Was ist eine postmortale Vorsorgevollmacht?

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Zusammenfassung

Eine postmortale Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson erst nach dem eigenen Tod mit der Regelung bestimmter Angelegenheiten zu bevollmächtigen, wie z. B. der Organisation der Bestattung oder der Verwaltung von Bankkonten. Sie bietet eine schnelle Handlungsfähigkeit nach dem Todesfall, bevor Erben rechtlich tätig werden können, und ergänzt andere Vorsorgeinstrumente wie das Testament. Für eine rechtssichere Gestaltung empfiehlt sich eine präzise Formulierung und gegebenenfalls notarielle Beurkundung.

Eine postmortale Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, für die Zeit nach Ihrem Tod eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung bestimmter Aufgaben zu beauftragen. Im Gegensatz zur trans­mortalen Vollmacht, die bereits zu Lebzeiten und nach dem Tod wirkt, entfaltet die post­mortale Vollmacht ihre Wirkung erst mit Ihrem Ableben. Dies kann in vielen Situationen sinnvoll sein, etwa wenn unmittelbar nach dem Todesfall wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, bevor Ihre Erben handlungsfähig sind.

Was genau ist eine postmortale Vorsorgevollmacht?

Eine post­mortale Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, die ausschließlich nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird[2][5]. Der Begriff setzt sich zusammen aus “post” (nach) und “mortal” (den Tod betreffend) - es handelt sich also um eine Vollmacht, die erst nach dem Ableben gilt.

Ein typisches Beispiel könnte so aussehen: “Herrn/Frau XY wird hiermit Vollmacht erteilt, nach dem Tode des/der Unterzeichnenden folgende Angelegenheiten zu regeln…”[2]. Die bevollmächtigte Person erhält damit die Befugnis, in bestimmten Bereichen für Sie als Vollmachtgeber:in zu handeln, allerdings erst nach Ihrem Tod.

Abgrenzung zur transmortalen Vollmacht

Zum besseren Verständnis ist es wichtig, die post­mortale von der trans­mortalen Vollmacht zu unterscheiden:

Post­mortale Vollmacht: Wirkt ausschließlich nach dem Tod des Vollmachtgebers[3][5].

Trans­mortale Vollmacht: Gilt sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Vollmachtgebers[3][5].

Die Unterscheidung ist bedeutsam, da sie festlegt, ab welchem Zeitpunkt die bevollmächtigte Person in Ihrem Namen handeln darf. Bei einer post­mortalen Vollmacht kann die bevollmächtigte Person erst tätig werden, wenn Sie verstorben sind.

Rechtliche Grundlagen und Wirksamkeit

Nach deutschem Recht erlischt eine Vollmacht nicht automatisch mit dem Tod der vollmachtgebenden Person. Stattdessen ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll[5]. Bei Vollmachten, die auf einem Auftragsverhältnis beruhen, gilt die Auslegungsregel, dass im Zweifel der Auftrag und damit auch die Vollmacht fortbestehen (§§ 168 S. 1, 672 S. 1 BGB)[5].

Bei einer post­mortalen Vollmacht wird der Wille, dass diese erst mit dem Tod wirksam werden soll, explizit zum Ausdruck gebracht. Die Vollmacht muss daher klar formulieren, dass sie erst mit dem Ableben des Vollmachtgebers in Kraft tritt.

Formvorschriften

Die post­mortale Vollmacht unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften. Aus Beweisgründen sollte sie aber mindestens schriftlich erteilt werden[2]. Für eine höhere Rechtssicherheit empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung gemäß § 128 BGB[2].

Bei bestimmten Rechtsgeschäften, wie beispielsweise Grundstücksangelegenheiten, müssen allerdings besondere Formvorschriften beachtet werden. Hier kann die notarielle Beurkundung sogar zwingend erforderlich sein[2].

Wofür ist eine postmortale Vollmacht sinnvoll?

Der Hauptgrund für eine post­mortale Vollmacht liegt in der sofortigen Handlungsfähigkeit nach dem Todesfall. Obwohl das Erbe unmittelbar mit dem Tod auf die Erben übergeht, sind diese erst mit der Erteilung des Erbscheins vollständig verfügungsberechtigt. Dies führt zu einer zeitweisen Handlungsunfähigkeit der Erben[2].

Typische Einsatzgebiete sind:

Überbrückung bis zur Erbscheinerteilung

Mit dem Erhalt eines Erbscheins können oft mehrere Wochen vergehen. Mit einer post­mortalen Vollmacht können in dieser Zeit bereits wichtige Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass die Erben handlungsunfähig sind.

Bankgeschäfte nach dem Tod

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken reicht zum Nachweis der Verfügungsbefugnis die Vorlage eines Testaments oder einer Sterbeurkunde allein nicht aus. Mit einer post­mortalen Vollmacht können Konten weiter verwaltet werden[2]. Es ist empfehlenswert, hierfür die Formulare der jeweiligen Bank zu verwenden.

Bestattungsangelegenheiten

Die bevollmächtigte Person kann die Bestattung nach Ihren Wünschen organisieren und dafür auch auf Ihr Vermögen zugreifen, ohne dass erst ein Erbschein beantragt werden muss.

Kündigung laufender Verträge

Nach dem Tod müssen zahlreiche Verträge gekündigt werden (Miete, Versicherungen, Abonnements etc.). Eine post­mortale Vollmacht ermöglicht die schnelle Erledigung dieser Aufgaben.

