Was ist ein Erblasser?

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Zusammenfassung

Ein Erblasser ist eine natürliche Person, die nach ihrem Tod Vermögen, Rechte und Pflichten an ihre Erb­be­rech­tig­ten hinterlässt. Die Verteilung des Nachlasses erfolgt entweder nach der gesetzlichen Erbfolge oder gemäß einem Testament bzw. Erbvertrag, wobei Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden müssen. Durch frühzeitige Nachlassplanung können Sie Streitigkeiten vermeiden und Ihre Wünsche klar festlegen.

Ein Erblasser ist eine natürliche Person, die nach ihrem Tod Vermögen und Besitztümer an ihre Erb­be­rech­tig­ten hinterlässt. Dieser Begriff steht im Zentrum des deutschen Erb­rechts und betrifft jeden Menschen. Denn früher oder später werden wir alle zu Erb­las­sern - unabhängig davon, wie groß oder klein unser Ver­mö­gen ist. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als möglicher Erblasser wissen sollten und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Wer kann Erblasser sein?

Nur natürliche Personen können Erblasser sein. Das bedeutet, dass aus­schließ­lich Menschen nach ihrem Tod etwas vererben können[1][3][4]. Juristische Personen wie Unter­neh­men, Ver­eine oder Stif­tungen können keine Erb­lasser sein, da sie nicht sterben, sondern aufgelöst oder liquidiert werden[3][7][8].

Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das vererbte Ver­mö­gen ist - jeder Mensch wird mit seinem Tod zum Erblasser[3][4]. Dies gilt auch für Personen ohne Ver­wandt­schafts­be­zie­hun­gen zu den Erben, wenn sie ein Testament hinter­lassen oder zu Leb­zei­ten einen Erb­ver­trag ab­ge­schlos­sen haben[7].

Was gehört zum Nachlass?

Der Nachlass eines Erblassers umfasst:

  • Materielle Ver­mö­gens­wer­te: Immo­bi­lien, Bank­gut­ha­ben, Wert­pa­pie­re, Autos, Schmuck, Möbel und Haus­rat[1][7]
  • Immaterielle Ver­mö­gens­wer­te: Ur­heber­rech­te, Marken­rech­te, Patente[1]
  • Digitale Besitz­tü­mer: Krypto­wäh­run­gen, E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, digital gespeicherte Dateien[7]
  • Ver­bind­lich­kei­ten: Alle offenen Schulden, Dar­lehens­ver­pflich­tun­gen, laufende Ver­träge[5][7]

Wichtig zu wissen: Mit dem Tod des Erblassers geht sein gesamter Nachlass auf den oder die Erben über. Dies nennt sich Gesamt­rechts­nach­fol­ge[6]. Die Erben treten rechtlich an die Stelle des Ver­stor­be­nen und über­neh­men neben allen Rechten auch alle Pflichten - ein­schließ­lich der Schulden[5].

Wie wird der Nachlass verteilt?

Für die Ver­tei­lung des Nach­las­ses gibt es grundsätzlich zwei Mög­lich­kei­ten:

Gesetzliche Erbfolge

Wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erb­ver­trag hinter­las­sen hat, greift die gesetz­liche Erb­fol­ge[1][2][5]. Diese teilt die erb­be­rech­tig­ten An­ge­hö­ri­gen in ver­schie­de­ne Ordnungen ein:

  • Erben erster Ordnung: Ehe­part­ner:in­nen, Kinder und Enkel[4][5]
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und Ge­schwis­ter des Ver­stor­be­nen[4][5]
  • Erben dritter und weiterer Ordnungen: Groß­el­tern und deren Nach­kom­men[5]

Die Erben einer niedrigeren Ordnung kommen nur dann zum Zuge, wenn keine Erben einer höheren Ordnung vor­han­den sind[4][5]. Ehe­part­ner:in­nen erben je nach Güter­stand und vor­han­de­nen Ver­wand­ten unter­schied­lich große Anteile am Nachlass[5].

