Was bedeutet Innenverhältnis?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht ist eine private Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer bevollmächtigten Person, die - im Gegensatz zum Außenverhältnis (der eigentlichen Vollmacht) - festlegt, wann und wie Ihre Vertrauensperson die Vollmacht nutzen darf. Diese interne Regelung schafft klare Handlungsanweisungen und Grenzen für die bevollmächtigte Person, ohne deren Handlungsfähigkeit nach außen einzuschränken, und ermöglicht es Ihnen, detaillierte Vorgaben zu verschiedenen Lebensbereichen wie Gesundheit, Finanzen oder persönlichen Wünschen festzulegen.

Bei der Erstellung einer Vorsorge­vollmacht treffen Sie eine wichtige Entscheidung: Sie be­stimmen eine Vertrauens­person, die in Ihrem Namen handeln kann, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch wie stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche genau so um­gesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen? Die Antwort liegt in der Regelung des Innen­verhältnisses. Diese interne Ver­einbarung zwischen Ihnen und Ihrer bevoll­mächtigten Person bildet die Grund­lage für klare An­weisungen und schützt vor Miss­brauch.

Was bedeutet "Innenverhältnis" bei einer Vorsorge­vollmacht?

Das Innen­verhältnis ist eine private Ab­sprache zwischen Ihnen als voll­macht­gebende Person und Ihrer bevoll­mächtigten Person[1][2]. Anders als die Vorsorge­vollmacht selbst wird diese Ver­einbarung nicht gegen­über Dritten wie Banken, Ärzt:innen oder Be­hörden offengelegt[2][6]. Sie regelt, wie Ihre bevoll­mächtigte Person mit der ihr über­tragenen Voll­macht um­gehen soll und legt fest, wann und in welchem Um­fang sie von der Voll­macht Gebrauch machen darf[1][5].

Die Innen­verhältnis­regelung dient vor allem dazu, den richtigen Ge­brauch der Vorsorge­vollmacht sicher­zustellen und Miss­brauch zu ver­hindern[1]. Sie gibt Ihrer Ver­trauens­person einen klaren Leit­faden an die Hand und schafft so Handlungs­sicherheit in schwierigen Situationen.

Unterschied zwischen Innen- und Außen­verhältnis

Um das Konzept des Innen­verhältnisses richtig zu ver­stehen, ist die Unter­scheidung zum Außen­verhältnis wichtig:

Das Außen­verhältnis

Das Außen­verhältnis be­trifft die Ver­tretungs­macht Ihrer bevoll­mächtigten Person gegen­über Dritten wie Banken, Be­hörden oder medi­zinischen Ein­richtungen[2][5]. Die Vorsorge­vollmacht als solche regelt dieses Außen­verhältnis und be­stimmt, was Ihre bevoll­mächtigte Person recht­lich tun kann[6].

Experten empfehlen, das Außen­verhältnis möglichst un­eingeschränkt zu ge­stalten, damit Ihre bevoll­mächtigte Person im Ernst­fall schnell und ohne Hinder­nisse handeln kann[5][6]. Würden Sie die Vorsorge­vollmacht mit zu vielen Be­dingungen ver­sehen, könnte dies ihre praktische An­wendung er­schweren.

Das Innen­verhältnis

Das Innen­verhältnis hin­gegen regelt die Be­ziehung zwischen Ihnen und Ihrer bevoll­mächtigten Person[2][5]. Es legt fest, wie Ihre Ver­trauens­person mit der Voll­macht um­gehen soll und definiert die Grenzen ihrer Handlungs­befugnis[6]. Im Innen­verhältnis be­stimmen Sie, was Ihre bevoll­mächtigte Person tun darf oder nicht[6].

Wichtig zu wissen: Während die Vorsorge­vollmacht (Außen­verhältnis) in der Regel un­eingeschränkt sein sollte, können Sie im Innen­verhältnis de­taillierte Vor­gaben machen, ohne die Handlungs­fähigkeit Ihrer bevoll­mächtigten Person nach außen zu be­einträchtigen[3][4].

Was sollte in einer Innen­verhältnis­regelung stehen?

