Was bedeutet Gütertrennung?
Die Gütertrennung ist ein Güterstand, bei dem die Vermögen beider Partner:innen während der Ehe und im Scheidungsfall vollständig getrennt bleiben, ohne dass ein Vermögensausgleich stattfindet. Sie wird durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart und bietet insbesondere Selbstständigen, Unternehmer:innen oder Personen mit großem Vermögen Schutz, kann aber den finanziell schwächeren Partner oder die Partnerin benachteiligen. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.
- Was ist Gütertrennung?
- Gesetzliche Grundlagen: Die Gütertrennung im deutschen Recht
- Unterschied zum gesetzlichen Güterstand: Was ist anders als bei der Zugewinngemeinschaft?
- Wann ist eine Gütertrennung sinnvoll?
- Gütertrennung und Immobilien: Was gilt bei gemeinsamen Wohneigentum?
- Vor- und Nachteile der Gütertrennung
- Praktisches Beispiel zur Gütertrennung
- Wie vereinbaren Sie eine Gütertrennung?
- Fazit: Ist die Gütertrennung das Richtige für Sie?
Bei einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich früher oder später die Frage nach dem Umgang mit dem Vermögen. Die Gütertrennung ist eine Möglichkeit, die finanziellen Angelegenheiten zu regeln - doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Dieser Artikel erklärt Ihnen, was Gütertrennung bedeutet, wann sie sinnvoll sein kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
Was ist Gütertrennung?
Die Gütertrennung ist ein bestimmter Güterstand in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei diesem Modell bleiben die Vermögen beider Partner:innen während der Beziehung und auch bei einer möglichen Scheidung vollständig getrennt[2]. Das bedeutet: Jede Person behält ihr persönliches Vermögen - sowohl das, was sie in die Ehe eingebracht hat, als auch das, was während der Beziehung individuell hinzugewonnen wurde[1].
Im Kern geht es darum: Bei der Gütertrennung hat jede:r Partner:in alleiniges Recht an seinem oder ihrem Vermögen. Beide können über ihre Mittel frei verfügen, müssen nichts teilen und haften nicht für die Schulden der anderen Person[6].
Gesetzliche Grundlagen: Die Gütertrennung im deutschen Recht
Die Gütertrennung ist ein sogenannter Wahlgüterstand und in § 1414 BGB geregelt[3]. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft, die automatisch mit der Eheschließung eintritt, muss die Gütertrennung aktiv durch einen Ehevertrag vereinbart werden[2][7].
Ein solcher Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Sie können ihn sowohl vor der Eheschließung als auch während der Ehe abschließen[5][7].
Unterschied zum gesetzlichen Güterstand: Was ist anders als bei der Zugewinngemeinschaft?
In Deutschland leben Ehepaare automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Bei diesem Modell bleibt das Vermögen während der Ehe zwar ebenfalls getrennt, aber:
Der entscheidende Unterschied: Bei der Zugewinngemeinschaft wird im Scheidungsfall der Vermögenszuwachs ausgeglichen[4]. Das bedeutet, der:die Partner:in mit dem höheren Vermögenszuwachs muss die Hälfte des Überschusses an die andere Person abgeben[5].
Bei der Gütertrennung findet dieser Ausgleich nicht statt. Jede:r behält, was ihm oder ihr gehört - egal ob es sich um Vermögen aus der Zeit vor oder während der Ehe handelt[1].
Wann ist eine Gütertrennung sinnvoll?
Die Gütertrennung kann in verschiedenen Lebenssituationen empfehlenswert sein:
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Für Selbstständige und Unternehmer:innen: Durch die Gütertrennung können sie ihr Betriebsvermögen schützen. Bei einer Scheidung müssten sie sonst befürchten, dass ihr Unternehmensvermögen für den Zugewinnausgleich angetastet wird[4].
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Bei großen Vermögensunterschieden: Wenn eine Person deutlich mehr Vermögen in die Ehe einbringt als die andere[6].
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Bei besonderen Haftungsrisiken: Wenn ein:e Partner:in besonderen finanziellen Risiken ausgesetzt ist, etwa als Gesellschafter:in einer Personengesellschaft[6].
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Bei Immobilienbesitz vor der Ehe: Wer bereits eine Immobilie besitzt und in die Ehe einbringt, kann durch die Gütertrennung sicherstellen, dass das Objekt im Scheidungsfall vollständig im eigenen Besitz bleibt[4].
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Bei Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder: Hier kann die Gütertrennung die Kosten und Komplikationen einer Scheidung reduzieren[4].
Gütertrennung und Immobilien: Was gilt bei gemeinsamen Wohneigentum?
