Was ist eine Körperspende?

Zusammenfassung

Die Körper­spende ist die freiwillige Bereitstellung des eigenen Körpers nach dem Tod für medizinische Forschung und Lehre. Sie ermöglicht angehenden Mediziner:innen und Forschenden, anatomische Kenntnisse zu erwerben und trägt zur Entwicklung neuer Behandlungs­methoden bei. Die Entscheidung erfordert eine schriftliche Verfügung, sollte mit Angehörigen besprochen werden und unterliegt bestimmten Voraus­setzungen wie der Annahme durch eine Institution.

Die Körper­spende ist ein wertvoller Beitrag zur medizinischen Forschung und Lehre. Als freiwillige Zurverfügungstellung des eigenen Körpers nach dem Tod ermöglicht sie angehenden Mediziner:innen und Forschenden, anatomische Kenntnisse zu erwerben und zu vertiefen. Dieser Artikel informiert Sie über die Grundlagen, rechtlichen Rahmen­bedingungen, Voraus­setzungen und praktischen Abläufe einer Körper­spende in Deutschland. Sie erfahren, wie der Prozess organisiert ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und was nach dem Tod geschieht.

Medizinstudierende in weißen Kitteln studieren anatomische Modelle in einem sonnendurchfluteten Hörsaal.

  • Sie können durch eine Kör­per­spende Ihren Leichnam nach dem Tod Studierenden in der Anatomie und Forschenden zur Verfügung stellen und so Anatomiekenntnisse fördern und neue Behandlungsverfahren unterstützen.
  • Gespendete Körper dienen vor allem der anato­mi­schen Ausbildung von Studierenden, der Erforschung von Krankheiten und der Plastination für Lehr- und Ausstellungszwecke.
  • Die rechtliche Grundlage bildet kein Bundesgesetz, sondern die Bestattungs- und Sektionsgesetze der Länder; Ihre Entscheidung halten Sie in einer jederzeit widerruflichen Körperspende­verfügung fest.
  • Ein Rechtsanspruch auf Annahme besteht nicht; die endgültige Entscheidung trifft das jeweilige Institut nach formaler und medizinischer Prüfung.
  • Voraussetzung ist Volljährigkeit, Ein­willigungs­fähig­keit und eine schriftliche Erklärung; abgelehnt wird bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten, ausgedehnten Tumoren, gravierenden Verletzungen, extremem Körpergewicht, voriger Organentnahme oder Obduktion.
  • Der Anmeldeprozess beginnt mit der Kontaktaufnahme zu einem anatomischen Institut, dem Ausfüllen und Unterschreiben der Vermächtnis­erklärung und endet mit dem Erhalt eines Körper­spenderausweises sowie der Information Ihrer Angehörigen.
  • Nach Ihrem Tod stellen Ärztinnen und Ärzte den Totenschein aus, informieren Angehörige oder das Institut, das den Leichnam per Bestattungs­unter­nehmen überführt und chemisch konserviert.
  • Ihr Körper bleibt etwa ein halbes Jahr für Lehre und Forschung erhalten, bevor er in der Regel eingeäschert und gemeinsam mit anderen Spender:innen beigesetzt wird.
  • Seit Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes 2004 regeln Sie die Bestattungskosten vorab über Sterbegeldversicherung, Sparbuch oder testamentarische Verfügung; fehlt die Finanzierung, kann die Spende abgelehnt werden.
  • Im Gegensatz zur Organspende wird der gesamte Körper genutzt und eine vorherige Organentnahme schließt meist eine Kör­per­spende aus.

Was bedeutet Körper­spende?

Die Körper­spende bezeichnet die freiwillige Entscheidung, den eigenen Körper nach dem Tod für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen[5]. Im Gegensatz zur Organ­spende, bei der einzelne Organe für Transplantationen entnommen werden, wird bei der Körper­spende der gesamte Leichnam für die medizinische Ausbildung und Forschung verwendet[1].

Wenn Sie sich für eine Körper­spende entscheiden, ermöglichen Sie Medizin­studierenden und Forschenden, am echten menschlichen Körper zu lernen und zu forschen. Dies fördert ein besseres Verständnis der Anatomie und trägt zur Entwicklung neuer Behandlungs­methoden bei[1]. Die Körper­spende bildet somit eine wichtige Grundlage für die Ausbildung in medizinischen Berufen und den medizinischen Fortschritt insgesamt.

