Was ist eine Einäscherung?
Die Einäscherung, ist ein Prozess, bei dem der Körper eines Verstorbenen im Krematorium zu Asche verbrannt wird. Sie bildet die Grundlage für verschiedene Bestattungsformen wie Urnen-, Wald- oder Seebestattungen und bietet praktische sowie finanzielle Vorteile gegenüber der Erdbestattung. In Deutschland erfolgt die Einäscherung unter strengen rechtlichen Vorgaben und mit Respekt für den Verstorbenen.
Synonym: Kremation
- Definition und Bedeutung der Einäscherung
- Voraussetzungen für eine Einäscherung
- Der Ablauf einer Einäscherung im Detail
- Möglichkeiten der Abschiednahme
- Rechtliche Grundlagen in Deutschland
- Kosten und praktische Überlegungen
- Häufige Fragen zur Einäscherung
- Zusammenfassung: Die Einäscherung als würdevoller Abschied
Die Einäscherung, auch als Kremation bekannt, ist ein wichtiger Bestandteil der Bestattungskultur in Deutschland. Bei diesem Vorgang wird der Körper eines verstorbenen Menschen im Krematorium zu Asche verbrannt. Dieser Prozess bildet die Grundlage für verschiedene Bestattungsformen wie die klassische Urnenbeisetzung, Waldbestattung oder Seebestattung. In Deutschland entscheiden sich inzwischen mehr als 60 Prozent der Menschen für diese Form der Bestattung. Der folgende Artikel erklärt Ihnen den gesamten Ablauf einer Einäscherung und gibt wichtige Hinweise zu rechtlichen Aspekten und Gestaltungsmöglichkeiten.
Definition und Bedeutung der Einäscherung
Als Einäscherung bezeichnet man den technischen Vorgang, bei dem der Leichnam eines verstorbenen Menschen in einem speziellen Ofen zu Asche verbrannt wird[1]. Die Einäscherung ist der zentrale Bestandteil einer Feuerbestattung und somit Voraussetzung für alle Bestattungsformen, bei denen die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt wird[7]. Diese Bestattungsmethode hat eine lange Tradition und wird in verschiedenen Religionen und Kulturen praktiziert, wobei sie im Christentum erst seit dem frühen 20. Jahrhundert breiter akzeptiert wird[8].
Die Entscheidung für eine Einäscherung kann verschiedene Gründe haben. Für viele Menschen spielen persönliche Vorlieben, weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen eine Rolle. Andere schätzen die Flexibilität bei der späteren Beisetzung der Urne oder die im Vergleich zur Erdbestattung meist geringeren Kosten. Anders als bei einer Erdbestattung wird bei der Feuerbestattung der Leichnam nicht in die Erde gebettet, sondern durch die hohen Temperaturen im Kremationsofen zu Asche transformiert[8].
Voraussetzungen für eine Einäscherung
Bevor eine Einäscherung stattfinden kann, müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Bestätigung des Willens
Lange Zeit war eine ausdrückliche Willenserklärung des Verstorbenen Voraussetzung für eine Feuerbestattung. In den meisten Bundesländern wurde diese Regelung inzwischen gelockert[4]. Dennoch wird empfohlen, den Wunsch nach einer Feuerbestattung zu Lebzeiten in einer Bestattungsverfügung festzuhalten. Eine solche Verfügung benötigt keinen Notar - eine formlose, unterschriebene Erklärung reicht aus[2]. Hat der Verstorbene keine Festlegung getroffen, können die nächsten Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge über die Bestattungsart entscheiden[12].
Zweite Leichenschau
Vor jeder Einäscherung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Diese wird von einem Amtsarzt durchgeführt, der eine unnatürliche Todesursache ausschließen muss[1][7][13]. Diese Vorschrift dient der Rechtssicherheit, da nach einer Einäscherung keine weiteren Untersuchungen am Körper mehr möglich sind. In Bayern wurde diese zweite Leichenschau erst zum 1. Juli 2024 verpflichtend[13].
Wartefrist
Aus rechtlichen Gründen muss nach dem Eintritt des Todes eine Wartefrist von mindestens 48 Stunden eingehalten werden, bevor eine Einäscherung durchgeführt werden darf[12]. Diese Regelung dient dazu, jeden Zweifel auszuräumen und genügend Zeit für notwendige Untersuchungen zu gewährleisten.