Bei Immobilien ist die Situation differenziert zu betrachten:
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Bereits vorhandene Immobilien: Eine Immobilie, die ein:e Partner:in vor der Ehe besessen hat, bleibt bei der Gütertrennung vollständig im Eigentum dieser Person[4].
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Gemeinsam erworbene Immobilien: Haben die Partner:innen während der Ehe gemeinsam eine Immobilie gekauft, ist diese von der Gütertrennung ausgeschlossen. Im Scheidungsfall muss dieses gemeinsame Gebrauchsvermögen aufgeteilt werden[4][8].
Ein praktischer Tipp: Legen Sie bereits im Ehevertrag fest, was im Trennungsfall mit gemeinsamen Immobilien geschehen soll und wer Hypothekenkredite weiter abbezahlt. Dies kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden[4].
Möglichkeiten bei der Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie im Scheidungsfall sind:
- Die Realteilung der Immobilie
- Der Verkauf des Objekts
- Die Teilungsversteigerung
- Die Überschreibung auf eine:n der Partner:innen[4]
Vor- und Nachteile der Gütertrennung
Vorteile:
- Klare Verhältnisse: Jede:r behält sein/ihr Vermögen; dies kann Streitigkeiten im Scheidungsfall reduzieren[8].
- Schutz des eigenen Vermögens: Besonders wichtig für Selbstständige oder bei großen Vermögensunterschieden[5].
- Keine Mithaftung: Sie müssen nicht für Schulden Ihres Partners oder Ihrer Partnerin einstehen[6].
- Vereinfachung bei Trennung: Es wird nur über gemeinsam erworbenes Vermögen verhandelt[4].
Nachteile:
- Mögliche erbrechtliche Nachteile: Wenn die Ehe durch Tod eines Partners endet (nicht durch Scheidung), kann die Gütertrennung nachteilige Auswirkungen haben[1].
- Fehlender Ausgleich: Der:die finanziell schwächere Partner:in hat keinen Anspruch auf einen Vermögensausgleich, was besonders nach langen Ehen oder bei Erwerbsunterbrechungen wegen Kinderbetreuung problematisch sein kann.
- Kosten für den Ehevertrag: Die notarielle Beurkundung verursacht Kosten.
Praktisches Beispiel zur Gütertrennung
Beispiel:
Familie Müller plant zu heiraten. Thomas bringt eine selbst genutzte Eigentumswohnung im Wert von 300.000 Euro in die Ehe ein. Sarah hat 50.000 Euro auf ihrem Sparkonto.
Ohne Gütertrennung (Zugewinngemeinschaft):
Sollte die Ehe nach 10 Jahren geschieden werden und die Wohnung ist dann 400.000 Euro wert, müsste Thomas die Hälfte des Wertzuwachses (50.000 Euro) an Sarah zahlen.
Mit Gütertrennung:
Bei einer Scheidung behält Thomas seine Wohnung vollständig, ohne Sarah am Wertzuwachs beteiligen zu müssen. Sarah behält ihr eigenes Vermögen.
Falls das Paar während der Ehe gemeinsam ein Wochenendhaus kauft, würde dieses gemeinsame Vermögen trotz Gütertrennung im Scheidungsfall aufgeteilt werden müssen.
Wie vereinbaren Sie eine Gütertrennung?
Um eine Gütertrennung rechtswirksam zu vereinbaren, müssen Sie folgende Schritte beachten:
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Gemeinsame Entscheidung: Besprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin offen die finanziellen Angelegenheiten und Ihre Wünsche.
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Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich von einem Notar oder einer Notarin oder anwaltlich beraten, welcher Güterstand für Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist[6].
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Ehevertrag aufsetzen: Die Gütertrennung muss in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festgehalten werden[7].
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Timing: Sie können die Gütertrennung sowohl vor der Ehe als auch während der Ehe vereinbaren[5].
Fazit: Ist die Gütertrennung das Richtige für Sie?
Die Gütertrennung bietet klare finanzielle Verhältnisse und kann in bestimmten Lebensumständen sehr sinnvoll sein. Besonders für Selbstständige, Unternehmer:innen oder Personen mit eigenem Immobilienbesitz bietet sie einen guten Vermögensschutz.
Gleichzeitig sollten Sie bedenken, dass die Gütertrennung den finanziell schwächeren Teil einer Beziehung benachteiligen kann - etwa wenn ein:e Partner:in zugunsten der Familie auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
Die Entscheidung für einen bestimmten Güterstand sollte gut überlegt sein. Lassen Sie sich fachkundig beraten, um die für Ihre persönliche Situation optimale Lösung zu finden.