Verwendungs­zwecke einer Körper­spende

Gespendete Körper werden hauptsächlich für folgende Zwecke genutzt:

  1. Anatomische Ausbildung: Medizin­studierende lernen den Aufbau des menschlichen Körpers kennen[5].
  2. Medizinische Forschung: Wissenschaftler:innen untersuchen Krankheiten und entwickeln neue Behandlungs­verfahren[1][5].
  3. Plastination: Ein besonderes Konservierungs­verfahren, das den Körper dauerhaft haltbar macht und für Lehr- und Ausstellungs­zwecke verwendet werden kann[5][6].

Körper­spenden tragen maßgeblich dazu bei, dass ärztliche Fachkräfte und andere medizinische Berufs­gruppen eine praxisnahe Ausbildung erhalten und dadurch die Qualität der Gesundheits­versorgung verbessert wird[1].

Rechtliche Grund­lagen der Körper­spende

Anders als die Organ­spende wird die Körper­spende nicht durch ein Bundes­gesetz geregelt. Die rechtliche Grundlage findet sich in den Bestattungs­gesetzen und Sektions­gesetzen der einzelnen Bundes­länder[5]. Diese gesetzlichen Regelungen erlauben es, dass Menschen selbst über ihren Körper nach dem Tod bestimmen können.

Die Willens­erklärung zur Körper­spende wird in einer Körper­spende­verfügung fest­gehalten. Diese Verfügung ist keine verbindliche vertragliche Vereinbarung, sondern eine persönliche Willens­bekundung, die jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann[5][7]. Sie gilt nur dann als rechtlich wirksam, wenn sie nicht gegen zwingende Gesetze verstößt[7].

Es ist wichtig zu verstehen, dass weder die spendende Person einen Rechts­anspruch auf Annahme des Körpers hat, noch die empfangende Institution einen Anspruch auf Erhalt des Körpers[6]. Die endgültige Entscheidung über die Annahme einer Körper­spende liegt bei der jeweiligen Institution.

Voraus­setzungen für eine Körper­spende

Um Körper­spender:in zu werden, müssen bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sein:

Allgemeine Bedingungen

Gesundheitliche Faktoren

Nicht jeder Körper kann für die wissenschaftliche Verwendung angenommen werden. Folgende Faktoren können zur Ablehnung führen:

  • Schwere Infektions­krankheiten wie HIV, Tuberkulose oder Hepatitis[4][8]
  • Ausgedehnte Krebs­erkrankungen[4]
  • Extremes Unter- oder Übergewicht[4]
  • Schwere Verletzungen oder Lähmungen[4][8]
  • Vorherige Organ­entnahme für Transplantations­zwecke[4]
  • Durchgeführte rechts­medizinische oder pathologische Obduktion[8]

Die genauen Kriterien können je nach Institution unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, direkt bei der gewünschten Einrichtung nachzufragen.

So werden Sie Körper­spender:in

Der Prozess, Körper­spender:in zu werden, umfasst mehrere Schritte:

1. Kontakt­aufnahme mit einer Institution

Nehmen Sie Kontakt mit einem anatomischen Institut an einer Universität oder einer speziellen Einrichtung auf, die Körper­spenden annimmt. Diese senden Ihnen in der Regel auf Anfrage die nötigen Unterlagen zu[2].

2. Ausfüllen der Dokumente

Sie erhalten eine Vermächtnis-Erklärung, in der alle relevanten Daten abgefragt werden. Diese müssen Sie eigen­händig unterschreiben[2]. In manchen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, bei vielen Institutionen jedoch nicht[1][2].

3. Körper­spender­ausweis

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Körper­spender­ausweis, den Sie zusammen mit Ihrem Personal­ausweis mit sich führen sollten[2].

4. Information der Angehörigen

Besonders wichtig: Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung zur Körper­spende[8]. Das anatomische Institut erfährt nicht automatisch von Ihrem Tod und ist auf die Information durch Dritte angewiesen.

Es wird auch empfohlen, eine Kopie der Vermächtnis-Erklärung zu Ihren persönlichen Papieren zu legen und Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin über Ihr Vermächtnis zu informieren[2].

Ablauf nach dem Tod

Im Falle Ihres Todes läuft der Prozess folgendermaßen ab:

  1. Todesfest­stellung: Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen[6].

  2. Benachrichtigung des Instituts: Ihre Angehörigen, Ihr behandelnder Arzt oder das Krankenhaus informieren das anatomische Institut über Ihren Tod[2][6].

