Was ist eine Einäscherung?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Die Einäscherung, ist ein Prozess, bei dem der Körper eines Verstorbenen im Krematorium zu Asche verbrannt wird. Sie bildet die Grundlage für verschiedene Bestattungsformen wie Urnen-, Wald- oder Seebestattungen und bietet praktische sowie finanzielle Vorteile gegenüber der Erd­bestattung. In Deutschland erfolgt die Einäscherung unter strengen rechtlichen Vorgaben und mit Respekt für den Verstorbenen.

Synonym: Kremation

Die Einäscherung, auch als Kremation bekannt, ist ein wichtiger Bestandteil der Bestattungskultur in Deutschland. Bei diesem Vorgang wird der Körper eines verstorbenen Menschen im Krematorium zu Asche verbrannt. Dieser Prozess bildet die Grundlage für verschiedene Bestattungsformen wie die klassische Urnen­beisetzung, Wald­bestattung oder See­bestattung. In Deutschland entscheiden sich inzwischen mehr als 60 Prozent der Menschen für diese Form der Bestattung. Der folgende Artikel erklärt Ihnen den gesamten Ablauf einer Einäscherung und gibt wichtige Hinweise zu rechtlichen Aspekten und Gestaltungs­möglichkeiten.

Definition und Bedeutung der Einäscherung

Als Einäscherung bezeichnet man den technischen Vorgang, bei dem der Leichnam eines verstorbenen Menschen in einem speziellen Ofen zu Asche verbrannt wird[1]. Die Einäscherung ist der zentrale Bestandteil einer Feuer­bestattung und somit Voraussetzung für alle Bestattungs­formen, bei denen die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt wird[7]. Diese Bestattungs­methode hat eine lange Tradition und wird in verschiedenen Religionen und Kulturen praktiziert, wobei sie im Christentum erst seit dem frühen 20. Jahrhundert breiter akzeptiert wird[8].

Die Entscheidung für eine Einäscherung kann verschiedene Gründe haben. Für viele Menschen spielen persönliche Vorlieben, weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen eine Rolle. Andere schätzen die Flexibilität bei der späteren Beisetzung der Urne oder die im Vergleich zur Erd­bestattung meist geringeren Kosten. Anders als bei einer Erd­bestattung wird bei der Feuer­bestattung der Leichnam nicht in die Erde gebettet, sondern durch die hohen Temperaturen im Kremations­ofen zu Asche transformiert[8].

Voraussetzungen für eine Einäscherung

Bevor eine Einäscherung stattfinden kann, müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Bestätigung des Willens

Lange Zeit war eine ausdrückliche Willens­erklärung des Verstorbenen Voraussetzung für eine Feuer­bestattung. In den meisten Bundes­ländern wurde diese Regelung inzwischen gelockert[4]. Dennoch wird empfohlen, den Wunsch nach einer Feuer­bestattung zu Lebzeiten in einer Bestattungs­verfügung festzuhalten. Eine solche Verfügung benötigt keinen Notar - eine formlose, unterschriebene Erklärung reicht aus[2]. Hat der Verstorbene keine Festlegung getroffen, können die nächsten Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge über die Bestattungs­art entscheiden[12].

Zweite Leichenschau

Vor jeder Einäscherung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Diese wird von einem Amtsarzt durchgeführt, der eine unnatürliche Todesursache ausschließen muss[1][7][13]. Diese Vorschrift dient der Rechts­sicherheit, da nach einer Einäscherung keine weiteren Untersuchungen am Körper mehr möglich sind. In Bayern wurde diese zweite Leichenschau erst zum 1. Juli 2024 verpflichtend[13].

Wartefrist

Aus rechtlichen Gründen muss nach dem Eintritt des Todes eine Wartefrist von mindestens 48 Stunden eingehalten werden, bevor eine Einäscherung durchgeführt werden darf[12]. Diese Regelung dient dazu, jeden Zweifel auszuräumen und genügend Zeit für notwendige Untersuchungen zu gewährleisten.

Der Ablauf einer Einäscherung im Detail

Der gesamte Prozess einer Einäscherung folgt einem festgelegten Ablauf, der mit Respekt und Würde durchgeführt wird:

Vorbereitung durch den Bestattungs­dienst

Nach dem Eintritt des Todes holt der Bestattungs­dienst den Verstorbenen ab und nimmt die hygienische Versorgung vor. Der Leichnam wird gewaschen und je nach Wunsch in eigene Kleidung oder ein Toten­hemd gekleidet. Bei der Kleidung sollte darauf geachtet werden, dass diese aus Natur­fasern besteht, da synthetische Materialien bei der Einäscherung unerwünschte Rückstände hinterlassen können[5][12]. Anschließend wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet. Für die Einäscherung sind ausschließlich Vollholz­särge zulässig[4].

