Was ist eine privatnützige Stiftung?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Eine privatnützige Stiftung ist eine juristische Person, die einem begrenzten Personenkreis, wie einer Familie, dient und nicht gemeinwohlorientiert ist. Sie wird häufig genutzt, um Vermögen langfristig zu sichern, Familien finanziell zu unterstützen oder Unternehmensnachfolgen zu regeln. Da sie keine steuerlichen Vorteile bietet, erfordert ihre Errichtung sorgfältige Planung und fachkundige Beratung.

Eine Stiftung gilt als wirkungsvolles Instrument für die dauerhafte Vermögensübertragung und Zweckbindung. Während gemeinnützige Stiftungen das Allgemeinwohl fördern, verfolgen privatnützige Stiftungen einen anderen Ansatz: Sie dienen den Interessen eines begrenzten Personenkreises. Dieser Artikel erklärt Ihnen genau, was privatnützige Stiftungen sind, wie sie funktionieren und für wen sie besonders geeignet sein können.

Was ist eine privatnützige Stiftung?

Eine privatnützige Stiftung ist eine juristische Person ohne Mitglieder, die im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen nicht der Allgemeinheit, sondern einem begrenzten Personenkreis dient[7]. Der Zweck ist dabei nicht gemein­wohl­orientiert, sondern auf private Interessen ausgerichtet[3]. Die klassische Form der privatnützigen Stiftung ist die Familien­stiftung, deren Zweck es ist, die Angehörigen einer bestimmten Familie finanziell zu unterstützen[2].

Wie alle Stiftungen basiert auch die privatnützige Stiftung auf drei wesentlichen Elementen:

  • Dem Stiftungs­zweck, der vom Stifter oder der Stifterin festgelegt wird
  • Dem Stiftungs­vermögen, das zur Erfüllung des Zwecks dient
  • Der Stiftungs­organisation, die das Vermögen verwaltet und den Zweck umsetzt[3]

Unterschiede zur gemeinnützigen Stiftung

Der Hauptunterschied zwischen privatnützigen und gemeinnützigen Stiftungen liegt in ihrem Zweck und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen:

Aspekt Privatnützige Stiftung Gemeinnützige Stiftung
Zweck Begünstigung eines begrenzten Personenkreises Förderung der Allgemeinheit
Steuerliche Behandlung Keine Steuer­privilegierung Steuerliche Vergünstigungen
Beispiel Familien­stiftung, Unternehmens­stiftung Soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Stiftung

Wichtig zu wissen: Privatnützige Stiftungen genießen keine steuerlichen Vorteile wie gemeinnützige Stiftungen. Sie unterliegen der Körperschaft­steuer und anderen Steuern, von denen gemeinnützige Stiftungen befreit sind[3].

Typische Formen privatnütziger Stiftungen

Familien­stiftung

Die Familien­stiftung ist die häufigste Form der privatnützigen Stiftung. Ihr Zweck ist es, die wirtschaftliche Versorgung des Stifters oder der Stifterin und seiner/ihrer Familie sowie nachfolgender Generationen sicherzustellen[5].

Besonders charakteristisch für Familien­stiftungen ist der Vermögens­schutz (Asset Protection), den sie bieten können. Dieses Schutz­niveau ist durch andere rechtliche und steuerliche Gestaltungen kaum zu erreichen[5].

Unternehmens­verbundene Stiftungen

Eine weitere Form der privatnützigen Stiftung sind unternehmens­verbundene Stiftungen, die beispielsweise die Auszubildenden eines bestimmten Unternehmens fördern[3].

Ein bekanntes Modell ist das Doppel­stiftungs­modell, bei dem eine Familien­stiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung über eine Holding verbunden wird:

  • Die gemeinnützige Stiftung hält den größeren Teil des Kapitals (z.B. 90%)
  • Die Familien­stiftung hält einen kleineren Teil des Kapitals (z.B. 10%), aber den größeren Teil der Stimm­rechte
  • Die Erträge der gemeinnützigen Stiftung gehen an gemeinnützige Zwecke
  • Die Erträge der Familien­stiftung dienen der Versorgung der Familie[1]

Rechtliche Grundlagen

Privatnützige Stiftungen werden wie andere Stiftungen nach den Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) errichtet. Der Stiftungs­errichtung liegen folgende Schritte zugrunde:

