Was bedeutet Gütertrennung?

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Zusammenfassung

Die Güter­trennung ist ein Güter­stand, bei dem die Vermögen beider Partner:innen während der Ehe und im Scheidungs­fall vollständig getrennt bleiben, ohne dass ein Vermögens­ausgleich stattfindet. Sie wird durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart und bietet insbesondere Selbst­ständigen, Unter­nehmer:innen oder Personen mit großem Vermögen Schutz, kann aber den finanziell schwächeren Partner oder die Partnerin benachteiligen. Eine rechtliche Beratung ist empfehlens­wert, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Bei einer Ehe oder eingetragenen Lebens­partner­schaft stellt sich früher oder später die Frage nach dem Umgang mit dem Vermögen. Die Güter­trennung ist eine Möglichkeit, die finanziellen Angelegen­heiten zu regeln - doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Güter­trennung bedeutet, wann sie sinnvoll sein kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.

Was ist Güter­trennung?

Die Güter­trennung ist ein bestimmter Güter­stand in der Ehe oder eingetragenen Lebens­partner­schaft. Bei diesem Modell bleiben die Vermögen beider Partner:innen während der Beziehung und auch bei einer möglichen Scheidung vollständig getrennt[2]. Das bedeutet: Jede Person behält ihr persönliches Vermögen - sowohl das, was sie in die Ehe eingebracht hat, als auch das, was während der Beziehung individuell hinzu­gewonnen wurde[1].

Im Kern geht es darum: Bei der Güter­trennung hat jede:r Partner:in alleiniges Recht an seinem oder ihrem Vermögen. Beide können über ihre Mittel frei verfügen, müssen nichts teilen und haften nicht für die Schulden der anderen Person[6].

Gesetzliche Grundlagen: Die Güter­trennung im deutschen Recht

Die Güter­trennung ist ein sogenannter Wahl­güter­stand und in § 1414 BGB geregelt[3]. Im Gegensatz zur Zugewinn­gemein­schaft, die automatisch mit der Ehe­schließung eintritt, muss die Güter­trennung aktiv durch einen Ehevertrag vereinbart werden[2][7].

Ein solcher Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechts­gültig zu sein. Sie können ihn sowohl vor der Ehe­schließung als auch während der Ehe abschließen[5][7].

Unterschied zum gesetzlichen Güter­stand: Was ist anders als bei der Zugewinn­gemein­schaft?

In Deutschland leben Ehepaare automatisch im gesetzlichen Güter­stand der Zugewinn­gemein­schaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Bei diesem Modell bleibt das Vermögen während der Ehe zwar ebenfalls getrennt, aber:

Der entscheidende Unterschied: Bei der Zugewinn­gemein­schaft wird im Scheidungs­fall der Vermögens­zuwachs ausge­glichen[4]. Das bedeutet, der:die Partner:in mit dem höheren Vermögens­zuwachs muss die Hälfte des Über­schusses an die andere Person abgeben[5].

Bei der Güter­trennung findet dieser Ausgleich nicht statt. Jede:r behält, was ihm oder ihr gehört - egal ob es sich um Vermögen aus der Zeit vor oder während der Ehe handelt[1].

Wann ist eine Güter­trennung sinnvoll?

Die Güter­trennung kann in verschiedenen Lebens­situationen empfehlens­wert sein:

  1. Für Selbst­ständige und Unter­nehmer:innen: Durch die Güter­trennung können sie ihr Betriebs­vermögen schützen. Bei einer Scheidung müssten sie sonst befürchten, dass ihr Unternehmens­vermögen für den Zugewinn­ausgleich angetastet wird[4].

  2. Bei großen Vermögens­unterschieden: Wenn eine Person deutlich mehr Vermögen in die Ehe einbringt als die andere[6].

  3. Bei besonderen Haftungs­risiken: Wenn ein:e Partner:in besonderen finanziellen Risiken ausgesetzt ist, etwa als Gesellschafter:in einer Personen­gesellschaft[6].

  4. Bei Immobilien­besitz vor der Ehe: Wer bereits eine Immobilie besitzt und in die Ehe einbringt, kann durch die Güter­trennung sicher­stellen, dass das Objekt im Scheidungs­fall vollständig im eigenen Besitz bleibt[4].

  5. Bei Doppel­verdiener-Ehen ohne Kinder: Hier kann die Güter­trennung die Kosten und Komplikationen einer Scheidung reduzieren[4].

Güter­trennung und Immobilien: Was gilt bei gemeinsamen Wohn­eigentum?

Bei Immobilien ist die Situation differenziert zu betrachten:

  • Bereits vorhandene Immobilien: Eine Immobilie, die ein:e Partner:in vor der Ehe besessen hat, bleibt bei der Güter­trennung vollständig im Eigentum dieser Person[4].