Eine gut durch­dachte Innen­verhältnis­regelung kann viele verschiedene Aspekte ab­decken:

Zeitpunkt der Voll­machts­nutzung

Legen Sie fest, wann Ihre bevoll­mächtigte Person von der Voll­macht Gebrauch machen darf[1]. Typischer­weise wird fest­gelegt, dass die Voll­macht erst bei Ein­treten der Entscheidungs­unfähigkeit oder Geschäfts­unfähigkeit genutzt werden soll[3][5].

Aufgaben­bereich und Handlungs­rahmen

Definieren Sie genau, welche Aufgaben zu erfüllen sind und wie die Vorsorge­vollmacht um­zusetzen ist[1]. Sie können hier konkrete Hand­lungs­anweisungen für verschiedene Lebens­bereiche geben:

  • Gesund­heitliche Ent­scheidungen (z.B. Arzt­besuche, Kranken­haus­aufenthalte)
  • Finanzielle Angelegen­heiten (z.B. Konto­führung, Vermögens­verwaltung)
  • Wohn­situation (z.B. Heim­unterbringung, Wohnungs­auflösung)
  • Persönliche Wünsche und Vor­lieben im Alltag

Verantwortlichkeiten bei mehreren bevoll­mächtigten Personen

Haben Sie mehrere Personen bevoll­mächtigt, sollten Sie fest­legen, wer welche Aufgaben über­nehmen soll und eine klare Rang­folge be­stimmen[1][6][7]. Dies vermeidet Konflikte und stellt sicher, dass immer klar ist, wer entscheiden darf.

Nachweis­pflichten und Dokumen­tation

Sie können fest­halten, welche Rechnungen und Quittungen Ihre bevoll­mächtigte Person vor­legen muss[1]. Dies schafft Trans­parenz und kann helfen, Miss­brauch vor­zubeugen.

Vergütung und Auslagen­ersatz

Regeln Sie, ob und wieviel Geld oder andere Gegen­leistungen Ihre bevoll­mächtigte Person für ihre Tätig­keiten erhalten soll[1]. Dies ver­meidet spätere Un­klarheiten und gibt Ihrer Ver­trauens­person Sicher­heit.

Persönliche Wünsche und Vor­lieben

Im Innen­verhältnis können Sie auch ganz persönliche Wünsche, Vor­lieben oder Ab­neigungen fest­halten[6]. Dies hilft Ihrer bevoll­mächtigten Person, in Ihrem Sinne zu handeln.

Wie gestaltet man eine Innen­verhältnis­regelung?

Form und Aufbau

Die Innen­verhältnis­regelung sollte schriftlich erfolgen, obwohl keine strengen Form­vorschriften existieren. Sie können sie formlos schrift­lich auf­setzen und gemeinsam mit der Vorsorge­vollmacht auf­bewahren oder Ihrer Ver­trauens­person aus­händigen[4].

Achten Sie darauf, dass folgende Inhalte enthalten sind:

  • Name der voll­macht­gebenden Person
  • Name der bevoll­mächtigten Person(en)
  • Beginn der Ver­tretung
  • Genauer Aufgaben­bereich
  • Unter­schriften beider Parteien

Vorgehen zur wirksamen Ver­einbarung

  1. Führen Sie ein aus­führliches persönliches Gespräch mit Ihrer bevoll­mächtigten Person[1].
  2. Erklären Sie Ihre Wünsche und Vor­stellungen im Detail.
  3. Formulieren Sie Ihre An­weisungen möglichst konkret, um Miss­verständnisse zu ver­meiden[6].
  4. Setzen Sie die Ver­einbarung schriftlich auf.
  5. Unter­schreiben Sie das Dokument gemeinsam mit Ihrer bevoll­mächtigten Person.

Besonderheiten bei mehreren bevoll­mächtigten Personen

Wenn Sie mehrere Personen bevoll­mächtigen möchten, bietet die Innen­verhältnis­regelung besondere Vorteile. Sie können fest­legen:

  • Wer bei Über­schneidungen der Aufgaben oder Un­stimmigkeiten die ab­schließende Ent­scheidung treffen soll[3]
  • Ob die bevoll­mächtigten Personen ihre Voll­machten wechsel­seitig wider­rufen dürfen[3]
  • Ob die Erteilung von Unter­vollmachten gestattet ist[3]

Praktischer Hinweis: Während Sie im Außen­verhältnis (also in der Vorsorge­vollmacht selbst) jede bevoll­mächtigte Person möglichst ohne Ein­schränkungen handlungs­fähig machen sollten, können Sie im Innen­verhältnis eine klare Rang­folge fest­legen[7]. So stellen Sie sicher, dass die Voll­macht im Ernst­fall funktions­fähig bleibt und trotzdem Ihre Wünsche zur Zu­ständigkeit beachtet werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Was passiert, wenn Ihre bevoll­mächtigte Person gegen die Innen­verhältnis­regelung verstößt?

