Was ist ein Erblasser?
Ein Erblasser ist eine natürliche Person, die nach ihrem Tod Vermögen, Rechte und Pflichten an ihre Erbberechtigten hinterlässt. Die Verteilung des Nachlasses erfolgt entweder nach der gesetzlichen Erbfolge oder gemäß einem Testament bzw. Erbvertrag, wobei Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden müssen. Durch frühzeitige Nachlassplanung können Sie Streitigkeiten vermeiden und Ihre Wünsche klar festlegen.
Ein Erblasser ist eine natürliche Person, die nach ihrem Tod Vermögen und Besitztümer an ihre Erbberechtigten hinterlässt. Dieser Begriff steht im Zentrum des deutschen Erbrechts und betrifft jeden Menschen. Denn früher oder später werden wir alle zu Erblassern - unabhängig davon, wie groß oder klein unser Vermögen ist. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als möglicher Erblasser wissen sollten und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Wer kann Erblasser sein?
Nur natürliche Personen können Erblasser sein. Das bedeutet, dass ausschließlich Menschen nach ihrem Tod etwas vererben können[1][3][4]. Juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können keine Erblasser sein, da sie nicht sterben, sondern aufgelöst oder liquidiert werden[3][7][8].
Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das vererbte Vermögen ist - jeder Mensch wird mit seinem Tod zum Erblasser[3][4]. Dies gilt auch für Personen ohne Verwandtschaftsbeziehungen zu den Erben, wenn sie ein Testament hinterlassen oder zu Lebzeiten einen Erbvertrag abgeschlossen haben[7].
Was gehört zum Nachlass?
Der Nachlass eines Erblassers umfasst:
- Materielle Vermögenswerte: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Autos, Schmuck, Möbel und Hausrat[1][7]
- Immaterielle Vermögenswerte: Urheberrechte, Markenrechte, Patente[1]
- Digitale Besitztümer: Kryptowährungen, E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, digital gespeicherte Dateien[7]
- Verbindlichkeiten: Alle offenen Schulden, Darlehensverpflichtungen, laufende Verträge[5][7]
Wichtig zu wissen: Mit dem Tod des Erblassers geht sein gesamter Nachlass auf den oder die Erben über. Dies nennt sich Gesamtrechtsnachfolge[6]. Die Erben treten rechtlich an die Stelle des Verstorbenen und übernehmen neben allen Rechten auch alle Pflichten - einschließlich der Schulden[5].
Wie wird der Nachlass verteilt?
Für die Verteilung des Nachlasses gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Gesetzliche Erbfolge
Wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge[1][2][5]. Diese teilt die erbberechtigten Angehörigen in verschiedene Ordnungen ein:
- Erben erster Ordnung: Ehepartner:innen, Kinder und Enkel[4][5]
- Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister des Verstorbenen[4][5]
- Erben dritter und weiterer Ordnungen: Großeltern und deren Nachkommen[5]
Die Erben einer niedrigeren Ordnung kommen nur dann zum Zuge, wenn keine Erben einer höheren Ordnung vorhanden sind[4][5]. Ehepartner:innen erben je nach Güterstand und vorhandenen Verwandten unterschiedlich große Anteile am Nachlass[5].
Testament und Erbvertrag
Als Erblasser können Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erben soll[1][2][3][6]. So können Sie die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ändern.
Ein handschriftliches Testament muss:
- Vollständig mit der Hand geschrieben sein[6]
- Ort und Datum enthalten[3]
- Vom Erblasser unterschrieben sein[3]
Ein Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden[5][6].
Die Testierfähigkeit des Erblassers
Damit ein Testament oder Erbvertrag gültig ist, muss der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig gewesen sein[1][2]. Dies bedeutet, dass er:
- Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war[1]
- Die Tragweite seiner Verfügungen verstanden hat[7]
- Volljährig war (für ein handschriftliches Testament)[2]
Die Testierfähigkeit schützt davor, dass Menschen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten (z.B. durch Demenz) Entscheidungen treffen, deren Auswirkungen sie nicht überblicken können[7].
Übrigens: Eine Betreuung schränkt die Testierfähigkeit nicht automatisch ein, solange es sich nicht um eine vermögensrechtliche Betreuung handelt[3].
Pflichtteilsansprüche beachten
Als Erblasser sollten Sie wissen: Auch wenn Sie ein Testament erstellen, haben Ihre nächsten Angehörigen (Ehepartner:in, Kinder, unter Umständen Eltern) in jedem Fall Anspruch auf einen Pflichtteil, der in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils beträgt[1]. Diesen Pflichtteil können Sie ihnen durch ein Testament nicht entziehen.
Tipps für Erblasser
Möchten Sie als zukünftiger Erblasser Vorsorge treffen:
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Erstellen Sie ein Testament: So können Sie selbst festlegen, wer was erben soll und mögliche Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
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Achten Sie auf die Formvorschriften: Ein fehlerhaftes Testament kann unwirksam sein.
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Aktualisieren Sie Ihr Testament regelmäßig: Lebensumstände ändern sich - passen Sie Ihre Verfügungen entsprechend an.
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Überlegen Sie sich einen Nachlassverwalter: Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann dies sinnvoll sein.
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Dokumentieren Sie Ihre Besitztümer: Erstellen Sie eine Liste Ihrer Vermögenswerte, Konten und Schulden, um den Erben die Übersicht zu erleichtern.
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Denken Sie auch an digitale Nachlassplanung: Hinterlassen Sie Zugangsdaten zu wichtigen Online-Konten oder beauftragen Sie einen digitalen Nachlassdienst.
Fazit: Erblasser sein bedeutet Verantwortung
Jeder Mensch wird irgendwann zum Erblasser[3]. Mit diesem Wissen können Sie schon zu Lebzeiten Entscheidungen treffen, die später Ihren Angehörigen helfen und Ihre Wünsche umsetzen. Ein klar geregelter Nachlass erspart den Hinterbliebenen viel Mühe und mögliche Konflikte.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie als Erblasser am besten vorgehen sollten, kann eine Beratung durch Fachleute für Erbrecht hilfreich sein. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.