Was ist eine Feuerbestattung?

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Zusammenfassung

Die Feuer­bestattung ist eine Bestat­tungs­form, bei der der Körper der verstorbenen Person in einem Krema­torium einge­äschert und die Asche in einer Urne bei­gesetzt wird. Sie bietet vielfältige Bei­setzungs­möglich­keiten wie Fried­hof, Baum­bestattung oder See­bestattung und ist oft kosten­günstiger sowie pflege­leichter als eine Erd­bestattung. Die Entschei­dung erfordert jedoch eine schrift­liche Willens­erklärung oder die Zustimmung der Ange­hörigen.

Synonyme: Brandbestattung, Kremation

Die Feuer­bestattung ist in Deutsch­land die am häufig­sten gewählte Form der letzten Ruhe. Mehr als 70% der Menschen entscheiden sich für diese Bestat­tungs­art[5]. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Feuer­bestattung - von der Definition über den Ablauf bis hin zu Kosten und Bei­setzungs­möglich­keiten.

Definition und Grund­lagen der Feuer­bestattung

Bei einer Feuer­bestattung wird der Körper der verstorbenen Person in einem speziellen Sarg in einem Krema­torium einge­äschert. Die verbliebene Asche wird anschließend in einer Urne bei­gesetzt[1]. Der Begriff “Krema­tion” oder “Kremierung” wird häufig als Synonym für den Ein­äscherungs­vorgang verwendet.

Die Feuer­bestattung bildet die Grund­lage für verschiedene Bei­setzungs­formen. Im Vergleich zur klassischen Erd­bestattung bietet sie mehr Flexi­bilität bei der Wahl des Ortes und der Art der Bei­setzung. Dies ist einer der Gründe, warum sich immer mehr Menschen für diese Form der Bestattung entscheiden[2].

Nach der Ein­äscherung wird die Asche in eine fest ver­schlossene Asche­kapsel gefüllt, die dann in eine Schmuck­urne nach Wahl der Ange­hörigen gesetzt wird[2]. Diese Urne wird später an einem geeig­neten Ort bei­gesetzt.

Voraus­setzungen für eine Feuer­bestattung

Bevor eine Feuer­bestattung durch­geführt werden kann, müssen folgende Voraus­setzungen erfüllt sein:

Eine Willens­erklärung der verstorbenen Person muss vorliegen. Im Ideal­fall wurde diese zu Leb­zeiten schrift­lich in Form einer Krema­tions­verfügung fest­gehalten. Liegt keine solche Erklärung vor, müssen die Ange­hörigen glaub­haft machen, dass die Ein­äscherung dem aus­drück­lichen Willen der verstorbenen Person ent­sprach[1].

Zwischen dem Todes­eintritt und der Ein­äscherung müssen mindestens 48 Stunden vergehen[3][5]. Diese Warte­zeit ist gesetz­lich vorge­schrieben.

Eine zweite Leichen­schau muss im Krema­torium durch­geführt werden. Diese ist in Deutsch­land zwingend erforder­lich und dient zwei Zwecken: erstens der zweifels­freien Identi­fizierung der verstorbenen Person und zweitens der erneuten Bestäti­gung der Todes­ursache. Bei einer Erd­bestattung kann der Leichnam in Ausnahme­fällen exhumiert und erneut unter­sucht werden - nach einer Krema­tion ist das nicht mehr möglich[1].

Für die Krema­tion ist ein spezieller Krema­tions­sarg erforder­lich. Dieser besteht aus leichterem Material als ein Sarg für eine Erd­bestattung[2].

Der Ablauf einer Feuer­bestattung

Der gesamte Prozess einer Feuer­bestattung umfasst mehrere Phasen, von der Fest­stellung des Todes bis zur Bei­setzung der Urne.

Erste Schritte nach dem Todes­fall

Nach dem Eintritt des Todes stellt zunächst eine ärzt­liche Fach­kraft den Tod fest und erstellt einen Toten­schein. Die Ange­hörigen infor­mieren dann in der Regel ein Bestat­tungs­unter­nehmen, das alle weiteren Schritte in die Wege leitet[5].

Das Bestat­tungs­unter­nehmen über­führt die verstorbene Person vom Sterbe­ort entweder zum Bestat­tungs­institut oder direkt zum Krema­torium. Je nach Wunsch der Ange­hörigen kann eine Auf­bahrung statt­finden, bei der die Trauern­den noch einmal persön­lich Abschied nehmen können[5].