  3. Überführung: Die Überführung erfolgt durch ein vom Institut beauftragtes Bestattungs­unternehmen. Die Kosten hierfür übernimmt in vielen Fällen das anatomische Institut[2].

  4. Konservierung: Der Leichnam wird mittels einer chemischen Konservierung haltbar gemacht. Dieser Prozess dauert etwa ein halbes Jahr[2].

  5. Verwendung für Lehre und Forschung: Anschließend wird Ihr Körper für die medizinische Lehre und Forschung verwendet.

  6. Bestattung: Nach Abschluss der wissenschaftlichen Nutzung erfolgt in der Regel eine Einäscherung und Beisetzung - oft in Form einer gemeinsamen Beisetzung mehrerer Körper­spender:innen.

Kosten und finanzielle Aspekte

Die finanziellen Regelungen bei einer Körper­spende haben sich in den letzten Jahren verändert:

  • Früher übernahmen die anatomischen Institute häufig die Bestattungs­kosten vollständig oder teilweise[8].

  • Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes in Deutschland (Januar 2004) müssen Körper­spender:innen die Bestattungs­kosten im Vorfeld selbst regeln[8].

Dies kann durch folgende Maßnahmen geschehen:

  • Eine Sterbegeld­versicherung
  • Die Anlage eines Sparbuches zugunsten der Universität
  • Eine testamentarische Nachlass­verfügung[8]

Wichtig zu wissen: Ist die Finanzierung zum Zeitpunkt des Todes nicht gesichert, kann die Institution die Körper­spende ablehnen[8].

Unterschied zur Organ­spende

Die Körper­spende und die Organ­spende sind zwei verschiedene Formen der Spende, die nicht miteinander vereinbar sind:

  • Bei der Organ­spende werden einzelne Organe für Transplantationen entnommen, um anderen Menschen zu helfen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet in Deutschland die Entscheidungs­lösung[3].

  • Bei der Körper­spende wird der gesamte Körper für die medizinische Forschung und Ausbildung zur Verfügung gestellt[1].

Eine vorherige Organ­entnahme führt in der Regel dazu, dass eine Körper­spende nicht mehr möglich ist[4]. Sie müssen sich daher entscheiden, welche Art der Spende Sie bevorzugen.

Häufige Fragen zur Körper­spende

Kann ich meine Entscheidung zur Körper­spende rückgängig machen?

Ja, die Verfügung ist ohne Bindung an bestimmte Gründe oder Fristen jederzeit frei widerruflich[5][7]. Wenden Sie sich dafür einfach an die Institution, bei der Sie die Körper­spende angemeldet haben.

Können meine Angehörigen nach meinem Tod die Körper­spende verhindern?

Grundsätzlich ist Ihr zu Lebzeiten geäußerter Wille maßgeblich. Allerdings sollten Sie Ihre Angehörigen frühzeitig über Ihre Entscheidung informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Zudem sind die Angehörigen wichtig, um das Institut über Ihren Tod zu informieren[8].

Gibt es eine Alters­grenze für Körper­spenden?

Die meisten Institutionen legen ein Mindest- und Höchstalter fest[1]. Die genauen Alters­grenzen variieren jedoch je nach Einrichtung. Erkundigen Sie sich direkt bei der Institution Ihrer Wahl nach den spezifischen Regelungen.

Erhalten Angehörige eine finanzielle Entschädigung für die Körper­spende?

Nein, weder die spendende Person noch die Angehörigen erhalten eine finanzielle Entschädigung für die Körper­spende[6]. Es handelt sich um eine altruistische Spende für Wissenschaft und Forschung.

Fazit: Die Bedeutung der Körper­spende

Die Körper­spende ist ein wertvoller Beitrag zur medizinischen Bildung und Forschung. Sie ermöglicht Medizin­studierenden und Forschenden, anatomische Kenntnisse am echten menschlichen Körper zu erlangen und trägt somit entscheidend zur Qualität der Gesundheits­versorgung bei.

Die Entscheidung für eine Körper­spende ist sehr persönlich und sollte gut überlegt sein. Informieren Sie sich gründlich bei den entsprechenden Institutionen über die genauen Bedingungen und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung.

Wenn Sie sich für eine Körper­spende entscheiden, leisten Sie einen bedeutsamen Beitrag für die Ausbildung künftiger Mediziner:innen und für den medizinischen Fortschritt - ein Geschenk, das über Ihr Leben hinaus wirkt.