Was ist eine Innenverhältnisregelung?

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Zusammenfassung

Die Innenverhältnis­regelung ist eine interne Vereinbarung zwischen Vollmacht­geber:in und bevollmächtigter Person, die festlegt, wie und unter welchen Bedingungen die Vollmacht genutzt werden soll. Sie schafft Klarheit, schützt vor Missbrauch und gibt der bevollmächtigten Person Sicherheit in ihrem Handeln, während sie im Außenverhältnis flexibel bleibt. Eine sorgfältige Gestaltung dieser Regelung ist essenziell für eine durchdachte Vorsorgevollmacht.

Eine Innenverhältnis­regelung bildet einen wesentlichen Bestandteil einer gut durchdachten Vorsorge­vollmacht. Sie legt fest, wie die bevollmächtigte Person mit Ihren Angelegenheiten umgehen soll und schafft klare Regeln für den richtigen Gebrauch der Vollmacht. Der folgende Artikel erklärt, was eine Innenverhältnis­regelung genau ist, warum sie so wertvoll sein kann und wie Sie diese optimal gestalten.

Was ist eine Innenverhältnis­regelung?

Die Innenverhältnis­regelung ist eine interne Vereinbarung zwischen Ihnen als Vollmacht­geber:in und Ihrer bevollmächtigten Person[8]. Sie definiert konkret, wann und wie Ihre Vertrauens­person von der erteilten Vollmacht Gebrauch machen darf und soll[9]. Anders als die Vollmacht selbst wirkt die Innenverhältnis­regelung nicht nach außen gegenüber Dritten, sondern regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Bevollmächtigten.

Das Hauptziel einer Innenverhältnis­regelung ist, den korrekten Gebrauch der Vollmacht zu gewährleisten und möglichen Missbrauch zu verhindern[8]. Sie schafft Sicherheit - sowohl für Sie als Vollmacht­geber:in als auch für Ihre bevollmächtigte Person, die dadurch genau weiß, was von ihr erwartet wird.

Unterschied zwischen Innen- und Außenverhältnis

Bei einer Vorsorgevollmacht ist es rechtlich wichtig, zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis zu unterscheiden:

Das Innenverhältnis

Im Innenverhältnis werden die genauen Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrer bevollmächtigten Person festgelegt[7][9]. Hier definieren Sie als Vollmacht­geber:in, unter welchen Bedingungen und in welcher Weise die Vertrauens­person von der Vollmacht Gebrauch machen soll.

Typische Regelung im Innenverhältnis: Die bevollmächtigte Person darf die Vollmacht nutzen, wenn Sie selbst aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr handlungsfähig sind. Zusätzlich können Sie festlegen, dass die Person auch auf konkrete Anweisung von Ihnen tätig werden kann, wenn Sie beispielsweise im Ausland sind[9].

Das Außenverhältnis

Das Außenverhältnis betrifft die Wirkung der Vollmacht gegenüber Dritten wie Banken, Behörden oder Ärzt:innen. Im Außenverhältnis ist die Vollmacht in der Regel unbeschränkt[9]. Das bedeutet: Sobald Ihre bevollmächtigte Person die Vollmachts­urkunde vorlegt, kann sie für Sie handeln.

Wichtig zu wissen: Geschäfts­partner:innen oder Behörden prüfen normalerweise nicht, ob die bevollmächtigte Person gemäß den Vorgaben im Innenverhältnis handelt[9]. Sie verlassen sich allein auf die Vorlage der Vollmachts­urkunde.

Inhalt einer Innenverhältnis­regelung

Eine gut durchdachte Innenverhältnis­regelung kann folgende Punkte umfassen:

Handlungsrahmen der Vollmacht

Hier legen Sie fest, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll. Sie können beispielsweise bestimmen, dass Ihre Vertrauens­person nur in finanziellen Angelegenheiten für Sie handeln darf, während andere Bereiche ausgeschlossen bleiben.

Rangfolge bei mehreren Bevollmächtigten

Falls Sie mehrere Personen bevollmächtigen, können Sie in der Innenverhältnis­regelung eine Rangfolge festlegen[10]. So könnte Ihr:e Ehepartner:in als Haupt­bevollmächtigte:r fungieren und Ihre erwachsenen Kinder als Ersatz­bevollmächtigte, die nur tätig werden, wenn die erste Person verhindert ist.

Zeitpunkt der Nutzung

Sie können genau definieren, wann die bevollmächtigte Person die Vollmacht einsetzen darf[9]. Dies könnte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, etwa Ihre eigene Geschäfts­unfähigkeit oder Ihre ausdrückliche Aufforderung.

Konkrete Aufgaben und Anweisungen

Die Innenverhältnis­regelung kann detaillierte Anweisungen enthalten, wie bestimmte Angelegenheiten zu regeln sind[8]. Zum Beispiel:

Praktisches Beispiel: Sie können festlegen, dass Ihre bevollmächtigte Person monatlich einen bestimmten Betrag an einen gemeinnützigen Verein spenden soll oder dass Familien­mitglieder zu bestimmten Anlässen Geschenke in einer festgelegten Höhe erhalten sollen.

Vergütung und Aufwands­entschädigung

In der Innenverhältnis­regelung können Sie auch festhalten, ob und welche Gegen­leistungen die bevollmächtigte Person für ihre Tätigkeit erhalten soll[8]. Dies kann eine finanzielle Vergütung sein oder die Erstattung von Auslagen.

Pflicht zur Dokumentation

Sie können bestimmen, welche Rechnungen, Quittungen oder andere Nachweise die bevollmächtigte Person aufbewahren und vorlegen muss. Dies erhöht die Transparenz und schützt vor möglichem Missbrauch.

