Was ist ein Kodizill?

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Zusammenfassung

Ein Kodizill ist eine Ergänzung zu einem Testament, die keine Erbeinsetzung enthält, sondern andere Verfügungen wie Vermächtnisse regelt. Obwohl der Begriff im deutschen Recht nicht mehr gebräuchlich ist, können solche Änderungen oder Ergänzungen weiterhin vorgenommen werden, solange sie die gleichen Formvorschriften wie ein Testament erfüllen. Für rechtssichere Nachlassregelungen empfiehlt sich die Beratung durch Fachleute.

Synonym: Testament-Nachtrag

Ein Kodizill ist eine letztwillige Verfügung, die als Ergänzung zu einem Testament dient, jedoch keine Erbeinsetzung enthält. Stattdessen regelt es andere Aspekte wie beispielsweise Vermächtnisse. Während der Begriff in Deutschland rechtlich nicht mehr gebräuchlich ist, lohnt es sich dennoch, das Konzept zu verstehen - besonders wenn Sie sich mit Nachlassregelungen beschäftigen oder auf ältere Dokumente stoßen.

Was genau ist ein Kodizill?

Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die ein Testament ergänzt[1]. Der wesentliche Unterschied zum Testament: Ein Kodizill enthält keine Erbeinsetzung, sondern regelt andere Verfügungen[1][2].

Typischerweise kann ein Kodizill folgende Inhalte haben:

  • Die Ernennung von Vermächtnisnehmer:innen
  • Festlegungen zu bestimmten Nachlassgegenständen
  • Änderungen oder Ergänzungen zu einem bestehenden Testament

Rechtlich gesehen unterliegt ein Kodizill denselben Formvorschriften wie ein Testament[1][2]. Das bedeutet: Es muss handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein oder notariell beurkundet werden.

Geschichtlicher Hinter­grund des Kodizills

Der Begriff “Kodizill” stammt ursprünglich aus dem römischen Recht der Kaiser­zeit[2]. Kaiser Augustus behandelte erstmals einen formlosen testamentarischen Nachtrag als gültige Verfügung[2]. Neben dem streng formgebundenen Testament entstand das Kodizill als eine weniger förmliche Art letztwilliger Verfügungen.

Im römischen Recht verstand man unter einem Kodizill typischerweise ein auf Wachstäfelchen verkörpertes kurzes Schrift­stück[6]. Diese flexiblere Form der letztwilligen Verfügung entsprach dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach mehr Handlungs­spielraum bei Nachlassregelungen.

Später wurde das Konzept des Kodizills ins gemeine Recht übernommen und fand sich beispielsweise im preußischen Allgemeinen Landrecht wieder[2].

Die aktuelle rechtliche Situation

In Deutschland

Im deutschen Recht wird der Begriff “Kodizill” heute nicht mehr verwendet[2]. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Kodizill nicht besonders geregelt[1]. Dennoch können Sie natürlich weiterhin Ergänzungen zu Ihrem Testament vornehmen - diese werden jedoch nicht mehr als Kodizill bezeichnet.

In Österreich

In Österreich war das Kodizill bis vor einigen Jahren noch ein offizieller Rechtsbegriff. Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, wurde der Begriff jedoch durch “sonstige letztwillige Verfügungen” ersetzt[2][3][5].

In anderen Ländern

  • In Liechtenstein ist der Begriff des Kodizills nach wie vor aktuell[2].
  • In den meisten Common-Law-Staaten (wie USA, Großbritannien) wird als Kodizill (codicil) ein Zusatz zu einem Testament bezeichnet, dessen Wirksamkeit von der Wirksamkeit des Testaments abhängig ist[8].

Praktische Anwendung eines Kodizills

Obwohl der Begriff in Deutschland nicht mehr im rechtlichen Gebrauch ist, bleibt das grundlegende Konzept relevant. Wenn Sie Änderungen an Ihrem bestehenden Testament vornehmen möchten, müssen Sie nicht zwingend ein komplett neues Testament erstellen.

Ein Kodizill (oder heute: eine ergänzende letztwillige Verfügung) kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Wenn Sie geringfügige Änderungen an Ihrem Testament vornehmen möchten
  • Wenn Sie bestimmte Vermächtnisnehmer:innen neu benennen oder ändern möchten
  • Wenn Sie konkrete Gegenstände aus Ihrem Nachlass anders verteilen möchten

Wichtige Hinweise zur Form

Für die Gültigkeit einer ergänzenden letztwilligen Verfügung gelten die gleichen Formvorschriften wie für ein Testament:

  • Sie muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, oder
  • Sie kann notariell beurkundet werden

Es ist ratsam, im Dokument einen klaren Bezug zum ursprünglichen Testament herzustellen und präzise zu formulieren, welche Teile geändert oder ergänzt werden sollen.

Unterschied zum Testament

Die zentrale Unterscheidung zwischen Testament und Kodizill liegt in der Erbeinsetzung:

  • Ein Testament enthält immer eine Erbeinsetzung (wer erbt was?)
  • Ein Kodizill enthält keine Erbeinsetzung, sondern nur andere Verfügungen[1][2][3]

Dies war besonders im österreichischen Recht klar definiert: “Wird in einer letzten Anordnung ein Erbe eingesetzt, so heißt sie Testament; enthält sie aber nur andere Verfügungen, so heißt sie Kodizill.”[1]

Praktische Tipps für Ihre Nachlassplanung

Wenn Sie Ergänzungen zu Ihrem Testament planen, beachten Sie folgende Punkte:

  1. Klarheit und Eindeutigkeit sind entscheidend. Formulieren Sie präzise und vermeiden Sie vage Ausdrücke[7].

  2. Detaillierte Beschreibungen helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Statt “Ich überlasse mein Auto John” wäre es besser zu schreiben: “Ich überlasse meinen blauen Honda Civic (Kennzeichen: XYZ) an John Schmidt”[7].

  3. Fachmännischen Rat einholen: Bei der Erstellung ergänzender letztwilliger Verfügungen empfiehlt sich die Beratung durch Notar:innen oder spezialisierte Rechtsanwält:innen für Erbrecht[1].

  4. Aufbewahrung: Bewahren Sie die ergänzende Verfügung zusammen mit dem ursprünglichen Testament an einem sicheren Ort auf oder hinterlegen Sie sie beim Amtsgericht.

Fazit

Obwohl der Begriff “Kodizill” im deutschen Recht nicht mehr gebräuchlich ist, bleibt das Grundkonzept einer ergänzenden letztwilligen Verfügung relevant. Sie können Ihr Testament durch zusätzliche Dokumente ergänzen oder ändern, ohne ein völlig neues Testament erstellen zu müssen.

Für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Nachlassplanung ist es empfehlenswert, sich von Fachleuten beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille korrekt dokumentiert wird und Ihren Vorstellungen entsprechend umgesetzt werden kann.