Die Trauer­feier

Die Trauer­feier kann sowohl vor als auch nach der Ein­äscherung statt­finden:

Wenn die Trauer­feier vor der Krema­tion statt­findet, wird der Sarg in einer Trauer­halle aufge­bahrt. Dies gibt den Ange­hörigen und Freund:innen die Möglich­keit, gemein­sam von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen. Aus trauer­psycho­logischen Gründen wird diese Variante oft emp­fohlen[1]. Nach der gemein­samen Abschieds­nahme wird der Sarg zum Krema­torium über­führt.

Bei einer Trauer­feier nach der Krema­tion steht nicht der Sarg, sondern die Urne während der Feier in der Trauer­halle. Am Ende der Trauer­feier wird die Urne zum Grab getragen und dort bei­gesetzt[1].

Eine Trauer­feier dauert bei der Feuer­bestattung üblicher­weise 20-30 Minuten und kann an verschie­denen Orten statt­finden: in der Kapelle oder Trauer­halle auf dem Fried­hof, im Abschieds­raum des Krema­toriums, in einer Kirche oder im Bestat­tungs­institut[2].

Der Ein­äscherungs­vorgang im Krema­torium

Vor der Ein­äscherung findet die gesetz­lich vorge­schriebene zweite Leichen­schau statt. Zur eindeu­tigen Identi­fizierung der Asche wird ein Schamott­stein mit einer einge­ravierten Nummer zum Sarg gegeben[2].

Die eigent­liche Ein­äscherung dauert durch­schnitt­lich etwa 90 Minuten[8]. Der Sarg wird in den Krema­tions­ofen geschoben und dort bei hohen Tempe­raturen einge­äschert.

Nach der Ein­äscherung wird die Asche in eine Asche­kapsel gefüllt, die fest ver­schlossen an das Bestat­tungs­unter­nehmen über­geben wird. Diese setzt die Kapsel in eine Schmuck­urne, die von den Ange­hörigen ausge­wählt wurde[2].

Die Bei­setzung der Urne

Zwischen dem Todes­tag und dem Termin für die Urnen­bei­setzung liegen üblicher­weise etwa 10 bis 25 Tage. Die genauen Fristen unter­scheiden sich je nach Bundes­land[2].

Bei der Bei­setzung wird die Urne zum Grab getragen und mit Hilfe von Bändern oder einer Urnen­zange ins Grab abge­senkt. Häufig findet die Bei­setzung der Urne im engsten Familien­kreis statt und wird von einer Trauer­redner:in oder einer geist­lichen Person begleitet[1].

Vielfältige Bei­setzungs­möglich­keiten nach der Feuer­bestattung

Einer der größten Vorteile der Feuer­bestattung ist die Viel­zahl an Bei­setzungs­möglich­keiten. Im Gegen­satz zur Erd­bestattung, bei der meist nur zwischen Wahl­grab und Reihen­grab gewählt werden kann, eröffnet die Urnen­bei­setzung zahlreiche Optionen:

Die klassische Urnen­bei­setzung auf dem Fried­hof erfolgt in einem spezi­ellen Urnen­grab. Diese Gräber sind kleiner als herkömm­liche Erd­gräber und daher oft kosten­günstiger[4].

Bei der Baum­bestattung wird die Urne im Wurzel­bereich eines Baumes bei­gesetzt. Diese natur­nahe Bestat­tungs­form findet in speziellen Fried­wäldern oder Ruhe­forsten statt[1][7].

Eine See­bestattung bedeutet, dass die Urne im offenen Meer bei­gesetzt wird. Hierfür werden spezielle, wasser­lösliche Urnen verwendet[1][7].

In einem Kolum­barium wird die Urne in einer Nische oder Wand über der Erde bei­gesetzt. Diese Form ist besonders platz­sparend und pflege­leicht[7].

Bei einer anonymen Bestat­tung wird die Urne ohne Kenn­zeichnung auf einer Gemein­schafts­fläche bei­gesetzt. In der Regel dürfen Ange­hörige bei dieser Form der Bei­setzung nicht anwesend sein[4][7].

Eine Zwischen­form ist die halb­anonyme Bestat­tung. Hierbei dürfen die Ange­hörigen bei der Grab­lege dabei sein und wissen somit, wo die Grab­stätte liegt. Das Grab selbst wird jedoch nicht gekenn­zeichnet[4][7].

Wichtig zu wissen ist, dass in Deutsch­land grund­sätzlich ein Fried­hofs­zwang besteht. Die Urne muss daher in der Regel auf einem Fried­hof oder einem anderen dafür vorge­sehenen Ort bei­gesetzt werden. Eine Ausnahme bildet Bremen, wo die Asche unter bestimmten Voraus­setzungen auch auf privatem Grund­besitz verstreut werden darf[3].