Der Ablauf einer Einäscherung im Detail
Der gesamte Prozess einer Einäscherung folgt einem festgelegten Ablauf, der mit Respekt und Würde durchgeführt wird:
Vorbereitung durch den Bestattungsdienst
Nach dem Eintritt des Todes holt der Bestattungsdienst den Verstorbenen ab und nimmt die hygienische Versorgung vor. Der Leichnam wird gewaschen und je nach Wunsch in eigene Kleidung oder ein Totenhemd gekleidet. Bei der Kleidung sollte darauf geachtet werden, dass diese aus Naturfasern besteht, da synthetische Materialien bei der Einäscherung unerwünschte Rückstände hinterlassen können[5][12]. Anschließend wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet. Für die Einäscherung sind ausschließlich Vollholzsärge zulässig[4].
Transport zum Krematorium
Nach der Vorbereitung und eventuell einer ersten Abschiednahme im Bestattungsinstitut wird der Sarg zum Krematorium transportiert. Dort erhält er eine eindeutige Identifikationsnummer und wird bis zur Einäscherung in einem Kühlraum aufbewahrt[2].
Die zweite Leichenschau
Vor der Einäscherung findet die gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Der Verstorbene wird dafür noch einmal entkleidet und vom Amtsarzt untersucht. Erst wenn keine Zweifel an der natürlichen Todesursache bestehen, wird die Kremation freigegeben[1].
Der Kremationsprozess
Die eigentliche Einäscherung läuft folgendermaßen ab:
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Zu jedem Sarg wird ein feuerfester Schamottstein mit einer Identifikationsnummer gelegt, der später mit der Asche in der Urne verbleibt und eine eindeutige Zuordnung gewährleistet[1][7][12].
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Der Kremationsofen wird auf eine Temperatur von mindestens 850 Grad Celsius vorgeheizt. Diese Mindesttemperatur ist gesetzlich vorgeschrieben[6].
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Der Sarg wird in den Kremationsofen eingeführt, wo er sich durch die hohe Temperatur selbst entzündet[4].
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Im Verlauf der Einäscherung steigt die Temperatur auf bis zu 1.200 Grad Celsius, um eine vollständige Verbrennung aller organischen Materialien zu gewährleisten[1].
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Der gesamte Kremationsprozess dauert zwischen 50 und 90 Minuten, je nach Beschaffenheit des Sarges und des Körpers[1][4].
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Nach der Verbrennung bleiben Asche, Knochenteile und nicht brennbare Materialien wie Zahnfüllungen oder Implantate zurück[1].
Nachbereitung der Asche
Nach dem Abkühlen werden die verbliebenen Knochenfragmente und Zähne zusammen mit der Asche in einer speziellen Mühle zu feinem Aschepulver gemahlen. Metallische Bestandteile wie Implantate werden vorher entfernt. Die Gesamtmenge der Asche beträgt etwa zwei bis drei Kilogramm[1][12]. Anschließend wird die Asche zusammen mit dem Identifikationsstein in eine Urne gefüllt und versiegelt.
Möglichkeiten der Abschiednahme
Bei einer Feuerbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, von Ihrem verstorbenen Angehörigen Abschied zu nehmen:
Abschied vor der Einäscherung
Sie können vom Verstorbenen am offenen Sarg im Bestattungsinstitut oder in speziellen Abschiedräumen des Krematoriums Abschied nehmen. Viele Krematorien stellen hierfür eigene Räumlichkeiten zur Verfügung[1]. Diese Form der Abschiednahme findet vor der Einäscherung statt und kann individuell gestaltet werden.
Begleitung des Einäscherungsprozesses
In vielen Krematorien in Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit, bei der Einäscherung anwesend zu sein oder den Prozess zu begleiten[5][7]. Dies kann ein wichtiger Teil des Trauerprozesses sein und dabei helfen, einen Abschluss zu finden. Wenn Sie dies wünschen, sollten Sie diesen Wunsch frühzeitig mit Ihrem Bestattungsdienst besprechen.
Trauerfeier mit der Urne
Nach der Einäscherung besteht die Möglichkeit, eine Trauerfeier mit der Urne zu gestalten. Diese kann in einer Kirche, einer Friedhofskapelle oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden[4]. Die Trauerfeier kann nach Ihren persönlichen Wünschen gestaltet werden und bietet Raum für individuelle Rituale.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einäscherungen und Bestattungen sind in Deutschland auf Länderebene geregelt:
Bestattungsgesetze der Bundesländer
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Sache der Bundesländer[3]. Jedes Bundesland hat daher ein eigenes Bestattungsgesetz erlassen, das teilweise erheblich von denen anderer Bundesländer abweichen kann[3][9]. Diese Gesetze regeln unter anderem die Voraussetzungen für eine Einäscherung, die einzuhaltenden Fristen und weitere Formalia.
