Was bedeutet Güterstand?
Der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartner:innen, insbesondere wem welches Vermögen gehört und wie es im Falle von Scheidung oder Tod aufgeteilt wird. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft, bei der während der Ehe erworbenes Vermögen ausgeglichen wird. Alternativen wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft können durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Mit der Eheschließung treten rechtliche Regelungen in Kraft, die Ihre Vermögensverhältnisse betreffen. Diese Regelungen werden als Güterstand bezeichnet. Viele Paare machen sich vor ihrer Hochzeit kaum Gedanken darüber, obwohl der Güterstand weitreichende Konsequenzen für das gemeinsame Leben, aber auch für den Fall einer Scheidung oder eines Todesfalls haben kann.
Was genau ist ein Güterstand?
Der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartner:innen oder eingetragenen Lebenspartner:innen[1]. Er legt fest, wem welches Vermögen während der Ehe gehört, wer es verwalten darf und wer für Schulden haftet[2]. Der Güterstand beginnt mit der Heirat und endet mit dem Tod eines Partners, der Scheidung oder durch die Vereinbarung eines neuen Güterstands[6].
Der gesetzliche Güterstand: Die Zugewinngemeinschaft
Wenn Sie heiraten, ohne einen Ehevertrag abzuschließen, leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft[2][5]. Entgegen dem, was der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um eine tatsächliche Gemeinschaft des Vermögens.
Grundprinzipien der Zugewinngemeinschaft:
- Gütertrennung während der Ehe: Jede:r Ehepartner:in bleibt Alleineigentümer:in an allen Gegenständen, die bei der Heirat schon besessen wurden[5][7].
- Keine Haftung für Schulden des Partners: Es besteht keine gesetzliche Haftung für Schulden des Ehepartners[5].
- Ausgleich bei Beendigung der Ehe: Erst wenn die Ehe endet (durch Scheidung oder Tod), wird der sogenannte Zugewinn ausgeglichen[5][7].
Was ist der Zugewinn?
Der Zugewinn ist der Vermögenszuwachs, den jede:r Ehepartner:in während der Ehe erzielt hat[5][7]. Bei Beendigung der Ehe wird für jede:n Ehepartner:in ermittelt:
- das Anfangsvermögen (Vermögen bei Eheschließung)
- das Endvermögen (Vermögen bei Ehe-Ende)
Die Differenz dieser beiden Werte ist der individuelle Zugewinn. Der:Die Ehepartner:in mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf die Hälfte des Mehrbetrags, den der:die andere erzielt hat[5][7].
Wichtig: Die Zugewinngemeinschaft ist keine Verlustgemeinschaft. Haben beide Eheleute nur Verluste erlitten, gibt es keinen Ausgleich[5].
Die Wahlgüterstände: Alternativen zur Zugewinngemeinschaft
Wenn Sie den gesetzlichen Güterstand nicht wünschen, können Sie durch einen notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen[2][8].
1. Gütertrennung
Bei der Gütertrennung bleibt eine strikte Trennung des Vermögens sowohl bei der Heirat als auch während der Ehezeit bestehen[7]. Jede:r Ehepartner:in verwaltet allein das eigene Vermögen und haftet allein für seine:ihre Schulden.
Besonderheit: Bei einer Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt[7][4]. Dies kann vor allem für Unternehmer:innen oder vermögende Privatpersonen von Vorteil sein, da das unternehmerische Vermögen geschützt wird[4][8].
Nachteil: Die Gütertrennung bringt steuerliche Nachteile mit sich. Die Möglichkeit, zu Lebzeiten durch eine Güterstandsvereinbarung steuerfrei Vermögen von dem einen auf den anderen Ehegatten zu übertragen, besteht dann nicht[4].
2. Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft werden die Vermögensmassen der Ehepartner:innen vereinigt[7]. Das bedeutet, dass alles, was die Ehepartner:innen in die Ehe einbringen oder während der Ehe hinzuerwerben, diesen gemeinschaftlich jeweils zur Hälfte gehört[7].
Diese Form des Güterstands wird in Deutschland allerdings selten gewählt und hat kaum praktische Relevanz[4].
Modifizierte Formen und internationale Güterstände
Es ist möglich, durch einen Ehevertrag individuelle Anpassungen vorzunehmen, zum Beispiel:
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Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Hierbei können bestimmte Vermögensgegenstände (z.B. ein Unternehmen) aus der Berechnung des Zugewinnausgleichs ausgenommen werden[4].
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Internationale Güterstände: Für internationale Ehen gibt es besondere Regelungen. Die EU-Güterrechtsverordnung bestimmt, welches Recht zur Bestimmung des Güterstands Anwendung findet[6]. Eheleute können das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt[6].
Wann spielt der Güterstand eine wichtige Rolle?
Der Güterstand hat in folgenden Situationen entscheidende Bedeutung:
Bei einer Scheidung
Je nach Güterstand ergeben sich unterschiedliche finanzielle Folgen. Bei der Zugewinngemeinschaft erfolgt ein Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens, bei der Gütertrennung hingegen nicht[5][7].
Im Erbfall
Der Güterstand bestimmt die Höhe des gesetzlichen Ehegattenerbrechts[7]. Bei der Zugewinngemeinschaft erhöht sich die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehepartners um 1/4 gegenüber der Erbquote bei Gütertrennung[7].
Bei der Vermögensnachfolge
Mit Hilfe eines Güterstandswechsels können steuerliche Vorteile bei der Vermögensnachfolge genutzt werden (sogenanntes “Güterstandsschaukeln”)[8].
Wechsel des Güterstands
Ein Wechsel des Güterstands ist jederzeit während der Ehe möglich, erfordert aber eine notarielle Beurkundung[5][8]. Ein Güterstandswechsel kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
- Vermögensschutz: Insbesondere für Unternehmer:innen kann ein Wechsel zur Gütertrennung zum Schutz des Betriebsvermögens sinnvoll sein[8].
- Steueroptimierung: Ein Güterstandswechsel kann zur steueroptimierten Vermögensnachfolge beitragen[8].
- Anpassung an veränderte Lebensumstände: Bei veränderten finanziellen oder persönlichen Verhältnissen kann ein Wechsel des Güterstands angebracht sein.
Praktische Empfehlungen
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Informieren Sie sich vor der Eheschließung über die verschiedenen Güterstände und deren Konsequenzen.
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Lassen Sie sich beraten, insbesondere wenn:
- Sie ein Unternehmen führen oder Gesellschafter:in sind
- Sie über größeres Vermögen verfügen
- Sie Immobilien besitzen
- Sie in einer internationalen Beziehung leben
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Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr gewählter Güterstand noch zu Ihrer Lebenssituation passt. Lebensumstände können sich ändern und eine Anpassung erforderlich machen.
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Dokumentieren Sie wichtige Vermögenswerte bei Eheschließung, insbesondere wenn Sie in der Zugewinngemeinschaft leben. Dies erleichtert später die Berechnung eines möglichen Zugewinnausgleichs.
Die Wahl des richtigen Güterstands ist keine romantische Angelegenheit, aber eine wichtige rechtliche Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen haben kann. Mit einer informierten Entscheidung schaffen Sie Klarheit und rechtliche Sicherheit für Ihre Ehe.