Transport zum Krematorium

Nach der Vorbereitung und eventuell einer ersten Abschied­nahme im Bestattungs­institut wird der Sarg zum Krematorium transportiert. Dort erhält er eine ein­deutige Identifikations­nummer und wird bis zur Einäscherung in einem Kühl­raum aufbewahrt[2].

Die zweite Leichenschau

Vor der Einäscherung findet die gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau statt. Der Verstorbene wird dafür noch einmal entkleidet und vom Amtsarzt untersucht. Erst wenn keine Zweifel an der natürlichen Todesursache bestehen, wird die Kremation freigegeben[1].

Der Kremations­prozess

Die eigentliche Einäscherung läuft folgendermaßen ab:

  1. Zu jedem Sarg wird ein feuerfester Schamott­stein mit einer Identifikations­nummer gelegt, der später mit der Asche in der Urne verbleibt und eine eindeutige Zuordnung gewährleistet[1][7][12].

  2. Der Kremations­ofen wird auf eine Temperatur von mindestens 850 Grad Celsius vorgeheizt. Diese Mindest­temperatur ist gesetzlich vorgeschrieben[6].

  3. Der Sarg wird in den Kremations­ofen eingeführt, wo er sich durch die hohe Temperatur selbst entzündet[4].

  4. Im Verlauf der Einäscherung steigt die Temperatur auf bis zu 1.200 Grad Celsius, um eine vollständige Verbrennung aller organischen Materialien zu gewährleisten[1].

  5. Der gesamte Kremations­prozess dauert zwischen 50 und 90 Minuten, je nach Beschaffenheit des Sarges und des Körpers[1][4].

  6. Nach der Verbrennung bleiben Asche, Knochen­teile und nicht brennbare Materialien wie Zahn­füllungen oder Implantate zurück[1].

Nachbereitung der Asche

Nach dem Abkühlen werden die verbliebenen Knochen­fragmente und Zähne zusammen mit der Asche in einer speziellen Mühle zu feinem Asche­pulver gemahlen. Metallische Bestandteile wie Implantate werden vorher entfernt. Die Gesamt­menge der Asche beträgt etwa zwei bis drei Kilogramm[1][12]. Anschließend wird die Asche zusammen mit dem Identifikations­stein in eine Urne gefüllt und versiegelt.

Möglichkeiten der Abschied­nahme

Bei einer Feuer­bestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, von Ihrem verstorbenen Angehörigen Abschied zu nehmen:

Abschied vor der Einäscherung

Sie können vom Verstorbenen am offenen Sarg im Bestattungs­institut oder in speziellen Abschied­räumen des Krematoriums Abschied nehmen. Viele Krematorien stellen hierfür eigene Räumlichkeiten zur Verfügung[1]. Diese Form der Abschied­nahme findet vor der Einäscherung statt und kann individuell gestaltet werden.

Begleitung des Einäscherungs­prozesses

In vielen Krematorien in Deutschland haben Angehörige die Möglichkeit, bei der Einäscherung anwesend zu sein oder den Prozess zu begleiten[5][7]. Dies kann ein wichtiger Teil des Trauer­prozesses sein und dabei helfen, einen Abschluss zu finden. Wenn Sie dies wünschen, sollten Sie diesen Wunsch frühzeitig mit Ihrem Bestattungs­dienst besprechen.

Trauerfeier mit der Urne

Nach der Einäscherung besteht die Möglichkeit, eine Trauerfeier mit der Urne zu gestalten. Diese kann in einer Kirche, einer Friedhofs­kapelle oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden[4]. Die Trauerfeier kann nach Ihren persönlichen Wünschen gestaltet werden und bietet Raum für individuelle Rituale.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die rechtlichen Rahmen­bedingungen für Einäscherungen und Bestattungen sind in Deutschland auf Länder­ebene geregelt:

Bestattungs­gesetze der Bundesländer

Das Bestattungs­recht ist in Deutschland gemäß Artikel 70 des Grund­gesetzes Sache der Bundesländer[3]. Jedes Bundes­land hat daher ein eigenes Bestattungs­gesetz erlassen, das teilweise erheblich von denen anderer Bundesländer abweichen kann[3][9]. Diese Gesetze regeln unter anderem die Voraussetzungen für eine Einäscherung, die einzuhaltenden Fristen und weitere Formalia.