Wirksamkeit der Voll­macht

Ein wichtiger Punkt: Verstößt die bevoll­mächtigte Person gegen die Innen­verhältnis­regelung, bleibt die Außen­vertretung (also die Vorsorge­vollmacht) trotzdem wirksam[1]. Das bedeutet, dass Rechts­geschäfte, die Ihre bevoll­mächtigte Person mit Dritten ab­geschlossen hat, grund­sätzlich gültig sind - selbst wenn sie damit gegen Ihre internen Ab­sprachen verstoßen hat.

Mögliche Rechts­folgen

Bei Verstößen gegen das Innen­verhältnis können jedoch folgende Konsequenzen eintreten:

  • Schadens­ersatz­ansprüche gegen die bevoll­mächtigte Person[1]
  • Rechtliche Konsequenzen bei schwer­wiegenden Verletzungen der Ver­einbarung[1]
  • Die Möglichkeit, die Voll­macht zu wider­rufen[1]

Praktischer Tipp: Sollten Sie jemandem eine Voll­macht erteilt haben, der Ihnen nicht mehr vertrauens­würdig erscheint oder gegen Ihre Weisungen verstößt, sollten Sie die Voll­macht wider­rufen und zurück­fordern[1].

Praxis­beispiele: Das Innen­verhältnis in konkreten Situationen

Beispiel 1: Gesundheit und medizinische Ent­scheidungen

Im Außen­verhältnis: Ihre bevoll­mächtigte Person kann un­eingeschränkt mit Ärzt:innen sprechen und medizinische Ent­scheidungen treffen.

Im Innen­verhältnis: Sie legen fest, dass Ihre bevoll­mächtigte Person bei der Ver­tretung in medizinischen Angelegen­heiten Ihre in der Patienten­verfügung festgelegten Wünsche beachten muss[3].

Beispiel 2: Finanzielle Angelegen­heiten

Im Außen­verhältnis: Ihre bevoll­mächtigte Person kann auf alle Ihre Konten zugreifen und Über­weisungen tätigen.

Im Innen­verhältnis: Sie können fest­legen, dass Ihre bevoll­mächtigte Person regel­mäßig Geld an gemeinnützige Vereine spenden oder dass Familien­mitglieder zu Feier­tagen Schenkungen in einer bestimmten Höhe erhalten sollen.

Beispiel 3: Mehrere bevoll­mächtigte Personen

Im Außen­verhältnis: Beide bevoll­mächtigten Personen können un­abhängig voneinander handeln.

Im Innen­verhältnis: Sie legen fest, dass Ihre Tochter sich vor­rangig um gesundheitliche Angelegen­heiten kümmern soll, während Ihr Sohn die finanziellen Angelegenheiten übernimmt.

Fazit: Warum das Innen­verhältnis so wichtig ist

Die Regelung des Innen­verhältnisses ist ein zentraler Baustein einer gut durch­dachten Vorsorge­vollmacht. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche und Vor­stellungen klar zu kommunizieren, ohne die Handlungs­fähigkeit Ihrer bevoll­mächtigten Person nach außen ein­zuschränken.

Eine sorgfältig aus­gearbeitete Innen­verhältnis­regelung:

  • Gibt Ihrer bevoll­mächtigten Person Sicherheit und Orientierung
  • Schützt vor Miss­brauch der Vorsorge­vollmacht
  • Stellt sicher, dass Ihre Angelegen­heiten in Ihrem Sinne geregelt werden
  • Vermeidet Konflikte, besonders bei mehreren bevoll­mächtigten Personen
  • Schafft Trans­parenz durch klare Regelungen

Nehmen Sie sich Zeit für ein aus­führliches Gespräch mit Ihrer Ver­trauens­person und halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vorsorge­vollmacht genau das bewirkt, was Sie sich vorstellen - auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.