  • Gemeinsam erworbene Immobilien: Haben die Partner:innen während der Ehe gemeinsam eine Immobilie gekauft, ist diese von der Güter­trennung ausge­schlossen. Im Scheidungs­fall muss dieses gemeinsame Gebrauchs­vermögen aufgeteilt werden[4][8].

Ein praktischer Tipp: Legen Sie bereits im Ehevertrag fest, was im Trennungs­fall mit gemeinsamen Immobilien geschehen soll und wer Hypotheken­kredite weiter abbezahlt. Dies kann spätere Auseinander­setzungen vermeiden[4].

Möglichkeiten bei der Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie im Scheidungs­fall sind:

  • Die Real­teilung der Immobilie
  • Der Verkauf des Objekts
  • Die Teilungs­versteigerung
  • Die Über­schreibung auf eine:n der Partner:innen[4]

Vor- und Nachteile der Güter­trennung

Vorteile:

  • Klare Verhältnisse: Jede:r behält sein/ihr Vermögen; dies kann Streitig­keiten im Scheidungs­fall reduzieren[8].
  • Schutz des eigenen Vermögens: Besonders wichtig für Selbst­ständige oder bei großen Vermögens­unterschieden[5].
  • Keine Mithaftung: Sie müssen nicht für Schulden Ihres Partners oder Ihrer Partnerin einstehen[6].
  • Vereinfachung bei Trennung: Es wird nur über gemeinsam erworbenes Vermögen verhandelt[4].

Nachteile:

  • Mögliche erbrechtliche Nachteile: Wenn die Ehe durch Tod eines Partners endet (nicht durch Scheidung), kann die Güter­trennung nachteilige Aus­wirkungen haben[1].
  • Fehlender Ausgleich: Der:die finanziell schwächere Partner:in hat keinen Anspruch auf einen Vermögens­ausgleich, was besonders nach langen Ehen oder bei Erwerbs­unter­brechungen wegen Kinder­betreuung problematisch sein kann.
  • Kosten für den Ehevertrag: Die notarielle Beurkundung verursacht Kosten.

Praktisches Beispiel zur Güter­trennung

Beispiel:
Familie Müller plant zu heiraten. Thomas bringt eine selbst genutzte Eigentums­wohnung im Wert von 300.000 Euro in die Ehe ein. Sarah hat 50.000 Euro auf ihrem Sparkonto.

Ohne Güter­trennung (Zugewinn­gemein­schaft):
Sollte die Ehe nach 10 Jahren geschieden werden und die Wohnung ist dann 400.000 Euro wert, müsste Thomas die Hälfte des Wertzuwachses (50.000 Euro) an Sarah zahlen.

Mit Güter­trennung:
Bei einer Scheidung behält Thomas seine Wohnung vollständig, ohne Sarah am Wertzuwachs beteiligen zu müssen. Sarah behält ihr eigenes Vermögen.

Falls das Paar während der Ehe gemeinsam ein Wochen­end­haus kauft, würde dieses gemeinsame Vermögen trotz Güter­trennung im Scheidungs­fall aufgeteilt werden müssen.

Wie vereinbaren Sie eine Güter­trennung?

Um eine Güter­trennung rechts­wirksam zu vereinbaren, müssen Sie folgende Schritte beachten:

  1. Gemeinsame Entscheidung: Besprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin offen die finanziellen Angelegen­heiten und Ihre Wünsche.

  2. Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich von einem Notar oder einer Notarin oder anwaltlich beraten, welcher Güter­stand für Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist[6].

  3. Ehevertrag aufsetzen: Die Güter­trennung muss in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festgehalten werden[7].

  4. Timing: Sie können die Güter­trennung sowohl vor der Ehe als auch während der Ehe vereinbaren[5].

Fazit: Ist die Güter­trennung das Richtige für Sie?

Die Güter­trennung bietet klare finanzielle Verhältnisse und kann in bestimmten Lebens­umständen sehr sinnvoll sein. Besonders für Selbst­ständige, Unter­nehmer:innen oder Personen mit eigenem Immobilien­besitz bietet sie einen guten Vermögens­schutz.

Gleichzeitig sollten Sie bedenken, dass die Güter­trennung den finanziell schwächeren Teil einer Beziehung benachteiligen kann - etwa wenn ein:e Partner:in zugunsten der Familie auf Erwerbs­tätigkeit verzichtet hat.

Die Entscheidung für einen bestimmten Güter­stand sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich fachkundig beraten, um die für Ihre persönliche Situation optimale Lösung zu finden.