Was ist eine gemeinnützige Stiftung?
Eine gemeinnützige Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die mit einem festen Vermögen dauerhaft einem gemeinnützigen Zweck dient, wie Bildung, Kultur oder sozialen Projekten. Sie arbeitet selbstlos, ausschließlich für das Gemeinwohl und genießt steuerliche Vorteile. Die Gründung erfordert klare Ziele, ausreichendes Kapital (mindestens 100.000 Euro empfohlen) und eine sorgfältig formulierte Satzung.
- Grundmerkmale einer gemeinnützigen Stiftung
- Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung
- Der Gründungsprozess im Detail
- Organe und Verwaltung einer gemeinnützigen Stiftung
- Steuerliche Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
- Gemeinnützige Stiftungen in Deutschland: Zahlen und Beispiele
- Fazit: Ist eine gemeinnützige Stiftung das Richtige für Sie?
Eine gemeinnützige Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Vermögensmasse, die dauerhaft einem festgelegten Zweck dient, der dem Wohl der Allgemeinheit zugutekommt. In Deutschland sind etwa 95% aller Stiftungen als gemeinnützig anerkannt[1]. Diese Stiftungen arbeiten nicht gewinnorientiert und verfolgen ausschließlich Ziele, die dem Gemeinwohl dienen - wie etwa Bildung, Kultur, Umweltschutz oder soziale Projekte.
Grundmerkmale einer gemeinnützigen Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung zeichnet sich durch drei wesentliche Merkmale aus:
- Einen vom Stifter festgelegten gemeinnützigen Zweck[2]
- Ein eigenständiges Vermögen, das dauerhaft erhalten bleibt[2]
- Eine autonome Organisation, die unabhängig vom Stifter handelt[2]
Anders als bei Vereinen oder Gesellschaften hat eine Stiftung weder Mitglieder noch Eigentümer[8]. Das vom Stifter eingebrachte Vermögen wird in der Regel für die Ewigkeit angelegt[2]. Nur die Erträge aus diesem Vermögen dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden[6].
Die drei Grundprinzipien der Gemeinnützigkeit
Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie drei wesentliche Grundprinzipien erfüllen:
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Selbstlosigkeit: Die Stiftung darf keine kommerziellen oder gewerblichen Zwecke verfolgen. Der gemeinnützige Zweck muss stets im Vordergrund stehen[1].
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Ausschließlichkeit: Die Stiftung darf nur die in ihrer Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verfolgen[1].
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Unmittelbarkeit: Die Stiftung muss ihre Zwecke selbst verwirklichen und umsetzen[1].
Eine gemeinnützige Stiftung muss diese Prinzipien sowohl in ihrer Satzung verankern als auch in ihrer praktischen Arbeit nachweisbar umsetzen[1].
Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung
Für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung müssen Sie drei zentrale Voraussetzungen erfüllen:
1. Einen klaren Stiftungszweck definieren
Der Stiftungszweck muss gemeinnützig sein und dem Gemeinwohl dienen[3]. Wichtig dabei: Der einmal festgelegte Zweck lässt sich später kaum noch ändern[2]. Es empfiehlt sich daher, den Zweck nicht zu eng zu formulieren, damit die Stiftung auch auf künftige Entwicklungen reagieren kann[1].
2. Ausreichendes Stiftungsvermögen bereitstellen
In Deutschland wird für eine Stiftungsgründung ein Mindestkapital benötigt. Während formal oft 25.000 Euro als Mindestsumme genannt werden, empfehlen die meisten Stiftungsbehörden mindestens 100.000 Euro[3][7]. Dieses Vermögen muss ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können[7].
3. Notwendige Dokumente erstellen
Für die Gründung benötigen Sie:
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Ein Stiftungsgeschäft: Darin erklären Sie als Stifter:in verbindlich, eine Stiftung errichten zu wollen und ein bestimmtes Vermögen dauerhaft für den festgelegten Zweck zur Verfügung zu stellen[2].