Grenzen und mögliche Probleme

Trotz aller Vorteile hat die post­mortale Vollmacht auch Grenzen und potenzielle Probleme, die beachtet werden sollten:

Widerrufsmöglichkeit durch die Erben

Ein wesentlicher Schwachpunkt besteht darin, dass die Erben die Vollmacht jederzeit widerrufen können, wenn die bevollmächtigte Person nicht selbst Erbe ist[2]. Die Vollmacht ist dann hinfällig. Diesem Problem kann allerdings vorgebeugt werden, indem der Erblasser die Erbeinsetzung mit einer Auflage versieht oder unter die Bedingung stellt, dass die Erben die Vollmacht nicht widerrufen dürfen[2].

Konflikt mit der Testamentsvollstreckung

Wenn gleichzeitig eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, kann es zu Kompetenzüberschneidungen kommen. Das Verhältnis zwischen post­mortaler Vollmacht und Testamentsvollstreckung muss im Einzelfall durch Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden[2].

Anfechtbarkeit bei unklarer Formulierung

Eine unklare Formulierung kann dazu führen, dass die Vollmacht nicht wie gewünscht umgesetzt wird oder angefochten werden kann. Präzise Formulierungen sind daher essenziell.

Praktische Umsetzung: So erstellen Sie eine postmortale Vollmacht

Um eine wirksame post­mortale Vollmacht zu erstellen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Klare Bezeichnung als postmortale Vollmacht

Benennen Sie das Dokument eindeutig als “Post­mortale Vollmacht” und formulieren Sie klar, dass die Vollmacht erst mit Ihrem Tod wirksam werden soll[2].

Eindeutige Benennung der bevollmächtigten Person

Geben Sie vollständige Personalien der bevollmächtigten Person an (Name, Geburtsdatum, Anschrift). Bei Bedarf können Sie auch Ersatzbevollmächtigte benennen, falls die erstgenannte Person verhindert sein sollte.

Konkrete Aufgabenbeschreibung

Definieren Sie genau, für welche Aufgaben und Bereiche die Vollmacht gelten soll. Je präziser, desto besser. Zu allgemein gehaltene Vollmachten können zu Problemen bei der Auslegung führen.

Notarielle Beurkundung

Obwohl nicht immer zwingend erforderlich, erhöht eine notarielle Beurkundung die Akzeptanz der Vollmacht bei Banken, Behörden und anderen Institutionen erheblich[2].

Verwahrung und Information

Informieren Sie sowohl die bevollmächtigte Person als auch Ihre Angehörigen über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Vollmacht, damit diese im Bedarfsfall gefunden und genutzt werden kann.

Verhältnis zu anderen Vorsorgeinstrumenten

Die post­mortale Vollmacht steht nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit anderen Vorsorgeinstrumenten:

Postmortale Vollmacht und Testament

Die post­mortale Vollmacht regelt nur die Vertretungsbefugnis, nicht jedoch die Verteilung des Nachlasses. Sie ergänzt daher ein Testament, ersetzt es aber nicht. Beide Dokumente sollten aufeinander abgestimmt sein, um Widersprüche zu vermeiden.

Postmortale Vollmacht und Erbschein

Die post­mortale Vollmacht kann den Erbschein in vielen Fällen ersetzen und so Zeit und Kosten sparen. Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung bestätigt, dass eine post­mortale Vollmacht als Ersatz für den Erbschein dienen kann[2].

Postmortale Vollmacht und Bankvollmacht

Eine spezielle post­mortale Bankvollmacht kann sinnvoll sein, um nach dem Tod den Zugriff auf Bankkonten zu ermöglichen. Nutzen Sie hierfür am besten die Formulare der jeweiligen Bank[2].

Beispielformulierung einer postmortalen Vollmacht

Eine einfache post­mortale Vollmacht könnte wie folgt formuliert sein:

"Ich, [Ihr vollständiger Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [vollständige Adresse], erteile hiermit Herrn/Frau [vollständiger Name der bevollmächtigten Person], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [vollständige Adresse], Vollmacht, nach meinem Tod folgende Angelegenheiten in meinem Namen zu regeln:

  1. Kündigung laufender Verträge (Mietvertrag, Versicherungen, Abonnements etc.)
  2. Zugriff auf meine Bankkonten zur Bezahlung offener Rechnungen und der Bestattungskosten
  3. Organisation meiner Bestattung gemäß meinen separat hinterlegten Wünschen

Diese Vollmacht wird erst mit meinem Tod wirksam und kann durch meine Erben nicht widerrufen werden.

[Ort, Datum, Unterschrift]"

Fazit und Empfehlungen

Die post­mortale Vorsorgevollmacht ist ein wertvolles Instrument, um die Zeit zwischen dem Todesfall und der Erteilung des Erbscheins zu überbrücken und Ihren Angehörigen unnötige bürokratische Hürden zu ersparen. Sie sollte jedoch gut durchdacht und präzise formuliert sein.

Für eine rechtssichere Gestaltung empfiehlt sich die Beratung durch eine:n Notar:in oder eine:n Fachanwält:in für Erbrecht. Diese Fachleute können Ihnen helfen, die Vollmacht optimal auf Ihre persönliche Situation abzustimmen und mögliche Konflikte mit anderen Rechtsinstrumenten zu vermeiden.

Durch eine kluge Kombination verschiedener Vorsorgeinstrumente - Testament, Vorsorgevollmacht und post­mortale Vollmacht - können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille auch über Ihren Tod hinaus Beachtung findet und Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden.