Was ist eine gemeinnützige Stiftung?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Eine gemeinnützige Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die mit einem festen Vermögen dauerhaft einem gemeinnützigen Zweck dient, wie Bildung, Kultur oder sozialen Projekten. Sie arbeitet selbstlos, ausschließlich für das Gemeinwohl und genießt steuerliche Vorteile. Die Gründung erfordert klare Ziele, ausreichendes Kapital (mindestens 100.000 Euro empfohlen) und eine sorgfältig formulierte Satzung.

Eine gemeinnützige Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Vermögensmasse, die dauerhaft einem festgelegten Zweck dient, der dem Wohl der Allgemeinheit zugutekommt. In Deutschland sind etwa 95% aller Stiftungen als gemeinnützig anerkannt[1]. Diese Stiftungen arbeiten nicht gewinnorientiert und verfolgen ausschließlich Ziele, die dem Gemeinwohl dienen - wie etwa Bildung, Kultur, Umweltschutz oder soziale Projekte.

Grundmerkmale einer gemeinnützigen Stiftung

Eine gemeinnützige Stiftung zeichnet sich durch drei wesentliche Merkmale aus:

  • Einen vom Stifter festgelegten gemeinnützigen Zweck[2]
  • Ein eigenständiges Vermögen, das dauerhaft erhalten bleibt[2]
  • Eine autonome Organisation, die unabhängig vom Stifter handelt[2]

Anders als bei Vereinen oder Gesellschaften hat eine Stiftung weder Mitglieder noch Eigen­tümer[8]. Das vom Stifter eingebrachte Vermögen wird in der Regel für die Ewigkeit angelegt[2]. Nur die Erträge aus diesem Vermögen dürfen für den Stiftungs­zweck verwendet werden[6].

Die drei Grund­prinzipien der Gemein­nützigkeit

Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie drei wesentliche Grund­prinzipien erfüllen:

  1. Selbst­losigkeit: Die Stiftung darf keine kommerziellen oder gewerblichen Zwecke verfolgen. Der gemeinnützige Zweck muss stets im Vordergrund stehen[1].

  2. Ausschließ­lichkeit: Die Stiftung darf nur die in ihrer Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verfolgen[1].

  3. Unmittel­barkeit: Die Stiftung muss ihre Zwecke selbst verwirklichen und umsetzen[1].

Eine gemeinnützige Stiftung muss diese Prinzipien sowohl in ihrer Satzung verankern als auch in ihrer praktischen Arbeit nachweisbar umsetzen[1].

Voraus­setzungen für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung

Für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung müssen Sie drei zentrale Voraus­setzungen erfüllen:

1. Einen klaren Stiftungs­zweck definieren

Der Stiftungs­zweck muss gemeinnützig sein und dem Gemeinwohl dienen[3]. Wichtig dabei: Der einmal festgelegte Zweck lässt sich später kaum noch ändern[2]. Es empfiehlt sich daher, den Zweck nicht zu eng zu formulieren, damit die Stiftung auch auf künftige Entwicklungen reagieren kann[1].

2. Ausreichendes Stiftungs­vermögen bereit­stellen

In Deutschland wird für eine Stiftungs­gründung ein Mindest­kapital benötigt. Während formal oft 25.000 Euro als Mindest­summe genannt werden, empfehlen die meisten Stiftungs­behörden mindestens 100.000 Euro[3][7]. Dieses Vermögen muss ausreichen, um den Stiftungs­zweck dauerhaft erfüllen zu können[7].

3. Notwendige Dokumente erstellen

Für die Gründung benötigen Sie:

  • Ein Stiftungs­geschäft: Darin erklären Sie als Stifter:in verbindlich, eine Stiftung errichten zu wollen und ein bestimmtes Vermögen dauerhaft für den festgelegten Zweck zur Verfügung zu stellen[2].

  • Eine Stiftungs­satzung: Diese regelt alle Details zur Stiftung, wie den Zweck, die Struktur und die Verwaltung[3].

Der Gründungs­prozess im Detail

Der Weg zur gemeinnützigen Stiftung umfasst mehrere Schritte:

  1. Stiftungs­geschäft und Stiftungs­satzung aufsetzen[3]
  2. Genehmigung bei der zuständigen Stiftungs­aufsicht einholen[3]
  3. Anerkennung der Gemein­nützigkeit beim Finanzamt beantragen[7]
  4. Eintragung ins Stiftungs­register[3]
  5. Bank­konto für die Stiftung eröffnen[3]

Nach der Anerkennung durch die Stiftungs­aufsicht erhalten Sie als Stifter:in eine Stiftungs­urkunde. Damit ist Ihre Stiftung rechtlich entstanden - der entscheidende nächste Schritt ist dann die Anerkennung der Gemein­nützigkeit durch das Finanzamt[7].

Organe und Verwaltung einer gemeinnützigen Stiftung

Der Stiftungs­vorstand

Das einzige gesetzlich vorgeschriebene Organ einer Stiftung ist der Vorstand[5]. Er hat folgende Aufgaben:

  • Vertretung der Stiftung nach außen (Vertrags­abschlüsse etc.)[5]
  • Führung der internen Geschäfte (Umsetzung der Stiftungs­zwecke, Mitarbeiter:innen führen etc.)[5]
  • Verwaltung des Stiftungs­vermögens[5]

Der Vorstand kann aus einer Person oder mehreren Personen bestehen - dies wird in der Stiftungs­satzung festgelegt[5].

Weitere Organe

Neben dem Vorstand können Sie als Stifter:in zusätzliche Organe in der Satzung vorsehen:

  • Stiftungs­rat oder Kuratorium: Unterstützt den Vorstand beratend, besonders bei Fragen zur Vermögens­verwaltung. Kann auch eine Kontroll­funktion ähnlich einem Aufsichts­rat übernehmen[5].

Steuerliche Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen genießen erhebliche steuerliche Vorteile:

  • Befreiung von der Körperschafts­steuer[2]
  • Befreiung von der Schenkungs­steuer und Erbschafts­steuer[2]
  • Berechtigung zur Ausstellung von Spenden­bescheinigungen (bei Vorliegen eines Freistellungs­bescheids)[2]

Für diese Steuer­vorteile muss die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Die Finanz­behörden prüfen, ob die Stiftungs­satzung den Vorgaben des Gemein­nützigkeits­rechts entspricht und ob die tatsächliche Arbeit der Stiftung diesen Vorgaben folgt[7].

Gemeinnützige Stiftungen in Deutschland: Zahlen und Beispiele

In Deutschland existieren derzeit über 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts[8]. Von diesen sind etwa 90% als gemeinnützig anerkannt[8]. Im Jahr 2023 wurden 637 neue Stiftungen gegründet[8].

Zu den großen deutschen Stiftungen zählen unter anderem:

  • Baden-Württemberg Stiftung mit einem Eigen­kapital von 2,2 Milliarden Euro[4]
  • Bertelsmann Stiftung mit einem Eigen­kapital von 1,3 Milliarden Euro[4]
  • Deutsche Bundes­stiftung Umwelt mit einem Eigen­kapital von 2,5 Milliarden Euro[4]

Über die Hälfte der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland fördert Projekte in der Kategorie “Gesellschaft”. Etwa ein Drittel unterstützt Bildungs­projekte sowie Kunst und Kultur[8].

Fazit: Ist eine gemeinnützige Stiftung das Richtige für Sie?

Eine gemeinnützige Stiftung ist eine dauerhafte Einrichtung, die Ihr Vermögen für einen guten Zweck einsetzt - auch über Ihre Lebens­zeit hinaus. Sie eignet sich besonders für Menschen, die:

  • Langfristig und nach­haltig gemeinnützige Zwecke fördern möchten
  • Über ausreichendes Kapital verfügen (idealerweise mindestens 100.000 Euro)
  • Bereit sind, die Kontrolle über das gestiftete Vermögen abzugeben

Bedenken Sie: Die Gründung einer Stiftung ist mit erheblichem Aufwand verbunden und sollte gut durchdacht sein. Es lohnt sich, frühzeitig rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre persönlichen Vorstellungen optimal umzusetzen.