Was ist ein Leichnam?

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Zusammenfassung

Ein Leichnam ist der tote Körper eines Menschen, der sowohl medizinisch als auch rechtlich besondere Bedeutung hat. Medizinisch dient er der Forschung, Ausbildung und Forensik, während rechtlich das Totenfürsorgerecht und der Schutz der Totenruhe im Vordergrund stehen. Angehörige haben die Pflicht und das Recht, sich um eine würdige Bestattung zu kümmern, wobei der Wille des Verstorbenen immer Vorrang hat.

Synonyme: Leiche, Corpse, Sterbliche Überreste

Der Begriff “Leichnam” bezeichnet den toten Körper eines Menschen. Wenn Sie sich mit diesem Thema befassen müssen, sei es als Angehörige:r oder aus anderen Gründen, stehen Sie vermutlich vor vielen Fragen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wich­tigsten medi­zini­schen und recht­lichen Aspekte rund um den Leichnam.

Was ist ein Leichnam? - Grund­legende Definition

Ein Leichnam oder eine Leiche (vom mittel­hoch­deutschen “līch” und alt­hoch­deutschen “līh” für “Körper” oder “Fleisch”) ist der tote Körper eines Menschen[1]. Im Unterschied dazu werden tote Tiere als Aas, Kadaver oder Tier­körper bezeichnet.

Rechtlich gesehen gilt als Leichnam:

  • Der Körper eines Verstorbenen, solange der geweb­liche Zusammen­hang durch Ver­wesungs­pro­zesse noch nicht auf­gehoben ist[5][8]
  • Ein Körper­teil, ohne den ein Weiter­leben nicht möglich wäre[5]
  • Eine Tot­geburt mit einem Gewicht von über 500 g[5][8]

Medizinische Aspekte des Leichnams

Bedeutung in der Medizin

In der Medizin ist ein Leichnam der morpho­logisch weitgehend intakte Körper eines Menschen mit sicheren Todes­zeichen[5]. Leichname haben in der Medizin mehrere wichtige Funktionen:

  • Ausbildungs­zwecke: Leichname sind für das Erlernen der mensch­lichen Anatomie durch praktische Erfahrung unerlässlich[4]
  • Forschung: Sie ermöglichen ein vertieftes Verständnis des mensch­lichen Körpers[4]
  • Forensik: In der Rechts­medizin helfen sie bei der Bestimmung von Todes­ursachen[1]

Medizin­studie­rende können durch die Arbeit mit Leichnamen:

  • Die physische Lage der Organe verstehen lernen
  • Pathologische Veränderungen erkennen
  • Chirurgische Fähig­keiten trainieren[4]

Ärztliche Maßnahmen am Leichnam

Nach dem Tod eines Menschen werden verschiedene ärztliche Maßnahmen am Leichnam durch­geführt:

  • Todes­feststellung: Der Arzt oder die Ärztin stellt den Tod fest
  • Leichen­schau: Eine äußere Unter­suchung zur Fest­stellung der Todes­art und -ursache
  • Obduktion: Eine innere Unter­suchung des Leichnams, die bei unklarer Todes­ursache oder aus wissen­schaftlichen Gründen durch­geführt werden kann[5]

Rechtliche Aspekte

Rechtsstatus des Leichnams

Ein Leichnam ist juristisch ein besonderer Gegenstand mit einigen Besonder­heiten:

  • Die Menschen­würde bleibt in Form der post­mortalen Persön­lichkeits­rechte über den Tod hinaus wirksam
  • Der Leichnam ist durch § 168 StGB (“Störung der Toten­ruhe”) vor Miss­brauch geschützt
  • Eine Leichen­schändung oder Nekro­philie sind strafbar[5]

Bestattungsrecht in Deutschland

Das Bestattungs­recht regelt den Umgang mit dem Leichnam nach dem Tod:

  • Es ist in Deutschland Länder­sache gemäß Art. 70 GG
  • Jedes Bundes­land hat eigene Bestattungs­gesetze mit teil­weise unter­schied­lichen Regelungen[7][3]
  • Diese Gesetze regeln unter anderem:
    • Die Bestattungs­pflicht
    • Transport­vor­schriften für Leichname
    • Fristen für die Bestattung (meist zwischen 48 Stunden und acht Tagen nach dem Tod)
    • Zulässige Bestattungs­arten[7]

Das Toten­fürsorge­recht

Was umfasst das Toten­fürsorge­recht?