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Eine Stiftungssatzung: Diese regelt alle Details zur Stiftung, wie den Zweck, die Struktur und die Verwaltung[3].
Der Gründungsprozess im Detail
Der Weg zur gemeinnützigen Stiftung umfasst mehrere Schritte:
- Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung aufsetzen[3]
- Genehmigung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht einholen[3]
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen[7]
- Eintragung ins Stiftungsregister[3]
- Bankkonto für die Stiftung eröffnen[3]
Nach der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht erhalten Sie als Stifter:in eine Stiftungsurkunde. Damit ist Ihre Stiftung rechtlich entstanden - der entscheidende nächste Schritt ist dann die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt[7].
Organe und Verwaltung einer gemeinnützigen Stiftung
Der Stiftungsvorstand
Das einzige gesetzlich vorgeschriebene Organ einer Stiftung ist der Vorstand[5]. Er hat folgende Aufgaben:
- Vertretung der Stiftung nach außen (Vertragsabschlüsse etc.)[5]
- Führung der internen Geschäfte (Umsetzung der Stiftungszwecke, Mitarbeiter:innen führen etc.)[5]
- Verwaltung des Stiftungsvermögens[5]
Der Vorstand kann aus einer Person oder mehreren Personen bestehen - dies wird in der Stiftungssatzung festgelegt[5].
Weitere Organe
Neben dem Vorstand können Sie als Stifter:in zusätzliche Organe in der Satzung vorsehen:
- Stiftungsrat oder Kuratorium: Unterstützt den Vorstand beratend, besonders bei Fragen zur Vermögensverwaltung. Kann auch eine Kontrollfunktion ähnlich einem Aufsichtsrat übernehmen[5].
Steuerliche Vorteile gemeinnütziger Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen genießen erhebliche steuerliche Vorteile:
- Befreiung von der Körperschaftssteuer[2]
- Befreiung von der Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer[2]
- Berechtigung zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen (bei Vorliegen eines Freistellungsbescheids)[2]
Für diese Steuervorteile muss die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Die Finanzbehörden prüfen, ob die Stiftungssatzung den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht und ob die tatsächliche Arbeit der Stiftung diesen Vorgaben folgt[7].
Gemeinnützige Stiftungen in Deutschland: Zahlen und Beispiele
In Deutschland existieren derzeit über 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts[8]. Von diesen sind etwa 90% als gemeinnützig anerkannt[8]. Im Jahr 2023 wurden 637 neue Stiftungen gegründet[8].
Zu den großen deutschen Stiftungen zählen unter anderem:
- Baden-Württemberg Stiftung mit einem Eigenkapital von 2,2 Milliarden Euro[4]
- Bertelsmann Stiftung mit einem Eigenkapital von 1,3 Milliarden Euro[4]
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt mit einem Eigenkapital von 2,5 Milliarden Euro[4]
Über die Hälfte der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland fördert Projekte in der Kategorie “Gesellschaft”. Etwa ein Drittel unterstützt Bildungsprojekte sowie Kunst und Kultur[8].
Fazit: Ist eine gemeinnützige Stiftung das Richtige für Sie?
Eine gemeinnützige Stiftung ist eine dauerhafte Einrichtung, die Ihr Vermögen für einen guten Zweck einsetzt - auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Sie eignet sich besonders für Menschen, die:
- Langfristig und nachhaltig gemeinnützige Zwecke fördern möchten
- Über ausreichendes Kapital verfügen (idealerweise mindestens 100.000 Euro)
- Bereit sind, die Kontrolle über das gestiftete Vermögen abzugeben
Bedenken Sie: Die Gründung einer Stiftung ist mit erheblichem Aufwand verbunden und sollte gut durchdacht sein. Es lohnt sich, frühzeitig rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre persönlichen Vorstellungen optimal umzusetzen.