Was bedeutet Güterstand?

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Zusammenfassung

Der Güterstand regelt die vermögens­rechtlichen Verhältnisse zwischen Ehe­partner:innen, insbesondere wem welches Vermögen gehört und wie es im Falle von Scheidung oder Tod aufgeteilt wird. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch die Zugewinn­gemeinschaft, bei der während der Ehe erworbenes Vermögen ausgeglichen wird. Alternativen wie Güter­trennung oder Güter­gemeinschaft können durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Mit der Eheschließung treten rechtliche Regelungen in Kraft, die Ihre Ver­mögens­verhält­nisse betreffen. Diese Regelungen werden als Güterstand bezeichnet. Viele Paare machen sich vor ihrer Hochzeit kaum Gedanken darüber, obwohl der Güterstand weit­reichende Konsequenzen für das gemeinsame Leben, aber auch für den Fall einer Scheidung oder eines Todes­falls haben kann.

Was genau ist ein Güterstand?

Der Güterstand regelt die vermögens­rechtlichen Beziehungen zwischen Ehe­part­ner:innen oder eingetragenen Lebens­part­ner:innen[1]. Er legt fest, wem welches Vermögen während der Ehe gehört, wer es verwalten darf und wer für Schulden haftet[2]. Der Güterstand beginnt mit der Heirat und endet mit dem Tod eines Partners, der Scheidung oder durch die Vereinbarung eines neuen Güter­stands[6].

Der gesetzliche Güterstand: Die Zugewinn­gemeinschaft

Wenn Sie heiraten, ohne einen Ehevertrag abzuschließen, leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinn­gemeinschaft[2][5]. Entgegen dem, was der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um eine tatsächliche Gemeinschaft des Vermögens.

Grundprinzipien der Zugewinn­gemeinschaft:

  • Güter­trennung während der Ehe: Jede:r Ehepartner:in bleibt Allein­eigentümer:in an allen Gegen­ständen, die bei der Heirat schon besessen wurden[5][7].
  • Keine Haftung für Schulden des Partners: Es besteht keine gesetzliche Haftung für Schulden des Ehe­partners[5].
  • Ausgleich bei Beendigung der Ehe: Erst wenn die Ehe endet (durch Scheidung oder Tod), wird der sogenannte Zugewinn ausgeglichen[5][7].

Was ist der Zugewinn?

Der Zugewinn ist der Ver­mögens­zuwachs, den jede:r Ehepartner:in während der Ehe erzielt hat[5][7]. Bei Beendigung der Ehe wird für jede:n Ehepartner:in ermittelt:

  • das Anfangs­vermögen (Vermögen bei Eheschließung)
  • das End­vermögen (Vermögen bei Ehe-Ende)

Die Differenz dieser beiden Werte ist der individuelle Zugewinn. Der:Die Ehepartner:in mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf die Hälfte des Mehr­betrags, den der:die andere erzielt hat[5][7].

Wichtig: Die Zugewinn­gemeinschaft ist keine Verlust­gemeinschaft. Haben beide Eheleute nur Verluste erlitten, gibt es keinen Ausgleich[5].

Die Wahl­güterstände: Alternativen zur Zugewinn­gemeinschaft

Wenn Sie den gesetzlichen Güterstand nicht wünschen, können Sie durch einen notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen[2][8].

1. Güter­trennung

Bei der Güter­trennung bleibt eine strikte Trennung des Vermögens sowohl bei der Heirat als auch während der Ehezeit bestehen[7]. Jede:r Ehepartner:in verwaltet allein das eigene Vermögen und haftet allein für seine:ihre Schulden.

Besonderheit: Bei einer Scheidung findet kein Zugewinn­ausgleich statt[7][4]. Dies kann vor allem für Unter­nehmer:innen oder vermögende Privat­personen von Vorteil sein, da das unternehmerische Vermögen geschützt wird[4][8].

Nachteil: Die Güter­trennung bringt steuerliche Nachteile mit sich. Die Möglichkeit, zu Lebzeiten durch eine Güter­stands­vereinbarung steuerfrei Vermögen von dem einen auf den anderen Ehe­gatten zu übertragen, besteht dann nicht[4].

