vermächtnis liegt vor, wenn der Vermächtnis­nehmer einen Anteil an der gesamten Erbschaft erhält[1]. Es handelt sich um ein Geld­vermächtnis, dessen Höhe sich nach dem Wert eines Bruchteils des Nachlasses bemisst[5][8]. Der begünstigten Person wird keine feste Summe oder ein bestimmter Gegenstand vermacht, sondern ein prozentualer Anteil vom Nachlass[1].

Jurist:innen bezeichnen ein Quoten­vermächtnis auch als Teilungs­vorschrift, weil die erblassende Person zu Lebzeiten festlegt, dass der Nachlass zwischen den Erb:innen und den Vermächtnis­nehmer:innen aufgeteilt werden soll[1]. Die Quote bestimmt, welchen Anteil vom Nachlass die vermachts­begünstigte Person bekommen soll.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie jemandem eine Quote Ihres Nachlasses vermachen, wird diese Person dadurch nicht automatisch zum Erben oder zur Erbin. Ein Quoten­vermächtnis begründet lediglich einen schuld­rechtlichen Anspruch gegen die Erb:innen.

Unterschied zur Erb­einsetzung

Das Quoten­vermächtnis unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einer Erb­einsetzung:

Erb:innen:

  • Sind Gesamt­rechts­nachfolger:innen und erben Vermögen sowie Schulden[3]
  • Werden im Erbschein genannt und bilden eine Erben­gemeinschaft[3]
  • Haften persönlich und solidarisch für Nachlass­schulden[3]
  • Haben umfassende Informations- und Kontroll­rechte[3]
  • Müssen Beschlüsse zur Erb­teilung einstimmig fassen[3]

Vermächtnis­nehmer:innen:

  • Erhalten nur eine Forderung gegen die Erb:innen[3]
  • Erscheinen nicht im Erbschein[3]
  • Haften nicht für Nachlass­schulden[3]
  • Haben eingeschränkte Auskunfts­rechte[3]
  • Gehören nicht zur Erben­gemeinschaft und können die Nachlass­abwicklung nicht blockieren[3]

Bei der Testaments­eröffnung bekommen Vermächtnis­nehmer:innen von der Erbschafts­behörde eine Vermächtnis­anzeige. Dabei handelt es sich um den Auszug aus dem Testament oder Erb­vertrag, der sie direkt betrifft[3].

Vorteile des Quoten­vermächtnisses

Das Quoten­vermächtnis bietet mehrere Vorteile:

  1. Anpassung an Vermögens­entwicklungen: Der Vermächtnis­nehmer profitiert davon, dass ihn unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen langfristig nicht beeinträchtigen. Unabhängig davon, wie viel das Geld zum Zeitpunkt des Erbfalls wert ist, erhält er stets einen genau bestimmten Anteil am Nachlass[1].

  2. Schutz vor Nachlass­schulden: Mit einem Quoten­vermächtnis können Sie jemanden vor der Erben­haftung schützen, denn Vermächtnis­nehmer:innen haften nicht für Nachlass­schulden[3].

  3. Vereinfachung der Erb­teilung: Viele Erblasser:innen wählen ein Quoten­vermächtnis als Alternative zur Erb­einsetzung, um unliebsame Erb:innen aus der Erben­gemeinschaft auszuschließen. Weil sie nicht im Erbschein aufgeführt sind und nicht zur Erben­gemeinschaft gehören, können sie die Verwaltung und Teilung der Erbschaft nicht blockieren[3].

  4. Lösung bei Pflicht­teils­problemen: Wenn bei der Erb­teilung zu wenig Geld übrig ist, können Vermächtnisse mit festen Beträgen nicht vollständig erfüllt werden. Und wenn es pflichtteils­geschützte Erb:innen gibt, kann ein herkömmliches Vermächtnis mit dem Pflichtteils­recht kollidieren[3].

So wird ein Quoten­vermächtnis formuliert

Bei der Gestaltung eines Quoten­vermächtnisses sollten Sie auf eine präzise Formulierung achten. Gerichte qualifizieren die Zuwendung einer Quote grundsätzlich als Erb­einsetzung, wenn nicht klar ist, dass ein Vermächtnis gewollt ist[3].