Friedhofszwang in Deutschland
Eine Besonderheit des deutschen Bestattungsrechts ist der sogenannte Friedhofszwang. Dies bedeutet, dass die Asche eines Verstorbenen in Deutschland grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden muss[8]. Es ist den Hinterbliebenen nicht gestattet, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder die Asche an einem nicht genehmigten Ort zu verstreuen. Allerdings gibt es inzwischen verschiedene Formen von alternativen Bestattungsplätzen wie Bestattungswälder oder Naturfriedhöfe, die ebenfalls als offizielle Friedhöfe gelten.
Kosten und praktische Überlegungen
Die Entscheidung für eine Einäscherung hat auch finanzielle und praktische Aspekte:
Kosten einer Einäscherung
Die reinen Kosten für eine Einäscherung im Krematorium liegen in Deutschland zwischen 300 und 600 Euro[7]. Dies sind jedoch nur die Kosten für den technischen Vorgang der Kremation. Hinzu kommen weitere Kosten für den Sarg, den Transport, die Trauerfeier und die spätere Beisetzung der Urne. Insgesamt sind Feuerbestattungen in der Regel kostengünstiger als Erdbestattungen, was ein Grund für ihre zunehmende Beliebtheit ist[8].
Praktische Vorteile einer Feuerbestattung
Eine Feuerbestattung bietet im Vergleich zur Erdbestattung verschiedene praktische Vorteile:
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Größere Flexibilität bei der Gestaltung der Beisetzung: Nach der Einäscherung kann die Urnenbeisetzung zeitlich unabhängig von der Kremation stattfinden. Dies ermöglicht mehr Zeit für die Organisation der Trauerfeier und die Anreise entfernt wohnender Angehöriger.
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Vielfältige Beisetzungsmöglichkeiten: Mit einer Urne haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung, wie beispielsweise eine klassische Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, eine Baumbestattung im Bestattungswald oder eine Seebestattung.
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Geringerer Platzbedarf: Urnengräber benötigen deutlich weniger Platz als Sarggräber und sind daher in der Regel kostengünstiger in der Grabpflege.
Häufige Fragen zur Einäscherung
Im Zusammenhang mit der Einäscherung werden oft folgende Fragen gestellt:
Spürt der Verstorbene die Einäscherung?
Eine häufige Sorge betrifft die Frage, ob der Verstorbene während der Einäscherung Schmerzen erleiden könnte. Die moderne Medizin und Neurowissenschaft haben eindeutig nachgewiesen, dass mit dem Tod alle Gehirnfunktionen und damit auch das Schmerzempfinden erlöschen. Der Verstorbene ist nicht mehr wahrnehmungsfähig und kann daher keine Schmerzen oder andere Empfindungen erleben[10].
Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?
Ja, in Deutschland wird jeder Verstorbene einzeln in seinem eigenen Sarg eingeäschert[4]. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass die Asche eindeutig einem Verstorbenen zugeordnet werden kann. Der beigegebene Identifikationsstein stellt zusätzlich sicher, dass keine Verwechslungen möglich sind.
Welche persönlichen Gegenstände dürfen mit eingeäschert werden?
Grundsätzlich dürfen dem Verstorbenen persönliche Gegenstände mitgegeben werden. Diese sollten jedoch aus umweltverträglichen Materialien bestehen und keine Schadstoffe freisetzen. Geeignet sind beispielsweise Gegenstände aus Holz, Papier oder natürlichen Textilien. Nicht geeignet sind dagegen Gegenstände aus Kunststoff, Glas oder Leder[5][12]. Bei Unsicherheiten berät Sie Ihr Bestattungsdienst gerne.
Zusammenfassung: Die Einäscherung als würdevoller Abschied
Die Einäscherung ist ein technischer Prozess, der mit großem Respekt und Würde durchgeführt wird. Sie bildet die Grundlage für verschiedene Bestattungsformen und bietet sowohl praktische als auch finanzielle Vorteile gegenüber einer klassischen Erdbestattung. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und eine sorgfältige Planung können Sie dazu beitragen, dass der Abschied von einem geliebten Menschen seinen persönlichen Wünschen entspricht und in einem würdevollen Rahmen stattfindet.
Wenn Sie vor der Entscheidung für eine Bestattungsform stehen oder Fragen zur Einäscherung haben, empfiehlt es sich, das Gespräch mit einem Bestattungsdienst zu suchen. Diese begleiten Sie einfühlsam durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen mit Rat und praktischer Unterstützung zur Seite.
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und der bevorzugten Bestattungsform kann zwar schwerfallen, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen jedoch Sicherheit und die Gewissheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Eine Bestattungsverfügung, in der Sie Ihre persönlichen Vorstellungen festhalten, kann dabei eine große Hilfe sein.