Was ist eine Leichen­schau?

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Zusammenfassung

Die Leichenschau ist die ärztliche Untersuchung eines Verstorbenen, um den Tod festzustellen, die Todesursache und -art zu ermitteln sowie rechtliche und gesundheitliche Aspekte zu klären. Sie wird von Ärzt:innen durchgeführt, ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Ausstellung des Totenscheins, der für weitere Schritte wie die Beerdigung notwendig ist. Angehörige sollten den Todesfall unverzüglich melden und wichtige Unterlagen bereithalten.

Der Begriff “Leichnam” bezeichnet den toten Körper eines Menschen. Wenn Sie sich mit diesem Thema befassen müssen, sei es als Angehörige:r oder aus anderen Gründen, stehen Sie vermutlich vor vielen Fragen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wich­tigsten medi­zini­schen und recht­lichen Aspekte rund um den Leichnam.

Was ist ein Leichnam?

Ein Leichnam oder eine Leiche (vom mittel­hoch­deutschen “līch” und alt­hoch­deutschen “līh” für “Körper” oder “Fleisch”) ist der tote Körper eines Menschen[1]. Im Unterschied dazu werden tote Tiere als Aas, Kadaver oder Tier­körper bezeichnet.

Rechtlich gesehen gilt als Leichnam:

  • Der Körper eines Verstorbenen, solange der geweb­liche Zusammen­hang durch Ver­wesungs­pro­zesse noch nicht auf­gehoben ist[5][8]
  • Ein Körper­teil, ohne den ein Weiter­leben nicht möglich wäre[5]
  • Eine Tot­geburt mit einem Gewicht von über 500 g[5][8]

Was ist eine Leichen­schau?

Die Leichen­schau ist die ärztliche Unter­suchung einer ver­storbenen Person. Sie dient dazu, den Tod offiziell fest­zustellen und die Todes­ursache sowie die Todes­art zu be­stimmen[1]. Bei dieser Unter­suchung wird der Leichnam von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich unter­sucht. Das Ergebnis wird in einem Toten­schein (auch Todes­bescheinigung genannt) doku­mentiert[2].

Die Leichen­schau erfüllt mehrere wichtige Aufgaben:

  • Sichere Fest­stellung des Todes
  • Identi­fizierung der ver­storbenen Person
  • Fest­stellung der Todes­zeit
  • Ermittlung der Todes­art (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt)
  • Bestimmung der Todes­ursache
  • Erkennen von ansteckenden Krank­heiten[1]

Welche Arten von Leichen­schau gibt es?

Je nach Situation können verschie­dene Arten der Leichen­schau not­wendig sein:

Erste oder äußere Leichen­schau

Diese wird bei jedem Sterbe­fall durch­geführt und ist gesetzlich vorge­schrieben. Sie bildet die Grund­lage für alle weiteren Schritte und muss so schnell wie möglich nach dem Tod erfolgen[2].

Zweite Leichen­schau

Diese wird nur durch­geführt, wenn eine Feuer­bestattung (Kremation) geplant ist. Da nach einer Ein­äscherung keine weiteren Unter­suchungen mehr möglich sind, dient die zweite Leichen­schau als zusätz­liche Sicher­heit, um einen nicht natürlichen Tod aus­zuschließen[2].

Innere Leichen­schau (Obduktion)

Eine Obduktion wird ange­ordnet, wenn bei der ersten Leichen­schau die Todes­art als “nicht natürlich” oder “ungeklärt” einge­stuft wurde. Sie wird von Rechts­mediziner:innen oder Patholog:innen durch­geführt[2].

Wer führt die Leichen­schau durch?

In Deutschland dürfen aus­schließlich approbierte Ärzt:innen eine Leichen­schau vornehmen[2]. Je nach Situation sind unter­schiedliche medizinische Fach­personen zu­ständig:

  • Bei Tod im Kranken­haus: die behandelnden Ärzt:innen
  • Bei Tod zuhause: in der Regel der Haus­arzt oder die Haus­ärztin
  • Außerhalb der Sprech­zeiten: der ärztliche Bereit­schafts­dienst (Telefon­nummer: 116117)
  • Bei Unfällen: Not­ärzt:innen (oft nur vor­läufige Todes­feststellung)[2]

Wichtig: Not­ärzt:innen können sich auf die Fest­stellung des Todes be­schränken und einen vor­läufigen Toten­schein aus­stellen, wenn sie durch eine voll­ständige Leichen­schau an ihren Auf­gaben in der Not­fall­rettung gehindert werden[14].

