Was ist eine öffentliche Beglaubigung?
Die öffentliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift oder einer Kopie durch eine Notarin oder einen Notar, ohne den Inhalt des Dokuments zu prüfen. Sie ist in Deutschland bei rechtlich bindenden Angelegenheiten wie Vorsorgevollmachten, Handelsregistereinträgen oder Grundbuchangelegenheiten erforderlich. Dieser Prozess schafft Sicherheit und Vertrauen, insbesondere in sensiblen Situationen wie Vorsorge oder Erbschaftsfragen.
Eine öffentliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift oder einer Kopie durch eine autorisierte Person - meistens eine Notarin oder einen Notar. Diese Bestätigung schützt vor Fälschungen und gibt Behörden, Gerichten oder Banken die Gewissheit, dass das Dokument vertrauenswürdig ist. Besonders bei rechtlich bindenden Angelegenheiten wie Vorsorgevollmachten, Grundstückskäufen oder Handelsregistereinträgen ist diese Form der Beglaubigung unverzichtbar[1][2].
Was genau bedeutet öffentliche Beglaubigung?
Bei einer öffentlichen Beglaubigung prüft eine Notarin oder ein Notar, ob Sie tatsächlich die Person sind, die unterschrieben hat. Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht inhaltlich überprüft - es geht ausschließlich um die Bestätigung Ihrer Identität und die Echtheit Ihrer Unterschrift[3][5]. Ein Beispiel: Wenn Sie eine Vollmacht für Ihre Angehörigen erstellen, bestätigt die Beglaubigung, dass Sie das Dokument unterzeichnet haben. Ob die Vollmacht rechtlich korrekt formuliert ist, bleibt davon unberührt[2][6].
Wichtige Unterscheidungen: Beglaubigung vs. Beurkundung
Oft werden „Beglaubigung“ und „Beurkundung“ verwechselt. Hier der Unterschied:
- Öffentliche Beglaubigung: Betrifft nur die Unterschrift (z. B. bei einer Kirchenaustrittserklärung oder Löschungsbewilligung im Grundbuch)[4][9].
- Notarielle Beurkundung: Der Notar oder die Notarin prüft zusätzlich den Inhalt des Dokuments und berät Sie rechtlich (z. B. bei Immobilienkaufverträgen oder Testamenten)[3][7].
Wann brauchen Sie eine öffentliche Beglaubigung?
Die gesetzlichen Vorgaben finden sich unter anderem im § 129 BGB oder § 12 HGB. Konkret benötigen Sie sie in diesen Situationen:
1. Vorsorgedokumente
- Vorsorgevollmacht: Damit Ihre Vertrauensperson im Ernstfall handeln kann, muss Ihre Unterschrift beglaubigt sein[2][6].
- Patientenverfügung: Zwar nicht zwingend erforderlich, erhöht eine Beglaubigung jedoch die Akzeptanz bei Ärzt:innen oder Kliniken[3][9].
- Betreuungsverfügung: Damit Gerichte Ihre Wünsche berücksichtigen, ist eine Beglaubigung ratsam[4][13].
2. Behördliche Verfahren
- Handelsregister: Gründen Sie ein Unternehmen, müssen Anmeldungen beim Handelsregister notariell beglaubigt sein[4][7].
- Grundbuch: Bei Eigentumsübertragungen oder Grundschulden ist die Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben[3][9].
- Kirchenaustritt: Die Austrittserklärung benötigt in vielen Bundesländern eine notarielle Bestätigung[4][10].
3. Erbrechtliche Angelegenheiten
So läuft die Beglaubigung ab
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Dokument vorbereiten
Bringen Sie das vollständig ausgefüllte Dokument - jedoch ohne Unterschrift - zum Notariat. Ausnahme: Bei Kopienbeglaubigungen benötigen Sie das Original[5][10]. -
Identitätsprüfung
Zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Der Notar oder die Notarin stellt sicher, dass Sie handlungsfähig sind[5][12]. -
Unterschrift leisten
Sie unterzeichnen das Dokument in Anwesenheit der Notarin oder des Notars. Dieser vermerkt Ort, Datum und bestätigt Ihre Identität[5][9]. -
Beglaubigungsvermerk
Der Notar oder die Notarin fügt einen Stempel und einen Vermerk hinzu, der die Echtheit Ihrer Unterschrift bescheinigt[2][5].
Kosten einer öffentlichen Beglaubigung
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Eine einfache Unterschriftsbeglaubigung kostet meist zwischen 20€ und 70€[6][9]. Bei komplexeren Fällen wie Grundstücksgeschäften können höhere Gebühren anfallen[3][13].
Häufige Fragen und Fallstricke
„Kann ich auch eine amtliche Beglaubigung nutzen?“
Amtliche Beglaubigungen werden von Behörden wie Gemeindeverwaltungen durchgeführt und bestätigen nur die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original[8][12]. Für rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Vollmachten) reicht dies nicht aus - hier ist die notarielle Beglaubigung Pflicht[4][7].
„Gilt eine beglaubigte Kopie im Ausland?“
Je nach Land kann eine zusätzliche Apostille oder Überbeglaubigung nötig sein. Informieren Sie sich bei der zuständigen Botschaft oder konsularischen Vertretung[10][12].
Praxisbeispiel: Vorsorgevollmacht für Mehmet
Mehmet möchte sichergehen, dass seine Schwester im Krankheitsfall für ihn entscheidet. Er erstellt eine Vollmacht, lässt sie beim Notariat beglaubigen und hinterlegt sie bei Hausärzt:in und Krankenkasse. So vermeidet er spätere Zweifel an der Echtheit[2][6].
Tipps für einen reibungslosen Ablauf
- Bringen Sie das Original mit: Auch wenn nur eine Kopie beglaubigt wird, verlangen Notariate oft die Vorlage des Originals[10][12].
- Vermeiden Sie Korrekturen: Durchgestrichene oder nachträglich geänderte Stellen können die Gültigkeit beeinträchtigen[9][10].
- Prüfen Sie regionale Besonderheiten: In Hessen dürfen z. B. auch Ortsgerichte Unterschriften beglaubigen[4][7].
Die öffentliche Beglaubigung schafft rechtliche Klarheit - besonders in emotionalen oder stressigen Situationen wie Pflegefällen oder Erbstreitigkeiten. Indem Sie diesen Schritt gehen, schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Angehörigen vor Unsicherheiten oder langwierigen Auseinandersetzungen. Zögern Sie nicht, bei konkreten Fragen ein Notariat in Ihrer Nähe zu kontaktieren. Viele bieten kostenlose Erstberatungen an, um Ihnen bei der Vorbereitung zu helfen[3][6].