Das Toten­fürsorge­recht ist das gewohn­heits­rechtlich verbürgte Recht und die Pflicht, sich um den Leichnam und eine angemessene Bestattung zu kümmern[6]. Es beinhaltet:

  • Die Entscheidungs­gewalt über den Leichnam
  • Die Fest­legung von Art und Ort der Bestattung
  • Entscheidungen über mögliche Umbettungen
  • Die Wahr­nehmung von Rechten im Straf­recht, etwa bei Störung der Toten­ruhe[6]

Wer darf über den Leichnam entscheiden?

Die wichtigste Regel beim Toten­fürsorge­recht: Der Wille des Verstorbenen hat immer Vorrang.[6]

  1. Zuerst gilt, was der verstorbene Mensch selbst festgelegt hat
  2. Hat er oder sie nichts bestimmt, sind die nächsten Angehörigen zuständig
  3. Bei ent­sprechender Voll­macht oder Testament kann auch eine dritte Person berechtigt sein[6][2]

Ein Gerichts­urteil (LG Bielefeld, Az.: 21 S 10/15) bestätigt: Das Toten­fürsorge­recht richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen oder, falls dieser nicht bekannt ist, nach den nächsten Angehörigen[2].

Praktische Konsequenzen für Angehörige

Für Sie als Angehörige:r bedeutet das:

  • Sie können zu den Kosten der Bestattung heran­gezogen werden, auch wenn Sie die Erbschaft aus­geschlagen haben
  • Sie haben ein Recht zur Toten­fürsorge, in das Dritte nicht eingreifen dürfen
  • Es besteht aber keine allgemeine Vermutung, dass nahe Angehörige ein Recht haben, den Leichnam vor der Beerdigung zu sehen[2]

Besondere Situationen

Wissen­schaftliche Nutzung

Eine Ausnahme im Umgang mit Leichnamen stellt die Verwendung zu wissen­schaftlichen Zwecken dar:

  • Dies geschieht zum Beispiel im Rahmen einer Körper­spende
  • Hierfür ist eine zu Lebzeiten getroffene Einwilligung des Verstorbenen notwendig[5]

Organ­spende

Die Rahmen­bedingungen der Organ­entnahme aus dem Leichnam werden durch das Trans­plantations­gesetz (TPG) geregelt:

  • Eine Organ­entnahme ist nur mit Einwilligung des Verstorbenen oder - bei fehlender Erklärung - mit Zustimmung der Angehörigen möglich
  • Voraus­setzung ist die Fest­stellung des Hirn­tods durch zwei unabhängige Ärzt:innen[5]

Praktische Hinweise für Angehörige

Wenn Sie als Angehörige:r mit dem Tod eines Menschen konfrontiert sind, helfen Ihnen diese Hinweise:

  • Todes­fall zuhause: Rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin zur Todes­feststellung
  • Todes­fall im Kranken­haus: Die Klinik übernimmt die notwendigen Schritte
  • Bestatter:in kontaktieren: Ein Bestattungs­unter­nehmen hilft Ihnen bei allen weiteren Schritten
  • Persönliche Wünsche beachten: Prüfen Sie, ob der verstorbene Mensch Verfügungen zur Bestattung hinterlassen hat

Die Bestattungs­gesetze in den Bundes­ländern sehen bestimmte Fristen vor, innerhalb derer die Bestattung erfolgen muss - meist zwischen 48 Stunden und acht Tagen nach dem Tod[7].

Der Umgang mit einem Leichnam ist sowohl medizinisch als auch rechtlich genau geregelt. Wenn Sie als Angehörige:r betroffen sind, können Sie sich an Bestattungs­unternehmen wenden, die Sie durch alle notwendigen Schritte begleiten.