Form der Innenverhältnis­regelung

Die Innenverhältnis­regelung sollte wie die Vorsorge­vollmacht selbst schriftlich erfolgen[8]. Im Gegensatz zur Vorsorge­vollmacht gibt es für die Innenverhältnis­regelung jedoch keine strengen Form­vorschriften.

Folgende Angaben sollten in einer Innenverhältnis­regelung nicht fehlen:

  • Ihr Name als Vollmacht­geber:in
  • Name der bevollmächtigten Person
  • Zeitpunkt des Beginns der Vertretung
  • Genauer Aufgaben­bereich

Es ist ratsam, dass sowohl Sie als auch die bevollmächtigte Person die Innenverhältnis­regelung unterschreiben. Dies dokumentiert das gemeinsame Einverständnis und die gegenseitige Verpflichtung.

Tipp: Führen Sie vor der Erstellung der Innenverhältnis­regelung ein ausführliches persönliches Gespräch mit Ihrer bevollmächtigten Person. So können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen erläutern und mögliche Fragen klären.

Besondere Überlegungen für Selbstständige

Für selbstständig tätige Personen ist eine präzise Innenverhältnis­regelung besonders sinnvoll[8]. Der Weiter­betrieb eines Unternehmens erfordert klare Handlungs­anweisungen. Hier sollten Sie den Aufgaben­bereich der bevollmächtigten Person genau definieren.

Für Selbstständige kann es sinnvoll sein, mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen - zum Beispiel eine Person für private Angelegenheiten und eine andere für geschäftliche Belange.

Die richtige Balance zwischen Innen- und Außenverhältnis finden

Bei der Gestaltung einer Vorsorge­vollmacht müssen Sie sorgfältig überlegen, welche Regelungen im Innenverhältnis getroffen werden und welche im Außenverhältnis erscheinen sollten.

Flexibilität im Außenverhältnis bewahren

Im Außenverhältnis - also in der Vollmacht selbst - sollten Sie Ihren Bevollmächtigten möglichst wenige Einschränkungen auferlegen[10]. Der Grund: Zu viele Beschränkungen können die Handlungs­fähigkeit Ihrer Vertrauens­personen im Ernstfall behindern.

Beispiel: Wenn Sie in der Vollmacht festlegen, dass diese erst gültig wird, wenn Sie geschäfts­unfähig sind, müsste Ihre bevollmächtigte Person vor jeder Handlung einen Nachweis Ihrer Geschäfts­unfähigkeit erbringen. Das ist in der Praxis oft kaum möglich[9].

Klare Regeln im Innenverhältnis

Im Gegensatz dazu können Sie im Innenverhältnis sehr detaillierte Vorgaben machen, ohne die praktische Anwendbarkeit der Vollmacht zu gefährden[10]. Ihre bevollmächtigte Person weiß dann genau, was Sie sich wünschen, kann aber nach außen trotzdem flexibel handeln.

Mehrere Bevollmächtigte: Besondere Gestaltungs­möglichkeiten

Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen möchten, bietet die Innenverhältnis­regelung besonders wertvolle Gestaltungs­möglichkeiten.

Vorteile mehrerer Bevollmächtigter

Die Einsetzung mehrerer Bevollmächtigter hat verschiedene Vorteile[10]:

  • Die Verantwortung verteilt sich auf mehrere Schultern
  • Falls eine Person verhindert ist, können andere einspringen
  • Die gegenseitige Kontrolle mindert das Risiko eines Vollmachts­missbrauchs

Handlungs­fähigkeit sicherstellen

Entscheidend ist, dass im Außenverhältnis jede bevollmächtigte Person einzeln handlungs­fähig bleibt[10]. Im Innenverhältnis können Sie gleichzeitig festlegen, dass sich die Bevollmächtigten absprechen sollen. So bleibt die Handlungs­fähigkeit erhalten, während gleichzeitig eine Kontrolle stattfindet.

Für weitreichende Entscheidungen wie den Verkauf einer Immobilie können Sie auch im Außenverhältnis festlegen, dass alle Bevollmächtigten gemeinsam entscheiden müssen[10].

Was passiert bei Verstoß gegen die Innenverhältnis­regelung?

Handelt die bevollmächtigte Person entgegen den Vereinbarungen im Innenverhältnis, kann dies verschiedene Konsequenzen haben:

  • Die Handlung bleibt gegenüber Dritten wirksam, solange sie im Rahmen der erteilten Vollmacht liegt[9].
  • Sie können die Vollmacht widerrufen.
  • Bei schwerwiegenden Verstößen können unter Umständen Schadens­ersatz­ansprüche entstehen.

Fazit: Die Innenverhältnis­regelung als zentraler Baustein Ihrer Vorsorge

Die Innenverhältnis­regelung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer durchdachten Vorsorge­vollmacht. Sie schafft Klarheit für beide Seiten und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen präzise festzuhalten, ohne die Handlungs­fähigkeit Ihrer Vertrauens­personen einzuschränken.

Eine sorgfältig erstellte Innenverhältnis­regelung bietet Schutz vor Missbrauch und gibt Ihren Bevollmächtigten gleichzeitig Sicherheit in ihrem Handeln. Sie sollten sich für die Erstellung ausreichend Zeit nehmen und das persönliche Gespräch mit Ihren Vertrauens­personen suchen.

Denken Sie daran: Eine gute Vorsorge besteht nicht nur aus der formellen Vollmacht, sondern auch aus klaren Absprachen, wie diese im Sinne Ihrer Wünsche und Bedürfnisse eingesetzt werden soll.