Beispiele für Formulierungen:

“Ich vermache meinem Neffen 30% meines Vermögens als Quoten­vermächtnis.”[2]

“Klaus bekommt 20% des Wertes meines Nachlasses nach Abzug aller Verbindlichkeiten ausgezahlt.”[8]

Beachten Sie: Die bloße Bezeichnung wie “ich vermache” oder “ich vererbe” ist zwar ein Hinweis, für die rechtliche Einordnung jedoch nicht allein entscheidend[3]. Daher empfiehlt es sich, ausdrücklich klarzustellen, dass es sich um ein Vermächtnis und nicht um eine Erb­einsetzung handelt.

Besonderheiten und rechtliche Aspekte

Auskunfts­pflicht

Vermächtnis­nehmer:innen haben grundsätzlich eingeschränkte Auskunfts­rechte gegenüber Erb:innen, Banken und Willens­vollstrecker:innen[3]. Wenn Sie möchten, dass Ihre Vermächtnis­nehmer:innen umfassendere Informationen erhalten, sollten Sie dies ausdrücklich in Ihrem Testament festhalten.

Fälligkeit

Ohne besondere Festlegung wird ein Vermächtnis mit dem Erbfall fällig. Sie können aber auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Gemäß einem Beispiel aus der Praxis wurde eine Fälligkeit nach drei Monaten festgelegt, wobei das Vermächtnis bis dahin zinsfrei blieb[6].

Rechtsprechung

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil vom 28.02.2019 (Az. 6 O 5544/18) entschieden: “Die in einem Erb­vertrag getroffene Regelung zur Ausgestaltung eines Quoten­vermächtnisses, wonach hiervon ‘in Wertpapieren verbriefte Geld­forderungen’ erfasst sind, erstreckt sich in der Regel nicht auf Aktien, über die einer der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Erb­vertrages bereits verfügte.”[5]

Verjährung

Das Vermächtnis verjährt innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erblassers und des Inhalts der letztwilligen Verfügung, in welcher das Vermächtnis ausgesetzt wurde, mit Beginn des nächsten Jahres[7].

Praktische Beispiele

Beispiel 1:
Eine Erblasserin möchte ihre Nichte begünstigen, ohne sie zur Erbin zu machen. In ihrem Testament schreibt sie: “Meine beiden Kinder sind zu gleichen Teilen meine Erb:innen. Meiner Nichte Sarah vermache ich 15% meines Nachlass­vermögens nach Abzug aller Verbindlichkeiten. Sie erhält dadurch eine Forderung gegen meine Erb:innen, ist aber selbst nicht Erbin.”

Beispiel 2:
Ein Erblasser hat ein Vermögen von 200.000 Euro und möchte seinem langjährigen Freund einen Teil davon zukommen lassen. Er verfügt: “Meine Ehefrau ist meine Alleinerbin. Meinem Freund Michael vermache ich 10% meines Netto­nachlasses als Quoten­vermächtnis. Das Vermächtnis ist innerhalb von sechs Monaten nach meinem Tod zu erfüllen.”

Empfehlungen für Ihre Nachlass­planung

Wenn Sie ein Quoten­vermächtnis in Betracht ziehen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Fachkundige Beratung einholen: Lassen Sie sich von Fachanwält:innen für Erbrecht beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Verfügung rechtssicher formuliert ist.

  2. Testament notariell beurkunden: Ein notarielles Testament bietet mehr Rechtssicherheit und vermeidet Auslegungs­probleme.

  3. Klare Berechnungs­grundlage festlegen: Definieren Sie genau, ob sich die Quote auf den Brutto- oder Netto­nachlass bezieht und ob bestimmte Vermögens­werte ausgenommen sind.

  4. Auskunfts­rechte regeln: Wenn Sie möchten, dass Ihre Vermächtnis­nehmer:innen umfassende Informationen über den Nachlass erhalten, sollten Sie ihnen ausdrücklich entsprechende Rechte einräumen.

  5. Fälligkeit bestimmen: Legen Sie fest, wann das Vermächtnis erfüllt werden soll, um Liquiditäts­probleme bei den Erb:innen zu vermeiden.

Fazit

Das Quoten­vermächtnis ist ein wertvolles Instrument der Nachlass­planung, mit dem Sie bestimmte Personen gezielt begünstigen können, ohne ihnen die volle Erb­stellung mit allen Rechten und Pflichten zu verleihen. Es bietet Flexibilität bei Vermögens­änderungen und kann die Erb­teilung vereinfachen.

Die sorgfältige Gestaltung und rechtssichere Formulierung sind jedoch entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Mit einem gut durchdachten Quoten­vermächtnis können Sie dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.