Was ist das Patientenrechtegesetz?
Das Patientenrechtegesetz regelt in Deutschland die Rechte von Patient:innen bei medizinischen Behandlungen und sorgt für mehr Transparenz, Information und Selbstbestimmung. Es verpflichtet das medizinische Personal zu umfassender Aufklärung, gewährt Einblick in die Patientenakte und stärkt die Position bei Behandlungsfehlern. Patient:innen können so ihre Rechte leichter wahrnehmen und sich bei Problemen besser wehren.
Synonyme: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, PatRechteG, PatRG
Das Patientenrechtegesetz stärkt Ihre Position im Gesundheitssystem und sorgt für mehr Transparenz in der medizinischen Behandlung. Es trat am 26. Februar 2013 in Kraft und trägt den vollen Namen “Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten”. Mit diesem Gesetz wurden die bis dahin hauptsächlich als Richterrecht existierenden Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert[1][2][3].
Warum wurde das Patientenrechtegesetz geschaffen?
Das Gesetz entstand, weil viele Patient:innen ihre Rechte beim Arztbesuch nicht kannten. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hatte gezeigt, dass etwa zwei Drittel aller Patient:innen ihre Rechte nur teilweise oder gar nicht kannten[1].
Ziel des Gesetzes ist ein Arzt-Patienten-Verhältnis auf Augenhöhe. Es soll Patient:innen ermöglichen, bei medizinischen Entscheidungen gleichberechtigt mitzubestimmen[3]. Außerdem sollte mehr Transparenz geschaffen werden, besonders in Fällen, wo es zu Defiziten im Behandlungsalltag kam - von der Nichtbeachtung von Behandlungswünschen über die Verweigerung der Einsicht in Behandlungsunterlagen bis hin zu Fehlern bei der Behandlung[1].
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Das Patientenrechtegesetz regelt hauptsächlich folgende Bereiche:
- Behandlungsvertrag im BGB (§§ 630a-h BGB)
- Informations- und Aufklärungspflichten der Behandelnden
- Recht auf Akteneinsicht und Dokumentation
- Regelungen bei Behandlungsfehlern
- Stärkung der Position gegenüber Krankenkassen
- Patientenbeteiligung auf institutioneller Ebene
Ihre konkreten Rechte als Patient:in
Der Behandlungsvertrag
Wenn Sie eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen, entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und der behandelnden Person[4]. Dieser verpflichtet die Ärzt:innen, Sie nach den aktuellen medizinischen Standards zu behandeln[4]. Der Vertrag beinhaltet auch alle weiteren Rechte und Pflichten, die mit Ihrer Behandlung zusammenhängen[19].
Recht auf Information und Aufklärung
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie verständlich informieren über[5][11][15]:
- Die Diagnose
- Die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung
- Die geplante Therapie und Nachsorge
- Mögliche Risiken und Nebenwirkungen
- Behandlungsalternativen, wenn diese zu unterschiedlichen Belastungen oder Erfolgsaussichten führen können
Die Aufklärung muss:
- Mündlich erfolgen (nicht nur durch Formulare)
- Rechtzeitig vor der Behandlung stattfinden
- In einer für Sie verständlichen Sprache erfolgen
- Von einer Person mit der nötigen fachlichen Ausbildung durchgeführt werden[15]
Recht auf Einwilligung und Selbstbestimmung
Jede medizinische Maßnahme darf nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden[10]. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen[10]. Nur in Notfällen, wenn eine Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, darf eine Behandlung ohne explizite Zustimmung erfolgen[10].
Kostentransparenz und Patientenquittung
Bei Leistungen, die voraussichtlich nicht von der Krankenkasse übernommen werden (wie z.B. Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL), muss der Arzt oder die Ärztin Sie vorab in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren[1][5].
Sie haben außerdem das Recht auf eine Patientenquittung, die alle erbrachten ärztlichen Leistungen und deren Kosten auflistet[12][16]. Diese müssen Sie allerdings aktiv anfordern - sie wird nicht automatisch ausgestellt[16].
Recht auf Einsicht in die Patientenakte
Sie haben das Recht, Ihre vollständige Patientenakte einzusehen[6][14]. Dieses Recht gilt für die Originalakte, nicht nur für Kopien oder Zusammenfassungen. Der Arzt oder die Ärztin muss Ihrem Wunsch nach Einsicht unverzüglich nachkommen[6].
Rechte bei Behandlungsfehlern
Das Gesetz stärkt Ihre Position, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten:
- Ärzt:innen müssen Sie auf Nachfrage über erkennbare Fehler informieren
- Bei bestimmten Fehlern gelten Beweiserleichterungen. Bei einem groben Behandlungsfehler wird beispielsweise vermutet, dass dieser für die eingetretene Gesundheitsschädigung ursächlich war[7]
- Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen[19]
Beschwerdemöglichkeiten
Sie haben das Recht, sich über eine aus Ihrer Sicht schlechte oder fehlerhafte Behandlung zu beschweren. Mögliche Gründe können sein[13]:
- Mangelnde Aufklärung
- Behandlungsfehler
- Unzureichende medizinische Versorgung
- Verweigerung von Patientenrechten
- Unangemessene Wartezeiten
Praktische Tipps für den Alltag
So können Sie Ihre Rechte wirksam nutzen:
- Fragen Sie nach: Wenn Sie etwas nicht verstehen, bitten Sie um eine erneute Erklärung.
- Notieren Sie wichtige Punkte während des Arztgesprächs.
- Lassen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung, wenn keine Notfallsituation vorliegt.
- Nehmen Sie eine Vertrauensperson zu wichtigen Arztgesprächen mit.
- Fordern Sie aktiv Ihre Patientenquittung an, wenn Sie wissen möchten, welche Leistungen abgerechnet wurden.
- Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten - diese muss Sie unterstützen.
Stärkung der Patientenbeteiligung im System
Das Patientenrechtegesetz fördert auch die Beteiligung von Patient:innen auf institutioneller Ebene. Patientenorganisationen haben ein Stellungnahmerecht bei der Aufstellung des Bedarfsplans zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung[1][9] und ein Mitberatungsrecht in verschiedenen Gremien des Gesundheitssystems[1].
Fazit
Das Patientenrechtegesetz hat die Position von Patient:innen im deutschen Gesundheitssystem deutlich gestärkt. Es schafft mehr Transparenz und rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten. Als Patient:in profitieren Sie von klaren Regeln für die ärztliche Aufklärung, der Dokumentation und dem Umgang mit möglichen Behandlungsfehlern.
Um von diesen Rechten zu profitieren, ist es wichtig, sie zu kennen und aktiv einzufordern. Der Gesetzgeber hat damit die Grundlage für ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Ärzt:innen und Patient:innen geschaffen, bei dem beide Seiten auf Augenhöhe miteinander kommunizieren können.