Die klinische Obduktion ist eine Leichenöffnung. Warum das sinnvoll sein kann, wie eine Obduktion funktioniert und was der Unterschied zwischen einer klinischen und einer gerichtsmedizinischen Obduktion ist, erfahren Sie im Folgenden.
Die Obduktion einer Leiche wird auch als Autopsie, Sektion oder Leichenschau bezeichnet. Sie kann sinnvoll sein, wenn ein Mensch verstirbt und die Todesursache unklar ist. Ein Pathologe oder ein Rechtsmediziner führt die Obduktion dann durch, um die Todesursache eindeutig festzustellen. Im Rahmen einer Obduktion wird der Leichnam geöffnet und verschiedene Organe untersucht.
Übrigens: Obduktionen werden in Deutschland immer seltener durchgeführt. Das liegt vor allem an einer fehlenden Akzeptanz der Obduktion aus emotionalen Gründen und einem mangelnden Wissen der Angehörigen bezüglich Zweck, Nutzen und Ausführung der Obduktion.
Grundsätzlich gibt es klinische und gerichtsmedizinische Obduktionen. Beide Obduktionsarten unterscheiden sich in ihrem zugrundeliegenden Zweck:
Ob klinische oder gerichtsmedizinische Obduktion: Eine Obduktion beinhaltet immer eine äußere und eine innere Leichenschau. Als erstes kommt es zur äußeren Untersuchung des Leichnams, dann wird das Innere untersucht.. Insgesamt dauert eine Obduktion rund ein bis zwei Stunden.
Wichtig: Für eine Autopsie eines Leichnams ist immer die Einwilligung der Angehörigen notwendig. Es sei denn, der Verstorbene hat diese Einwilligung bereits selbst zu Lebzeiten erteilt (zum Beispiel in einer Patientenverfügung).
Nach der Obduktion werden die Organe wieder in den Körper gelegt. Wenn dabei Hohlräume entstehen, werden diese für eine natürliche Form des Körpers mit Zellstoff aufgefüllt. Anschließend vernäht der Pathologe oder Rechtsmediziner die Y- oder T-Schnitte und wäscht den Leichnam.
Am Ende wird ein detaillierter Autopsiebericht verfasst. Dieser Bericht enthält alle wichtigen Untersuchungsergebnisse für den behandelnden Arzt. Auf Wunsch erhält Begutachtungsbericht auch der Hausarzt des Verstorbenen. Die Ärzte besprechen die Erkenntnisse der Obduktion dann gemeinsam mit den Angehörigen.
Nach der Obduktion ist eine normale Bestattung möglich. Wenn der Bestatter den Verstorbenen ankleidet und in einen Sarg legt, ist die vorherige Obduktion für Angehörige kaum ersichtlich. Natürlich kann der Verstorbene auch eingeäschert oder anderweitig beigesetzt werden.
Die Obduktionskosten trägt, wer die Obduktion beauftragt. Wenn ein Arzt die Obduktion anordnet, trägt beispielsweise das zuständige Krankenhaus die Kosten. Bei gerichtlich angeordneten Obduktionen übernimmt die öffentliche Hand die Kosten; und wenn Angehörige eine Autopsie anordnen, müssen diese dafür zahlen. Eine Obduktion selbst anzuordnen und zu zahlen kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Angehörige mehr Gewissheit über die Todesumstände des Verstorbenen haben möchten.
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