Was ist eine Generalvollmacht?

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Zusammenfassung

Eine General­vollmacht ist ein recht­liches Dokument, das einer Vertrauens­person weit­reichende Befug­nisse zur Ver­tretung in nahezu allen recht­lichen und per­sön­lichen Ange­legen­heiten überträgt. Sie ist besonders sinnvoll, wenn Sie selbst nicht mehr handlungs­fähig sind, etwa durch Krankheit oder Unfall, und bietet eine Alternative zur gericht­lich angeordneten Betreuung. Wichtig ist, die Vollmacht sorgfältig zu formulieren und nur Personen zu bevollmächtigen, denen Sie absolut vertrauen.

Eine General­vollmacht ist ein recht­liches Dokument, das einer anderen Person weit­reichende Befug­nisse erteilt, Sie in nahezu allen recht­lichen Ange­legen­heiten zu vertreten. Diese Form der Voll­macht geht über andere Voll­machts­arten hinaus und bietet eine umfang­reiche Ver­tretungs­mög­lich­keit für Situa­tionen, in denen Sie selbst nicht mehr handlungs­fähig sind. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Über­blick über das Thema General­vollmacht geben und Ihnen helfen, eine informierte Ent­scheidung zu treffen.

Was genau ist eine General­vollmacht?

Eine General­vollmacht be­zeichnet eine recht­liche Er­klärung, die einer Person - dem oder der Bevoll­mächtigten - eine weit­reichende Hand­lungs­befugnis über­trägt[6]. Sie erlaubt dem oder der Bevoll­mächtigten, Sie mit sofortiger Wirkung in fast allen recht­lichen und per­sön­lichen Belangen gegen­über Dritten zu vertreten[12]. Die gesetz­liche Grund­lage der General­vollmacht findet sich in den §§ 164 ff. BGB[3][4].

Anders als bei speziellen Voll­machten, die sich auf ein­zelne Bereiche be­schränken, er­streckt sich die General­vollmacht auf sämt­liche recht­liche Stell­vertretungen[4]. Dies bedeutet, dass die bevoll­mächtigte Person in Ihrem Namen recht­lich bindende Ent­scheidungen treffen und Hand­lungen vor­nehmen kann.

Der Umfang einer General­vollmacht

Eine General­vollmacht ge­hört zu den um­fassendsten Voll­machts­arten und ermög­licht dem oder der Bevoll­mächtigten, in nahezu allen recht­lichen, wirt­schaft­lichen und per­sön­lichen Ange­legen­heiten des Voll­macht­gebers zu handeln[3].

Mit einer General­vollmacht kann die bevoll­mächtigte Person beispiels­weise:

  • Bank­konten und Wert­papiere ver­walten
  • Ent­scheidungen be­züglich Immobilien und Eigentum treffen
  • In ge­schäft­lichen Ange­legen­heiten ver­treten, ein­schließlich der Unter­zeichnung von Ver­trägen
  • An­gelegen­heiten im Zu­sammen­hang mit dem Wohn­sitz regeln
  • Ent­scheidungen zur Ge­sundheit und medi­zinischen Be­handlungen treffen[6]

Nicht um­fasst von der General­vollmacht sind aller­dings höchst­per­sön­liche An­gelegen­heiten. Dazu zählen beispiels­weise die Ehe­schließung, die Ein­reichung einer Scheidung oder die Er­stellung eines Testa­ments sowie die Aus­übung des Wahl­rechts[2][3][12].

Wann ist eine General­vollmacht sinnvoll?

Eine General­vollmacht ist be­sonders in Situa­tionen hilf­reich, in denen Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre An­gelegen­heiten zu regeln. Dies kann bei­spiels­weise durch eine schwere Krank­heit wie einen Schlag­anfall, eine Demenz­erkrankung oder einen Unfall ein­treten[12].

In solchen Fällen werden Sie juristisch gesehen handlungs­unfähig, was be­deutet, dass Sie all­tägliche Hand­lungen wie Über­weisungen oder Ge­sundheits­entscheidungen nicht mehr selbst­ständig vor­nehmen können[12]. Mit einer General­vollmacht stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Ver­trauens diese Ent­scheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.

Es ist wichtig zu wissen, dass es im deutschen Recht keine auto­matische Regelung gibt, die An­gehörigen die gesetz­liche Ver­tretung über­trägt[12]. Selbst Ehe­partner:innen oder Kinder haben ohne ent­sprechende Voll­macht keine recht­liche Be­fugnis, für Sie zu handeln. Eine General­vollmacht schafft hier Ab­hilfe und verhindert, dass das Gericht einen Be­treuer oder eine Be­treuerin be­stimmen muss[2].

Unterschiede zu anderen Vollmachts­arten

Die General­vollmacht unter­scheidet sich von anderen Voll­machts­arten vor allem durch ihren Um­fang:

General­vollmacht vs. Einfache Vollmacht

Eine einfache Vollmacht wird für eine konkrete Hand­lung oder einen be­stimmten Fall erteilt. Sie er­möglicht es dem oder der Bevoll­mächtigten, eine spezi­fische Auf­gabe in Ihrem Namen zu er­ledigen - bei­spiels­weise den Ver­kauf einer be­stimmten Immobilie[6].

Im Gegen­satz dazu bietet die General­vollmacht weit­reichendere Be­fugnisse, da sie dem oder der Bevoll­mächtigten er­laubt, sämt­liche recht­lichen und wirt­schaft­lichen Ent­scheidungen in Ihrem Namen zu treffen. Die General­vollmacht ist üblicher­weise un­beschränkt in ihrer Gültig­keit und deckt alle rele­vanten An­gelegen­heiten ab[6].