Ablauf der Leichen­schau

Die Leichen­schau folgt einem fest­gelegten Ablauf:

  1. Voll­ständiges Ent­kleiden des Leich­nams[5][6]
  2. Unter­suchung des gesamten Körpers unter aus­reichender Be­leuchtung, ein­schließlich Rücken und be­haarter Kopf­haut[14]
  3. Fest­stellung sicherer Todes­zeichen wie:
    • Toten­flecken
    • Toten­starre
    • Leichen­fäulnis
    • Mit dem Leben unverein­bare Ver­letzungen[2]
  4. Bestimmung der Todes­zeit anhand der Körper­temperatur sowie Intensität der Toten­flecken und Toten­starre[2]
  5. Doku­mentation aller Befunde im Toten­schein[6]

Achtung: Sollten bei der Unter­suchung Hin­weise auf einen nicht natürlichen Tod gefunden werden, muss die Leichen­schau sofort unter­brochen und die Polizei informiert werden[5][6].

Wann und wo findet die Leichen­schau statt?

Die Leichen­schau soll möglichst am Sterbe­ort bzw. Auffinde­ort statt­finden[1]. Ist dies nicht möglich, kann nach Fest­stellung des Todes die Leichen­schau an einem anderen geeigneten Ort fort­gesetzt werden[1].

Die zeitlichen Vorgaben variieren je nach Bundes­land:

  • Meist “sofort” oder “unverzüglich”
  • In einigen Bundes­ländern innerhalb von 6 oder 12 Stunden nach Auf­forderung[1][14]

Wer muss die Leichen­schau ver­anlassen?

Nach einem Todes­fall sind bestimmte Personen ver­pflichtet, eine Ärztin oder einen Arzt zu benach­richtigen:

  • Bei Tod auf einem Privat­grund­stück: Angehörige, Eigen­tümer:innen, anwesende Personen
  • Bei Tod in Kranken­häusern, Pflege­heimen oder ähnlichen Ein­richtungen: die Leitung der Ein­richtung[1][7]

Die genaue Reihen­folge der ver­pflichteten Personen ist:

  1. Ehe­partner:in oder einge­tragene:r Lebens­partner:in
  2. Voll­jährige Kinder
  3. Eltern
  4. Groß­eltern
  5. Voll­jährige Geschwister
  6. Voll­jährige Enkel­kinder[7]

Was passiert nach der Leichen­schau?

Nach der Leichen­schau stellt der Arzt oder die Ärztin einen Toten­schein aus. Dieser Schein ent­hält wichtige Infor­mationen wie:

  • Persönliche Daten der ver­storbenen Person
  • Zeit­punkt des Todes
  • Todes­ursache
  • Todes­art (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt)[1][2]

Der Toten­schein ist für weitere Schritte not­wendig:

  • Für die Aus­stellung der Sterbe­urkunde beim Standes­amt
  • Für die Frei­gabe zur Be­stattung
  • Bei nicht natürlichem Tod: für die Ein­leitung weiterer Unter­suchungen[2][10]

Was kostet eine Leichen­schau?

Die Kosten für eine Leichen­schau variieren je nach Auf­wand, Zeit­punkt und örtlichen Gegeben­heiten:

  • Standard­fall an einem Werk­tag: etwa 165-175 Euro
  • Kurze Ent­fernung und schnelle Durch­führung: circa 100 Euro
  • Besondere Um­stände (Wochen­ende, Nacht, weite Ent­fernung): bis zu 300 Euro oder mehr[13]

Diese Kosten werden in der Regel von den An­gehörigen bzw. den Auf­trag­gebenden getragen, können aber oft über eine Be­stattungs­vorsorge oder -ver­sicherung ab­gedeckt sein.

Rechtliche Grund­lagen

Die Leichen­schau ist in Deutschland gesetzlich geregelt, wobei die genauen Be­stimmungen von Bundes­land zu Bundes­land unter­schiedlich sein können:

  • Die recht­lichen Grund­lagen finden sich in den Be­stattungs­gesetzen der Bundes­länder
  • Diese regeln Details zur Leichen­schau­pflicht, zum Zeit­punkt und zur Durch­führung[1][3][11]

Praktische Hinweise für Angehörige

Wenn Sie einen Todes­fall melden müssen, beachten Sie bitte:

  • Rufen Sie zuerst die medizinische Hilfe: Haus­arztpraxis, ärztlichen Bereit­schafts­dienst (116117) oder in akuten Not­fällen den Rettungs­dienst (112)
  • Ver­ändern Sie nichts am Sterbe­ort, bis die Leichen­schau abge­schlossen ist
  • Halten Sie wichtige Unter­lagen bereit:
    • Persönliche Doku­mente der ver­storbenen Person (Aus­weis, Kranken­versicherungs­karte)
    • Medizinische Unter­lagen (Medikamenten­plan, Arzt­briefe, Patien­ten­verfügung)
  • Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist - das medizinische Personal sollte Ihnen den Ablauf erklären können

Die Leichen­schau ist ein wichtiger Schritt im Umgang mit einem Todes­fall. Sie dient nicht nur recht­lichen Zwecken, sondern gibt Ihnen als Angehörige auch Gewiss­heit über die Um­stände des Todes.