Was ist eine Obduktion?

Zusammenfassung

Eine Obduktion ist eine medizinische Untersuchung, die die Todesursache klärt und wichtige Erkenntnisse über Erkrankungen oder Verletzungen liefert. Sie kann klinisch (mit Zustimmung der Angehörigen) oder gerichtlich (bei Verdacht auf Fremdverschulden) durchgeführt werden. Für Angehörige bietet sie oft Entlastung und Klarheit, insbesondere bei ungeklärten Fragen oder Erbkrankheiten.

Synonyme: Autopsie, Sektion, Leichenschau, Nekropsie

Eine Obduktion - auch Sektion oder Autopsie genannt - dient dazu, die genaue Todesursache eines Menschen zu klären. Dabei wird der Körper medizinisch untersucht, um offene Fragen zu Erkrankungen, Verletzungen oder äußeren Einwirkungen zu beantworten. Diese Information kann für Angehörige, Ärzt:innen oder rechtliche Verfahren entscheidend sein.

Arzt in weißem Kittel mit Akte und Stethoskop, steht in heller Praxis vor unscharfem Regal und Pflanze.

Wann wird eine Obduktion durch­geführt?

Obduktionen werden in zwei Hauptfällen angeordnet:

1. Klinische Obduktion

Sie erfolgt bei natürlichen Todesursachen wie Herzinfarkt, Krebs oder Lungenentzündung. Voraussetzung ist die Zustimmung des Verstorbenen (etwa in einer Patientenverfügung) oder der Angehörigen[4][7]. Patholog:innen prüfen hier:

  • Wie genau ist die Diagnose der behandelnden Ärzt:innen gewesen?
  • Gab es unerkannte Begleit­erkrankungen?
  • Können Erkenntnisse für die Behandlung anderer Patient:innen genutzt werden?[10][12]

2. Gerichtliche Obduktion

Sie wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn ein Verdacht auf Fremdverschulden besteht - etwa bei Unfällen, Gewalttaten oder ungeklärten Todesumständen[1][9]. Hier arbeiten zwei Ärzt:innen zusammen, davon mindestens eine:r mit Expertise in Rechtsmedizin. Die Untersuchung umfasst zwingend die Öffnung von Schädel-, Brust- und Bauchhöhle[2][7].

Ablauf einer Obduktion

Äußere Untersuchung

Zuerst dokumentieren Mediziner:innen alle sichtbaren Merkmale:

  • Körpergröße, Gewicht, Totenflecke
  • Verletzungen, Narben oder Hautveränderungen
  • Bekleidung und persönliche Gegenstände (bei Verdacht auf Straftaten)[5][11]

Innere Untersuchung

Mit präzisen Schnitten werden Brustkorb, Bauchraum und Schädel geöffnet. Organe wie Herz, Lunge oder Leber werden entnommen, auf Veränderungen geprüft und Proben für mikroskopische oder toxikologische Tests entnommen[2][11]. Anschließend wird der Körper wieder verschlossen und für eine würdevolle Aufbahrung hergerichtet.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

  • Klinische Obduktion: Erfordert die Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen. Ohne diese ist sie nur zulässig, wenn eine meldepflichtige Erkrankung (z. B. Tuberkulose) vorliegt[3][7].
  • Gerichtliche Obduktion: Kann gegen den Willen der Angehörigen angeordnet werden, wenn dies für strafrechtliche Ermittlungen notwendig ist (§ 87 StPO)[1][9].

In einer Patientenverfügung können Sie festhalten, ob Sie einer klinischen Obduktion zustimmen. Bei gerichtlichen Verfahren hat diese jedoch keine rechtliche Bindung[14].

Kosten und Dauer

  • Klinische Obduktion: Die Kosten trägt in der Regel das Krankenhaus oder die Klinik. Für Angehörige entstehen keine Gebühren[10][12].
  • Gerichtliche Obduktion: Wird vom Staat finanziert[12].
  • Privatobduktion: Bei speziellen Fragestellungen (z. B. Versicherungs­klärungen) können Kosten von 1.000-3.000 € anfallen[7].

Eine Obduktion dauert meist 2-4 Stunden. Die endgültigen Ergebnisse liegen nach einigen Wochen vor, da Gewebeproben analysiert werden müssen[7][12].

Was bedeutet eine Obduktion für Angehörige?

Für Hinterbliebene kann die Klärung der Todesursache entlastend wirken - etwa bei Schuldgefühlen oder ungeklärten medizinischen Fragen. Zudem hilft sie:

  • Erbkrankheiten zu identifizieren,
  • Berufs­erkrankungen nachzuweisen (z. B. Asbestose),
  • Infektionen zu erkennen, die für Familienmitglieder relevant sein könnten[10][12].

Angehörige haben das Recht, den Obduktions­bericht einzusehen. Bei minderjährigen Verstorbenen erhalten die Eltern automatisch eine Kopie[14].

Häufige Sorgen und Missverständnisse

„Wird der Körper entstellt?“

Nein. Die Schnitte verlaufen so, dass sie bei einer Aufbahrung nicht sichtbar sind. Organe werden nach der Untersuchung zurückgelegt, Hohlräume mit Material aufgefüllt und die Haut sorgfältig vernäht[5][7].

„Verzögert sich die Bestattung?“

In den meisten Fällen nicht. Gerichtliche Obduktionen erfolgen meist innerhalb von 1-2 Tagen, klinische Sektionen ohne Verzögerung[3][12].

„Kann ich eine Obduktion ablehnen?“

Bei natürlichen Todesursachen: Ja. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Angehörigen oder regeln Sie dies in einer Patientenverfügung (§ 1827 BGB)[4][14]. Bei Verdacht auf Straftaten entscheidet jedoch die Staatsanwaltschaft[9].

Praktische Schritte für Angehörige

  1. Klären Sie den Wunsch des Verstorbenen: Gab es eine Patientenverfügung oder mündliche Äußerungen?
  2. Kontaktieren Sie das Bestattungs­institut: Es koordiniert den Ablauf und unterstützt bei Formalitäten.
  3. Stellen Sie Anträge schriftlich: Für eine klinische Obduktion benötigen Sie ein Einverständnis­formular des Krankenhauses.
  4. Nutzen Sie Beratungs­angebote: Rechtsmedizinische Institute oder pathologische Abteilungen erklären Verfahren und Rechte[7][12].

Fazit

Eine Obduktion kann medizinische Gewissheit schaffen und rechtliche Klarheit bringen. Als Angehörige:r haben Sie die Möglichkeit, aktiv über die Durch­führung zu entscheiden - außer bei strafrechtlichen Ermittlungen. Offene Gespräche im Familienkreis und eine klare Regelung in der Patientenverfügung helfen, im Ernstfall handlungs­sicher zu bleiben.