General­vollmacht vs. Vorsorge­vollmacht

Eine Vorsorge­vollmacht und eine General­vollmacht unter­scheiden sich in erster Linie darin, dass eine General­vollmacht sofort wirk­sam wird, während eine Vorsorge­vollmacht meist erst im Fall der Geschäfts­unfähigkeit des Voll­macht­gebers in Kraft tritt[12].

General­vollmacht im wirtschaft­lichen Kontext

Im wirt­schaft­lichen Bereich reicht die General­vollmacht von ihrem Um­fang her weiter als die Prokura, liegt jedoch unter­halb der Kompe­tenzen des Vor­stands oder der Geschäfts­führung[11]. Sie ist von der im Handels­recht ge­regelten General­handlungs­vollmacht gemäß § 54 Abs. 1 HGB zu unter­scheiden[11].

Formale Anforderungen und Erstellung

Nach § 183 BGB kann eine General­vollmacht formlos erteilt werden, also ohne be­stimmte Schrift­form oder Be­urkundung durch einen Notar[6]. Das be­deutet, dass die General­vollmacht schrift­lich oder mündlich erteilt werden kann.

Aller­dings gibt es einige Voraus­setzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine form­lose General­vollmacht gültig ist:

  • Sie als Voll­macht­geber:in müssen zum Zeit­punkt der Er­teilung handlungs­fähig sein
  • Auch die bevoll­mächtigte Person muss zum Zeit­punkt der An­nahme der Voll­macht handlungs­fähig sein
  • Die General­vollmacht muss für be­stimmte An­gelegen­heiten erteilt werden, die im Rahmen der Voll­macht liegen[6]

Für eine höhere Rechts­sicherheit empfiehlt sich jedoch eine notarielle Be­glaubigung, ins­besondere für um­fangreiche Ver­mögens­werte und be­hördliche An­gelegen­heiten[3]. Die Notar­kosten be­messen sich nach dem Geschäfts­wert. Bei­spiels­weise würde für eine General­vollmacht über ein Ver­mögen von 100.000 Euro eine Gebühr von etwa 1,0 des Gebühren­satzes an­fallen[6].

Risiken und Vorsichts­maßnahmen

Eine General­vollmacht über­trägt weit­reichende Be­fugnisse und birgt daher auch Risiken. Da die bevoll­mächtigte Person nahezu alle recht­lichen Hand­lungen in Ihrem Namen vor­nehmen kann, ist ein grund­legendes Ver­trauen unab­dingbar.

Es sollten daher nur Personen bevoll­mächtigt werden, denen Sie absolut ver­trauen[2]. Be­denken Sie, dass eine General­vollmacht auch miss­braucht werden kann, wenn sie in die falschen Hände gerät.

Um Risiken zu mini­mieren, können Sie:

  • Die Voll­macht zeitlich be­grenzen oder an be­stimmte Be­dingungen knüpfen[6]
  • Mehrere Personen bevoll­mächtigen, die nur gemein­sam handeln dürfen
  • Regel­mäßig über­prüfen, ob die Voll­macht noch Ihren Wünschen ent­spricht
  • Klare An­weisungen hin­sichtlich Ihrer Wünsche fest­halten

Praxis­beispiel: Eine General­vollmacht für den Pflege­fall

Frau Müller ist 75 Jahre alt und lebt allein. Sie macht sich Sorgen, dass sie im Fall einer schweren Er­krankung ihre An­gelegen­heiten nicht mehr selbst regeln kann. Nach einem Ge­spräch mit ihrem Sohn und ihrer Tochter ent­schließt sie sich, beiden eine General­vollmacht zu er­teilen.

In der Voll­macht legt sie fest, dass ihre Kinder gemein­sam handeln müssen, wenn es um größere finanzielle Ent­scheidungen geht. Für all­tägliche An­gelegen­heiten kann jedes Kind allein entscheiden. Sie lässt die Voll­macht notariell be­glaubigen, um die Akzeptanz bei Banken und Be­hörden zu er­leichtern.

Als Frau Müller zwei Jahre später einen Schlag­anfall er­leidet und vorüber­gehend nicht an­sprechbar ist, können ihre Kinder dank der General­vollmacht sofort handeln: Sie regeln die Kranken­haus­rechnung, orga­nisieren eine an­schließende Reha­maßnahme und kümmern sich um die Wohnung.

Fazit und Handlungs­empfehlungen

Eine General­vollmacht ist ein wert­volles Instrument für Ihre Vor­sorge. Sie stellt sicher, dass Ihre An­gelegen­heiten auch dann in Ihrem Sinne ge­regelt werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Bevor Sie eine General­vollmacht er­teilen, sollten Sie:

  1. Sich gut über den Um­fang und die recht­lichen Folgen informieren
  2. Sorg­fältig über­legen, wem Sie diese weit­reichenden Be­fugnisse an­ver­trauen möchten
  3. Die Voll­macht klar und deutlich formu­lieren, um Miss­verständnisse zu ver­meiden
  4. Überlegen, ob eine notarielle Be­glaubigung sinn­voll ist
  5. Die bevoll­mächtigte Person detailliert über Ihre Wünsche infor­mieren

Eine General­vollmacht bietet Ihnen die Gewiss­heit, dass Ihre An­gelegen­heiten auch in schwierigen Zeiten geregelt werden können. Mit der richtigen Vor­bereitung schaffen Sie Klarheit für sich selbst und Ihre An­gehörigen und ver­meiden un­nötige Kom­plikationen im Ernst­fall.