Was ist eine Leichenschau?
Die Leichenschau ist die ärztliche Untersuchung eines Verstorbenen, um den Tod festzustellen, die Todesursache und -art zu ermitteln sowie rechtliche und gesundheitliche Aspekte zu klären. Sie wird von Ärzt:innen durchgeführt, ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Ausstellung des Totenscheins, der für weitere Schritte wie die Beerdigung notwendig ist. Angehörige sollten den Todesfall unverzüglich melden und wichtige Unterlagen bereithalten.
- Was ist ein Leichnam?
- Was ist eine Leichenschau?
- Welche Arten von Leichenschau gibt es?
- Wer führt die Leichenschau durch?
- Ablauf der Leichenschau
- Wann und wo findet die Leichenschau statt?
- Wer muss die Leichenschau veranlassen?
- Was passiert nach der Leichenschau?
- Was kostet eine Leichenschau?
- Rechtliche Grundlagen
- Praktische Hinweise für Angehörige
Der Begriff “Leichnam” bezeichnet den toten Körper eines Menschen. Wenn Sie sich mit diesem Thema befassen müssen, sei es als Angehörige:r oder aus anderen Gründen, stehen Sie vermutlich vor vielen Fragen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten medizinischen und rechtlichen Aspekte rund um den Leichnam.
Was ist ein Leichnam?
Was ist eine Leichenschau?
Die Leichenschau ist die ärztliche Untersuchung einer verstorbenen Person. Sie dient dazu, den Tod offiziell festzustellen und die Todesursache sowie die Todesart zu bestimmen[1]. Bei dieser Untersuchung wird der Leichnam von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich untersucht. Das Ergebnis wird in einem Totenschein (auch Todesbescheinigung genannt) dokumentiert[2].
Die Leichenschau erfüllt mehrere wichtige Aufgaben:
- Sichere Feststellung des Todes
- Identifizierung der verstorbenen Person
- Feststellung der Todeszeit
- Ermittlung der Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt)
- Bestimmung der Todesursache
- Erkennen von ansteckenden Krankheiten[1]
Welche Arten von Leichenschau gibt es?
Je nach Situation können verschiedene Arten der Leichenschau notwendig sein:
Erste oder äußere Leichenschau
Diese wird bei jedem Sterbefall durchgeführt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und muss so schnell wie möglich nach dem Tod erfolgen[2].
Zweite Leichenschau
Diese wird nur durchgeführt, wenn eine Feuerbestattung (Kremation) geplant ist. Da nach einer Einäscherung keine weiteren Untersuchungen mehr möglich sind, dient die zweite Leichenschau als zusätzliche Sicherheit, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen[2].
Innere Leichenschau (Obduktion)
Eine Obduktion wird angeordnet, wenn bei der ersten Leichenschau die Todesart als “nicht natürlich” oder “ungeklärt” eingestuft wurde. Sie wird von Rechtsmediziner:innen oder Patholog:innen durchgeführt[2].
Wer führt die Leichenschau durch?
In Deutschland dürfen ausschließlich approbierte Ärzt:innen eine Leichenschau vornehmen[2]. Je nach Situation sind unterschiedliche medizinische Fachpersonen zuständig:
- Bei Tod im Krankenhaus: die behandelnden Ärzt:innen
- Bei Tod zuhause: in der Regel der Hausarzt oder die Hausärztin
- Außerhalb der Sprechzeiten: der ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefonnummer: 116117)
- Bei Unfällen: Notärzt:innen (oft nur vorläufige Todesfeststellung)[2]
Wichtig: Notärzt:innen können sich auf die Feststellung des Todes beschränken und einen vorläufigen Totenschein ausstellen, wenn sie durch eine vollständige Leichenschau an ihren Aufgaben in der Notfallrettung gehindert werden[14].
Ablauf der Leichenschau
Die Leichenschau folgt einem festgelegten Ablauf:
- Vollständiges Entkleiden des Leichnams[5][6]
- Untersuchung des gesamten Körpers unter ausreichender Beleuchtung, einschließlich Rücken und behaarter Kopfhaut[14]
- Feststellung sicherer Todeszeichen wie:
- Totenflecken
- Totenstarre
- Leichenfäulnis
- Mit dem Leben unvereinbare Verletzungen[2]
- Bestimmung der Todeszeit anhand der Körpertemperatur sowie Intensität der Totenflecken und Totenstarre[2]
- Dokumentation aller Befunde im Totenschein[6]
Achtung: Sollten bei der Untersuchung Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod gefunden werden, muss die Leichenschau sofort unterbrochen und die Polizei informiert werden[5][6].
Wann und wo findet die Leichenschau statt?
Wer muss die Leichenschau veranlassen?
Nach einem Todesfall sind bestimmte Personen verpflichtet, eine Ärztin oder einen Arzt zu benachrichtigen:
- Bei Tod auf einem Privatgrundstück: Angehörige, Eigentümer:innen, anwesende Personen
- Bei Tod in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen: die Leitung der Einrichtung[1][7]
Die genaue Reihenfolge der verpflichteten Personen ist:
- Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Großeltern
- Volljährige Geschwister
- Volljährige Enkelkinder[7]
Was passiert nach der Leichenschau?
Nach der Leichenschau stellt der Arzt oder die Ärztin einen Totenschein aus. Dieser Schein enthält wichtige Informationen wie:
- Persönliche Daten der verstorbenen Person
- Zeitpunkt des Todes
- Todesursache
- Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt)[1][2]
Der Totenschein ist für weitere Schritte notwendig:
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt
- Für die Freigabe zur Bestattung
- Bei nicht natürlichem Tod: für die Einleitung weiterer Untersuchungen[2][10]
Was kostet eine Leichenschau?
Die Kosten für eine Leichenschau variieren je nach Aufwand, Zeitpunkt und örtlichen Gegebenheiten:
- Standardfall an einem Werktag: etwa 165-175 Euro
- Kurze Entfernung und schnelle Durchführung: circa 100 Euro
- Besondere Umstände (Wochenende, Nacht, weite Entfernung): bis zu 300 Euro oder mehr[13]
Diese Kosten werden in der Regel von den Angehörigen bzw. den Auftraggebenden getragen, können aber oft über eine Bestattungsvorsorge oder -versicherung abgedeckt sein.
Rechtliche Grundlagen
Die Leichenschau ist in Deutschland gesetzlich geregelt, wobei die genauen Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können:
Praktische Hinweise für Angehörige
Wenn Sie einen Todesfall melden müssen, beachten Sie bitte:
- Rufen Sie zuerst die medizinische Hilfe: Hausarztpraxis, ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) oder in akuten Notfällen den Rettungsdienst (112)
- Verändern Sie nichts am Sterbeort, bis die Leichenschau abgeschlossen ist
- Halten Sie wichtige Unterlagen bereit:
- Persönliche Dokumente der verstorbenen Person (Ausweis, Krankenversicherungskarte)
- Medizinische Unterlagen (Medikamentenplan, Arztbriefe, Patientenverfügung)
- Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist - das medizinische Personal sollte Ihnen den Ablauf erklären können
Die Leichenschau ist ein wichtiger Schritt im Umgang mit einem Todesfall. Sie dient nicht nur rechtlichen Zwecken, sondern gibt Ihnen als Angehörige auch Gewissheit über die Umstände des Todes.