Testament und Erbvertrag

Als Erblasser können Sie durch ein Testament oder einen Erb­ver­trag selbst be­stim­men, wer Ihr Ver­mö­gen erben soll[1][2][3][6]. So können Sie die gesetz­liche Erb­fol­ge ganz oder teil­wei­se ändern.

Ein handschriftliches Testament muss:

  • Vollständig mit der Hand ge­schrie­ben sein[6]
  • Ort und Datum ent­hal­ten[3]
  • Vom Erblasser unter­schrie­ben sein[3]

Ein Erb­ver­trag muss immer notariell be­ur­kun­det werden[5][6].

Die Testier­fähig­keit des Erblassers

Damit ein Testament oder Erb­ver­trag gültig ist, muss der Erblasser zum Zeit­punkt der Er­stel­lung testier­fähig gewesen sein[1][2]. Dies bedeutet, dass er:

  • Im Voll­be­sitz seiner geistigen Kräfte war[1]
  • Die Tragweite seiner Ver­fü­gun­gen ver­stan­den hat[7]
  • Voll­jäh­rig war (für ein hand­schrift­li­ches Testament)[2]

Die Testier­fähig­keit schützt davor, dass Menschen mit ein­ge­schränk­ten geistigen Fähig­kei­ten (z.B. durch Demenz) Ent­schei­dun­gen treffen, deren Aus­wir­kun­gen sie nicht über­bli­cken können[7].

Übrigens: Eine Betreu­ung schränkt die Testier­fähig­keit nicht auto­ma­tisch ein, solange es sich nicht um eine ver­mö­gens­recht­li­che Betreu­ung handelt[3].

Pflicht­teils­an­sprü­che beachten

Als Erblasser sollten Sie wissen: Auch wenn Sie ein Testament er­stel­len, haben Ihre nächsten An­ge­hö­ri­gen (Ehe­part­ner:in, Kinder, unter Um­stän­den Eltern) in jedem Fall Anspruch auf einen Pflicht­teil, der in der Regel die Hälfte des ge­setz­li­chen Erb­an­teils beträgt[1]. Diesen Pflicht­teil können Sie ihnen durch ein Testament nicht ent­zie­hen.

Tipps für Erblasser

Möchten Sie als zukünftiger Erblasser Vor­sor­ge treffen:

  1. Erstellen Sie ein Testament: So können Sie selbst fest­le­gen, wer was erben soll und mögliche Streitig­kei­ten unter den Erben ver­mei­den.

  2. Achten Sie auf die Formvor­schrif­ten: Ein fehlerhaftes Testament kann unwirk­sam sein.

  3. Aktualisieren Sie Ihr Testament regel­mä­ßig: Lebens­um­stän­de ändern sich - passen Sie Ihre Verfügungen entsprechend an.

  4. Über­le­gen Sie sich einen Nach­lass­ver­wal­ter: Bei komplexen Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen kann dies sinnvoll sein.

  5. Dokumentieren Sie Ihre Besitztümer: Erstellen Sie eine Liste Ihrer Ver­mö­gens­wer­te, Konten und Schulden, um den Erben die Über­sicht zu er­leich­tern.

  6. Denken Sie auch an digitale Nach­lass­pla­nung: Hinter­las­sen Sie Zugangsdaten zu wichtigen Online-Konten oder beauf­tra­gen Sie einen digitalen Nach­lass­diens­t.

Fazit: Erblasser sein bedeutet Verantwortung

Jeder Mensch wird irgendwann zum Erblasser[3]. Mit diesem Wissen können Sie schon zu Leb­zei­ten Ent­schei­dun­gen treffen, die später Ihren An­ge­hö­ri­gen helfen und Ihre Wünsche umsetzen. Ein klar geregelter Nachlass erspart den Hinter­blie­be­nen viel Mühe und mögliche Konflikte.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie als Erblasser am besten vorgehen sollten, kann eine Be­ra­tung durch Fach­leu­te für Erb­recht hilfreich sein. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.