Friedhofs­zwang in Deutschland

Eine Besonderheit des deutschen Bestattungs­rechts ist der sogenannte Friedhofs­zwang. Dies bedeutet, dass die Asche eines Verstorbenen in Deutschland grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden muss[8]. Es ist den Hinterbliebenen nicht gestattet, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder die Asche an einem nicht genehmigten Ort zu verstreuen. Allerdings gibt es inzwischen verschiedene Formen von alternativen Bestattungs­plätzen wie Bestattungs­wälder oder Naturfriedhöfe, die ebenfalls als offizielle Friedhöfe gelten.

Kosten und praktische Überlegungen

Die Entscheidung für eine Einäscherung hat auch finanzielle und praktische Aspekte:

Kosten einer Einäscherung

Die reinen Kosten für eine Einäscherung im Krematorium liegen in Deutschland zwischen 300 und 600 Euro[7]. Dies sind jedoch nur die Kosten für den technischen Vorgang der Kremation. Hinzu kommen weitere Kosten für den Sarg, den Transport, die Trauerfeier und die spätere Beisetzung der Urne. Insgesamt sind Feuer­bestattungen in der Regel kostengünstiger als Erd­bestattungen, was ein Grund für ihre zunehmende Beliebtheit ist[8].

Praktische Vorteile einer Feuer­bestattung

Eine Feuer­bestattung bietet im Vergleich zur Erd­bestattung verschiedene praktische Vorteile:

  • Größere Flexibilität bei der Gestaltung der Beisetzung: Nach der Einäscherung kann die Urnen­beisetzung zeitlich unabhängig von der Kremation stattfinden. Dies ermöglicht mehr Zeit für die Organisation der Trauerfeier und die Anreise entfernt wohnender Angehöriger.

  • Vielfältige Beisetzungs­möglichkeiten: Mit einer Urne haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung, wie beispielsweise eine klassische Urnen­beisetzung auf dem Friedhof, eine Baum­bestattung im Bestattungs­wald oder eine See­bestattung.

  • Geringerer Platz­bedarf: Urnengräber benötigen deutlich weniger Platz als Sarg­gräber und sind daher in der Regel kostengünstiger in der Grabpflege.

Häufige Fragen zur Einäscherung

Im Zusammenhang mit der Einäscherung werden oft folgende Fragen gestellt:

Spürt der Verstorbene die Einäscherung?

Eine häufige Sorge betrifft die Frage, ob der Verstorbene während der Einäscherung Schmerzen erleiden könnte. Die moderne Medizin und Neurowissenschaft haben eindeutig nachgewiesen, dass mit dem Tod alle Gehirn­funktionen und damit auch das Schmerz­empfinden erlöschen. Der Verstorbene ist nicht mehr wahrnehmungs­fähig und kann daher keine Schmerzen oder andere Empfindungen erleben[10].

Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?

Ja, in Deutschland wird jeder Verstorbene einzeln in seinem eigenen Sarg eingeäschert[4]. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass die Asche eindeutig einem Verstorbenen zugeordnet werden kann. Der beigegebene Identifikations­stein stellt zusätzlich sicher, dass keine Verwechslungen möglich sind.

Welche persönlichen Gegenstände dürfen mit eingeäschert werden?

Grundsätzlich dürfen dem Verstorbenen persönliche Gegenstände mitgegeben werden. Diese sollten jedoch aus umwelt­verträglichen Materialien bestehen und keine Schadstoffe freisetzen. Geeignet sind beispielsweise Gegenstände aus Holz, Papier oder natürlichen Textilien. Nicht geeignet sind dagegen Gegenstände aus Kunststoff, Glas oder Leder[5][12]. Bei Unsicherheiten berät Sie Ihr Bestattungs­dienst gerne.

Zusammenfassung: Die Einäscherung als würdevoller Abschied

Die Einäscherung ist ein technischer Prozess, der mit großem Respekt und Würde durchgeführt wird. Sie bildet die Grundlage für verschiedene Bestattungs­formen und bietet sowohl praktische als auch finanzielle Vorteile gegenüber einer klassischen Erd­bestattung. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und eine sorgfältige Planung können Sie dazu beitragen, dass der Abschied von einem geliebten Menschen seinen persönlichen Wünschen entspricht und in einem würdevollen Rahmen stattfindet.

Wenn Sie vor der Entscheidung für eine Bestattungs­form stehen oder Fragen zur Einäscherung haben, empfiehlt es sich, das Gespräch mit einem Bestattungs­dienst zu suchen. Diese begleiten Sie einfühlsam durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen mit Rat und praktischer Unterstützung zur Seite.

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und der bevorzugten Bestattungs­form kann zwar schwerfallen, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen jedoch Sicherheit und die Gewissheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Eine Bestattungs­verfügung, in der Sie Ihre persönlichen Vorstellungen festhalten, kann dabei eine große Hilfe sein.