Was ist das Patientenrechtegesetz?

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Zusammenfassung

Das Patienten­rechte­gesetz regelt in Deutschland die Rechte von Patient:innen bei medizinischen Behandlungen und sorgt für mehr Transparenz, Information und Selbst­bestimmung. Es verpflichtet das medizinische Personal zu umfassender Aufklärung, gewährt Einblick in die Patienten­akte und stärkt die Position bei Behandlungs­fehlern. Patient:innen können so ihre Rechte leichter wahrnehmen und sich bei Problemen besser wehren.

Synonyme: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, PatRechteG, PatRG

Das Patientenrechtegesetz stärkt Ihre Position im Gesund­heits­system und sorgt für mehr Transparenz in der medizinischen Behandlung. Es trat am 26. Februar 2013 in Kraft und trägt den vollen Namen “Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patien­tinnen und Patienten”. Mit diesem Gesetz wurden die bis dahin hauptsächlich als Richterrecht existierenden Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert[1][2][3].

Warum wurde das Patientenrechtegesetz geschaffen?

Das Gesetz entstand, weil viele Patient:innen ihre Rechte beim Arztbesuch nicht kannten. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hatte gezeigt, dass etwa zwei Drittel aller Patient:innen ihre Rechte nur teilweise oder gar nicht kannten[1].

Ziel des Gesetzes ist ein Arzt-Patienten-Verhältnis auf Augenhöhe. Es soll Patient:innen ermöglichen, bei medizinischen Entscheidungen gleich­berechtigt mit­zu­bestimmen[3]. Außerdem sollte mehr Transparenz geschaffen werden, besonders in Fällen, wo es zu Defiziten im Behandlungs­alltag kam - von der Nicht­beachtung von Behandlungs­wünschen über die Verweigerung der Einsicht in Behandlungs­unterlagen bis hin zu Fehlern bei der Behandlung[1].

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Das Patientenrechtegesetz regelt hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Behandlungsvertrag im BGB (§§ 630a-h BGB)
  • Informations- und Aufklärungs­pflichten der Behandelnden
  • Recht auf Akteneinsicht und Dokumentation
  • Regelungen bei Behandlungs­fehlern
  • Stärkung der Position gegenüber Kranken­kassen
  • Patientenbeteiligung auf institutioneller Ebene

Ihre konkreten Rechte als Patient:in

Der Behandlungsvertrag

Wenn Sie eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen, entsteht automatisch ein Behandlungs­vertrag zwischen Ihnen und der behandelnden Person[4]. Dieser verpflichtet die Ärzt:innen, Sie nach den aktuellen medizinischen Standards zu behandeln[4]. Der Vertrag beinhaltet auch alle weiteren Rechte und Pflichten, die mit Ihrer Behandlung zusammen­hängen[19].

Recht auf Information und Aufklärung

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie verständlich informieren über[5][11][15]:

  • Die Diagnose
  • Die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung
  • Die geplante Therapie und Nachsorge
  • Mögliche Risiken und Neben­wirkungen
  • Behandlungs­alternativen, wenn diese zu unterschiedlichen Belastungen oder Erfolgs­aussichten führen können

Die Aufklärung muss:

  • Mündlich erfolgen (nicht nur durch Formulare)
  • Rechtzeitig vor der Behandlung stattfinden
  • In einer für Sie verständlichen Sprache erfolgen
  • Von einer Person mit der nötigen fachlichen Ausbildung durchgeführt werden[15]

Recht auf Einwilligung und Selbstbestimmung

Jede medizinische Maßnahme darf nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden[10]. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen[10]. Nur in Notfällen, wenn eine Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, darf eine Behandlung ohne explizite Zustimmung erfolgen[10].

Kostentransparenz und Patientenquittung

Bei Leistungen, die voraussichtlich nicht von der Krankenkasse übernommen werden (wie z.B. Individuelle Gesundheits­leistungen, kurz IGeL), muss der Arzt oder die Ärztin Sie vorab in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren[1][5].

Sie haben außerdem das Recht auf eine Patienten­quittung, die alle erbrachten ärztlichen Leistungen und deren Kosten auflistet[12][16]. Diese müssen Sie allerdings aktiv anfordern - sie wird nicht automatisch ausgestellt[16].

Recht auf Einsicht in die Patientenakte

Sie haben das Recht, Ihre vollständige Patienten­akte einzusehen[6][14]. Dieses Recht gilt für die Original­akte, nicht nur für Kopien oder Zusammen­fassungen. Der Arzt oder die Ärztin muss Ihrem Wunsch nach Einsicht unverzüglich nachkommen[6].

Rechte bei Behandlungsfehlern

Das Gesetz stärkt Ihre Position, wenn Sie einen Behandlungs­fehler vermuten:

  • Ärzt:innen müssen Sie auf Nachfrage über erkennbare Fehler informieren
  • Bei bestimmten Fehlern gelten Beweis­erleichterungen. Bei einem groben Behandlungs­fehler wird beispielsweise vermutet, dass dieser für die eingetretene Gesundheits­schädigung ursächlich war[7]
  • Ihre Kranken­kasse ist verpflichtet, Sie bei der Durchsetzung von Schaden­ersatz­ansprüchen zu unterstützen[19]

Beschwerde­möglichkeiten

Sie haben das Recht, sich über eine aus Ihrer Sicht schlechte oder fehlerhafte Behandlung zu beschweren. Mögliche Gründe können sein[13]:

  • Mangelnde Aufklärung
  • Behandlungs­fehler
  • Unzureichende medizinische Versorgung
  • Verweigerung von Patienten­rechten
  • Unangemessene Warte­zeiten

Praktische Tipps für den Alltag

So können Sie Ihre Rechte wirksam nutzen:

  • Fragen Sie nach: Wenn Sie etwas nicht verstehen, bitten Sie um eine erneute Erklärung.
  • Notieren Sie wichtige Punkte während des Arzt­gesprächs.
  • Lassen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung, wenn keine Notfall­situation vorliegt.
  • Nehmen Sie eine Vertrauens­person zu wichtigen Arzt­gesprächen mit.
  • Fordern Sie aktiv Ihre Patienten­quittung an, wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen abgerechnet wurden.
  • Wenden Sie sich an Ihre Kranken­kasse, wenn Sie einen Behandlungs­fehler vermuten - diese muss Sie unterstützen.

Stärkung der Patienten­beteiligung im System

Das Patientenrechtegesetz fördert auch die Beteiligung von Patient:innen auf institutioneller Ebene. Patienten­organisationen haben ein Stellungnahme­recht bei der Aufstellung des Bedarfs­plans zur Sicherstellung der vertrags­ärztlichen Versorgung[1][9] und ein Mit­beratungs­recht in verschiedenen Gremien des Gesundheits­systems[1].

Fazit

Das Patientenrechtegesetz hat die Position von Patient:innen im deutschen Gesundheits­system deutlich gestärkt. Es schafft mehr Transparenz und rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten. Als Patient:in profitieren Sie von klaren Regeln für die ärztliche Aufklärung, der Dokumentation und dem Umgang mit möglichen Behandlungs­fehlern.

Um von diesen Rechten zu profitieren, ist es wichtig, sie zu kennen und aktiv einzufordern. Der Gesetz­geber hat damit die Grundlage für ein partner­schaftliches Verhältnis zwischen Ärzt:innen und Patient:innen geschaffen, bei dem beide Seiten auf Augenhöhe miteinander kommunizieren können.