2. Güter­gemeinschaft

Bei der Güter­gemeinschaft werden die Vermögens­massen der Ehe­partner:innen vereinigt[7]. Das bedeutet, dass alles, was die Ehe­partner:innen in die Ehe einbringen oder während der Ehe hinzu­erwerben, diesen gemeinschaftlich jeweils zur Hälfte gehört[7].

Diese Form des Güter­stands wird in Deutschland allerdings selten gewählt und hat kaum praktische Relevanz[4].

Modifizierte Formen und internationale Güterstände

Es ist möglich, durch einen Ehevertrag individuelle Anpassungen vorzunehmen, zum Beispiel:

  1. Modifizierte Zugewinn­gemeinschaft: Hierbei können bestimmte Ver­mögens­gegenstände (z.B. ein Unternehmen) aus der Berechnung des Zugewinn­ausgleichs ausgenommen werden[4].

  2. Internationale Güterstände: Für inter­nationale Ehen gibt es besondere Regelungen. Die EU-Güter­rechts­verordnung bestimmt, welches Recht zur Bestimmung des Güter­stands Anwendung findet[6]. Eheleute können das Recht des Staates wählen, dessen Staats­angehörigkeit einer der Ehe­gatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt[6].

Wann spielt der Güterstand eine wichtige Rolle?

Der Güterstand hat in folgenden Situationen entscheidende Bedeutung:

Bei einer Scheidung

Je nach Güterstand ergeben sich unterschiedliche finanzielle Folgen. Bei der Zugewinn­gemeinschaft erfolgt ein Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens, bei der Güter­trennung hingegen nicht[5][7].

Im Erbfall

Der Güterstand bestimmt die Höhe des gesetzlichen Ehegatten­erbrechts[7]. Bei der Zugewinn­gemeinschaft erhöht sich die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehe­partners um 1/4 gegenüber der Erbquote bei Güter­trennung[7].

Bei der Vermögens­nachfolge

Mit Hilfe eines Güter­stands­wechsels können steuerliche Vorteile bei der Vermögens­nachfolge genutzt werden (sogenanntes “Güter­stands­schaukeln”)[8].

Wechsel des Güter­stands

Ein Wechsel des Güter­stands ist jederzeit während der Ehe möglich, erfordert aber eine notarielle Beurkundung[5][8]. Ein Güter­stands­wechsel kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Vermögens­schutz: Insbesondere für Unter­nehmer:innen kann ein Wechsel zur Güter­trennung zum Schutz des Betriebs­vermögens sinnvoll sein[8].
  • Steuer­optimierung: Ein Güter­stands­wechsel kann zur steuer­optimierten Vermögens­nachfolge beitragen[8].
  • Anpassung an veränderte Lebens­umstände: Bei veränderten finanziellen oder persönlichen Verhältnissen kann ein Wechsel des Güter­stands angebracht sein.

Praktische Empfehlungen

  1. Informieren Sie sich vor der Eheschließung über die verschiedenen Güterstände und deren Konsequenzen.

  2. Lassen Sie sich beraten, insbesondere wenn:

    • Sie ein Unternehmen führen oder Gesellschafter:in sind
    • Sie über größeres Vermögen verfügen
    • Sie Immobilien besitzen
    • Sie in einer internationalen Beziehung leben
  3. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr gewählter Güterstand noch zu Ihrer Lebens­situation passt. Lebens­umstände können sich ändern und eine Anpassung erforderlich machen.

  4. Dokumentieren Sie wichtige Vermögens­werte bei Eheschließung, insbesondere wenn Sie in der Zugewinn­gemeinschaft leben. Dies erleichtert später die Berechnung eines möglichen Zugewinn­ausgleichs.

Die Wahl des richtigen Güter­stands ist keine romantische Angelegenheit, aber eine wichtige rechtliche Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen haben kann. Mit einer informierten Entscheidung schaffen Sie Klarheit und rechtliche Sicherheit für Ihre Ehe.