  1. Stiftungs­geschäft: Der Stifter oder die Stifterin erklärt förmlich den Willen, eine Stiftung zu errichten
  2. Stiftungs­satzung: Hierin werden Name, Sitz, Zweck, Vermögen und Verwaltung der Stiftung festgelegt
  3. Anerkennung: Die zuständige Stiftungs­behörde prüft und erkennt die Stiftung an[1][4]

Für die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung benötigen Sie:

  • Ein angemessenes Vermögen (empfohlene Mindest­summe: 100.000 Euro)[2]
  • Eine klare Definition des Stiftungs­zwecks
  • Eine durchdachte Stiftungs­organisation

Vorteile privatnütziger Stiftungen

Privatnützige Stiftungen bieten verschiedene Vorteile:

  • Langfristige Vermögens­sicherung: Die Stiftung kann über Generationen hinweg bestehen
  • Familien­vermögen bewahren: Verhinderung der Zersplitterung durch Erbschaften
  • Unternehmens­nachfolge regeln: Sicherstellung der Kontinuität eines Unternehmens
  • Vermögens­schutz: Schutz vor Gläubiger­zugriff unter bestimmten Bedingungen

Berühmte Beispiele privatnütziger Stiftungen

In Deutschland gibt es zahlreiche bekannte privatnützige Stiftungen, darunter:

  • Die Siepmann-Stiftung des Aldi-Süd-Gründers Karl Albrecht
  • Die Markus-Stiftung des Aldi-Nord-Gründers Theo Albrecht
  • Die Dieter-Schwarz-Stiftung des Lidl- und Kaufland-Gründers
  • Die DM-Werner Stiftung des dm-Gründers Götz Werner[1]

Praktische Überlegungen vor der Errichtung

Bevor Sie eine privatnützige Stiftung gründen, sollten Sie folgende Aspekte bedenken:

  • Ist das vorhandene Vermögen ausreichend? Für eine wirksame Stiftung wird ein Mindest­vermögen von etwa 100.000 Euro empfohlen.
  • Sind die Ziele langfristig sinnvoll? Eine Stiftung ist auf Dauer angelegt.
  • Gibt es alternative Rechts­formen? Je nach Zielsetzung können auch andere Rechts­formen wie eine GmbH oder ein Verein sinnvoll sein.
  • Wie sieht die steuerliche Situation aus? Privatnützige Stiftungen haben keine steuerlichen Vorteile.

Alternativen zur privatnützigen Stiftung

Falls eine privatnützige Stiftung für Ihre Ziele nicht optimal erscheint, können Sie auch folgende Alternativen in Betracht ziehen:

  • Gemeinnützige Stiftung: Wenn Sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und steuerliche Vorteile nutzen möchten
  • Treuhand­stiftung: Eine nicht rechtsfähige Stiftung mit geringerem Verwaltungs­aufwand
  • Stiftungs­GmbH: Eine GmbH, die Stiftungs­zwecke verfolgt, aber flexibler ist
  • Verbrauchsstiftung: Eine zeitlich begrenzte Stiftung, die ihr Vermögen nach und nach aufbraucht[1]

Fazit: Ist eine privatnützige Stiftung das Richtige für Sie?

Eine privatnützige Stiftung kann ein wertvolles Instrument sein, um Ihr Vermögen langfristig zu sichern und nach Ihren Wünschen einzusetzen. Sie eignet sich besonders für:

  • Personen mit erheblichem Vermögen, das über Generationen erhalten bleiben soll
  • Unternehmer:innen, die eine geregelte Nachfolge sicherstellen möchten
  • Familien, die ihr Vermögen vor Zersplitterung bewahren wollen

Bedenken Sie jedoch: Die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung ist komplex und mit Kosten verbunden. Eine fachkundige Beratung durch Steuer­berater:innen und Rechts­anwält:innen ist unerlässlich. Sie sollten sich vor der Gründung umfassend informieren und alle Aspekte sorgfältig abwägen.

Mit der richtigen Planung kann eine privatnützige Stiftung Ihnen helfen, Ihre persönlichen Vermögens­ziele zu erreichen und dabei Ihre Werte und Vorstellungen langfristig umzusetzen.