Kosten einer Feuer­bestattung

Die finan­zielle Seite spielt bei der Entschei­dung für eine Bestat­tungs­form oft eine wichtige Rolle. Die Feuer­bestattung ist in der Regel kosten­günstiger als eine Erd­bestattung.

Die Gesamt­kosten einer Feuer­bestattung mit Bei­setzung auf einem Fried­hof liegen häufig zwischen 6.000 und 16.000 Euro[5]. Eine anonyme Feuer­bestattung ist mit Kosten ab etwa 2.000 Euro deut­lich günstiger[5]. Die Mindest­kosten für eine Feuer­bestattung betragen etwa 2.500 Euro, ein­schließlich der Leis­tungen des Bestat­tungs­unter­nehmens[3].

Zu den Kosten­faktoren gehören:

Die Leis­tungen des Bestat­tungs­unter­nehmens umfassen die Über­führung der verstorbenen Person, den Krema­tions­sarg und die Urne.

Die Krema­tions­gebühren fallen für die Ein­äscherung im Krema­torium an.

Fried­hofs­gebühren werden für die Nutzung der Grab­stelle erhoben. Die Höhe hängt von der Art des Grabes und der Lauf­zeit ab.

Für die Trauer­feier können Kosten für die Raum­miete, musika­lische Beglei­tung und eine Trauer­redner:in oder geist­liche Person anfallen.

Die Grab­gestaltung und -pflege verursacht je nach Umfang weitere Kosten. Bei bestimmten Bestat­tungs­formen wie der anonymen Bestat­tung oder Baum­bestat­tung entfallen diese Kosten teilweise oder voll­ständig.

Vor- und Nach­teile der Feuer­bestattung

Die Entschei­dung für eine Feuer­bestattung sollte gut über­legt sein. Hier ein Über­blick über die Vor- und Nach­teile:

Die Vor­teile

Die Viel­falt an Bei­setzungs­optionen ermöglicht eine sehr persön­liche Gestaltung der letzten Ruhe­stätte. Von der klassischen Urnen­bei­setzung bis zur natur­nahen Baum­bestat­tung stehen viele Möglich­keiten zur Verfügung[4][7].

Die geringeren Kosten im Vergleich zur Erd­bestattung entlasten die Ange­hörigen finan­ziell[3][5].

Der reduzierte Pflege­aufwand für das Grab, besonders bei Formen wie der Baum­bestat­tung oder See­bestat­tung, kann für Ange­hörige eine Erleich­terung darstellen[2].

Die zeit­liche Flexi­bilität bei der Gestal­tung der Trauer­feier - diese kann sowohl vor als auch nach der Ein­äsche­rung statt­finden - bietet mehr Spiel­raum für die Organi­sation[1].

Die Nach­teile

Die längere Warte­zeit zwischen Tod und Bei­setzung durch die zweite Leichen­schau und den Krema­tions­prozess kann für manche Ange­hörige belastend sein[2].

In einigen Ländern ist die Feuer­bestattung aufgrund religiöser oder kultureller Tradi­tionen nicht üblich oder sogar nicht möglich. Dies kann bei inter­nationalen Familien zu Konflikten führen.

Die gesetz­lich vorge­schriebene zweite Leichen­schau verur­sacht zusätz­liche Kosten und ver­längert den Prozess[3].

Zusammen­fassung

Die Feuer­bestattung hat sich in Deutsch­land zur meist­gewählten Bestat­tungs­form entwickelt. Sie bietet viele Vorteile wie unter­schied­liche Bei­setzungs­möglich­keiten, geringere Kosten und oft weniger Pflege­aufwand für die Grab­stätte.

Der Ablauf einer Feuer­bestattung ist klar geregelt - von der not­wendigen zweiten Leichen­schau über die Ein­äscherung im Krema­torium bis zur Bei­setzung der Urne an einem geeig­neten Ort. Die Trauer­feier kann flexibel gestaltet werden und sowohl vor als auch nach der Ein­äscherung statt­finden.

Die Entschei­dung für eine Bestat­tungs­form ist sehr persön­lich und sollte die indivi­duellen Wünsche, religiöse Über­zeugungen und auch praktische Aspekte berück­sichtigen. Ein Gespräch mit einem Bestat­tungs­unter­nehmen kann helfen, die passende Form für den letzten Weg zu finden.